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Autor Thema: Schnäppchen und Zoll BRD  (Gelesen 28982 mal)

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freddykr

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #45 am: 21.08.2007, 09:31 Uhr »
Mal was Prinzipielles:

Jeder der über 175€ einkauft, hat seine Waren zu verzollen. Wer es nicht macht, begeht eine Straftat.
Tips, Hinweise, etc. wie man seine Sachen am Zoll vorbeischmuggelt, werden hier nicht akzeptiert.

Wer weniger als 175€ einkauft, kann durch den grünen Ausgang gehen und hat nichts zu befürchten, muss aber auf Nachfrage wahrheitsgetreu antworten.
Wenn hier rauskommt, daß man für mehr als 175€ eingekauft hat, wird es teuer (im Reiseverkehr doppelter Steuerbetrag).

Also einfach bei Euren Einkäufen immer mit an den Zoll denken und zur Not halt ein paar T-Shirts oder so weniger kaufen.

Und bedenkt bitte: Die Zöllner sind nicht dumm. Sie werden genau auf solche Sachen geschult, und können genau erkennen, ob Kleidungsstücke neu sind oder nicht. Und Diskussion hilft im Zweifelfall nicht weiter.
Viele Grüße,
Danilo


Metsfan

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #46 am: 21.08.2007, 11:47 Uhr »
Danke Freddy, du sprichst mir aus der Seele. Es ist und bleibt ein Zollvergehen bzw. Straftat. § 369 der Abgabenordnung ist klar und verständlich.

Wir alle  :oops: kennen die Freigrenze von 175 €chen. Und wenn irgendwer nun wirklich ein gaaaanz tolles Schnäppchen mit 4 Paar Nike AirShox machen möchte, dann soll er entweder zahlen beim Zoll bzw. die Teile in USA lassen. Wir reden  :lol: uns hier sonst ja noch um Kopf und Kragen für nee Zollersparnis von ein paar Euros. Natürlich ist der Zöllner vorort nicht immer zu sehen, natürlich wird sporadisch jemand rausgezogen und höflich gebeten die Taschen aufzumachen, obgleich sie wie eigentlich von den internen Zollvorschriften jeden rausholen würden, von dem sie zumindest die Vermutung haben, er hätte unrichtige Angaben gemach (falscher Gang bei Einreise - grün), dann würde euch die Einreiseprozedur in USA sehr kurz vorkommen. Das gerade will der Gesetzgeber ja nicht, aber so wie seine Bürger ihm halbwegs vertrauen sollte (Infragestellungen sind immer nötig und demokratisch), so sollten wir dieses Vertrauen nicht missbrauchen.

An getragenen 10 Shirts und ner Hose mag kein Zöllner interessiert sein, und kann gem. § 153 StPO bzw. 46/47 OWiG von einer Bestrafung absehen bzw. auf die Festsetzung der Zollgebühren absehen; jeder sollte sich an seine Nase fassen und entweder ehrlich sein oder mit den Konsequenzen leben. Der Zöllner ist auch Reisender und fährt auch mal nach USA  :roll:   
Ya gotta believe.
9/11 - Fallen But Not Forgotten.

ilnyc

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #47 am: 21.08.2007, 12:43 Uhr »
Wer vorrangig Klamotten einkauft, kann gerade in Nordamerika schon einen ganz guten Berg kaufen und bleibt immer noch unter 175 EUR. Ich sammle wie erwähnt die Quittungen und habe dadurch immer im Blick wie die Gesamtsumme ist.

Und wer teures Equipment z. B. für PC oder Foto kauft, der soll halt einfach den richtigen Zoll-Ausgang nehmen und es anmelden. Das ist legal und billiger und schont die Nerven.

Yndra

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #48 am: 21.08.2007, 14:46 Uhr »
Wir sind vor 2 Jahren mal in Stuttgart vom Zoll rausgezogen worden und ausgiebigst befragt worden.

Wenn die einen rausziehen, dann gucken die sich wirklich alles an und lassen sich auch von dreckiger Schmutzwäsche nicht sonderlich beeindrucken (wozu gibt es Handschuhe).

Wir hatten damals wirklich nichts eingekauft, da wir bloß kurz auf Apartmentsuche in den USA waren und dementsprechend auch nur wenig dabei hatten.

Genauer interessiert hat sie das amerikanische Laptop meines Freundes, auch wenn es schon über 4 Jahre alt war und auch sichtbar als Geschätslaptop gekennzeichnet war. Mein Freund mußte viele Fragen zu seinem Arbeitgeber beantworten und z.B. auch seinen Ausweis von der Firma vorzeigen um zu beweisen, das er wirklich dort arbeitet. Ausserdem durften wir mehrere Fragen zu unserer fast 4 Jahre alten Digicam beantworten.

Die interessieren sich also nicht nur für Neuware, man kann ja auch gebrauchte Sachen in den USA kaufen.

