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Autor Thema: Zoll bei der Einreise: 430€ vs 700€ Grenze  (Gelesen 27666 mal)

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blooga

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Zoll bei der Einreise: 430€ vs 700€ Grenze
« am: 03.05.2011, 07:54 Uhr »
Hi zusammen,

kann mir einer von Euch weiterhelfen:

Beispiel:
ich kaufe in den USA (Eigenbedarf) folgende Kleidungstücke:
T-Shirt: 100 EUR
Hemd: 330 EUR
Kleid: 700 EUR

Welche Abgaben muss ich bei der Einreise nach D entrichten?

a) das interpretiere ich aus der Antwort, die ich vom Zoll unter Auskunft@iwm-zoll.bfinv.de bekommen habe (s.u.):
T-Shirt: 100 EUR -> abgabefrei, da <430,- €
Hemd: 330 EUR -> abgabefrei, da <430,- €
------------------
Kleid: 700 EUR -> Abgabe 278,78€
Rechnung:
700€ Warenwert
* 17,5% pauschalierter Zollsatz
+ 122,50€
822,50 € Warenwert incl. Zollsatz
* 19% Einfuhrumsatzsteuer
+ 156,28€ 19% Einfuhrumsatzsteuer
--> Abgabe für den gesamten Einkauf 278,78€

Auskunft von Auskunft@iwm-zoll.bfinv.de:
als Flugreisender können Sie abgabenfrei Waren im Wert bis 430,- € aus einem Drittland (USA) einführen.Waren, die diesen Betrag übersteigen, müssen verzollt werden.Bis zu einem Betrag von 700,- € werden diese pauschaliert,das heißt, es wird ein Zollsatz von 17,5 % des Warenwertes erhoben sowie die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19%.Es muss sich um Waren handeln, die gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, im persönlichen Reisegepäck, für Ihren Haushalt oder als Geschenk in Deutschland bestimmt sind.
Der Wert der Waren bezieht sich immer auf die vollständige Ware, eine teilweise Anwendung der Freimenge auf eine nicht teilbare Ware scheidet aus.Überschreitet der Wert der abgabenpflichtigen Waren 700 Euro, werden die Abgabensätze nach dem Zolltarif und dem Umsatzsteuergesetz angewendet.
Die Zollbestimmungen, u.a. Zollsätze, sind insbesondere davon abhängig, welcher Zolltarifnummer (auch Codenummer genannt) eine Ware zuzuordnen ist.
Die Einreihung der Ware, einschließlich der Anzeige der geltenden Abgabensätze ("Maßnahmen"), können Sie im elektronischen Zolltarif wie folgt vornehmen:
 (http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/c0_zollanmeldung/d10_atlas/e1_ezt_online/index.html,



b) das interpretiere ich aus der Zoll Website:

T-Shirt: 100 EUR -> abgabefrei, da <430,- €
Hemd: 330 EUR -> abgabefrei, da <430,- €
------------------
Kleid: 700 EUR -> Abgabe 122,50€
Rechnung:
700€ Warenwert
* 17,5% pauschalierter Zollsatz
+ 122,50€
822,50 € Warenwert incl. Zollsatz
--> Abgabe für den gesamten Einkauf 122,50€


http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/b0_reisen_ausserhalb_eg/b0_rueckreise_aus_dritt/c0_freimengen_ueberschr/index.html

http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/b0_reisen_ausserhalb_eg/b0_rueckreise_aus_dritt/c0_freimengen_ueberschr/a0_pauschalierung/index.html


Hiker

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Re: Zoll bei der Einreise: 430€ vs 700€ Grenze
« Antwort #1 am: 03.05.2011, 09:46 Uhr »
Hallo,

habe mir über die Berechnung bei Überschreitung der Freigrenzen noch nie wirklich Gedanken gemacht, aber es kann eigentlich nur Möglichkeit b) sein. Zitat von der Zoll-Homepage: "Die pauschalierten Abgabensätze beinhalten alle Abgabenarten" (also so wie ich das verstehe auch die Einfuhrumsatzsteuer).

Erst bei Überschreiten der 700 €-Grenze wirds dann komplizierter. Dann zählt der für die Ware maßgebliche Zolltarif, ggf. Verbrauchssteuern und die Einfuhrumsatzsteuer.

Gruß

Aaronp

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Re: Zoll bei der Einreise: 430€ vs 700€ Grenze
« Antwort #2 am: 03.05.2011, 10:07 Uhr »
Wenn du die 430 eur überschreitest, werden alle geakauften Sachen berücksichtigt, also nicht nur das
Kleid. Wenn dann die 700 EUR Grenze überschritten wird, wird es auch nicht mehr pauschal versteuert.

Zitat
Die vereinfachte Abgabenberechnung erfolgt bei Überschreitung der Einfuhrfreigrenze, wenn die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind:

    Der Wert der einfuhrabgabenpflichtigen Reisemitbringsel übersteigt nicht den Betrag von 700 Euro je Reisender,

    die mitgebrachten Waren befinden sich im persönlichen Gepäck des Reisenden und

    sie sind zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Reisenden oder als Geschenk bestimmt.

