Genau, du versicherst einfach alles, was Gebuehren verursacht.
Den Rest lässt du draußen.
Wichtig ist ggf. noch die Abbruchversicherung, die deckt die Kosten bei vorzeitiger Rückreise aus versichertem Grund.
Wichtig ist auch zu klären, ob die Rücktrittversicherung bei den Einzelleistungen jeweils vor deren Beginn greift oder nur bis vor Antritt des Fluges bzw. ggf. des Zuges (Zug zum Flug zählt bereits als Reiseantritt).
Was die Kreditkartenversicherungen bzw. verdächtig günstige Jahresversicherungen betrifft:
Hier kann ich aus meiner Reisebüroerfahrung nur raten: Genau die Bedingungen kontrollieren.
Oftmals sind die Risikopersonen nur sehr begrenzt (Vater/Mutter fallen z.B. ganz raus), bestimmte häufige Krankheiten nicht abgesichert und auch sonstige Gründe nicht oder nur begrenzt versichert (Hausbrand etc.).
Gut sind die Versicherungen der ERV, Elvia und die ADAC-Versicherungen.
Für einmal im Jahr lohnt sich i.d.R. der Abschluß eines einzigen Paketes inkl. Krankenversicherung.
Da hat man noch den ganzen zusätzlichen Kram drin, den man eigentlich nicht braucht, dennoch einen günstigeren Preis als wenn man die wichtigen Dinge einzeln bucht.
Krankenversicherung: am besten immer eine spezielle Reisekrankenversicherung abschließen. Aber euch USA Profis braucht man das wohl nicht zu sagen.
Die Jahresversicherungen der Banken sind hier ebenfalls auf die Bedingungen zu prüfen.
I.d.R. wird ein Rücktransport nach D nur bezahlt, wenn dieser medizinisch notwendig ist. Dies wird einem ein ausländischer Arzt nur selten bescheinigen (er verdient ja gut an einem). Schlagwort ist hier medizinisch sinnvoll. Das ist es schon, wenn der Patient sagt, ich fühle mich hier nicht wohl und will nach D. Das geschieht dann in Absprache zwischen deutschem Arzt (Notfallhotline) und Patient.
Gepäckversicherung: nur, wenn sie im Paket enthalten ist oder man teure Dinge (Fotoausrüstung) dabei hat (auf Deckungssumme achten).
Ansonsten greift die eh nicht, weil entweder jemand anderes haftet (Airline, Hotel usw.) oder man grob fahrlässig gehandelt hat. Echte Fälle in denen die Versicherung zur Leistung verpflichtet ist, sind selten.
Verspätungsschutz: Nur wenn notwendig oder im Paket enthalten.