usa-reise.de Forum

Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: SteveHH am 21.09.2009, 11:27 Uhr

Titel: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 21.09.2009, 11:27 Uhr
Hallo Leute

vielleicht kann mir ja einer helfen. Wenn man aus dem SUA zurück kommt und mit seinen Freibeträgen über der Grenze ist und dann den Koffer öffnen muss, muss man dann alles verzollen oder nur was über den 430 Euro liegen ?

Wir sind nämlich am überlegen wenn wir aus dem USA zurück kommen und wissen das wir zuviel dabei haben es gleich zu sagen.
Also quasi das mehr als die 430 Euro anzumelden.

Danke Euch für Eure Antworten.

Steve

Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: djohannw am 21.09.2009, 11:34 Uhr
Sofern Du nicht nur eine Sache gekauft hast (also es sich um mehrere, physikalisch teilbare Gegenstände handelt), musst Du nur den Betrag verzollen, der wertmäßig über den 430€ liegt. Hast Du aber z.B. nur ein Laptop für 600€ gekauft, musst Du es trotz 430€ Freibetrag vollständig verzollen.

Nach den 430€ kommt erstmal eine Spanne mit einem Gesamtwert von bis zu 700€, innerhalb der Du pauschal mit 17,5% des übersteigenden Wertes pauschalisiert verzollen kannst. Erst darüber hinaus wird dann mit korrektem Zolltarif und Einfuhrumsatzsteuer verzollt.

Details hat der Zoll: http://www.zoll.de

Denke generell daran, durch den roten Kanal zu gehen. In dem Moment, wo Du einen Fuß in den grünen gesetzt hast, hast Du bereits ein Zollvergehen begangen...

Viele Grüße - Dirk
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: wilma61 am 21.09.2009, 11:39 Uhr
Denke generell daran, durch den roten Kanal zu gehen. In dem Moment, wo Du einen Fuß in den grünen gesetzt hast, hast Du bereits ein Zollvergehen begangen...

Und das kostet dann mindestens zusätzlich den Zollzuschlag in Höhe der Abgaben.

Willi
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 21.09.2009, 11:39 Uhr
Ja teilbar wäre es
also Klamotten, BBQ Soßen, CD´s und so ein Kram
das wären ja dann pro Person 430 Euro, Also bei mir und meiner GöGa 860 Euro ?

Klar wir würden dann gleich den roten Ausgang nehmen

Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Stefanie_GZ am 21.09.2009, 11:44 Uhr
Ihr müßt nur das verzollen, was über der Grenze von 430 € ist, wenn ihr viel eingekauft habt, Elektronik, etc., dann geht ihr durch den roten Ausgang und sagt was ihr hat, ihr behaltet eure Quittungen, dann wird euch gesagt, was ihr bezahlen müßt.

Wenn ihr durch grün geht und erwischt werdet, dann müßt ihr mehr zahlen, weil dann noch die Strafe drauf kommt.

Wenn ihr keine Quittungen habt wird die Überschreitung geschätzt.

Bedenkt, dass ihr pro Person 430 Euro mitnehmen könnt, das ist eine ganze Menge, ich weiß ja nicht was ihr kaufen wollt, aber da müßt ihr schon viel Elektronik kaufen damit ihr drüber kommt.

Wenn es nur Kleidung ist, dann würde ich es eventuell drauf ankommen lassen und durch grün gehen.

Tipp, einfach immer die Quittungen aufbewahren eine Liste machen zusammen rechnen und dann eben schauen, ob es sich wirklich lohnt, den Zollbetrag zu zahlen oder den Artikel lieber in Deutschland oder so zu kaufen, wenn ihr schon wisst was ihr kaufen wollt dann vergleicht doch vorher die Preise, bei einigen Dingen lohnt es sich bei anderen  gar nicht.



Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Mig am 21.09.2009, 11:46 Uhr
Bedenkt, dass ihr pro Person 430 Euro mitnehmen könnt, das ist eine ganze Menge, ich weiß ja nicht was ihr kaufen wollt, aber da müßt ihr schon viel Elektronik kaufen damit ihr drüber kommt.

viel? wenn ich an mein Fotozubehör denke, wäre das wenig
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 21.09.2009, 11:59 Uhr
Wie gesagt wir kaufen hauptsächlich Schuhe, Klamotten, CD´s und Soßen und Backmischungen
all so ein Quark
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: mrh400 am 21.09.2009, 12:11 Uhr
Hallo,
ja, pro Person 430 EUR - haben wir diesmal nicht toppen können  :wink:

Als wir letztes Jahr über den damals noch gültigen 175 EUR lagen, habe ich die Belege genommen und eine handschriftliche Aufstellung gemacht und auch gleich die Preise mit dem bei zoll.de hier (http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/d2_zollwert/b0_umrechnungskurse/a0_eingabe/index.php) abrufbaren Umrechnungskurs umgerechnet. Die Zöllner waren ganz happy, wollten überhaupt nichts sehen und haben auf Basis der Liste mit den zugehörigen Belegen abgerechnet.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: djohannw am 21.09.2009, 12:19 Uhr
Bedenkt, dass ihr pro Person 430 Euro mitnehmen könnt, das ist eine ganze Menge, ich weiß ja nicht was ihr kaufen wollt, aber da müßt ihr schon viel Elektronik kaufen damit ihr drüber kommt.

Nöö, das geht ganz schön schnell. Ich hab' im Mai auf einer Dienstreise einen Tag Zeit gehabt, alleine einkaufen zu gehen und habe über 300€ in Klamotten vershoppt. Dazu ein IOmega NAS-Device, und schon war die Freigrenze erreicht - aber bei einem Preis in US$ der 1:1 dem in Deutschland in € beim günstigsten Webshop entsprach, konnte ich das Teil einfach nicht im Laden zurücklassen...;-)!

Viele Grüße - Dirk
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 21.09.2009, 12:28 Uhr
Ja wir würden auch alle Rechnungen mitnehmen und dann schon zusammenstellen
Sind die Zöllner eigentlich freundlich wenn man so ehrlich ist, oder sind die immer so sch... drauf wie man sie an der Passkontrolle kennt. Die können ja oft nicht einmal lächeln :-(
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: freddykr am 21.09.2009, 12:34 Uhr
Sind die Zöllner eigentlich freundlich wenn man so ehrlich ist, oder sind die immer so sch... drauf wie man sie an der Passkontrolle kennt. Die können ja oft nicht einmal lächeln :-(
Zoll != Bundespolizei ;-)

Vom Zoll sind sie eigentlich in Ordnung (solange man nicht versucht sie zu bescheisen ;-)).
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 21.09.2009, 12:37 Uhr
Upps sorry
na dann ist ja gut, nicht das die auch so drauf sind.
ich sagte mal zu einem bei der Passkontrolle fröhlich guten Morgen es kam null Antwort, er hat nicht mal geschut nur seine Hand hingehalten.
Als ich durch war sagte ich fröhlich tschüss und da schaute er mich völlig missmutig an.
Sorry da kann ich doch nix für das er so einen Beruf gewählt hat.

Titel: Re: Zollanmedlung bei Rückreise
Beitrag von: wilma61 am 21.09.2009, 12:37 Uhr
Sind die Zöllner eigentlich freundlich wenn man so ehrlich ist, oder sind die immer so sch... drauf wie man sie an der Passkontrolle kennt.

Passkontrolle macht der ehemalige Bundesgrenzschutz, heute Bundespolizei genannt, als Schäubles Lieblingsspielzeug haben die nix zu lachen..... :wink:

Willi
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 21.09.2009, 12:39 Uhr
Das mag sein  :roll:
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: spooky2109 am 21.09.2009, 12:49 Uhr
... Sind die Zöllner eigentlich freundlich wenn man so ehrlich ist...
Kann nur von meinem letzten USA-Urlaub berichten, dass die Zöllner hier in FFM sehr nett waren :)
Sind ja damals auch direkt durch den roten Ausgang und hatten fein alle Quittungen beisammen - leider hatte ich die Aufstellung aufm PC und so musste der arme Zöllner nochmal alles Quittungen zusammenrechnen. Am Ende waren wir sogar nochmal 27 Euro über der Grenze, bis zu welcher "einfach" verzollt wird (waren damals (!) - ich glaube - 375 Euro). Da hatte er erst auch noch nen Kollegen gefragt, der dann einfach abgewinkt und "lass gut sein" gesagt. :D

Ich fands voll okay - in der Zeit haben sie aber auch noch 2 rausgefischt, die sich durch den grünen Eingang "schmuggeln" wollten und wohl bei beiden Treffer gelandet :)
Also man sollte es einfach nicht riskieren. Wir haben damals noch etwas über 40 Euro zahlen müssen und bei der Masse, was wir dabei hatten, ein Klacks :D
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 21.09.2009, 12:53 Uhr
40 Euro bei 27 drüber ?
verstehe ich da was falsch

ich dachte von 430 bis 700 ist 270 Euro x 17,5% = 47,25 Zoll

also wären das dann bei 2 Personen 860 bis 1400 = 540 Euro x 17,5% = 94,50

Oder verstehe ich das falsch ?

Danke Euch

Stephan

Titel: Re: Zollanmedlung bei Rückreise
Beitrag von: mrh400 am 21.09.2009, 13:11 Uhr
Hallo,
...oder sind die immer so sch... drauf wie man sie an der Passkontrolle kennt. Die können ja oft nicht einmal lächeln :-(
auch da konnte ich mich bislang eigentlich nie beklagen, Die einzigen, die unfreundlich herumgemuffelt haben, waren normalerweise die übernächtigten Mitpassagiere. Wenn Du zwanzigmal freundlich "Grüß Gott" gesagt hast und jedesmal mit grantiger Miene wortlos die Pässe hingeknallt bekommst, läßt Deine Laune wahrscheinlich für die weiteren 250 Passagiere auch nach.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: mrh400 am 21.09.2009, 13:20 Uhr
Hallo,
40 Euro bei 27 drüber ?
verstehe ich da was falsch
spooky hatte ja noch die alte Regelung: Pro Person 175 frei und 175 pauschal => bei zwei Personen 350 pauschal (wobei sie 27 drüber lag, was toleriert wurde); damals galt auch noch ein niedrigerer Pauschalsatz von 13,5% => 47,25 EUR zusammen. (Ich habe erst jetzt aufgrund dieses Threads festgestellt, daß der Pauschalsatz kräftig erhöht wurde)

Deckt sich mit meiner Erinnerung bzw. meinem Reisebericht: Wir hatten das letztes Jahr ziemlich ausgereizt und 47 EUR bezahlt.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 21.09.2009, 13:28 Uhr
175Euro pauschal ??? irgendwas verstehe ich da nicht ?
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: mrh400 am 21.09.2009, 13:35 Uhr
Hallo,
175Euro pauschal ??? irgendwas verstehe ich da nicht ?
nochmal: das war die alte Regelung, auf die Spooky Bezug genommen hatte: 175  pro Kopf frei; bis zu 350 konnte der Betrag zwischen 175 und 350 (ergo 175) pauschal mit 13,5% verzollt werden; hatte man mehr als 350 dabei, gailt Normaltarif

jetzt: 430 pro Kopf frei; bis zu 700 Pauschalregelung möglich (also Differenz => 270 pauschal verzollen, jetzt aber 17,5%)
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: spooky2109 am 21.09.2009, 13:48 Uhr
 :oops: ... wollte hier nicht für Verwirrung stiften, sondern einfach schreiben, dass wir an sehr nette Zöllner gelangt sind. Bei uns galt noch die alte Regelung - also bitte jetzt nicht davon verwirren lassen!