Aufteilen geht nur bei mehr Reisenden, wobei dort aber auch nicht das Kleid auf 2 Personen "aufgeteilt" werden kann.

Gruß
Aaronp

TanteD

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Re: Zoll bei der Einreise: 430€ vs 700€ Grenze
« Antwort #3 am: 03.05.2011, 10:20 Uhr »
wenn es ein Betrag bis 700 Euronen ist (also zwischen den 430 und 700) dann wird pauschaliert + 19% EinfuhrUMSATZsteuer (vergleichbar mit der unmgangsprachlichen Mehrwertsteuer), ab 701 Euro kann der Pauschalsatz nicht mehr angewant werden und es kommt die volle Einfuhrsteuer (Zollsatz) zum tragen zuzüglich 19% EinfuhrUMSATZsteuer

die 19% kommen immernoch zum verzollten Betrag dazu

JürgenH

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Re: Zoll bei der Einreise: 430€ vs 700€ Grenze
« Antwort #4 am: 03.05.2011, 11:22 Uhr »
Der Zoll dast dazu:
"Nicht abgabenfrei ist eine unteilbare Ware (zum Beispiel ein einziges Schmuck- oder Kleidungsstück oder ein einziger Teppich), deren Wert die angegebene Wertgrenze übersteigt. Die Einfuhrabgaben werden dann nicht nur von dem die Wertgrenze übersteigenden Wertanteil, sondern vom vollen Wert erhoben. Der Wert einer unteilbaren Ware kann auch nicht auf mehrere Personen umgelegt werden."

D.h. das Shirt und das Hemd ist im Rahmen des Freibetrags, beim Kleid für 700 Euro musst du 17,5% Aufschlag zahlen, da es keine Teilbare Ware ist. Die 19% USt. kommen hier NICHT dazu!
Denn dann wäre der Pauschalzollsatz ja deutlich höher als der tatsälich zu veranschlagende Satz! (z.B. 17,5% zu 12 % bei Kleidung).


http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/b0_reisen_ausserhalb_eg/b0_rueckreise_aus_dritt/c0_freimengen_ueberschr/index.html

"Die Einfuhrabgaben können anhand eines pauschalierten Abgabensatzes berechnet werden, wenn der Wert der abgabenpflichtigen Waren je Reisender den Betrag von 700 Euro nicht übersteigt. Diese Methode vereinfacht und beschleunigt das Verfahren der Abgabenfestsetzung wesentlich. In der Regel ist die Pauschalierung gegenüber der Einzelberechnung der verschiedenen Abgabenarten (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern) auch günstiger."

leia

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Re: Zoll bei der Einreise: 430€ vs 700€ Grenze
« Antwort #5 am: 03.05.2011, 19:27 Uhr »
Und das hat mir der Zoll vor einiger Zeit auf Nachfrage mitgeteilt:

Zitat
Sehr geehrte Frau Leia,

wie Sie schon richtig erkannt haben, gilt im Flugverkehr aus Nicht-EU-Staaten eine Reisefreigrenze von 430,00 € pro
Person. Sofern der Wert der abgabenpflichtigen Waren nicht höher als 700,00 € ist, kann die Abgabenberechnung pauschal
erfolgen. Das heißt, die 430,00 € sind abgabenfrei, und zusätzlich können Waren im Wert von 700,00 € pauschal berechnet
werden.
Ist der Warenweert höher als 700,00 € oder der Reisende lehnt eine Pauschalierung ab, so werden die Abgaben nach dem
Zolltarif und den einschlägigen Einzelsteuergesetzen berechnet.

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

xxxx

Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden

Das interpretiere ich so:

430 € frei
und
bis zu weitern 700 € kann pauschal zu 17,5 % Zoll und Steuer abgeführt werden. Hat man nur einen Artikel im Wert von z.B. 600 € muss ich ihn komplett zu 17,5% verzollen, sofern er nicht teilbar ist.

Viele Grüße Leia


JürgenH

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Re: Zoll bei der Einreise: 430€ vs 700€ Grenze
« Antwort #6 am: 03.05.2011, 20:16 Uhr »
Rrrrrriiiiiiischtiiiisch :D

Soulfinger

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Re: Zoll bei der Einreise: 430€ vs 700€ Grenze
« Antwort #7 am: 04.05.2011, 03:00 Uhr »
Zieh doch das 700 Dollar Kleid an, dann bist du aus dem Schneider! Lt. Zollbestimmungen zählen die Sachen, die du am Leibe trägst nicht zur Einfuhrgrenze.

Mein neuer Nachbar hat früher beim Zoll gearbeitete (Praktisch!) und hat mir den "Tipp" gegeben. Die Kleidung, die du anhast, darf dir nicht genommen werden und wird für die Zollberechnung nicht gewertet!
"Ich trinke jeden Tag ein Glas Wein für meine Gesundheit. Den Rest der Flasche trinke ich, weil ich sehr gerne betrunken bin." Gerard Depardieu

leia

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Re: Zoll bei der Einreise: 430€ vs 700€ Grenze
« Antwort #8 am: 04.05.2011, 06:48 Uhr »
Zieh doch das 700 Dollar Kleid an, dann bist du aus dem Schneider! Lt. Zollbestimmungen zählen die Sachen, die du am Leibe trägst nicht zur Einfuhrgrenze.

