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Autor Thema: Mit fremder Kreditkarte zahlen  (Gelesen 15728 mal)

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playmaker11

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #45 am: 09.10.2008, 07:00 Uhr »
Die Partnerkarte ist ein guter Tipp !!!
No retreat, no surrender !

Doc Snyder

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #46 am: 09.10.2008, 14:41 Uhr »
Ich habe ja nicht gesagt, daß der Verkäufer das "durchgehen" läßt, d.h. es kann durchaus sein, daß der Verkäufer sagt: "No".
Das kann er sowieso, da er nicht verpflichtet ist, Dir überhaupt was zu verkaufen.
Ich könnte sogar dafür wetten, daß die allerwenigsten es wissen.

Aber juristisch ist das absolut richtig was ich sage, das ist in Fachkreisen auch absolut unumstritten. Du kannst mit einer fremden KK bezahlen, Du mußt nicht mal Deine Stellvertretung offenbaren (verdeckte Stellvertretung). Es war gerade neulich in einer Zeitung für Polizisten thematisiert worden und ein Freund sprach mich darauf an.
Die tatsächliche Umsetzung ist was anderes (daher hab ich ja gesagt, riskieren würde ich es nicht).

Ich kann den Sinn dieser Information nicht nachvollziehen. Wer außer dem Verkäufer oder der Bank sollte denn sonst erlauben oder verbieten mit einer fremden Kreditkarte zu bezahlen? Der Gesetzgeber? Welcher, USA, Deutschland, Usbekistan?

Was nützt mir das als Kunde, wenn der Verkäufer die Karte nicht akzeptiert. Und was nützt mir das als Akzeptanzpartner, wenn ich im Fall eines Chargebacks keine Zahlungsgarantie von der Bank aufgrund einer fremden Unterschrift habe?

leia

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #47 am: 10.10.2008, 07:48 Uhr »
Die Partnerkarte ist ein guter Tipp !!!

Find ich auch...leider will mit mein Papa aber keine ausstellen lassen :nixwieweg:
Viele Grüße Leia


Essotiger

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Re: Mit fremder Kreditkarte zahlen
« Antwort #48 am: 10.10.2008, 08:40 Uhr »
Ich habe ja nicht gesagt, daß der Verkäufer das "durchgehen" läßt, d.h. es kann durchaus sein, daß der Verkäufer sagt: "No".
Das kann er sowieso, da er nicht verpflichtet ist, Dir überhaupt was zu verkaufen.
Ich könnte sogar dafür wetten, daß die allerwenigsten es wissen.

Aber juristisch ist das absolut richtig was ich sage, das ist in Fachkreisen auch absolut unumstritten. Du kannst mit einer fremden KK bezahlen, Du mußt nicht mal Deine Stellvertretung offenbaren (verdeckte Stellvertretung). Es war gerade neulich in einer Zeitung für Polizisten thematisiert worden und ein Freund sprach mich darauf an.
Die tatsächliche Umsetzung ist was anderes (daher hab ich ja gesagt, riskieren würde ich es nicht).

Ich kann den Sinn dieser Information nicht nachvollziehen. Wer außer dem Verkäufer oder der Bank sollte denn sonst erlauben oder verbieten mit einer fremden Kreditkarte zu bezahlen? Der Gesetzgeber? Welcher, USA, Deutschland, Usbekistan?

Was nützt mir das als Kunde, wenn der Verkäufer die Karte nicht akzeptiert. Und was nützt mir das als Akzeptanzpartner, wenn ich im Fall eines Chargebacks keine Zahlungsgarantie von der Bank aufgrund einer fremden Unterschrift habe?

Also diese ganze Diskussion ist wohl eher unnütz und sinnlos!
Denn wie Doc Snider richtig sagt, hat der "Kunde" das Risiko, dass der Verkäufer zu Recht ablehnt, denn erstens bleibt er auf der Strecke bzw. bekommt Probleme, da er verpflichtet ist, die Karte bzw. Unterschrift zu prüfen.

Weiters gibt es bereits Karten mit Foto des Inhabers, wrum wohl?

In Italien benötigt man meist einen Ausweis zur Kreditkarte sonst wird sie nicht akzeptiert.

Und weitergeben darf man eine Karte schon wegen der AGB der Banken nicht, denn da steht z.B.

Zitat
Sie ist
nicht übertragbar und darf nur vom Karteninhaber persönlich
benutzt werden.

Zitat
Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass kein
Dritter Kenntnis von seiner PIN erlangt. Insbesondere
darf diese Dritten nicht mitgeteilt bzw. zugänglich
gemacht werden,

Damit sollte wohl geklärt sein, ob jemand eine fremde Karte nutzen darf! Wenn es mir der Herausgeber nicht erlaubt, dann kann es mir auch kein Anderer erlauben!