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Autor Thema: Notebook am Zoll aufstarten?  (Gelesen 4058 mal)

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Turlion

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Notebook am Zoll aufstarten?
« am: 11.05.2009, 10:12 Uhr »
Hallo zusammen

folgendes Problem:

Zur Info:
In der Schweiz ist das Herunterladen von Daten (Filme, Spiele, Serien etc.) aus dem Internet für den privaten Gebrauch legal.

Könnte es mir aber Probleme bereiten, wenn ich mein Notebook am US-Zoll aufstarten müsste und die Zollbeamten die ganzen "legal" heruntergeladenen Daten finden würden?!


AdiW

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Re: Notebook am Zoll aufstarten?
« Antwort #1 am: 11.05.2009, 10:38 Uhr »
Hallo zusammen

folgendes Problem:

Zur Info:
In der Schweiz ist das Herunterladen von Daten (Filme, Spiele, Serien etc.) aus dem Internet für den privaten Gebrauch legal.

Könnte es mir aber Probleme bereiten, wenn ich mein Notebook am US-Zoll aufstarten müsste und die Zollbeamten die ganzen "legal" heruntergeladenen Daten finden würden?!



Eigentlich muß ein Notebook evtl. nur gestartet werden, damit sie sehen, dass das Ding keine Attrappe ist. Wenn sie soweit kommen, um nach Daten auf Deinem Notebook nachzuschauen, hast Du ganz andere Probleme...


playmaker11

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Re: Notebook am Zoll aufstarten?
« Antwort #2 am: 11.05.2009, 13:32 Uhr »
Das ist eine hoch juristische Frage, die ich Dir nicht einmal für Deutschland so einfach beantworten könnte. Und selbst wenn man - nach Prüfung - eine Antwort finden würde, so ist dies sicherlich ein Streitpunkt mit dem dem man massenweise jur. Fachzeitschriften füllen kann.
Da wird Dir allenfalls ein RA Auskunft geben können, der sich im US- Recht auskennt.
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TheWurst

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Re: Notebook am Zoll aufstarten?
« Antwort #3 am: 11.05.2009, 13:35 Uhr »
Da wird Dir allenfalls ein RA Auskunft geben können, der sich im US- Recht auskennt.

Als einfache und kostengünstige Alternative könnte man auch darüber nachdenken, die Filme (zumindest vorübergehend) zu löschen ;)

AdiW

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Re: Notebook am Zoll aufstarten?
« Antwort #4 am: 11.05.2009, 14:10 Uhr »
Das ist eine hoch juristische Frage, die ich Dir nicht einmal für Deutschland so einfach beantworten könnte. Und selbst wenn man - nach Prüfung - eine Antwort finden würde, so ist dies sicherlich ein Streitpunkt mit dem dem man massenweise jur. Fachzeitschriften füllen kann.
Da wird Dir allenfalls ein RA Auskunft geben können, der sich im US- Recht auskennt.

Und nicht vergessen...vorher eine lange Liste mit allen möglichen Problemen, die man in einem Urlaub theoretisch bekommen kann, erstellen, damit sich der RA-Besuch auch wirklich lohnt... :roll:

Warum solltest Du Kopfschmerztabletten schlucken, um vorbereitet zu sein, falls doch unwahrscheinliche Kopfschmerzen kommen?  :wink:

Turlion

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Re: Notebook am Zoll aufstarten?
« Antwort #5 am: 11.05.2009, 15:16 Uhr »
Hallo

das Problem existiert ja grundsätzlich nur bei der Einreise. Vor der Ausreise kann man die betreffenden Daten ja löschen, da man sie vermutlich gesehen hat (z.B. bei Filmen etc.)

Vielleicht muss ich die Frage so stellen:

Habt ihr jemals erlebt, dass ihr bei der Hinreise am Zoll euer Notebook aufstarten musstet und der Zollbeamte explizit Daten durchsucht hat? Oder wollen die mit dem Aufstarten nur vermeiden das "Notebook-Attrappen" eingeschleust werden?


Aaronp

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Re: Notebook am Zoll aufstarten?
« Antwort #6 am: 11.05.2009, 15:44 Uhr »
Nein, nie erlebt... aber selbst wenn: wie soll denn der Officer erkennen, ob die Filme oder MP3 illegal sind? Legal
kann ich ja meine eigenen DVDs oder CDs einlesen.

Gruß
Aaronp

magnum

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Re: Notebook am Zoll aufstarten?
« Antwort #7 am: 11.05.2009, 17:35 Uhr »
Ich bin mittlerweile ja schon oft sowohl innereuropäisch als auch kontinental geflogen. Für mein elektronisches Equipment hat sich bisher noch keiner näher befassen wollen.

Der Systemstart dient ja nur der Funktionsprüfung und es kann direkt wieder runtergefahren werden. Für die Daten interessieren die sich bei diesem Vorgang nicht.

winki

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Re: Notebook am Zoll aufstarten?
« Antwort #8 am: 11.05.2009, 17:44 Uhr »
Ich glaube das letzte mal wo ein Gerät (Kamera, Notebook etc.) auf einen Flug gestartet/ in den Betrieb genommen werden musste ist min. 10 Jahre her. Seit 2005 mit min zwei Flüge in die USA habe ich noch nie irgendetwas einschalten müssen.