Mein neuer Nachbar hat früher beim Zoll gearbeitete (Praktisch!) und hat mir den "Tipp" gegeben. Die Kleidung, die du anhast, darf dir nicht genommen werden und wird für die Zollberechnung nicht gewertet!

Zählt das auch für
  • Uhren
    Schuhe und
    Handtaschen???

 :lol: :lol: :lol:
Viele Grüße Leia


AdiW

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Re: Zoll bei der Einreise: 430€ vs 700€ Grenze
« Antwort #9 am: 04.05.2011, 09:10 Uhr »
Zieh doch das 700 Dollar Kleid an, dann bist du aus dem Schneider! Lt. Zollbestimmungen zählen die Sachen, die du am Leibe trägst nicht zur Einfuhrgrenze.

Mein neuer Nachbar hat früher beim Zoll gearbeitete (Praktisch!) und hat mir den "Tipp" gegeben. Die Kleidung, die du anhast, darf dir nicht genommen werden und wird für die Zollberechnung nicht gewertet!

Zählt das auch für
  • Uhren
    Schuhe und
    Handtaschen???
:lol: :lol: :lol:


Vielleicht...Es gibt doch viele, die sich ohne Uhren, Schuhe oder Handtaschen ganz schön nackt fühlen... :D :D :D

blooga

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Re: Zoll bei der Einreise: 430€ vs 700€ Grenze
« Antwort #10 am: 04.05.2011, 13:26 Uhr »
Ich habe heute nach mehrfachem Mailpingpong mit "Informations- und Wissensmanagement Zoll" zu meinem Beispiel ganz oben im Thread folgende Aussagen bekommen:

Zitat
"... Wie Sie schon richtig in Ihrer Variante B erkannt haben, wird für Waren bis 700,- € ein einheitlicher Prozentsatz von 17,5 % zu Grunde gelegt. (...) In diesem Abgabensatz sind Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bereits enthalten."

"Waren bis 430,- € haben Sie frei. Alle anderen Waren, werden von 0,00 € -700,- € pauschaliert. Das Kleid fällt also komplett in die Pauschalierung."

Ich würde das also wie Hiker, JürgenH und leia in Ihren Beiträgen sehen und glaube, dass diese Aussagen hier nicht stimmen:

Wenn du die 430 eur überschreitest, werden alle geakauften Sachen berücksichtigt, also nicht nur das
Kleid. (...)]

wenn es ein Betrag bis 700 Euronen ist (also zwischen den 430 und 700) dann wird pauschaliert + 19% EinfuhrUMSATZsteuer (vergleichbar mit der unmgangsprachlichen Mehrwertsteuer), (...)

die 19% kommen immernoch zum verzollten Betrag dazu




blooga

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Re: Zoll bei der Einreise: 430€ vs 700€ Grenze
« Antwort #11 am: 04.05.2011, 13:31 Uhr »
Zieh doch das 700 Dollar Kleid an, dann bist du aus dem Schneider! Lt. Zollbestimmungen zählen die Sachen, die du am Leibe trägst nicht zur Einfuhrgrenze.

Mein neuer Nachbar hat früher beim Zoll gearbeitete (Praktisch!) und hat mir den "Tipp" gegeben. Die Kleidung, die du anhast, darf dir nicht genommen werden und wird für die Zollberechnung nicht gewertet!

Auch hierzu eine Aussage aus dem Hause "Informations- und Wissensmanagement Zoll":

Zitat
nein, dies stimmt nicht. Auch die im Ausland erworbenen Waren, die Sie bei der Einreise am Körper tragen, werden bei der Beurteilung des Reisefreibetrages von 430 € pro Person einbezogen und sind nur im Rahmen dieses Freibetrages abgabenfrei.

Soulfinger

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Re: Zoll bei der Einreise: 430€ vs 700€ Grenze
« Antwort #12 am: 05.05.2011, 00:42 Uhr »
Naja, die sagen viel, bis der Tag lang ist. Ich kann nur das weitergeben, was mir mein Nachbar gesagt hat.
"Ich trinke jeden Tag ein Glas Wein für meine Gesundheit. Den Rest der Flasche trinke ich, weil ich sehr gerne betrunken bin." Gerard Depardieu

Kar98

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Re: Zoll bei der Einreise: 430€ vs 700€ Grenze
« Antwort #13 am: 05.05.2011, 03:05 Uhr »
Jo, und sowas fällt auch überhaupt nicht auf, weil man halt üblicherweise im 700 euro Abendkleid aus dem Flieger klettert.  :roll:

wilma61

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Re: Zoll bei der Einreise: 430€ vs 700€ Grenze
« Antwort #14 am: 25.07.2011, 09:16 Uhr »
Ich kann nur das weitergeben, was mir mein Nachbar gesagt hat.

Und das, lieber Frank, ist kompletter Blödsinn.

Es zählt der Wert der eingeführten Ware, ob du das anziehst oder nicht, spielt keine Rolle.

Willi