Also Zöllner sind auch ganz liebe Menschen - wobei da sicher auch die Tagesform ne Rolle spielt und wie man sich ihnen gegenüber gibt. Sind halt auch ganz normale Menschen, die auch mal nen schlechten Tag erwischt haben können ;)
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 21.09.2009, 13:59 Uhr
Sorry das mit den 175 bis 350 hatte ich so nicht verstanden
ich dachte 175 Euro x 2 = 350 Euro und dann für 27 Euro mehr 47 Euro Zoll :-)
Dachte schon ich kann nicht rechnen.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 21.09.2009, 14:01 Uhr
Sind die 700 Euro auch pro Person ?

also 2 x 430 = 860 free
2 x 700 = 1400 - 860 = 540 x 17,5% Zoll ???
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: djohannw am 21.09.2009, 15:17 Uhr
Jede Person meldet getrennt an, also ja, zwei mal 270€ zur Pauschalversteuerung.

Viele Grüße - Dirk
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 21.09.2009, 15:23 Uhr
Aha, aber wir kommen ja gemeinsam mit zusammen 3 Koffern an.
Wie trennen die das denn ? oder sagen wir dem Zoll was zu wem gehört mit den Quittungen :-)
Sorry für so viele Fragen :-)
Bis heute bin ich da immer locker durchgewandert, aber der Zoll scheint ja immer schärfer zu werden.

Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: djohannw am 21.09.2009, 15:26 Uhr
Aha, aber wir kommen ja gemeinsam mit zusammen 3 Koffern an.
Wie trennen die das denn ? oder sagen wir dem Zoll was zu wem gehört mit den Quittungen :-)

So würde ich das machen.

Viele Grüße - Dirk
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Stefanie_GZ am 21.09.2009, 15:53 Uhr
Solange es keine Gegenstände sind, die als Ganzes schon 430 Euro überschreiten, kannst du es problemlos in diverse Koffer aufteilen.

So, wie ich das jetzt verstanden habe wollt ihr Kleidung, Lebensmittel, und Andenken im Wert von über 1200 $ kaufen. Krass, wir haben schon viel eingekauft, aber auf den Betrag sind wir nicht gekommen.

Ich sage euch der Zoll hat wirklich besseres zu tun, als bei normalen Einkäufen, jedes T-Shirt mit der Quittung zu vergleichen, wenn ihr sehr weit über den Betrag seid, dann würde ich durch rot gehen, wenn nicht, dann lasst einfach ein paar Quittungen verschwinden und steckt die Kleidung zu der schmutzigen Wäsche, da guckt keiner so genau rein.

Wenn ihr natürlich viel zu viel drüber seid, dann meldet an und macht es so wie erwähnt, immer die Quittung zum Gegenstand, dann kann nichts passieren. Zudem würde ich die neuen Klamotten nicht bei der Heimreise tragen, denn die gucken schon auf neue Schuhe etc., speziell wenn es sehr nach USA aussieht.

Eine kleine Story am Rande. Ankunft aus Gran Canaria Silvester 2008/2009, der Flieger landete um 23.45, wir sind dann vom Gepäck in Richtung Zoll raus, das war so um 23.58..das sind mal so eben 10 Zollis und Polizisten geschlossen zum Feiern abgezogen, so viel zum Ernstnehmen des Jobs.

Ich glaube, wo die Jungs/Mädels vom Zoll keine Spaß verstehen ist bei großen Mengen an Zigaretten, Alkohol, Elektronik,  Markenrechtsverletzungen und Lebensmittel, die man nicht einführen darf.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 21.09.2009, 16:32 Uhr
nein wir wollen nicht für 1400 Euro shoppen um gottes Willen
aber wir haben Freunde in den USA und da liegen schon ein paar Sachen CD´s und Kosmetikas die wir in den USA bestellt haben und die wir ja dann dazu rechnen müssen.

Sind auch schon so um die 150 $

Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: bruenor75 am 21.09.2009, 17:04 Uhr
Also mal ehrlich: wie schnell sind denn 1200€ für zwei Leute erreicht?
Ein-, zwei Malls durchgeschlendert, das gekauft, was gefällt und was man auch evtl. im Augenblick nicht gebraucht hat.
Dann nochmal ein- zwei Besuche im Apple-Store und TATAAAAA: 600€ pro Person sind ratz fatz erreich (zumindest, wenn man auch mal gerne was von Tommy, Ralph Laureen oder anderen Marken kauft)....

Wir sind zum Zoll und haben einfach erzählt, wieviel wir über unserer Freimenge waren; davon wurden damals einfach 10% pauschaliert. Trotz des Zolls haben wir immer noch einen mordsschnitt gemacht, obwohl der Kurs damals nur ca. 1,32€ war...

Also, (wir) Zöllner sind auch nur Menschen und wie schon oben geschrieben: lieber noch ein wenig danach (freiwillig) bezahlen, als (noch im günstigsten Fall) den Zollzuschlag; danach gehts dann schön mit einer Anzeige wg. Steuerhinterziehung weiter und dann werden die vermeintlichen Schnäppchen richtig teuer.
Die Erholung, die der Urlaub gebracht hat, ist dann schon am Flughafen völlig aufgebraucht;-)

Viel Spass beim shoppen,

Bruenor
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 21.09.2009, 19:04 Uhr
Ja so werden wir das auch machen
Lieber ehrlich als nach den Ärger an den Hacken
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 21.09.2009, 19:56 Uhr
Noch ne Frage :-)
Wie sieht das aus wenn wir Dinge im Duty Free auf dem Hinflug kaufen. Die sind ja nun zollfrei :-)
Aber was ist mit diesem Dingen wenn wir zurück kommen :-) ??

Werden die völlig separat zu den 430 Euro gerechnet oder sind die schon in die 430 Euro einzurechnen ?

Ich weiss ich kann Fragen haben :-), besser meine Frau die hat solche tollen Fragen :-).

Danke für Eure Infos.

Gruß

Stephan

Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: roeggelzoeg am 21.09.2009, 20:33 Uhr
Noch ne Frage :-)
Wie sieht das aus wenn wir Dinge im Duty Free auf dem Hinflug kaufen. Die sind ja nun zollfrei :-)

Nein. Diese Waren dürfen zollfei ausgeführt werden.
Es gibt auf Flughäfen auch entprechende Hinweise, die erläutern, dass das Verlassen des Sicherheitsbereiches mit zollfreien Waren in Richtung "Inland" verboten ist.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 22.09.2009, 08:17 Uhr
Ok so habe ich das noch nie gesehen.
wir haben oft schon auf den Hinflügen Duty Free gekauft und das auch wieder mit zurück gebracht
upsss
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: roeggelzoeg am 22.09.2009, 09:38 Uhr
Ok so habe ich das noch nie gesehen.
wir haben oft schon auf den Hinflügen Duty Free gekauft und das auch wieder mit zurück gebracht
upsss


Das ist auch nicht verboten, solange man den Weg durch den Zoll nimmt. Es sind dann halt normal zu verzollende Waren, auf die vermutlich auch die übliche Freigrenze Anwendung findet. Anders sieht es aber aus, wenn ich z.B. im Flughafen durch die Sicherheitskontrolle in den Dutyfree gehe und dann, ohne wirklich auszureisen, wieder aus dem Sicherheitsbereich ins Inland zurückkehre (z.B. weil ich was vergessen habe oder im falschen Terminal war). Da ist nämlich i.Allg. keine Zollstelle...
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: mrh400 am 22.09.2009, 09:46 Uhr
Hallo,
Anders sieht es aber aus, wenn ich z.B. im Flughafen durch die Sicherheitskontrolle in den Dutyfree gehe und dann, ohne wirklich auszureisen, wieder aus dem Sicherheitsbereich ins Inland zurückkehre (z.B. weil ich was vergessen habe oder im falschen Terminal war). Da ist nämlich i.Allg. keine Zollstelle...
jedenfalls in München (ich wüßte auch nicht, wo das anders ist) kommst Du nur über den allgemeinen Ausgang für die Ankommer aus dem Sicherheitsbereich hinaus (ich kann mir nicht vorstellen, daß die Sicherheitler einen zurückgehen lassen). Dort ist aber immer Zoll, weil der Ausgang für nationale wie internationale Flüge derselbe ist.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: roeggelzoeg am 22.09.2009, 10:25 Uhr
Hallo,
jedenfalls in München (ich wüßte auch nicht, wo das anders ist) kommst Du nur über den allgemeinen Ausgang für die Ankommer aus dem Sicherheitsbereich hinaus (ich kann mir nicht vorstellen, daß die Sicherheitler einen zurückgehen lassen). Dort ist aber immer Zoll, weil der Ausgang für nationale wie internationale Flüge derselbe ist.
Man kann <nach meiner Erfahrung> immer durch die Sicherheitskontrolle zurückgehen. Ich habe das an verschiedenen Flughäfen in D schon aus verschiedenen Gründen praktiziert (Lounge-Besuch, falsche Bordkarte, Flug gestrichen etc). Im Gegenteil, manchmal es gibt gar keinen Weg vom Abflugbereich in den Ankunftsbereich, weil man durch ein Ankunftsgate müsste. Das ist von Airport zu Airport offenbar verschieden. Den Weg rückwärts durch die Sicherheitskontrolle habe ich schon in DUS, CGN, FRA und LEJ "erfolgreich" getestet.
In DUS oder CGN habe ich auch die Warnhinweise gesehen, afair
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Jack Black am 22.09.2009, 11:02 Uhr
Den Weg rückwärts durch die Sicherheitskontrolle habe ich schon in DUS

Da ich DUS sehr gut kenne, kann ich mir nicht vorstellen, wie man da "einfach so" wieder zurückkommt. Eine "normalen Weg" gibt es nicht (man kommt ja ohnehin nur mit gültiger Boardkarte hinein).
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: freddykr am 22.09.2009, 11:13 Uhr
Hier muss man eine Unterscheidung treffen:
Abflug-/Ankunftsbereich "Schengen": Hier kommt man ohne Weiteres aus dem Sicherheitsbereich wieder raus (gibt ja keinen Zoll innerhalb Schengen). Bei den meisten Flughäfen gibts einen separaten Ausgang in der Nähe der Sicherheitskontrolle (z.B. FRA, MUC), bei anderen (meist kleinen Airports) muss man freundlich bei der Security fragen (z.B. DRS).
Abflug-/Ankunftsbereich "Non-Schengen": Nach Passieren von Sicherheits- und Passkontrolle kommt man ohne durch den Zoll/Passkontrolle zu marschieren nicht wieder raus.

