@mrh400:Die Frage war doch, ob es in den USA Probleme geben könnte. Dort vermutlich nicht - ob es in Deutschland eine OWiG ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.
Das amerikanische Behörden auf deutsche Datenbanken zugreifen in denen eine Namensänderung vermerkt ist, wäre mir neu.
Des Weiteren, der Name ändert sich ja nicht von z.B. Müller in Schulz, es wird ja nur ein Teil des (Doppel-)Namens gestrichen.
Noch eine kleine Geschichte am Rande: Meine Frau und ich heirateten in den USA (Orlando), wir besorgten uns vorher keinen neuen Pass für sie, wäre vermutlich auch schwierig gewesen. Meine Frau reiste in den USA
nicht mit falschen Namen, weil die Namensänderung erst nachträglich durchgeführt wurde. Interessant wurde es nach Rückkehr, denn meine Frau muss beruflich Urteile unterschreiben - nur mit welchem Namen. Eine Hochzeit wird
rückwirkend anerkannt, somit auch die Namensänderung, der neue jedoch wäre auch nicht richtig gewesen. Am Ende wurde mit dem alten so lange unterschrieben, bis die Formalitäten erledigt waren. (ich weiß, hat jetzt nicht viel mit dem Fall zu tun
)