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Autor Thema: Reiserücktrittsversicherung im Falle eines abgelehnten Visums?  (Gelesen 6366 mal)

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cristor

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Hallo,

ich habe über Lufthansa im Februar vergünstigte Tickets (Flughafen Mitarbeiter) gebucht. Da sie rabattiert sind, besteht keine Stornierungsmöglichkeit. Das wurde mir bei der Buchung direkt gesagt. Wer meine anderen Beiträge nicht kennt, es geht zur Zeit um die Erteilung eines Visums. Falls ich dieses beim anstehenden Termin nicht bekommen sollte, ist das Geld für die Flüge weg, was zusammen knapp 760 € sind.

Ich frage mich deshalb gerade, ob der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung überhaupt Sinn macht. Denn die kommt ja zum einen meines Wissens nur im Krankheitsfall auf und zum anderen auch nur für die entstandenen Stornokosten. Da rein theoretisch beides nicht zutrifft, bringt mir diese Versicherung wahrscheinlich auch nichts, oder? Noch sind ein paar Tage Zeit wegen der Frist eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

Weiß jemand hierzu Rat?

Grüße

atecki

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Re: Reiserücktrittsversicherung im Falle eines abgelehnten Visums?
« Antwort #1 am: 07.03.2011, 19:20 Uhr »
Hi,

die RRTV zahlt im Normalfall nicht bei einem abgelehntem Visum - zumal Du die Versicherung ja erst nach Bekanntwerden der Probleme abschließt.

Mit welchen Fristen du die RRTV abschließen kannst, ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.

Grüße

Axel

BeateR

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Re: Reiserücktrittsversicherung im Falle eines abgelehnten Visums?
« Antwort #2 am: 07.03.2011, 22:29 Uhr »
Hallo,

Du wirst wahrscheinlich keine Versicherung finden, die bei einem abgelehnt Visum zahlen würde.

Beate

AdiW

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Re: Reiserücktrittsversicherung im Falle eines abgelehnten Visums?
« Antwort #3 am: 08.03.2011, 06:35 Uhr »
Nein, eine solche Versicherung gibt es nicht...

Soulfinger

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Re: Reiserücktrittsversicherung im Falle eines abgelehnten Visums?
« Antwort #4 am: 08.03.2011, 13:09 Uhr »
Wie meine Vorposter schon schrieben: eine RRKV musst du VOR der Buchung abschliessen. Darin liegt der tiefere Sinn einer Versicherung . . .

Das Geld wirst du wohl auf das Konto ,,Lebenserfahrung" buchen müssen.
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AdiW

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Re: Reiserücktrittsversicherung im Falle eines abgelehnten Visums?
« Antwort #5 am: 08.03.2011, 14:44 Uhr »
Wie meine Vorposter schon schrieben: eine RRKV musst du VOR der Buchung abschliessen. Darin liegt der tiefere Sinn einer Versicherung . . .

Auch wenn cristor die Versicherung vor der Buchung abgeschlossen hätte, wäre das abgelehnte Visum kein Schadensfall gewesen...somit ist der Zeitpunkt für diesen speziellen Fall vollkommen egal...

cristor

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Re: Reiserücktrittsversicherung im Falle eines abgelehnten Visums?
« Antwort #6 am: 08.03.2011, 14:52 Uhr »
Ich habe mir das so schon gedacht. Es war nur eine Frage, vielleicht hätte es ja irgendeine Option gegeben. Dachte es gibt vielleicht zumindest irgendwelche Steuern zurück oder so. Notfalls muss ich da nochmal anfragen. Aber soweit ich das verstanden habe, gibt's da eben keine Stornomöglichkeit sprich Geld weg...

BigDADDY

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Re: Reiserücktrittsversicherung im Falle eines abgelehnten Visums?
« Antwort #7 am: 08.03.2011, 15:00 Uhr »
Det läuft am Donnerstag!
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Soulfinger

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Re: Reiserücktrittsversicherung im Falle eines abgelehnten Visums?
« Antwort #8 am: 08.03.2011, 17:49 Uhr »
Wie meine Vorposter schon schrieben: eine RRKV musst du VOR der Buchung abschliessen. Darin liegt der tiefere Sinn einer Versicherung . . .

Auch wenn cristor die Versicherung vor der Buchung abgeschlossen hätte, wäre das abgelehnte Visum kein Schadensfall gewesen...somit ist der Zeitpunkt für diesen speziellen Fall vollkommen egal...

Stimmt!

Steuern kann er aber meiner Meinung nach zurückbekommen!
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mrh400

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Re: Reiserücktrittsversicherung im Falle eines abgelehnten Visums?
« Antwort #9 am: 08.03.2011, 17:52 Uhr »
Hallo,
Wie meine Vorposter schon schrieben: eine RRKV musst du VOR der Buchung abschliessen. Darin liegt der tiefere Sinn einer Versicherung . . .
nicht ganz; meistens hast Du 14 Tage Zeit nach der Buchungsbestätigung. Hilft hier aber wie schon gesagt nicht viel.
Gruß
mrh400

leia

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Re: Reiserücktrittsversicherung im Falle eines abgelehnten Visums?
« Antwort #10 am: 08.03.2011, 19:29 Uhr »
Mal davon abgesehen, ob es sich beim abgelehnten Visum um einen Versicherungsfall handelt, vielleicht hast Du eine KK, in der eine RRV inkludiert ist? Haben sicher viele und wissen nix davon...
Viele Grüße Leia


Reisefan62

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Re: Reiserücktrittsversicherung im Falle eines abgelehnten Visums?
« Antwort #11 am: 08.03.2011, 19:53 Uhr »
Besteht auch keine Möglichkeit, die Flüge umzubuchen?
Falls das Visum nicht erteilt wird, könntest Du doch trotzdem Urlaub in den USA machen und die Flüge somit nutzen.