Dutyfree am Anflughafen berechtigt nur zur zollfreien Ausfuhr, nicht zur zollfreien Einfuhr.
Wer zum Beispiel x Liter Alkohol im Dutyfree in Frankfurt kauft, muss sich erst informieren, dass er diese Menge zollfrei in den USA überhaupt einführen darf.
Das gleiche mit dem Einkauf von Dutyfree-Artikeln (vor allem Zigaretten) in den USA. ;-)
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: mrh400 am 22.09.2009, 13:51 Uhr
Hallo,
Hier muss man eine Unterscheidung treffen:
Abflug-/Ankunftsbereich "Schengen": Hier kommt man ohne Weiteres aus dem Sicherheitsbereich wieder raus (gibt ja keinen Zoll innerhalb Schengen). Bei den meisten Flughäfen gibts einen separaten Ausgang in der Nähe der Sicherheitskontrolle (z.B. FRA, MUC),
aha, hab' ich noch nicht probiert (bzw. probieren müssen). Ich wäre den Weg über den "normalen" Ausgang (an den Gepäckbändern vorbei) gegangen (hier (http://www.munich-airport.de/de/consumer/plaene/T2/T2_Plaza/T2_Plaza_04/index.jsp) links oder rechts der rote Pfeil "nach oben"; da kommt man dann nach unten auf Ebene 3). Da wird nicht mehr unterschieden zwischen Schengen und nicht-Schengen (die nicht-Schengener haben da die Paßkontrolle schon länger hinter sich). Und genau dort steht dann der Zoll - egal von wo man kommt hier (http://www.munich-airport.de/de/consumer/plaene/T2/T2_Plaza/T2_Plaza_03/index.jsp) in der Mitte das grüne Feld beim - einzigen - Ausgang).
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: freddykr am 22.09.2009, 14:00 Uhr
Wenn Du z.B. in Frankfurt im Schengenbereich ankommst, ist der normale Weg der separate Ausgang neben den Sicherheitskontrollen.
Der Zugang zur Gepäckausgabe ist nämlich im öffentlichen Bereich. ;-)
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Jack Black am 22.09.2009, 14:03 Uhr
Abflug-/Ankunftsbereich "Schengen": Hier kommt man ohne Weiteres aus dem Sicherheitsbereich wieder raus (gibt ja keinen Zoll innerhalb Schengen).

Stellt sich zusätzlich die Frage, ob es im Bereich "Schengen" überhaupt Duty-Free Waren gibt. Auf http://www.travel-value.de/TV/DUS findet man zu Recht diesen Hinweis:

Zitat
Steuerfreie Zigaretten, Zigarren und Tabake können alle Reisenden mit einem Flugziel außerhalb der EU weiterhin unbegrenzt einkaufen (Bitte die Einfuhrbestimmungen beachten).

Anders herum: wenn man in der Lage ist, den Sicherheitsbereich "einfach so zu  verlassen", kann man vorher gar nicht erst zollfrei einkaufen.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: roeggelzoeg am 22.09.2009, 14:07 Uhr
Den Weg rückwärts durch die Sicherheitskontrolle habe ich schon in DUS

Da ich DUS sehr gut kenne, kann ich mir nicht vorstellen, wie man da "einfach so" wieder zurückkommt. Eine "normalen Weg" gibt es nicht (man kommt ja ohnehin nur mit gültiger Boardkarte hinein).
Aber selbstverfreilich! Mache ich alle 14 Tage! Terminal B --> (Duty free ist dort!) --> Hugo Junkers Lounge --> Handgepäckausgang. No Problem (mit Bordkarte, natürlich!)
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: roeggelzoeg am 22.09.2009, 14:17 Uhr
Hier muss man eine Unterscheidung treffen:
Abflug-/Ankunftsbereich "Schengen": Hier kommt man ohne Weiteres aus dem Sicherheitsbereich wieder raus (gibt ja keinen Zoll innerhalb Schengen). Bei den meisten Flughäfen gibts einen separaten Ausgang in der Nähe der Sicherheitskontrolle (z.B. FRA, MUC), bei anderen (meist kleinen Airports) muss man freundlich bei der Security fragen (z.B. DRS).
Abflug-/Ankunftsbereich "Non-Schengen": Nach Passieren von Sicherheits- und Passkontrolle kommt man ohne durch den Zoll/Passkontrolle zu marschieren nicht wieder raus.

Dutyfree am Anflughafen berechtigt nur zur zollfreien Ausfuhr, nicht zur zollfreien Einfuhr.
Wer zum Beispiel x Liter Alkohol im Dutyfree in Frankfurt kauft, muss sich erst informieren, dass er diese Menge zollfrei in den USA überhaupt einführen darf.
Das gleiche mit dem Einkauf von Dutyfree-Artikeln (vor allem Zigaretten) in den USA. ;-)

Zumindest bei kleinen Flughäfen, aber auch in DUS gibt es keine getrennte Sicherheitskontrolle für Schengen und Non-Schengen. Es gibt einen gemeinsamen Duty-Free. Und nach diesem kann man umdrehen und wieder rausgehen. Das darf man auch. Keiner hindert dich, 10 mal mit gültiger Bordkarte durch den Sicherheitscheck zu gehen. (Fällt nur blöd auf).
Richtig ist, dass die Passkontrolle danach kommt. aber das ist ja hier egal.
Auch in FRA kann ich durch den Non-Schengen Sicherheitscheck (Lufthansa-Terminal)  gehen und in den Duty Free. Ob ich danach die Etage wechsle um aus der EU auszureisen oder einfach wieder rausgehe, interessiert niemanden (afair). Aber, wie gesagt, zollrechtlich darf ich das nicht, sobald ich zollfrei eingekauft habe.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: freddykr am 22.09.2009, 14:19 Uhr
Offiziell ist Duty-Free bei Reisen innerhalb der EU verboten. Seitdem wurde es aber umbenannt in "Travel Value" und es sind weiterhin Artikel (außer Zigaretten/Tabak) günstiger zu haben. Hier hat man Lobby-Arbeit noch richtig gemerkt.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: mrh400 am 22.09.2009, 14:21 Uhr
Hallo,
Der Zugang zur Gepäckausgabe ist nämlich im öffentlichen Bereich. ;-)
das ist in München glücklicherweise anders und macht mir Frankfurt nicht gerade sympathischer. Ich hasse Flughäfen, wo nicht nur ungezählte Mitpassagiere sondern jedermann auf das Gepäck zugreifen kann. Wenn man aus irgendeinem Grund (und da gibt es ein paar) später als das Gepäck ankommt, ist die Gefahr, es nicht mehr vorzufinden nicht gerade geringer.

Zitat von: freddykr
DeSeitdem wurde es aber umbenannt in "Travel Value" und es sind weiterhin Artikel (außer Zigaretten/Tabak) günstiger zu haben.
na ja, günstiger ist für mich (meist) anders.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: roeggelzoeg am 22.09.2009, 14:23 Uhr
Abflug-/Ankunftsbereich "Schengen": Hier kommt man ohne Weiteres aus dem Sicherheitsbereich wieder raus (gibt ja keinen Zoll innerhalb Schengen).

Stellt sich zusätzlich die Frage, ob es im Bereich "Schengen" überhaupt Duty-Free Waren gibt. Auf http://www.travel-value.de/TV/DUS findet man zu Recht diesen Hinweis:

Zitat
Steuerfreie Zigaretten, Zigarren und Tabake können alle Reisenden mit einem Flugziel außerhalb der EU weiterhin unbegrenzt einkaufen (Bitte die Einfuhrbestimmungen beachten).

Anders herum: wenn man in der Lage ist, den Sicherheitsbereich "einfach so zu  verlassen", kann man vorher gar nicht erst zollfrei einkaufen.

Können kann man schon, dürfen darf man auch, wenn man eine Bordkarte mit Ziel außerhalb der EU hat. Nur eben ohne Reise wieder mit der Ware zurückgehen darf man nicht (bzw. man müsste diese beim Zoll anmelden). Wenn man aber gereist ist, kann man die Waren auch wieder mitbringen. Allerdings dann nicht mehr zollfrei.

Der Duty Free Laden ist ein und derselbe! Die kontrollieren die Berechtigung anhand der Bordkarte.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Jack Black am 22.09.2009, 14:36 Uhr
Aber selbstverfreilich! Mache ich alle 14 Tage! Terminal B --> (Duty free ist dort!) --> Hugo Junkers Lounge --> Handgepäckausgang. No Problem (mit Bordkarte, natürlich!)

Und da geht es ohne Zoll wieder nach draußen?
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: freddykr am 22.09.2009, 14:59 Uhr
Aber selbstverfreilich! Mache ich alle 14 Tage! Terminal B --> (Duty free ist dort!) --> Hugo Junkers Lounge --> Handgepäckausgang. No Problem (mit Bordkarte, natürlich!)

Und da geht es ohne Zoll wieder nach draußen?
Da man sowieso nur mit Bordkarte dort hin kommt, nimmt man nicht an, daß man da gleich wieder verschwindet. ;-)
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: roeggelzoeg am 22.09.2009, 15:03 Uhr
Aber selbstverfreilich! Mache ich alle 14 Tage! Terminal B --> (Duty free ist dort!) --> Hugo Junkers Lounge --> Handgepäckausgang. No Problem (mit Bordkarte, natürlich!)