Interessant war allerdings, das ein anderer Reisender am Nebentisch der auch durchsucht wurde, wirklich bei jedem T-Shirt und so erklären mußte, wo er es gekauft hatte und wenn die Erklärung nicht ausreichend war und die Zollbeamten vermuteten, dass das Shirt aus den USA stammt, der Wert bestimmt wurde. Ob derjenige am Ende über die 175 € gekommen ist, weiß ich nicht, aber selbst für mich als Laien war klar, das er wohl ziemlich viel in den USA eingekauft hatte...

Seitdem nehmen wir immer alle Rechnungen mit und achten noch mehr als vorher darauf, das wir nicht über die 175 € pro Person kommen.

alex111

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #49 am: 29.08.2007, 19:14 Uhr »
Wieviel darf ich eigentlich genau draufrechnen ? Wird nur das was über die 175 geht verzollt oder alles sobald ich über die 175 komme ?

bzw. zählen hier auch souveniers dazu ? (zb. Nummerntaferl aus Las Vegas / Nevada für 9 $ ?

lg,alex
url=http://www.TickerFactory.com/]

[/url]

ilnyc

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #50 am: 29.08.2007, 19:21 Uhr »
Es zählen alle eingeführten Waren (unabhängig was und wofür es ist). Insofern NATÜRLICH auch Souvenirs.
175 € ist die FREIgrenze. Alles darüber muss verzollt werden.
Nochmals der Link: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html

mrh400

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #51 am: 29.08.2007, 19:39 Uhr »
Hallo,
Wieviel darf ich eigentlich genau draufrechnen ?
solange der Warenwert pro Person maximal 350 EUR beträgt => Pauschalierung in Höhe von 13,5% (das beinhaltet Zoll + Einfuhrumsatzsteuer => eigentlich supergünstig; bei Warenwert über 350 EUR Zoll gemäß Tarif - Bandbreite von 0 - 14% - zuzüglich Einfuhrumsatzsteuer auf Preis + Zoll; ggfs. kommen noch Verbrauchsteuern hinzu - Wein, Schnaps etc, auf die ebenfalls Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen ist)

Wird nur das was über die 175 geht verzollt oder alles sobald ich über die 175 komme ?
alles! (anders als gerade gepostet wurde - nicht nur das, was darüber liegt; es handelt sich um eine FreiGRENZE, nicht um einen Freibetrag)

bzw. zählen hier auch souveniers dazu ? (zb. Nummerntaferl aus Las Vegas / Nevada für 9 $ ?
ja!

schon mehrfach im Forum zu finden, aber hier nochmal die einschlägigen Seiten vom Zoll:
:arrow: Freigrenzen
:arrow: Grundsätzliches bei Überschreiten der Freigrenzen
:arrow: Pauschalierung bis 350 EUR
:arrow: Berechnungsschema ab 350,01 EUR
:arrow: Zolltarife
Gruß
mrh400

freddykr

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #52 am: 29.08.2007, 19:42 Uhr »
175 € ist die FREIgrenze. Alles darüber muss verzollt werden.
Nochmals der Link: http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html
Gilt aber nur, wenn die Waren teilbar sind.
Beispiel: 4 Jeans a 50€ --> drei fallen unter die 175€, die dritte übersteigt sie. Somit muss nur eine Jeans verzollt werden.
1 Objektiv für 250€ muss voll verzollt werden.
Viele Grüße,
Danilo


ilnyc

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #53 am: 29.08.2007, 19:53 Uhr »
Gilt aber nur, wenn die Waren teilbar sind.

Ah, ok. Danke für den Tipp. Wusste ich so auch noch nicht. Bisher war bei mir alles knapp unter Freigrenze und sowieso bestehend aus vielen Kleinteilen bzw. -beträgen.

(P.S. Grüße in meinen früheren Nachbarort Rüsselsem :rotor:)

mrh400

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #54 am: 29.08.2007, 21:11 Uhr »
Hallo,
Gilt aber nur, wenn die Waren teilbar sind.
Beispiel: 4 Jeans a 50€ --> drei fallen unter die 175€, die dritte übersteigt sie. Somit muss nur eine Jeans verzollt werden.
1 Objektiv für 250€ muss voll verzollt werden.
Diese Betrachtung ist, wenn ich mich nicht ganz gewaltig täusche, falsch. Alle vier müssen verzollt werden, wenn man alleine ist. Die Teilbarkeit spielt dann eine Rolle, wenn man die Waren auf mehrere Personen verteilen will. Das geht nur bei teilbaren Waren. Da kann einer drei von den Jeans "nehmen" und der andere eine, beide bleiben unter 175 EUR.
Das Objektiv ist nicht teilbar und kann daher nicht auf mehrere Mitreisende "umgelegt" werden.

