Hallo alle miteinander.Ich bin Zöllner und im Reiseverkehr am Flughafen tätig.Also möchte ich hier einmal zusammenfassend die Rechtslage erklären, obwohl das meiste hier schon ausführlich erklärt wurde.
Ihr dürft waren bis zu einem Gesamtwert von 175€ pro Person steuerfrei einführen.Kauft ihr mehr ein, dann seit ihr dazu verpflichtet die Waren anzumelden. Das macht ihr im sogenannten " roten Ausgang" für anmeldepflichtige Waren.Ihr legt dann dem Zollbeamten eure Rechnungen vor, der zieht dann 175 € vom Gesamtbetrag ab und versteuert euch den Rest. Das gilt aber nur für teilbare Waren wie Bekleidungsstücke, schuhe etc. Kauft ihr zB ein Laptop für 1000€ müsst ihr die vollen 1000 € versteuern.Zurück zur Bekleidung: Ihr müsst nun 13,5% des Warenwertes über 175 € bezahlen---kauft ihr also für 275 € Klamotten, müsst ihr 100 € versteuern---das macht dann 13,50 €.Die 13,5% sind eine Vereinfachung für den Reiseverkehr und gelten bis zu einem Betrag von 350 €.Danach wird die Ware voll versteuert und verzollt, je nach Ware fallen auf jedem Fall dann 16% Mehrwertsteuer und eben noch Zoll an, der bei Bekleidung relativ hoch ist.
Auf jedem Fall solltet ihr
anmelden, ansonsten zahlt ihr Strafe oder wenn ihr duetlich zu viel eingekauft habt, droht euch ein Stafverfahren.
Für die Zöllner ist es kein Problem auch getragene Ware eindeutig als Ware amerikanischen Ursprungs zu erkennen. Denkt dran, wir machen das jeden Tag und haben unsere Erfahrung.
Ich will euch keine Moralpredigt halten, denn jeder muß wissen was er macht, aber wenn ihr erwischt werdet, dann wird es teuer.
Ich kaufe auch in den USA ein, melde dann halt einfach an, wenn ich zurückkomme.Die paar Euro habe ich dann auch noch, wenn ich mir das 10.Paar Jeans gekauft habe.
In diesem Sinne: Entweder hat euch das weitergeholfen und vielleicht animiert doch eure Waren anzumelden, oder ihr findet den Beitrag doof.Für die zweiten: Viel Glück weiterhin bei der Zollkontrolle.