Und da geht es ohne Zoll wieder nach draußen?
Ja.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: freddykr am 22.09.2009, 15:10 Uhr
Habe grade mal nachgelesen.
Die Waren in den Travel-Value-Läden im Schengenbereich sind alle normal verzollt. Sie können dort nur billiger angeboten werden.
Zollfrei sind einzig und allein Waren, die im Non-Schengen-Bereich verkauft werden (respektive mit Bordkarte in ein Drittland) und dort können die Waren oft erst am Flugzeug an den Mann genommen werden.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Jack Black am 22.09.2009, 15:25 Uhr
Habe grade mal nachgelesen.
Die Waren in den Travel-Value-Läden im Schengenbereich sind alle normal verzollt. Sie können dort nur billiger angeboten werden.
Zollfrei sind einzig und allein Waren, die im Non-Schengen-Bereich verkauft werden (respektive mit Bordkarte in ein Drittland) und dort können die Waren oft erst am Flugzeug an den Mann genommen werden.

Was meiner Vermutung entspricht, dass man gar nicht erst zollfrei einkaufen kann. Dann braucht es auch keinen Zoll.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: roeggelzoeg am 22.09.2009, 15:27 Uhr
Habe grade mal nachgelesen.
Die Waren in den Travel-Value-Läden im Schengenbereich sind alle normal verzollt. Sie können dort nur billiger angeboten werden.
Zollfrei sind einzig und allein Waren, die im Non-Schengen-Bereich verkauft werden (respektive mit Bordkarte in ein Drittland) und dort können die Waren oft erst am Flugzeug an den Mann genommen werden.

Aha!
Das hört sich vernünftig an. Das bedeutet, dass die Warnung nur gilt, wenn ich ein Ticket ins Non-EU-Ausland habe und bereits dementsprechend wirklich zollfreie Ware erworben habe. Da ich meistens nur innerhalb der EU reise, hätte ich also auch kein Problem.

Aber, um noch mal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Wenn ich mir z.B. 1 Stange Zigaretten vor der Ausreise aus der EU kaufe und mit diesen zurückkehre, muss ich sie auch verzollen, bzw. werden sie auf die Freimenge angerechnet.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: roeggelzoeg am 22.09.2009, 15:27 Uhr
Habe grade mal nachgelesen.
Die Waren in den Travel-Value-Läden im Schengenbereich sind alle normal verzollt. Sie können dort nur billiger angeboten werden.
Zollfrei sind einzig und allein Waren, die im Non-Schengen-Bereich verkauft werden (respektive mit Bordkarte in ein Drittland) und dort können die Waren oft erst am Flugzeug an den Mann genommen werden.

Was meiner Vermutung entspricht, dass man gar nicht erst zollfrei einkaufen kann. Dann braucht es auch keinen Zoll.
Wenn man eine Bordkarte nach außerhalb der EU hat, kann man. Die Grenze zwischen EU und Non EU geht mitten durch das Regal im gleichen Laden.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Jack Black am 22.09.2009, 15:32 Uhr
Wenn man eine Bordkarte nach außerhalb der EU hat, kann man. Die Grenze zwischen EU und Non EU geht mitten durch das Regal im gleichen Laden.

Aber Du bekommst die Ware nicht in die Hand. Und genau so war es, als ich zuletzt (ist auch schon Jahre her) zollfrei eingekauft habe: die Waren werden nicht ausgegeben, sondern werden getagged und erst beim Boarding kannst Du sie am Gate in Empfang nehmen.

Deswegen ist das alles unkritisch.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: roeggelzoeg am 22.09.2009, 15:35 Uhr
Wenn man eine Bordkarte nach außerhalb der EU hat, kann man. Die Grenze zwischen EU und Non EU geht mitten durch das Regal im gleichen Laden.

Aber Du bekommst die Ware nicht in die Hand. Und genau so war es, als ich zuletzt (ist auch schon Jahre her) zollfrei eingekauft habe: die Waren werden nicht ausgegeben, sondern werden getagged und erst beim Boarding kannst Du sie am Gate in Empfang nehmen.

Deswegen ist das alles unkritisch.

Ok. Das könnte sein. Habe ich als Nichtraucher auch lange nicht mehr gemacht. Also ist alles sicher. Ufff!  :wink:
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: djohannw am 22.09.2009, 20:17 Uhr
Wenn man eine Bordkarte nach außerhalb der EU hat, kann man. Die Grenze zwischen EU und Non EU geht mitten durch das Regal im gleichen Laden.

Aber Du bekommst die Ware nicht in die Hand. Und genau so war es, als ich zuletzt (ist auch schon Jahre her) zollfrei eingekauft habe: die Waren werden nicht ausgegeben, sondern werden getagged und erst beim Boarding kannst Du sie am Gate in Empfang nehmen.

Deswegen ist das alles unkritisch.

Nein, man bekommt bei non-EU Abflügen die Ware auch in Schengenbereich sofort mit. Ich kaufe in Düsseldorf immer Zigaretten für einen Nachbarn, wenn ich nach Zürich fliege, und da erhalte ich die Zigaretten (Stangenpreis 28€ oder so) direkt an der Kasse in die Hand gedrückt. Die Ausgabe von Duty Free erst im Flugzeug kenne ich nur aus den USA...

In Düsseldorf gibt es übrigens nur einen Duty-Free-Shop im Terminal A...und der bedient sowohl Schengen wie non-Schengen Abflüge.

Viele Grüße - Dirk
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Jack Black am 22.09.2009, 20:49 Uhr
In Düsseldorf gibt es übrigens nur einen Duty-Free-Shop im Terminal A...und der bedient sowohl Schengen wie non-Schengen Abflüge.

Da ja die genannte Lounge in Terminal B ist, wäre das ja immer noch "sicher".

Wobei sich die Frage stellt, warum der Duty Free Shop im Terminal B dann doch kein Duty Free Shop ist (das solltest Du mit "roeggelzoeg" klären, der kauft da immer ein).

P.S.:
Ich kaufe in Düsseldorf immer Zigaretten für einen Nachbarn, wenn ich nach Zürich fliege, und da erhalte ich die Zigaretten (Stangenpreis 28€ oder so) direkt an der Kasse in die Hand gedrückt.

Jaja, es geht nur nicht um "EU vs. NON-EU" sondern um "Schengen vs. Non-Schengen". Die Schweiz gehört zum Schengener Verbund, auch als NON-EU-Land. Von daher ist der Flug nach Zürich "Schengen".
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Smartmatze am 22.09.2009, 21:54 Uhr
Nein, man bekommt bei non-EU Abflügen die Ware auch in Schengenbereich sofort mit. Ich kaufe in Düsseldorf immer Zigaretten für einen Nachbarn, wenn ich nach Zürich fliege, und da erhalte ich die Zigaretten (Stangenpreis 28€ oder so) direkt an der Kasse in die Hand gedrückt. Die Ausgabe von Duty Free erst im Flugzeug kenne ich nur aus den USA...

Ich habe das auf den Cayman Islands sogar in ganz normalen "Souvenir"-Läden mitten in der Hauptstadt gesehen.
Das heisst: Man kauft dort im Laden das Produkt und bekommt es dann erst einige paar Tage später beim Abflug am Gate ausgehändigt.

Aber ansonsten kenne ich das "Duty-Free-am-Gate-bekommen" auch nur aus USA - in Europa habe ich bislang immer meine Duty-Free-Ware selbst mit zum Gate nehmen dürfen.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: roeggelzoeg am 22.09.2009, 23:33 Uhr
In Düsseldorf gibt es übrigens nur einen Duty-Free-Shop im Terminal A...und der bedient sowohl Schengen wie non-Schengen Abflüge.

Da ja die genannte Lounge in Terminal B ist, wäre das ja immer noch "sicher".

Wobei sich die Frage stellt, warum der Duty Free Shop im Terminal B dann doch kein Duty Free Shop ist (das solltest Du mit "roeggelzoeg" klären, der kauft da immer ein).


Ich kaufe da nie ein. Ich nutze nur die Lounge.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Antje am 23.09.2009, 08:21 Uhr
Hallo

Um auf Zollbeamte zurückzukommen:
Man sollte nicht nur den Geldwert im Auge behalten, sondern auch bedenken, daß einige freiverkäufliche Sachen in den USA hier in Deutschland nicht erlaubt sind.
Hier war der Zoll auf einer Verbrauchermesse (das machen die ganz gerne zur Aufklärung) und es war schon ein bißchen peinlich, als da genau die Packung Vitamintabletten im Anschauungskasten „Verbotene Dinge“ stand, die ich immer kaufe. Waren übrigens ganz normale „Centrum“ inner Großpackung…

Im letzten Urlaub hab ich ja durchaus „Powershopping“ betrieben, dabei immer brav Quittungen aufgehoben und muß sagen, die 430 Euro sind schon ne ganz üppige Hausnummer an Einkäufen, falls man nicht bei Technik-Schnick-Schnack kauft (dann ist man natürlich schnell bei 430 €)

Den roten Ausgang kann man immer auch nehmen (und soll man auch), wenn man Zweifel hat. Denn da kann man ggf. ein billiges Produkt, das aber hohe Einfuhrzölle hat noch entsorgen (es gibt Fälle, daß übersteigt der Zoll den Warenwert um ein Vielfaches!)

In Deutschland kam ich noch nicht in die Verlegenheit – aber im Ausland stelle ich immer fest: Ehrlichkeit lohnt da generell – Beispiel: Neuseeland – sehr streng was Lebensmitteleinfuhr angeht. Ich war im Zweifel, ob Schokolade und das was ich sonst hatte erlaubt ist und wollte das lieber abklären.

Zum einen war ich die einzige aus der ganzen 747-400, die den roten Ausgang genommen hat. Alles was ich hatte, war legal, die Herren trugen mir mein Gepäck zum durchleuchten und wuchteten es aufs Förderband. Und zudem war ich die allererste, die fertig war mit dem Check….

In USA hab ich auch immer „Mitbringsel“ für unsere Freunde dabei und geh auch immer mit der Liste aktiv auf die AFIS-Beamten zu. Wird immer positiv aufgenommen und noch nie gegengecheckt, sondern durchgewunken (und das letzte Mal in San Francisco haben die weit mehr als Stichproben auspacken lassen…)

Ich bin überzeugt, auch in Deutschland ist das Ziel nicht, normale Leute übern Tisch zu ziehen. Nur für blöd verkaufen läßt sich halt auch beim Zoll ungern jemand.

Antje
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: wilma61 am 23.09.2009, 08:42 Uhr
Denn da kann man ggf. ein billiges Produkt, das aber hohe Einfuhrzölle hat noch entsorgen

Nö, kann man nicht, da die Einfuhr durch Verbringen in das Erhebungsgebiet schon stattgefunden hat. Somit ist die Abgabenschuld entstanden....

