Antje, du hast Recht - und ich schließ mich dir an.
Nur noch eins: wer lesen kann - ist klar im Vorteil..... und wer dann das Gelesene noch halbwegs versteht - noch mehr!
Ich zumindest lese nirgends "incoming tax"! Ich lese: "income tax" return!
Und die "Bindung zu einem Fremdland" ist nicht gleich dem "Substantial Presence Test" ! Zwei verschiedene Paar Schuhe!
Mann - so schwer ist das doch nicht zu verstehen.
Ich habe heute morgen ein Schreiben meines Finanzamtes hier erhalten - das ist wahrlich umständlicher und komplizierter geschrieben als die Pub. 519 des IRS!
Bin gespannt, ob wenigstens eine ehrliche Rückmeldung kommt wenn die Auskunft des Experten der direkt mit Austin zusammenarbeitet da ist.
Ach ja, nur am Rande: für "International Taxpayers" Belange ist das IRS Center in Philadephia zuständig - nur die Postadresse zum Einsenden der "Income Tax Returns" und Forms ist Austin!
Salial
Na ja meine Bekannter muss es auch gar nicht sooo genau wissen, aber ich denke dass er als einer der Direktoren des TAX Department für Hausbesitz und Grundstücke in Houston, schon Mittel und Wege, egal ob nun Austin oder Philadelphia zuständig ist, finden wird...
Auf der einen Seite, dürfte dabei schon ein kleiner Unterschied bestehen, dass in Euren Links, (z.B. Beispiel aus Florida), Steuerkanzleien die Klienten mit Grundbesitz in Florida vertreten, auf die Besonderheiten der TAX für Ausländer hinweisen, ebenso in den meisten von Euch genannten Links, hauptsächlich, Mexikaner und Kanadiern in den anderen Links mit bestimmten Arbeitsvisas benannt werden, nicht aber der ordinäre Deutsche Tourist mit einem B2 Visa...
Noch dazu in dem Beispiel eine Steuermitteilung einer Europäischen Steuerbehörde an eine USA Behörde sendete, was eigentlich nur dann passiert, wenn der Besteuerte in seinem Heimatland, Zweitwohnsitz, Geschäftsausgaben oder längeren Auslandsaufenthalt geltend macht...
Auf der anderen Seite möchte ich das jetzt schon genauer wissen, da ja auch bestimmte Fristen von 31 Tagen und 193 Tagen in 3 Jahre genannt werden, die immer eine Steuererklärung verlangen auch bei einer IRS 8840 Form…
Alleine schon aus Neugierde inwieweit man mit einem B2 Visa (B1/B2) seine Renten/Pensionsansprüche, Grundbesitz in Deutschland oder Aktiengewinne natürlich ebenfalls auf Deutschen Aktenmark in den USA deklarieren muss. Wobei ich dann echt gespannt bin, ob ich die, in den betreffenden Fiskaljahre, meine Betriebsausgaben wie Modernisierung, Handwerkerrechnung bei einer US Steuererklärung gelten manchen kann.
Denn unabhängig von Eurem Expertenwissen, dürften so ziemlich alle meine Bekannten ob es sich nun um Kanadische Snowbirds oder Deutsche Langzeiturlauber handelt in die genannte Steuerfalle tappen... Wobei schon bei der Verschiffung des eigenem Wohnmobiles nach Baltimore der erste Fehler passierte, da in den meisten Fällen eine Aufenthaltsgenehmigung auf ein Jahr erfolgte…