nein - Deine Einkäufe dürfen insgesamt nicht über 700 EUR liegen; wenn das Gerät umgerechnet bei 500 EUR liegt, sind noch 200 möglich. Wenn Du insgesamt über 700 liegst, greifen die allgemeinen Zollregeln.
Da muss ich leider widersprechen, Du wirfst da einige Dinge durcheinander:
a) die Zollfreigrenze liegt bei 430,-€ und hat zunächst nichts mit den genannten 700,-€ zu tun
b) Waren bis zu einem Wert von 430,-€ sind nicht abgabenpflichtig
c) Waren über 430,-€ sind abgabepflichtig, aber nur der Teil, der über 430,-€ liegt, es sei denn, die Ware(n) ist (sind) nicht teilbar.
d) Der abgabepflichtige Teil muss verzollt werden. Übersteigen diese abgabepflichtigen Waren nicht den Wert von 700,-€, so darf (muss aber nicht) diese Ware pauschal mit 17,5% verzollt werden.
Das wenden wir jetzt an:
Björn bringt ein iPad2 (Wert 450€) und Jeans im Wert von 600,-€ mit. Insgesamt bring er damit Waren im Wert von 1050,-€ mit. Da die Jeans teilbar sind, teilt er einen Packen davon ab im Wert von 430,-€. Dieser Packen ist nicht abgabepflichtig.
Den Rest der Jeans und das iPad2 liegt er zusammen auf einen zweiten Packen - dieser Packen (und nur dieser Packen) ist abgabepflichtige Ware. Der Wert dieser Ware beträgt insgesamt 620,-€. Damit liegt der Wert der Ware unter 700,-€ und darf nach Wahl mit 17,5% pauschal verzollt werden. Damit ist die ganze Einfuhr verzollt.
Hätte Björn Jeans im Wert von 700,-€ (statt 600,-€) mitgebracht, so betrüge der Wert der abgabepflichtigen Waren 720,-€. Damit liegt dieser Wert über der Grenze von 700,-€ und muss nach den normalen Zolltarifen verzollt werden. Diese Waren können (obwohl sie teilbar sind) nicht bis 700€ pauschal und nur der Rest i.H.v. 20,-€ nach Zolltarif verzollt werden.
Insgesamt ist Björns Frage aber uneingeschränkt mit "Ja" zu beantworten: wenn er außer dem iPad2 noch Jeans für 430,-€ mitbringt, sind letztere vollkommen abgabefrei, Björn verzollt lediglich das iPad2 und dieses zum Pauschaltarif.