Mal vereinfacht ausgedrückt..... :lol: :lol:

Willi
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 23.09.2009, 09:55 Uhr
Das mit den Lebensmitteln haben wir jedes Mal in den USA :-)
wir schleppen ja mega viel Sachen für unsere Freunde mit.
Maggi Fix, Kokos bällchen, Kartoffelpüree von Pfanni etc.

Einmal haben sie ne Falsche Kirschwasser entdeckt, fragten was das wäre, ale ich erklärte was es ist, lachten sie und packten alles wieder vorsichtig ein. Ohne Probleme. Wir nehmen ja auch nur Sachen mit die wir dürfen.
Auf der zollerklärung geben wir immer Chocolate & Sweets an.
Von 10 mal fliegen 1 x durch die Kontrolle.

Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: realchris am 23.09.2009, 11:40 Uhr
Denn da kann man ggf. ein billiges Produkt, das aber hohe Einfuhrzölle hat noch entsorgen

Nö, kann man nicht, da die Einfuhr durch Verbringen in das Erhebungsgebiet schon stattgefunden hat. Somit ist die Abgabenschuld entstanden....

Mal vereinfacht ausgedrückt..... :lol: :lol:

Willi

Zwar vereinfacht ausgedrückt, aber auch einfach falsch.
Was du schreibst gilt für den grünen Ausgang.
Da hat man dann keine Wahl mehr, da die Ware tatsächlich schon nach Deutschland eingeführt wurde.
Beim roten Ausgang ist das aber anders, da bist du noch nicht drin (in der EU) - falls dir etwas durch den Zoll zu teuer wird, kannst du es dort alternativ vernichten - kostenfrei sozusagen. Z.B. hier nachzulesen:
http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?tab=2&source=/specials/123338/index.html
Dort wird ein Zollbeamter zur entsprechenden Thematik befragt.

Gruß
Christoph
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: wilma61 am 23.09.2009, 12:06 Uhr
HI.

Das stimmt, gilt nur für den grünen Kanal.

Aber ich bezweifele das der rote Kanal exterritoriales Gebiet ist.

Vielmehr gibst du durch Betreten des roten Kanals eine Zollanmeldung ab, die du zurücknehmen kannst.

Wie das dann allerdings mit der Vernichtung der Waren unter zollamtlicher Aufsicht abläuft ist mir unbekannt und schleierhaft.

Willi
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: stephan65 am 23.09.2009, 12:58 Uhr

Um auf Zollbeamte zurückzukommen:

...
Den roten Ausgang kann man immer auch nehmen.., wenn man Zweifel hat....Ehrlichkeit lohnt da generell ... Wird immer positiv aufgenommen und noch nie gegengecheckt, sondern durchgewunken ...

Ich bin überzeugt, auch in Deutschland ist das Ziel nicht, normale Leute übern Tisch zu ziehen. Nur für blöd verkaufen läßt sich halt auch beim Zoll ungern jemand.


Das unterschreibe ich so. Ich war letzten Herbst mehrfach in Moskau, ein Geschäftspartner dort hatte den unstillbaren Drang, mir 2 große Wodkapullen zu schenken, ungeachtet meiner Zollbedenken.
In Stuttgart bin ich offensiv in den roten Kanal und schilderte meine Verzweiflung, zumal ich privat fast nie Alkohol trinke. Die grinsten bloß und wünschten mir einen schönen Abend.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 23.09.2009, 13:02 Uhr
Nee wir werden das auch so machen.
lieber was bezahlen aber ehrlich sein
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Flying-N am 23.09.2009, 13:06 Uhr
Zitat
Zitat von: Antje am Heute um 08:21

Um auf Zollbeamte zurückzukommen:

...
Den roten Ausgang kann man immer auch nehmen.., wenn man Zweifel hat....Ehrlichkeit lohnt da generell ... Wird immer positiv aufgenommen und noch nie gegengecheckt, sondern durchgewunken ...

Ich bin überzeugt, auch in Deutschland ist das Ziel nicht, normale Leute übern Tisch zu ziehen. Nur für blöd verkaufen läßt sich halt auch beim Zoll ungern jemand.



Das unterschreibe ich so. Ich war letzten Herbst mehrfach in Moskau, ein Geschäftspartner dort hatte den unstillbaren Drang, mir 2 große Wodkapullen zu schenken, ungeachtet meiner Zollbedenken.
In Stuttgart bin ich offensiv in den roten Kanal und schilderte meine Verzweiflung, zumal ich privat fast nie Alkohol trinke. Die grinsten bloß und wünschten mir einen schönen Abend.

Ich schließe mich hier mal an: Wir hatten nach unseren eigenen Berechnungen ca. 200 EU mehr als erlaubt (bei 4 Personen), hatten alle Kassenbons parat und gingen in Stuttgart zum roten Ausgang. Der Beamte rechnete dann nochmal alle Bons zusammen, sortierte ein paar aus - und wir waren dann doch unter der Freigrenze und mussten nichts bezahlen. In die Taschen & Koffer hat niemand geschaut, wir sahen wohl vertrauenswürdig aus... Die Aktion hat uns vielleicht eine Viertelstunde gekostet, aber dafür: Kein Angstschweiß, keine durchwühlten Taschen und ein gutes Gewissen
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Stefanie_GZ am 23.09.2009, 13:40 Uhr
Zitat
sortierte ein paar aus -

Welche genau hat er denn aussortiert, gibt es Dinge die nicht unter die Zollbestimmungen fallen?
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Antje am 23.09.2009, 13:57 Uhr
Hi

ich tipp mal drauf, der sortiert aus, wo noch typische "Verbrauchsmaterialien" drauf stehen - also Einkäufe in Lebensmittelläden, wo die Hälfte offensichtlich während der Reise gefuttert wurde, aber noch einiges im Koffer ist usw.

Wie gesagt: der normale Reisende mit ein paar Mitbringseln ist nicht die Zielgruppe der Zöllner - es geht schwerpunktmäßig um Lebensmitteleinfuhr von Dingen, die in Deutschland verboten sind (ihr glaubt nicht, was Asiaten an "Spezialitäten" alles glauben, mitzubringen) Frischfleisch, Zigarettenschmuggel, natürlich Drogen und Arzneimittel sowie Schmuck und Schmucksteine.

Der normale Tourist ist eher "Beiwerk". Natürlich werden ertappte Zollhinterzieher bestraft. Natürlich kassiert man bei Schmuggel die Strafen. Aber das ist nicht das Hauptaugenmerk.

Antje
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 23.09.2009, 14:07 Uhr
@Antje : Bist du beim Zoll ?

Ich denke auch mal das wir der normale Tourist nicht das Ziel ist.

Wir werden genau Buch führen und dann am Ende der Reise alles aufschreiben und es dem Zoll bei der Einreise in HH vorlegen :-)
So kann nie was nach hinten los gehen.

Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Antje am 23.09.2009, 14:47 Uhr
Hi

grins - ne ...

Aber lange beim Reiseveranstalter tätig und etliche Freundinnen, die am Flughaben München bei Airlines arbeiteten und arbeiten und nen Bekannten, der mit die Programmierung der Gepäckförderanlage betreut hat. Und da arbeitet man zwangsläufig auch eng mit den Zoll-Leuten zusammen, da man ja berechtigt ist, sich im Sicherheitsbereich aufzuhalten.

Man kommt ins Gespräch und da wird schon mal erzählt.

Sind ja keine Geheimnisse. Urlaubsreisende sind zwar mengenmäßig viel (und es kommt natürlich da doch einiges zusammen an Schmuggel und Zollgebühren/Strafen), aber Ziel des Zolls ist letztlich eher Fracht etc. bzw. das schmuggeln wirklich illegaler Einfuhren.

Antje

Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Tenere am 23.09.2009, 15:01 Uhr
Ich denke es kommt drauf an was man eingekauft hat?

Wenn ich 3 Wochen unterwegs bin brauche ich ein paar Kleider. Weil ich aus Deutschland aber nur 2 T-shirts und 1 Jeans mitnahm, kann mir der Zoll wegen ein paar (5) Hemden und (7) T-shirts keinen Strick drehen, oder? Sollte man halt alle mal angezogen haben  :wink:

Wer allerdings 10 Jeans, 5 Jacken von Calvin Klein, 20 Ralph Lauren Poloshirts und dazu noch ein Fahrrad und/oder Mac-Book, das offensichtlich in USA gekauft wurde (Z.B. US-plug, Tastatur, Betriebssystem), im Gepäck hat und dies nicht anmeldet, dürfte Probleme bekommen.

Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: aef am 23.09.2009, 16:50 Uhr
Ich denke es kommt drauf an was man eingekauft hat?

Wenn ich 3 Wochen unterwegs bin brauche ich ein paar Kleider. Weil ich aus Deutschland aber nur 2 T-shirts und 1 Jeans mitnahm, kann mir der Zoll wegen ein paar (5) Hemden und (7) T-shirts keinen Strick drehen, oder? Sollte man halt alle mal angezogen haben  :wink:

Genauso sehe ich es auch. Die können keinen Zoll auf Sachen verlangen die offensichtlich schon getragen wurden. Und ich rede nicht von z.B. Schuhen, die erst vor dem Rückflug angezogen wurden.


MfG
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Tenere am 23.09.2009, 17:11 Uhr
Genauso sehe ich es auch. Die können keinen Zoll auf Sachen verlangen die offensichtlich schon getragen wurden. Und ich rede nicht von z.B. Schuhen, die erst vor dem Rückflug angezogen wurden.
MfG

Mir kann kein deutscher Zoll vorschreiben, dass ich in meinen Urlaub von zuhause alles mitnehme: deshalb kann ich bei 3-4 Wochen Reise schon mit fast leerem Koffer anreisen und mit gefülltem zurück kommen.

Schuhe, klar kannst du die neu gekauften anziehen. Die (neuen) Turnschuhe können im Koffer sein und dazu noch ein paar Sommerschlappen und sagen wir mal 2 extra Schuhe.

Wenn du natürlich 3 gleiche Timberland Boatshoes im Gepäck, die in USA 35 EUR, bei uns 150 EUR kosten, dürfte ein Zöllner Probleme haben, das als Reisegepäck zu erkennen. Ebenso bei 10 Paar Jeans vom gleichen Hersteller, Design. Wenn du aber 3-4 Paar Hosen hast, unterschiedliche Farbe, Design (Jeans, Stoff etc.) - was soll daran verboten sein.

