Genügt dem Zoll ggf. auch ein Ausdruck aus e**y?
Dem Zoll genügt es, wenn Du einfach nur Urlaub machst und gar keine Quittungen o.ä. mit nimmst. In den aller seltensten Fällen wird man überhaupt durchsucht (wir wurden noch NIE angehalten und das seit ca. 35 Jahren) und die Zöllner sind auch nicht blöde, die können auch brandneue (gerade erst gekaufte) Geräte von gebrauchten Geräten unterscheiden.
Ich würde mir nicht so viele Gedanken darum machen (resp. mache ich auch nicht). Das Thema wird hier deutlich heißer gekocht als es gegessen wird....
Woher kann der Zoll eigentlich wissen dass ein Gerät mit dem auf einer Rechnung übereinstimmt!?
Kann er nicht, die Seriennummern stehen nicht auf der Quittung. Deswegen ist das doppelt sinnlos, zum einen, weil es eben nicht eindeutig zuzuordnen ist und zum anderen, weil man (wenn man dann nun wirklich so ängstlich ist) eine Nämlichkeitsbescheinigung benötigt. Die Quittung reicht dann nicht. Also: s.o.