usa-reise.de Forum

Autor Thema: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?  (Gelesen 13352 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Volker G.

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 4.092
Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #45 am: 05.11.2005, 13:02 Uhr »
Mehr zum Thema:

Überschreiten Ihre Reisemitbringsel die Reisefreimengen, so fallen Einfuhrabgaben an.


Mehr braucht ma eigentlich nicht mehr dazu sagen und bei Waren im Wert von über 350€ wirds beim Zoll bestimmt nicht mehr spassig!

Was dann passiert: Konsequenzen

Was jeder selbst tut ist seine Sache, bloss wer diesen Thread gelesen hat kann hinterher nicht sagen er hats nicht gewusst!

P.S.: Es gibt irgendwo ein Formblat beim Zoll bei dem man bei der Ausreise die Waren die man vorher im Ausland gekauft hatte anzumelden, dann bekommt man bei der Rückreise für diese Waren kein Problem. Also kann man sich eigentlich auch nicht rausreden das man die Waren vorher in den USA gekauft hat, denn da ist man auch wieder selbst in der Pflicht. Allerdings mache ich das ja auch nicht, müsste es aber wohl :(  :shock:

Ich mag wohl wie ein Moralapostel klingen, aber das hier genannte entspricht halt der Gesetzeslage in D.
CU

Volker G.

Buddy

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #46 am: 20.02.2006, 23:55 Uhr »
Hallo alle miteinander.Ich bin Zöllner und im Reiseverkehr am Flughafen tätig.Also möchte ich hier einmal zusammenfassend die Rechtslage erklären, obwohl das meiste hier schon ausführlich erklärt wurde.
Ihr dürft waren bis zu einem Gesamtwert von 175€ pro Person steuerfrei einführen.Kauft ihr mehr ein, dann seit ihr dazu verpflichtet die Waren anzumelden. Das macht ihr im sogenannten " roten Ausgang" für anmeldepflichtige Waren.Ihr legt dann dem Zollbeamten eure Rechnungen vor, der zieht dann 175 € vom Gesamtbetrag ab und versteuert euch den Rest. Das gilt aber nur für teilbare Waren wie Bekleidungsstücke, schuhe etc. Kauft ihr zB ein Laptop für 1000€ müsst ihr die vollen 1000 € versteuern.Zurück zur Bekleidung: Ihr müsst nun 13,5% des Warenwertes über 175 € bezahlen---kauft ihr also für 275 € Klamotten, müsst ihr 100 € versteuern---das macht dann 13,50 €.Die 13,5% sind eine Vereinfachung für den Reiseverkehr und gelten bis zu einem Betrag von 350 €.Danach wird die Ware voll versteuert und verzollt, je nach Ware fallen auf jedem Fall dann 16% Mehrwertsteuer und eben noch Zoll an, der bei Bekleidung relativ hoch ist.
Auf jedem Fall solltet ihr anmelden, ansonsten zahlt ihr Strafe oder wenn ihr duetlich zu viel eingekauft habt, droht euch ein Stafverfahren.
Für die Zöllner ist es kein Problem auch getragene Ware eindeutig als Ware amerikanischen Ursprungs zu erkennen. Denkt dran, wir machen das jeden Tag und haben unsere Erfahrung.
Ich will euch keine Moralpredigt halten, denn jeder muß wissen was er macht, aber wenn ihr erwischt werdet, dann wird es teuer.
Ich kaufe auch in den USA ein, melde dann halt einfach an, wenn ich zurückkomme.Die paar Euro habe ich dann auch noch, wenn ich mir das 10.Paar Jeans gekauft habe.
In diesem Sinne: Entweder hat euch das weitergeholfen und vielleicht animiert doch eure Waren anzumelden, oder ihr findet den Beitrag doof.Für die zweiten: Viel Glück weiterhin bei der Zollkontrolle.
 :twisted:

Luxi

  • Bronze Member
  • *****
  • Beiträge: 350
Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #47 am: 21.02.2006, 01:28 Uhr »
@Buddy
Na denn nutze ich doch mal schnell die Gelegenheit um eine Frage loszuwerden...