Aufpassen würde ich bei Laptops, I-phones, Bose Sound Systems (auch noise-canceling headphones!) und sonstigen SchnickSchnack der vermeintlich "billiger" ist in USA. Dann lieber Tax erstatten lassen und in Deutschland 19% MWst zahlen (meist Zollfrei!) und immer noch 30% unter dem deutschen Preis....
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: roeggelzoeg am 23.09.2009, 17:29 Uhr
Genauso sehe ich es auch. Die können keinen Zoll auf Sachen verlangen die offensichtlich schon getragen wurden. Und ich rede nicht von z.B. Schuhen, die erst vor dem Rückflug angezogen wurden.
MfG

Mir kann kein deutscher Zoll vorschreiben, dass ich in meinen Urlaub von zuhause alles mitnehme: deshalb kann ich bei 3-4 Wochen Reise schon mit fast leerem Koffer anreisen und mit gefülltem zurück kommen.

Schuhe, klar kannst du die neu gekauften anziehen. Die (neuen) Turnschuhe können im Koffer sein und dazu noch ein paar Sommerschlappen und sagen wir mal 2 extra Schuhe.

Wenn du natürlich 3 gleiche Timberland Boatshoes im Gepäck, die in USA 35 EUR, bei uns 150 EUR kosten, dürfte ein Zöllner Probleme haben, das als Reisegepäck zu erkennen. Ebenso bei 10 Paar Jeans vom gleichen Hersteller, Design. Wenn du aber 3-4 Paar Hosen hast, unterschiedliche Farbe, Design (Jeans, Stoff etc.) - was soll daran verboten sein.

Aufpassen würde ich bei Laptops, I-phones, Bose Sound Systems (auch noise-canceling headphones!) und sonstigen SchnickSchnack der vermeintlich "billiger" ist in USA. Dann lieber Tax erstatten lassen und in Deutschland 19% MWst zahlen (meist Zollfrei!) und immer noch 30% unter dem deutschen Preis....

Kann er nicht. Das stimmt. Aber alles, was du im Ausland gekauft hast, und mitbringst führst du ein. Und das ist damit zoll- und abgabenpflichtig (unter Beachtung der Freigrenzen). Ausnahmen gibt es afaik nur bei Umzugsgut, wofür du aber länger als ?1 Jahr? im Ausland gelebt haben musst.

Beweispflichtig bist du als Reisender. (Ist komisch, aber so ist es geregelt).

Was mir nicht ganz klar ist, wie der Wert bei gebrauchten Sachen bestimmt wird. Wenn  ich mir also 10 T-Shirts kaufe, und die 6 Wochen lang abwechselnd trage (mit zwischenzeitlicher Wäsche natürlich  :D ) sind die T-Shirts ja nicht mehr neu. Welcher Wert wird dann angesetzt?
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: PrivatePaula am 23.09.2009, 21:00 Uhr
Wird er im Zweifelsfall nicht erkennen!Aus meiner Erfahrung,und das ist nicht die kleinste kann ich dir sagen das die Zöllner nicht Blöd sind!Seh das fast jeden Tag in der Arbeit,getragene und gewaschene Wäsche ist uninterresant!Solang du nicht wie oben gesagt 5-20 mal dasselbe im Koffer hast!Geht dann auch nicht nach dem Preis den du gezahlt hast,sondern da wird der Preis auf der Hersteller oder Verkäuferseite in den USA gegoogelt! :D
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Aaronp am 23.09.2009, 21:08 Uhr
Falsch, es wird er Preis angesetzt den die Ware in D kostet, nicht was es in der USA kostet.

Gruß
Aaronp
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: mrh400 am 23.09.2009, 21:37 Uhr
Hallo,
Falsch, es wird er Preis angesetzt den die Ware in D kostet, nicht was es in der USA kostet.
nein, das trifft nur zu, wenn Du den gezahlten Preis nicht nachweisen kannst. Dann wird nämlich vom Zoll geschätzt  - und das anhand der hiesigen Preise, weil die halt am einfachsten zu ermitteln sind. Wenn Du den tatsächlich bezahlten Preis nachweist, wird der (und nur der, egal wieviele Einheiten der Ware) zugrundegelegt.

Genauso sehe ich es auch. Die können keinen Zoll auf Sachen verlangen die offensichtlich schon getragen wurden. Und ich rede nicht von z.B. Schuhen, die erst vor dem Rückflug angezogen wurden.

Mir kann kein deutscher Zoll vorschreiben, dass ich in meinen Urlaub von zuhause alles mitnehme: deshalb kann ich bei 3-4 Wochen Reise schon mit fast leerem Koffer anreisen und mit gefülltem zurück kommen.
Der Zoll schreibt Dir ga nichts vor - aber der Gesetzgeber. Und der schreibt bei allen im Auslandgekauften Sachen, egal ob zwischenzeitlich genutzt oder nicht, grundsätzlich (soweit nicht innerhalb der Freigrenzen) eine Verzollung vor. Basis ist der tatsächlich gezahlte Preis für die Neuware, wenn ermittelbar - ansonsten s.o..
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Antje am 23.09.2009, 21:40 Uhr
Hallo Aron

das ist nicht richtig - es wird der möglichst genau ermittelte Kaufpreis angesetzt - nicht der deutsche Handelspreis. Und dazu gehen die Zöllner ganz normal ins Internet und googlen den Artikel.

Sie sind aber nicht gezwungen - wenn der Reisende nicht auskunftswillig ist - den billigsten Anbieter vom Reiseland zu googlen. Die nehmen halt bei Elektronik nen üblichen Elektro-Tandler.

Wie gesagt - Zöllner sind nicht doof.... man sollte niemals davon ausgehen "das kriegen die nie raus". Die sehen mehr Waren, als man sich vorstellen kann und haben ne Menge Erfahrung, überschlägig festzustellen: Freigrenze überschritten oder eben nicht.

Das wird ja häufig (nur um mal klarzumachen, wie das läuft) beim durchleuchten festgestellt. In München wird z.B. nichts stichprobenartig, sondern komplett Koffer durchleuchtet. Der Zoll steht dann allerdings nur stichprobenartig neben dem Mitarbeiter der Servicefirma und entscheidet, welche Koffer genauer ins Visier genommen werden. Die werden dann oft in Zivil beobachtet und geprüft: Gehen die Reisenden in Richtung rot oder grün. Gehen sie zu Grün, werden sie rausgebeten.
Und das alles innerhalb der Zeit, in der auch alle anderen Koffer aufs Abholband kommen.
Also: Erkennen, hochlaufen, mit dem Koffer dort ankommen... ohne Übung und Erfahrung kommt man nicht weit.

Genauso beim Check Inn - auch hier - München durchleuchtet alles. Und verhältnismäßig oft wird aufgepackt - sehr ordentlich übrigens. Manches Mal hätte ich ohne den eingelegten Zettel nicht gemerkt, daß der Koffer geöffnet wurde.

Auch ein Grund, warum ich - wenn überhaupt - nur mit TSA-Schloß absperren würde.

Ich durfte mal mitgucken - auch wenn einem manches nicht paßt - aber speziell in München hat man den Eindruck von großer Sachkenntnis bei den Mitarbeitern an der Sicherheitskontrolle. (Übrigens im Gegensatz zu manchem US-Flughafen, wo mehr Show als Know How geboten war).

(grins - Zitat: Ah sie besuchen Kinder in USA - ich seh Überraschungseier - ich sag ihnen jetzt nicht, was drin ist - sonst ist ja der Spaß weg.... da eröffnen sich ganz neue Möglichkeiten für Sammler .... :-)  )

Antje

Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Mig am 23.09.2009, 21:59 Uhr
kleine (doofe?) Zwischenfrage: ich möchte demnächst im USA-Urlaub etwas kaufen, was ohne tax unter 430 Euro kostet, mit tax aber darüber liegt - welcher Betrag wird denn beim Zoll zugrunde gelegt?
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: roeggelzoeg am 23.09.2009, 22:03 Uhr
Hallo,
Falsch, es wird er Preis angesetzt den die Ware in D kostet, nicht was es in der USA kostet.
nein, das trifft nur zu, wenn Du den gezahlten Preis nicht nachweisen kannst. Dann wird nämlich vom Zoll geschätzt  - und das anhand der hiesigen Preise, weil die halt am einfachsten zu ermitteln sind. Wenn Du den tatsächlich bezahlten Preis nachweist, wird der (und nur der, egal wieviele Einheiten der Ware) zugrundegelegt.

Genauso sehe ich es auch. Die können keinen Zoll auf Sachen verlangen die offensichtlich schon getragen wurden. Und ich rede nicht von z.B. Schuhen, die erst vor dem Rückflug angezogen wurden.

Mir kann kein deutscher Zoll vorschreiben, dass ich in meinen Urlaub von zuhause alles mitnehme: deshalb kann ich bei 3-4 Wochen Reise schon mit fast leerem Koffer anreisen und mit gefülltem zurück kommen.
Der Zoll schreibt Dir ga nichts vor - aber der Gesetzgeber. Und der schreibt bei allen im Auslandgekauften Sachen, egal ob zwischenzeitlich genutzt oder nicht, grundsätzlich (soweit nicht innerhalb der Freigrenzen) eine Verzollung vor. Basis ist der tatsächlich gezahlte Preis für die Neuware, wenn ermittelbar - ansonsten s.o..

Also das kann ich irgendwie nicht glauben. Man zahlt doch Zoll auf den Warenwert, nicht auf den Kaufpreis! Ich sage mal: Gebrauchtwagen,  und "Blaue Mauritius". Erzähl mir nicht, dass da in beiden Fällen der Original-Kaufpreis als Wert herangezogen wird.  :wink:
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: roeggelzoeg am 23.09.2009, 22:04 Uhr
kleine (doofe?) Zwischenfrage: ich möchte demnächst im USA-Urlaub etwas kaufen, was ohne tax unter 430 Euro kostet, mit tax aber darüber liegt - welcher Betrag wird denn beim Zoll zugrunde gelegt?
Der Preis (Wert :-) ) incl. Steuer.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Mig am 23.09.2009, 22:06 Uhr
sehr schade...
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Aaronp am 23.09.2009, 22:06 Uhr
Hallo Antje,

da muss ich zugeben, mein Wissen auf diversen TV Sendungen zu haben. Und da wurde meist
vom deutschen Verkaufspreis berichetet. Aber wenn der Zoll so genau ist, ist es für uns auf jeden
Fall besser.