Ich muß aber zugeben, daß die Aussagen auf den Seiten vom Zoll hier nicht ganz eindeutig sind.
Gruß
mrh400

freddykr

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #55 am: 29.08.2007, 21:24 Uhr »
Hallo,
Gilt aber nur, wenn die Waren teilbar sind.
Beispiel: 4 Jeans a 50€ --> drei fallen unter die 175€, die dritte übersteigt sie. Somit muss nur eine Jeans verzollt werden.
1 Objektiv für 250€ muss voll verzollt werden.
Diese Betrachtung ist, wenn ich mich nicht ganz gewaltig täusche, falsch. Alle vier müssen verzollt werden, wenn man alleine ist. Die Teilbarkeit spielt dann eine Rolle, wenn man die Waren auf mehrere Personen verteilen will. Das geht nur bei teilbaren Waren. Da kann einer drei von den Jeans "nehmen" und der andere eine, beide bleiben unter 175 EUR.
Glaub ich nicht. Ich hatte mal einen Bericht gesehen über das Mitbringen von Zigarettenstangen. Da kann man ja 2 Stück zollfrei einführen. Weitere muss man verzollen. Da muss man auch nicht alle verzollen, sondern nur die, die die Freigrenze übersteigen.
So interpretieren ich auch diesen Teil auf zoll.de
Bei der Einreise aus einem Drittland müssen Sie Reisemitbringsel, die die Mengen- oder Wertgrenzen überschreiten, bei einem Zollbeamten mündlich anmelden.
Ich interpretiere das so, daß ich nur die Artikel anmelden und bezahlen, die die Grenze übersteigen.
Leider ist dieser Fall nirgends erwähnt.

Edit: Hab noch dieses gefunden (http://www.meisen.biz/index.php?action=artikel&cat=6&id=20&artlang=de)
Bei Überschreiten des Freibetrages mit einer unteilbaren Ware ist der gesamte Warenwert einfuhrabgabenpflichtig!
Also umgedreht, wenn die Ware teilbar ist, dann nur der Teil, der über 175€ liegt. Oder?
Viele Grüße,
Danilo


alex111

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #56 am: 30.08.2007, 02:48 Uhr »
Also verwirrung pur, keiner weiß wirklich wies geht oder ? *g*

Wichtig wäre hald, alles ÜBER 175 oder alles sobald man drüber ist.... falls teilbar!
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[/url]

playmaker11

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #57 am: 30.08.2007, 07:08 Uhr »
@FreddyKr: Du triffst genau den Punkt.
Bei der Fragewas man verzollen muß, muß man sich den Sinn der Regelung ins Gedächnis rufen.
Man benötigte keine Freigrenze, wenn diese dann nicht mehr geltend würde, wenn man was darüber hinaus einführt.
Auch da hat FreddyKr recht: Drei Jeans a 75,- EUR. Die ersten beiden sind zollfrei (Warenwert 150,- EUR). Die dritte überschrietet den Gesamtwert v. 175,- EUR und man kann eben eine Jeans nicht auseinandernehmen, daher muß man 75,- EUR Wert dieser Jeans verzollen.
Führe ich z.B. ein Rad (die Diskussion hatten wir in einem anderen Threat) im Wert von 1.700,- EUR ein, kann ich dies zwar theoretisch auseinanderschrauben, wenn es aber zusammengeschraubt eingeführt wird, muß ich 1.700,- EUR verzollen (nicht 1.525,- EUR). Führe ich die Einzelteile ein, kann ich z.B. Pedale (100,- EUR) und Sattel (75,- EUR) zollfrei einführen.
No retreat, no surrender !

magnum

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #58 am: 30.08.2007, 07:29 Uhr »
Wer vorrangig Klamotten einkauft, kann gerade in Nordamerika schon einen ganz guten Berg kaufen und bleibt immer noch unter 175 EUR. Ich sammle wie erwähnt die Quittungen und habe dadurch immer im Blick wie die Gesamtsumme ist.

Und wer teures Equipment z. B. für PC oder Foto kauft, der soll halt einfach den richtigen Zoll-Ausgang nehmen und es anmelden. Das ist legal und billiger und schont die Nerven.
Das sehe ich ähnlich.

Solange man nicht teure Markenklamotten kaufen will, gelangt man eher an die Grenze des Gewichts als an die des Zolls.

Ich wollte mich eigentlich auch nach einem Objektiv umsehen, aber wenn es über 175 Euro liegt, lasse ich es.

Verena

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #59 am: 30.08.2007, 09:20 Uhr »
Hallo,

am Anfang dieses Themas wurde die Frage gestellt, ob die Freigrenzen auch für Kinder gelten, und bisher nicht beantwortet. Daher stelle ich sie jetzt erneut.

Also, bei zwei Erwachsenen und zwei Kindern (beide 8J.): haben wir dann 4 x 175 € oder nur 2 x 175 € Freigrenze?

LG
Verena