Was versteht man genau unter Reisenden? Ich meine gilt dieser Freibetrag auch für Kinder zwischen 7 und 12 Jahren oder nur für uns Erwachsene? Konkret in unserem Fall sind wir eine Familie mit 4 Kindern also 6 Personen. Haben wir nun einen Freibetrag 6 x 175 Euro?

Danke im Voraus für eine Info ;-))

Ansonsten möchte ich noch danken für die andere Info..ich wusste bisher nicht dass bis 350 Euro pauschal für teilbare Waren mit 13,5% besteuert wird (dachte das ist viel mehr) und finde dann lohnt sich das shoppen immer noch ;-))
Lieber Gruss Luxi

Crimson Tide

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 4.271
Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #48 am: 21.02.2006, 04:40 Uhr »
Hallo, Buddy,
wenn wir schon mal so einen Experten hier haben, (das ist gar nicht mal so schlecht, :wink: , kannst Du mir denn erzählen, wie das abläuft, wenn meine Töchter und ich im August wieder für immer nach Deutschland zurückziehen, denn wir haben in drei Jahren eigentlich komplett die Garderobe getauscht, also praktisch NUR NOCH
Ami-Sachen am Leib und im Koffer, oder ist das dann eine Ausnahme, wenn wir nachweisen können, daß wir drüben gelebt haben die ganze Zeit?
Sonst würde das ganz schön teuer werden!  :?

L.G. Monika

bigsur1997

  • Gold Member
  • *****
  • Beiträge: 907
Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #49 am: 21.02.2006, 07:37 Uhr »
Hallo,

Bei einem Wohnortwechsel aus einem Drittland in die EU gelten die mitgebrachten persönlichen Gegenstände als Umzugsgut und sind frei von Eingangsabgaben ( Zoll und Mehrwertsteuer ): Ausnahmen gelten für Alkoholika, Tabak, PKW
Nachzulesen hier:
 
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/d0_zollfr_vzb/b1_befr_gemrecht/a1_zollbefrvo/h0_uebersiedlungsgut/

viele grüße

mrh400

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 15.527
  • work is the curse of the drinking classes -O.Wilde
Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #50 am: 21.02.2006, 09:18 Uhr »
Hallo,
nur eine Ergänzung: die Sachen dürfen nicht nagelneu sein, sondern müssen mindestens ein halbes Jahr vor dem Umzug erworben worden sein. Für Neuanschaffungen zum Zwecke der Mitnahme ist es daher wohl zu spät, wenn Ihr im August umzieht!
Gruß
mrh400

chapter2

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 77
Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #51 am: 21.02.2006, 20:51 Uhr »
und was ist wenn ich Ami Klamotten in die Usa nehme und wieder zurück?

Volker G.

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 4.092
Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #52 am: 22.02.2006, 09:09 Uhr »
Die kann man vorher beim Zoll beim Abflug vor der Gepäckaufgabe anmelden, genauso wie elektronische Geräte. Das macht nur niemand, der Begriff dafür ist "Nämlichkeitsnachweis":

Zitat von: Der Zoll

Denken Sie schon jetzt an Ihre Rückreise!

Das Reisegepäck, das Sie mit in den Urlaub genommen haben, können Sie bei Ihrer Rückreise auch wieder einfuhrabgabenfrei zurückbringen. Zollrechtlich werden solche Waren als "Rückwaren" bezeichnet.

Nehmen Sie also ein teures Fahrrad mit in Ihren Urlaub, so können Sie dieses Fahrrad auf Ihrer Rückreise einfuhrabgabenfrei wieder in die EG mitbringen. Haben Sie sich jedoch während Ihres Urlaubs in einem Drittland ein gleichwertiges Fahrrad gekauft, müssen Sie bei Ihrer Wiedereinreise in die EG Einfuhrabgaben zahlen, sofern die Reisefreigrenze überschritten ist.

