Hallo Howard
Du solltest dich unbedingt mit deiner Firma zusammensetzen und das Ganze nochmals überprüfen. Ist auch ein Anwalt beteiligt, der sich auskennt? Bist du denn derjenige, der für die deutsche Firma die Niederlassung in den USA gründen soll oder gibt es diese Firma bereits? So oder so, du erwähnst ein Gehalt, bist demnach angestellt.
Das E2 läuft immer über die ansässige Firma in den USA, ob jetzt nun neu oder schon bestehend. Das bedeutet, dass du in den USA angestellt bist. Dein Arbeitgeber ist die ansässige Firma in den USA, selbst wenn du von Deutschland aus Gehalt beziehst. Das steht dann auch so im Visum in deinem Pass. Als Arbeitnehmer über E2 bist du in den USA abgaben- und steuerpflichtig. Dein Arbeitgeber kann das nur über die SSN abrechnen und du bist berechtigt eine solche Nummer zu bekommen. Das wäre der korrekte Weg. Du kannst auch vereinbaren, dass die deutsche Firma die Abzüge übernimmt und dir das, was dir in den USA abgezogen wird in D wieder aufs Konto kommt.
Gehen wir mal davon aus, dass es Schlupflöcher gibt und dich die amerikanische Firma gar nicht in den Büchern führen will. Es wird keine SSN beantragt und alles läuft über Deutschland. Nun lebst du aber in den USA und brauchst Führerschein, Auto, Bank usw. Hier fängt nun dein Problem an, denn ohne SSN bekommst das alles nicht. Besucher mit B-Visum haben z. B. die Möglichkeit bei der SSN einen Wisch zu verlangen, der bestätigt, dass sie keine Berechtigung auf eine SSN haben. Dieses Schreiben erlaubt es ihnen, doch noch ihre Geschäfte tätigen zu können.
Bei dir ist das anders, da im Pass ein E2 Visum steht. Gehst du damit zur Führerscheinstelle, wollen sie die SSN. Da du berechtigt bist auch eine zu bekommen, bekommst du auch kein Erlassschreiben der SSN-Stelle wie die mit dem B-Visum. Du wirst die grössten Schwierigkeiten haben überhaupt einen Führerschein u. ä. zu bekommen. Ohne SSN geht es für dich in den Staaten nicht. Hast du dann mal die SSN, bist du in den USA steuer- und abgabenpflichtig.
Kläre das mit deinem Arbeitgeber.