Die Geräte am Sicherheitscheck sind mittlerweile so gut dass sie Attrappen von funktionierenden Geräten sehr gut unterscheiden können.
Wenn man wirklich auf Datenebene gecheckt wird hat man ein anderes Problem als ein illegales MP3.... Allerdings verstehen Amerikanische Behörden bei illegalen Kopien keinen Spaß, nur wird auch dort nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird....

playmaker11

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Re: Notebook am Zoll aufstarten?
« Antwort #9 am: 12.05.2009, 07:08 Uhr »
Das ist eine hoch juristische Frage, die ich Dir nicht einmal für Deutschland so einfach beantworten könnte. Und selbst wenn man - nach Prüfung - eine Antwort finden würde, so ist dies sicherlich ein Streitpunkt mit dem dem man massenweise jur. Fachzeitschriften füllen kann.
Da wird Dir allenfalls ein RA Auskunft geben können, der sich im US- Recht auskennt.

Und nicht vergessen...vorher eine lange Liste mit allen möglichen Problemen, die man in einem Urlaub theoretisch bekommen kann, erstellen, damit sich der RA-Besuch auch wirklich lohnt... :roll:

Warum solltest Du Kopfschmerztabletten schlucken, um vorbereitet zu sein, falls doch unwahrscheinliche Kopfschmerzen kommen?  :wink:
Ich bin auf den Gedanken noch nicht gekommen, ich habe nur geantwortet....
Wobei allerdings ein deftiger Unterschied darin besteht, ein Risiko einzugehen Kopfschmerzen zu bekommen oder möglicherweise in einer Zelle mit 15 dicken Dunkelhäutigen und Latinos einer Straßengang zu landen.... (o.k. ein bisschen Klischeehaft, aber ....).
Also so ganz unberechtigt ist die Frage nicht. Immerhin geht es hier um eine (mögliche) Straftat vor der sich jemand bewahren will (so er die nicht bereits mit dem Kopieren der Datei verwirklicht hat).

Edit Mod: Abwertende/rassistische Bezeichnung durch passendes Vokabular ersetzt
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AdiW

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Re: Notebook am Zoll aufstarten?
« Antwort #10 am: 12.05.2009, 07:49 Uhr »
Wobei allerdings ein deftiger Unterschied darin besteht, ein Risiko einzugehen Kopfschmerzen zu bekommen oder möglicherweise in einer Zelle mit 15 dicken Negern und Latinos einer Straßengang zu landen.... (o.k. ein bisschen Klischeehaft, aber ....).
...nicht nur eun bisschen klischeehaft... :oops:
Also so ganz unberechtigt ist die Frage nicht. Immerhin geht es hier um eine (mögliche) Straftat vor der sich jemand bewahren will (so er die nicht bereits mit dem Kopieren der Datei verwirklicht hat).
Man kann sich davor bewahren, indem man sie nicht begeht...falls überhaupt es strafbar ist (wo sind die Juristen im Forum?).
Wenn die Filme usw. in der Schweiz legal heruntergeladen wurde, kann man sie zuhause sichern und dann vor der Abreise löschen...Schon sind die Kopfschmerzen weg...

Aber wirklich, ich habe noch nie von Datenüberprüfung von Notebooks beim Zoll...


wuender

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Re: Notebook am Zoll aufstarten?
« Antwort #11 am: 12.05.2009, 07:59 Uhr »
Wenn die Filme usw. in der Schweiz legal heruntergeladen wurde, kann man sie zuhause sichern und dann vor der Abreise löschen...Schon sind die Kopfschmerzen weg...

Wenn ich den Threadstarter richtig verstehe, will er die Dateien explizit in die USA mitnehmen, um sie dort anzuschauen bzw. anzuhören.

Ich selber bin schon diverse Male mit Laptop eingereist und musste den Rechner noch nie hochfahren. Eine Garantie ist das aber nicht, denn die amerikanischen Behörden haben das Recht, bei der Einreise den Laptop zu durchsuchen und ggf. auch Daten zu entschlüsseln.

Schöne Grüße,
Dirk

momo33

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Re: Notebook am Zoll aufstarten?
« Antwort #12 am: 12.05.2009, 08:22 Uhr »
guten morgen,

haben unser Laptop noch nie beim Sicherheitscheck einschalten müssen.
Ein einziges Mal (von 4 x 2 Flügen), haben wir die DSLR einschalten müssen.

Sicher weis man es natürlich nie, aber ich hab auch noch nie jemanden anderen gesehen, der sein Laptop einschalten musste.

Bin sogar im Dezember mit unmengen MP3s und Filmen auf dem Laptop in die Staaten geflogen... da hab ich nichtmal drüber nachgedacht...  :shock:

Grüße
momo
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Doc Snyder

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Re: Notebook am Zoll aufstarten?
« Antwort #13 am: 12.05.2009, 10:48 Uhr »
Wie in vielen anderen Threads wird hier mal wieder Zoll und Sicherheitskontrolle verwechselt, vermischt und durcheinander gebracht.

Die Sicherheitskontrolle dient der Flugsicherheit und findet vor dem Flug statt (macht ja hinterher auch wenig Sinn  :wink:). Hier wird nach Schusswaffen, Sprengstoff usw. gesucht.

Die Zollkontrolle findet bei der Einreise also nach dem Flug statt. Dort geht es um verbotenene oder anmeldepflichtige Waren, die in das jeweilige Land (in diesem Fall die USA) gebracht werden sollen.

Teilweise hilft es auch, die Fragen vor dem Antworten genau zu lesen.

playmaker11

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Re: Notebook am Zoll aufstarten?
« Antwort #14 am: 12.05.2009, 10:49 Uhr »

Man kann sich davor bewahren, indem man sie nicht begeht...falls überhaupt es strafbar ist (wo sind die Juristen im Forum?).



Hier, aber da bin ich überfragt, weil es um Regelungen außerhalb des dt. Rechts geht !!
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