Bei Zweifeln, ob Sie einen auf Ihrer Rückreise mitgebrachten Gegenstand tatsächlich schon bei Ihrer Ausreise dabei hatten, kann der Zollbeamte einen Nachweis verlangen. Darum sollten Sie vor allem bei Gegenständen mit hohem Wert diesen Nachweis erbringen können.
Bei teuren Gegenständen wie einem wertvollen Fahrrad sollten Sie sich deshalb vor der Ausreise beim Zoll einen "Nämlichkeitsnachweis" ausstellen lassen. Mit diesem Nachweis können Sie bei Ihrer Rückreise belegen, dass Sie dieses (das nämliche) Fahrrad bereits in Ihren Urlaub mitgenommen haben und nicht erst während Ihres Urlaubs im Ausland gekauft haben.
Alternativ können Sie bei Ihrer Rückreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend genau bezeichnet ist.

Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen die Zollbehörde einen Nämlichkeitsnachweis ("Auskunftsblatt INF 3") nur vor Ihrer Ausreise ausstellen kann. Dazu müssen Sie auch die entsprechenden Gegenstände bei den Zollbehörden vorführen.

Bei Flugreisen müssen Sie sich also um den Nämlichkeitsnachweis kümmern, bevor Sie Ihr Gepäck aufgeben. Nach der Gepäckaufgabe kann Ihnen kein Nämlichkeitsnachweis mehr ausgestellt werden.


Quelle: Zoll

Das müsste ja dann eigentlich auch für Kleidung gelten, oder?!?
Möglich wäre natürlich auch die Mitnahme der Kassenzettel von den früheren USA-Reisen bei denen die Klamotten gekauft wurden.
Das ist jetzt kein Scherz von mir aber so sieht es scheinbar der Zoll und nachweispflichtig ist man selbst und nicht der Zoll :roll:
CU

Volker G.

Buddy

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #53 am: 28.02.2006, 11:15 Uhr »
@ LUXI

Die Freimenge gilt für alle Personen, auch für Kinder.Also hat eine Familie von 4 Personen auch eine Freimenge von 4X175€.Viele Grüße

Buddy

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #54 am: 28.02.2006, 11:19 Uhr »
@ crimson tide


Du hast schon die richtigen Antworten bekommen.Deine Sachen gelten zollrechtlich als Umzugsgut. Am besten sagst du den Zöllnern gleich Bescheid, da du wahrscheinlich ne Menge Gepäck haben wirst. Aber Achtung! Wie schon gesagt , das gilt nur für Waren, die du schon in den USA benutzt hast. Nicht für neue Sachen.

tom22

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.965
Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #55 am: 28.02.2006, 11:42 Uhr »
http://www.orf.at/060227-96948/index.html

Zur Zeit wird diskutiert, die Grenze von 175€ auf 500€ anzuheben (angetrebter Termin ist der 1.1.2007).

mrh400

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 15.527
  • work is the curse of the drinking classes -O.Wilde
Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #56 am: 28.02.2006, 12:39 Uhr »
Zitat von: tom22
(angestrebter Termin ist der 1.1.2007).
zu spät :protest:
Gruß
mrh400

Luxi

  • Bronze Member
  • *****
  • Beiträge: 350
Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #57 am: 01.03.2006, 18:05 Uhr »
Zitat von: Buddy
@ LUXI

Die Freimenge gilt für alle Personen, auch für Kinder.Also hat eine Familie von 4 Personen auch eine Freimenge von 4X175€.Viele Grüße


Danke Buddy
Hab in Luxemburg am Flughafen nachgefragt und dort sagt man mir pro Erwachsener 175 Euro und pro Kind bloss 90 Euro "Schnief" ich zieh nach Deutschland um ;-))
Lieber Gruss Luxi


bigsur1997

  • Gold Member
  • *****
  • Beiträge: 907
Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #59 am: 02.03.2006, 14:52 Uhr »
Hallo,

@ luxi: du hast recht !

Bei den Reisefreimengen können die Einzelstaaten tatsächlich eigene Vorschriften erlassen.
.....
2) Die Mitgliedstaaten können diesen Freibetrag für Reisende unter 15 Jahren auf 90 EUR begrenzen


Quelle:

http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/common/travellers/enter_eu/index_de.htm


Also Forumsmitglieder / leser aus anderen Ländern als D: beim Zoll nachfragen

viele grüße