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Autor Thema: Trotz Eintrag im Bundeszentralregsiter Einreise möglich ?  (Gelesen 1215 mal)

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bonita7011

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Hallo alle zusammen,

ich habe ein echt großes Anliegen und hoffe das ich hier Hilfe finden kann.

Seit nun fast 2 Jahren reise ich alle 3 - 4 Monate 14 Tage nach Florida Freunde besuchen, leider habe ich durch einen dummen Fehler jetzt einen Eintrag im Bundeszentralregister. Ich hatte  beim Arbeitsamt (wurde bezuschusst zu meiner Selbständigkeit) den Nebenverdienst meines Lebensgefährten nicht angegeben (weil ich leider selber nichts davon wusste) und nun wurde ich zu 80 Tagessätzen verurteilt - das Urteil ist noch nicht rechtskräftig da ich noch innerhalb der nächsten 14 Tage Widerspruch einlegen kann.

Jetzt steht jedoch meine Reise am 05.01.2008 wieder an und ich weiss nicht ob ich nun als "vorbestraft" für die Amerikaner gelte oder nicht ! Ich weiss das ich nach deutschem Recht erst ab 90 Tagessätzen als vorbestraft gelte aber sehen das die Amerikaner genauso ?! Ein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis habe ich dadurch nicht aber ich stehe jetzt für die nächsten 5 Jahre im Bundeszentralregister und ich habe jetzt auf diversen Seiten im Netz gelesen das der amerikanische Geheimdienst (obwohl er es angeblich nicht darf) sich Infromationen über die Einreisenden dort einholt.

Meine Frage ist - bekomme ich Probleme oder könnte ich welche bei der Einreise bekommen ? Und was muss ich machen ?

Mich macht das echt ziemlich fertig alles und vielleicht kann mir einer von euch hier helfen.

Lieben Dank im voraus

Lieben Gruss

bonita7011

freddykr

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Viele Grüße,
Danilo


Flicka

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Re: Trotz Eintrag im Bundeszentralregsiter Einreise möglich ?
« Antwort #2 am: 18.12.2007, 12:24 Uhr »
Abgesehen von den weiteren Links, die schon gepostet wurden:

Wenn das Urteil (vermutlich ein Strafbefehl?) derzeit noch nicht rechtskräftig ist und die Einspruchsfrist noch läuft, dann wird die Sache bis zum 5.1.08 vermutlich gar nicht mehr zum Bundeszentralregister gemeldet. Denn zuerst werden die vollen vierzehn Tage abgewartet, ob du Einspruch einlegst. Dann muss der ganze Vorgang zur Vollstreckungseinleitung. Bis dahin bist du schon "drüben".

Einen schönen Urlaub!

playmaker11

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Re: Trotz Eintrag im Bundeszentralregsiter Einreise möglich ?
« Antwort #3 am: 19.12.2007, 07:25 Uhr »
Da kann man sich Flicka nur anschließen, bis auf das Wort "vermutlich". Ins BZR werden nur rechtskräftige Verurteilungen eingetragen, d.h. frühestens ab Ablauf der Rechtsmittelfrist - mit rechtskräftig werden. Wie lange der reine Verwaltungsakt dann noch dauert ist dann eigentlich egal, weil Du Dich dann nicht mehr als "nicht vorbestraft" bezeichnen darfst. Bis dato darfst Du das aber.

Falls Du arge Bedenken hast, leg doch Rechtmittel ein und nimm sie dann ggf. zurück, so zögerst Du die Rechtskraft raus.
No retreat, no surrender !