1) Anwendungsbereich der Fluggastrechte-Verordnung
Die Fluggastrechte-Verordnung findet Anwendung, wenn der Flug von einer deutschen Fluggesellschaft oder einer Fluggesellschaft eines anderen EU-Staates durchgeführt wird. Hat die Fluggesellschaft ihren Sitz außerhalb der EU, gilt die Fluggastrechte-Verordnung immer dann, wenn sich der Abflugort innerhalb der EU befindet.
Da du mit Condor, also einer amerikanischen Airline, geflogen bist und dein Abflugort nicht in der EU war sondern in den USA, ist die Fluggastrechte VO beim Rückflug nicht anwendbar!!! Beim HInflug wäre sie anwendbar gewesen, weil der Abflugsort in der EU war.
Nach der Fluggastrechte VO hast du also keine Entschädigungsansprüche. Wie das nach amerikanischem Recht ausschaut weiß ich nicht, ich schätze aber mal, dass du da im Falle von höherer Gewalt nichts bekommen wirst. Falls du den Flug über ein Reisebüro gebucht hast, kannst du eventuell das Reisebüro belangen.