super Link, danke:
ich zietier mal kurz:
Transit
Abgabenpflichtige Privatwaren, welche für den Transit durch die Schweiz bestimmt sind, müssen bei der Einreise angemeldet werden.
Werden Privatwaren bis zu einem Gesamtwert von Fr. 5'000.- durch die Schweiz befördert, so erfolgt die Abfertigung an der Grenze in der Regel formlos. Diese Regelung gilt nicht für abgabenpflichtige alkoholische Getränke, Lebensmittel und Tabakwaren.
Nun die Frage, was heisst formlos? Irgend ein Schweizer Zöllner hier im Forum?