@FreddyKr: Du triffst genau den Punkt.
Bei der Fragewas man verzollen muß, muß man sich den Sinn der Regelung ins Gedächnis rufen.
Man benötigte keine Freigrenze, wenn diese dann nicht mehr geltend würde, wenn man was darüber hinaus einführt.
Auch da hat FreddyKr recht: Drei Jeans a 75,- EUR. Die ersten beiden sind zollfrei (Warenwert 150,- EUR). Die dritte überschrietet den Gesamtwert v. 175,- EUR und man kann eben eine Jeans nicht auseinandernehmen, daher muß man 75,- EUR Wert dieser Jeans verzollen.
Führe ich z.B. ein Rad (die Diskussion hatten wir in einem anderen Threat) im Wert von 1.700,- EUR ein, kann ich dies zwar theoretisch auseinanderschrauben, wenn es aber zusammengeschraubt eingeführt wird, muß ich 1.700,- EUR verzollen (nicht 1.525,- EUR). Führe ich die Einzelteile ein, kann ich z.B. Pedale (100,- EUR) und Sattel (75,- EUR) zollfrei einführen.