Hallo,
auf den Seiten des Zoll werden die Begriffe "Freibetrag" (=> bis dahin frei, was drüber ist, wird besteuert) und "Freigrenze" (=> ist sie überschritten, wird alles versteuert) durcheinandergeworfen. Aus eigener praktischer Erfahrung (allerdings noch bei den geringeren Beträgen) kann ich bekunden, daß nur die den Freibetrag übersteigenden Waren zugrundegelegt werden, wobei auf den Hinweis von freddykr zu achten ist.
Die in den FAQ genannten 13,5% sind wohl überholt!
Am besten ist es, eine Liste mit den Einkäufen anzufertigen, Dollar- und am besten auch mit dem offiziellen Umrechnungskurs (=>
hier) Eurobeträge dazuzuschreiben (optimal gleich "Teil 1 = innerhalb 430" und "Teil 2 = über 430") und die Belege dazuzunehmen. Wenn man damit beim Zoll aufscheint, wollen die meist gar nicht mehr sehen und die Abwicklung geht recht schnell und zügig.