Gruß
Aaronp
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: mrh400 am 23.09.2009, 22:34 Uhr
Hallo,
Also das kann ich irgendwie nicht glauben. Man zahlt doch Zoll auf den Warenwert, nicht auf den Kaufpreis! Ich sage mal: Gebrauchtwagen,  und "Blaue Mauritius". Erzähl mir nicht, dass da in beiden Fällen der Original-Kaufpreis als Wert herangezogen wird.  :wink:
ich sprach wegen Deines Beispiels von neu gekaufter und dann von Dir genutzter Ware vom tatsächlich von Dir bezahlten Neupreis (und nicht vom Preis für gebraucht gekaufte Ware.


Der tatsächlich gezahlte Kaufpreis wird in aller Regel als Warenwert herangezogen (egal, ob die Ware zwischenzeitlich gebraucht wurde). Wenn Du nachweisen kannst, daß Du die "Blaue Mauritius" tatsächlich für 50 USD gekauft hast, solltest Du darauf beharren, daß das der Warenwert ist. Und für den Gebrauchtwagen kommt ebenfalls der Preis zum Ansatz, den Du für das gebrauchte Auto bezahlt hast. Auf zoll.de wird übrigens genau für den Fall einer gebrauchten Antiquität der tatsächlich gezahlte Preis für die Beispielsrechnung für die Freigrenze herangezogen.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Antje am 23.09.2009, 22:45 Uhr
Hallo

ich würde mich nicht auf Infos aus deutschen Fernsehsendungen von Privatsendern verlassen :-)

Mal abgesehen davon, daß die durchaus einige Arbeitsabläufe ganz gut darstellen. Aber manche Infos wird durchs TV-gerechte Schneiden evtl. auch unabsichtlich verfälscht. Und manche Dinge werden ganz sicher nicht für jeden potentiellen Schmuggler durchschaubar gemacht :-)

Ich weiß ich von einigen "Sach"-Beiträgen für sogenannte Wissenschaftsmagazine auf Privatsendern (eine andere Branche betreffend), die Sachkundige nicht anschauen können, ohne Anfälle von Fassungslosigkeit.... da gibts nen gerne wiederholten Beitrag zum Messermachen, wenn der wieder mal lief, kriegt ein Bekannter regelmäßig ne Krise.... (was jetzt sehr off topic war)

Antje

Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: roeggelzoeg am 23.09.2009, 23:25 Uhr
Hallo

ich würde mich nicht auf Infos aus deutschen Fernsehsendungen von Privatsendern verlassen :-)

Mal abgesehen davon, daß die durchaus einige Arbeitsabläufe ganz gut darstellen. Aber manche Infos wird durchs TV-gerechte Schneiden evtl. auch unabsichtlich verfälscht. Und manche Dinge werden ganz sicher nicht für jeden potentiellen Schmuggler durchschaubar gemacht :-)

Ich weiß ich von einigen "Sach"-Beiträgen für sogenannte Wissenschaftsmagazine auf Privatsendern (eine andere Branche betreffend), die Sachkundige nicht anschauen können, ohne Anfälle von Fassungslosigkeit.... da gibts nen gerne wiederholten Beitrag zum Messermachen, wenn der wieder mal lief, kriegt ein Bekannter regelmäßig ne Krise.... (was jetzt sehr off topic war)

Antje



Ich habe sogar öfters das Gefühl, dass diese Sendungen in Wahrheit "Werbung" der entsprechenden Behörde sind.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: roeggelzoeg am 23.09.2009, 23:30 Uhr
Hallo,
Also das kann ich irgendwie nicht glauben. Man zahlt doch Zoll auf den Warenwert, nicht auf den Kaufpreis! Ich sage mal: Gebrauchtwagen,  und "Blaue Mauritius". Erzähl mir nicht, dass da in beiden Fällen der Original-Kaufpreis als Wert herangezogen wird.  :wink:
ich sprach wegen Deines Beispiels von neu gekaufter und dann von Dir genutzter Ware vom tatsächlich von Dir bezahlten Neupreis (und nicht vom Preis für gebraucht gekaufte Ware.


Der tatsächlich gezahlte Kaufpreis wird in aller Regel als Warenwert herangezogen (egal, ob die Ware zwischenzeitlich gebraucht wurde). Wenn Du nachweisen kannst, daß Du die "Blaue Mauritius" tatsächlich für 50 USD gekauft hast, solltest Du darauf beharren, daß das der Warenwert ist. Und für den Gebrauchtwagen kommt ebenfalls der Preis zum Ansatz, den Du für das gebrauchte Auto bezahlt hast. Auf zoll.de wird übrigens genau für den Fall einer gebrauchten Antiquität der tatsächlich gezahlte Preis für die Beispielsrechnung für die Freigrenze herangezogen.

Keine Ahnung ob das nun hier genau zutrifft, aber ich habe unter

http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/a0_vordruckgesamtliste/0466_merkblatt_zollwert.pdf

folgendes gefunden:

Feld 14
(1) Wert der zur Verfügung gestellten Gegenstände ist ihr
Kaufpreis. Wurden  die Gegenstände vom Käufer oder
von einer mit ihm verbundenen Person hergestellt, so sind
die Herstellungskosten als ihr Wert anzusetzen. Kann der
Wert nicht ermittelt werden, so ist er aufgrund objektiver
und bestimmbarer Tatsachen festzustellen.
(2) Hat der Käufer die Gegenstände verwendet, bevor er
sie dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat, so ist eine
der Abnutzung entsprechende Berichtigung vorzu-
nehmen.


Das liest sich ganz so, als ob der Wert durch Nutzung sinkt... Obwohl hier irgendwie Käufer und Verkäufer verdreht sind. Ich suche mal, wozu dieses Formblatt überhaupt da ist. Auf jeden Fall wird aber zwischen Kaufpreis und Wert differenziert. Ob das auch für Reisende gilt?
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: mrh400 am 24.09.2009, 09:12 Uhr
Hallo,
Feld 14 betrifft Fälle, wo der Käufer dem Verkäufer Leistungen unentgeltlich oder verbilligt erbringt oder Gegenstände zur Verfügung stellt, die dieser zur Herstellung der dann gekauften und eingeführten Waren benötigt (als Beispiel werden u.a. Gußformen genannt: Ich will bestimmte Formstücke haben, die im Zollausland hergestellt werden. Damit die meinen Vorstellungen entsprechen, überlasse ich dem Hersteller die entsprechenden Formen. Auch diese z.B. Gußformen sind dann in die Bewertung der eingeführten Waren einzubeziehen (erhöhen also den Zollwert! - sog. Hinzurechnung).

Hat der Käufer z.B. diese Gußformen zuvor zur eigenen Herstellung von Waren verwendet, kann der Wertansatz reduziert werden.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Reisefan62 am 24.09.2009, 09:48 Uhr
Das mit den Lebensmitteln haben wir jedes Mal in den USA :-)
wir schleppen ja mega viel Sachen für unsere Freunde mit.
Maggi Fix, Kokos bällchen, Kartoffelpüree von Pfanni etc.


Kommt mir irgendwie bekannt vor :lol:
Unsere Freunde werden aber auch noch mit Nutella, Kinderschokolade, Kaffee usw. versorgt...
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Reisefan62 am 24.09.2009, 09:56 Uhr
Das wird ja häufig (nur um mal klarzumachen, wie das läuft) beim durchleuchten festgestellt. In München wird z.B. nichts stichprobenartig, sondern komplett Koffer durchleuchtet.

Wahrscheinlich hatten wir letztes Jahr in den USA das "Glück", dass sämtliche Koffer durchleuchtet worden sind.
Eigenartigerweise hatten wir nämlich immer in den Koffern, in welchen die Soßen lagen, Zettel vom Zoll drin. Da wir auch zweimal inneramerikanisch geflogen sind, fiel das auf.
Ich konnte am Ende 6 Zettel, dass die Koffer geöffnet wurden, in die Urlaub"andenken"kiste legen...

Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 24.09.2009, 10:00 Uhr
Weiss nicht ob Zufall oder Absicht aber uns fiel die letzten Jahre auf das immer dier großen Koffer die wir in den USA gekauft hatten Zettel drin hatten und unsere "kleinen" deutschen Koffer unberührt aussahen.
Wie gesagt kann Zufall sein - muss es aber nicht

Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Tenere am 24.09.2009, 22:18 Uhr
Also nochmals: meine Schwester arbeitet beim Zoll und die konzentrieren sich ganz klar auf Schmuggel von:

Gold und Schmuck (Türkei, Arabien)
Hightech & Computerware (USA, Asien Hongkong)
Zigaretten & Drogen (von überall, vor allem Südamerika und Asien wo's den Scheiss billig gibt)
Waffen & Menschenhandel (Grenzpolizei)

Ich heb meine Rechnungen alle sauber auf und rechne zum Schluss alles zusammen. Wie wollen denn die Zöllner nachweisen, dass die Hosen nie getragen wurden?

Überlegt mal was die zu tun hätten, jeden mit 2 Koffern am Flughafen rauszuziehen und Kleider zu kontrollieren?

"Haben sie was anzumelden"? Zigaretten? Ach dann zeigen Sie mal: 2 Stangen, ja dann müssen sie eine Verzollen plus 15 EUR Strafe (ist mir passiert Stuttgart Hbf, als ich mit 2 Koffer rausspazieren wollte es da noch Zoll gab). Die DVDs da sind alle original (aus China)? Ja? (lacht)...

Als ich zu den Zeiten, als Ungarn noch nicht EU war, 10 liter Wein aus meinem Weinkeller nach Österreich (=EU) importieren wollte, machte sich ein Zöllner doch tatsächlich die Arbeit mit 15 Ö-Schilling zu berechnen. Seither benutzte ich die LkW Grenze in Sopron und da machten die wegen 10l Wein kein Aufsehen.....

Also ich bleibe bei meiner Ansicht, daß vernünftigter Einkauf nicht zu Problemen führt. Keine 10 Jeans (sondern nur 2), nur 5 Polos und 5 Hemden, alle tragen und verknittern und dann muss der Zöllner erst mal nachweisen, dass du die Ware eben in USA gekauft hast....

übrigens für 430 EUR = 630 USD... da kommt recht viel zusammen. Wer darüber ist und offensichtlich Angst hat wegen des offensichtlichen Vergehens, läuft durch rot und fragt freundlich, auch wenn es nur 100 USD darüber sind...
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 25.09.2009, 06:28 Uhr
DU musst nachweisen was neu ist und was gebraucht - die müssen gar nichts. Wenn die auch nur den Verdacht haben können die schon los rechnen.

Gruss

Stephan
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: FL-Girl am 25.09.2009, 13:52 Uhr
DU musst nachweisen was neu ist und was gebraucht - die müssen gar nichts. Wenn die auch nur den Verdacht haben können die schon los rechnen.

