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Autor Thema: Parfumeinfuhr- wieviel ist erlaubt?  (Gelesen 3535 mal)

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Anonymous

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Parfumeinfuhr- wieviel ist erlaubt?
« am: 17.08.2004, 18:30 Uhr »
Hallo

Habe gelesen das beim Deutschen Zoll 50 gr (ml) erlaubt sind, also bei der Einfuhr.

Wie sieht das denn umgekehrt aus? Also ich meine, wieviel darf ich denn mitnehmen?
Es wird immer nur von 200 Zigaretten, 100$ Geschenken und 1 Liter Alkohol gesprochen.

Oder ist gar nicht erlaubt Parfum mitzunehmen, soll ja ein Geschenk sein.

Ausserdem:

Wie würdet Ihr das deklarieren?
Wenn ich z.B. 5 Tafeln Schokolade, 5 Brotbackmischungen, 1 Buch und einen weiteren Gegenstand mitnehmen würde. Alles als Geschenk.

Klar, Feld Nr. 11 wird angekreuzt.
Sind dann Lebensmittel nicht weiter aufzuführen? ( wenn ja: bsplw. 5 Tafeln Schokolade )?????
Oder gilt das Feld nur für Geschenke, und wenn ja, schätze ich den Wert und trage den dann ein?
Schreibe ich die genaue Bezeichnung auf?


Gruß
Bernhard

Andrea_K.

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Re: Parfumeinfuhr- wieviel ist erlaubt?
« Antwort #1 am: 18.08.2004, 15:30 Uhr »
Hallo Bernhard,

bei derZollerklärung im Feld 11 (Lebensmittel) solltest Du auf jeden Fall NEIN ankreuzen, sonst wirst Du sicher gleich rausgewunken.

Schokolade zählt in diesem Fall nicht als Lebensmittel. Wir wurden auch mal am Zoll bei der Einreise kontrolliert, haben brav geantwortet, daß wir Schokolade mithaben, die der Beamte dann auch im Koffer gefunden hat und damit war es gut. Süssigkeiten brauchst du nicht aufführen, die könnten ja auch für den eigenen Gebrauch sein, wer weiß das schon...

Bei den Zollangaben zu Parfüm handelt es sich um reines Parfum. Also kann man bei Eau de Toilette entsprechend mehr mitnehmen.

Grüsse
Andrea