Gruss

Stephan

Und wie mach ich das? Ich meine, die Klamotten, die ich mitnehme sind auch schon in den USA gekauft worden. Aber ich hebe ja  nicht jeden Bon vom Kleiderkauf ewig lange auf.
Ich will damit sagen, dass es nicht wirklich leicht ist. Die T-Shirts, die gebraucht dort drin im Koffer liegen sind schon die vom vorigen Urlaub, zusammen mit denen vom jetzigen.
Wie um alles in der Welt will man da einen Unterschied finden???? Bzw. wie soll ich das beweisen?
Und ich denke, ich bin kein Einzelfall damit.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 25.09.2009, 13:57 Uhr
Entscheidung im Einzelfall - genau :-)
Ist ne ganz schwierige Sache
Aber soweit kommt das glaube ich erst wenn die einen richtigen Verdacht haben.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Tenere am 26.09.2009, 16:24 Uhr
Aber soweit kommt das glaube ich erst wenn die einen richtigen Verdacht haben.


Genau: der Verdacht kommt, wenn eine Person 20 Jeans mit unterschiedlichen Größen im Gepäck hat oder nen Laptop mit US-keyboard und Englischen Betriebssystem....

macht euch nicht verrückt 640 USD ist viel Kohle, da kannst du schon viele Kleider kaufen und 2x23kg ist eh ne Grenze (Hand Waage nicht vergessen:

http://www.amazon.de/Gep%C3%A4ckwaage-Waage-Ma%C3%9Fband-Messband-Handfederwaage/dp/B002BOUFUI/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=sports&qid=1253975027&sr=8-1
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Jack Black am 26.09.2009, 16:51 Uhr
übrigens für 430 EUR = 630 USD... da kommt recht viel zusammen.

Eben. Selbst die genannten 10 Jeans sind nur ja ca. 300,-$, dann noch die 5 Polos, selbst von Hilfiger nur 200,-$ - also da muss man schon ganz schön klotzen.

Und dann muss man ja auch nur den Mehrpreis ab 430,-€ verzollen.

Da wir nur Klamotten drüben kaufen (und keine Elektronikartikel o.ä.) rechnen wir erst gar nicht nach - für zwei Personen müßte man einen ganzen dicken Koffer vollkaufen, bevor es kritisch wird.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 26.09.2009, 17:06 Uhr
Also wir kaufen die Hilfinger immer im Outlet und da kosten die max. 25 $ Das wären dann 125 $
Meistens gibt es sogar noch ein Angebot Take two for 19 $ each
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Jack Black am 26.09.2009, 17:16 Uhr
Also wir kaufen die Hilfinger immer im Outlet und da kosten die max. 25 $ Das wären dann 125 $
Meistens gibt es sogar noch ein Angebot Take two for 19 $ each

Nicht übertreiben. In den Premium Outlets in Las Vegas etc. kostet ein Hilfiger Polo 39,-$ und das zweite bekommt man zum halben Preis. Macht im Schnitt 29,-$ (so wie in diesem Thread http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=42308.0 unlängst diskutiert) plus Tax.

"Max. 25$" und "take two for 19,- each"  wäre Neuland (zumindest im Südwesten).
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Tenere am 05.10.2009, 04:13 Uhr
Bei ROSS - www.rossstores.com fast überall in USA - kostet das Hilfinger Shirt (falls du eines findest) nur $12,99  :D

Es gibt noch ein paar solche Outletstores z.B. TJ Maxx, die das Zeugs wild durcheinander anbieten, aber Ross hat die besten deals (Hemden von $89 auf $14,99)

Wir sind jetzt 2 Wochen unterwegs und schon über 640 USD... nur Kleider, Schuhe Handtücher

Echt klasse: superweiche Dusch-Handtücher von Polo Ralph Lauren, oder Lacoste etc. bei Ross für $6,99 - Top Qualität zum Super Preis!

Tip: wer schummeln will: lasst die Einkäufe für Schuhe etc. einzelne Rechnung ausstellen, Kleider dürfte einfacher sein, Schuhe oder Handtücher schwieriger :roll:
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 05.10.2009, 04:48 Uhr
Ja mein 25$ Preis war 2 Jahre alt, gebe ich zu :-)
wir musten auch heute den 39$ Preis sehen

Hat Ross denn auch die Standard Polos von Hilfinger ?
Also uni  und nicht gestreift ?
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Aaronp am 05.10.2009, 10:33 Uhr
Ross hat das, was gerade verfügbar ist. Keine kompletten Kollektionen oder auch nicht
alle möglichen Größen. Einfach suchen, suchen und suchen und sich über die Schnäpchen
freuen.

Gruß
Aaronp
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Tenere am 05.10.2009, 15:53 Uhr
Ross und PJ Max machen echt Spass, weil man da wirkliche Schnäppchen finden kann. In den Outletstores sind die Preise von 89,99 auf 89 reduziert und dann verteilen die bei GUESS solche Rubbelvochers, die dann den gesamten bis zu 40% günstiger machen, kann aber auch nur 10% sein.

Teilweise gibt's in den outlet stores aber auch "clearing", dann wird's auch besser.

Ja, Ross hat natürlich auch Uni, Polo nur selten, mehr IZOD, etc. (dürfte sich aber nichts schenken von der Qualtät)

Auch gut ist: www.Burkesoutlet.com

Viel Spass
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: lurvig am 05.10.2009, 16:06 Uhr
...weil man da wirkliche Schnäppchen finden kann. In den Outletstores sind die Preise von 89,99 auf 89 reduziert...

wow! da spart man ja richtig was. Bei 10 solchen Artikeln schon 9,90$. Wahnsinn!

 :lol:  ???  :lol:

Lurvig
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 05.10.2009, 19:38 Uhr
Naja der 89 $ Vergleich hinkt. ich muss ja vergleichen was ich für ein Poloshirt in Deutschland bezahlen würde und das ist in den USA 50 % weniger :-)
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: TheWurst am 06.10.2009, 08:19 Uhr
Solche Schnäppchen gibt`s auch bei uns  :lol:

(http://img97.imageshack.us/img97/1940/starkreduziert.jpg)



Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 06.10.2009, 14:30 Uhr
Ja   :D :D
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Tenere am 06.10.2009, 17:40 Uhr
Ross in den warmen Staaten (Kalifornien/Südstaaten) hat natürlich keine Winterjacken, aber wir waren gestern in einem Ross in Baltimore: Columbia Jacke Kunstlederjacke gekauft für $39 ... wollte zuerst die Calvin Klein Wolljacke nehmen (von $299 auf $79 reduziert), war mir aber dann doch zu altbacken....

Übrigens: man kann die Ware auch zurück geben, wenn man was besseres gefunden hat (muss man halt dabei haben :D)
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: mdbsurf74 am 18.10.2009, 22:21 Uhr
Ich hänge mich gleich hier an.
Kann mir jemand sagen wie es ist wenn wir von Boston über London nach Wien reisen.
Unser Großgepäck wird ja durchgecheckt oder irre ich mich da?
Erfolgt dann die Zollkontrolle in England oder in Wien?
In England hätte ich evtl. Probleme mit meinen Erklärungen zu den Einkäufen in den USA - Bin nicht sonderlich fit in Englisch, für USA reichts, die Engländer verstehe mal einer  :D
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: AdiW am 18.10.2009, 22:33 Uhr
Großgepäck wird durchgecheckt, Zollkontrolle in Wien...
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: mdbsurf74 am 18.10.2009, 22:46 Uhr
Fein, danke für die Info. In Wien bin ich noch nie kontrolliert worden und ich kenne weder Freunde noch Bekannte noch sonstjemanden der je kontrolliert wurde. Ausserdem ist die Freigrenze mit 430,- Euro ein Hammer, da können wir echt eine Menge Klamotten aus den USA heimbringen :)
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Martina als Gast am 20.10.2009, 12:49 Uhr
So kann's auch gehen:

Wir lagen bei unserem letzten USA-Urlaub in 2009 über der Freigrenze von 430 €/p.P.  Dann hatten wir vor Abflug extra alles schön aufgeschrieben, die Quittungen im Handgepäck und den neuen guten B*se-Kopfhörer auch im Handgepäck und dann ... sind die Koffer nicht in Düsseldorf angekommen! Wir haben einen Tag auf die Koffer gewartet - war ja ok und es war auch alles heile!

Dabei hatten wir uns so gut auf den "roten" Ausgang vorbereitet!

Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 24.10.2009, 17:56 Uhr
Hallöchen

so drei Wochen USA sind schon wieder vorbei  :(
Sind heute morgen um 7 Uhr mit CO in Hamburg gelandet. Haben unsere 3 Koffer geschnappt und ab zum roten Bereich beim Zoll.
Da platzten wir wohl in die morgendliche Kaffeerunde. Wir wurden völlig perlpex angeschaut als wir mit einem fröhlichen Moin Moin reinstiefelten.
Wir zückten unsere Liste, die Quittungen und sagten was wir anmelden wollten. Nachdem der Zöllner die Liste durchgegangen war schob er sie uns rüber und meinte " Schönes Wochenende" und grinste.
Ich sagte wie ich das verstehen sollte. Er meinte " Ehrlichkeit muss man belohnen ".
Super toll. Wir haben ca. 130 Euro Abgaben gespart und zogen von dannen mit 6 Flaschen Cruzan Rum und Dingen im Wert von 1500 $ im Koffer.

Extrem klasse.

Grüße aus HH

Stephan
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: wilma61 am 24.10.2009, 18:50 Uhr
Da würde ich aber sofort eine Dienstausichtsbescherde wegen Faulheit einreichen..... :lol: :lol:

Willi
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Antje am 24.10.2009, 22:15 Uhr
Hi

paßt zwar nicht so ganz in die Rubrik - aber ich krieg öfter Päckchen aus Neuseeland - und meine Freundin da ist immer superkorrekt mit der Deklaration (weil sie versichert verschickt, schon mal ein Paket verloren ging und sie tatsächlich in Nz das Geld wiederbekam). Nun ist der Wert manchmal höher als die Geschenke-Freigrenze.

Ich mußte bis jetzt nur 1 x zahlen - diesmal lag wieder ein Erklärungszettel des Zolls im Paket - die haben geöffnet, begutachtet und offensichtlich trotz höherer Deklaration festgelegt, daß es sich wirklich um "kleine Geschenke" handelt und kein Zoll anfällt (wär mir nicht ums Geld, aber es ist so nervig, das hier abzuholen).

Antje
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 24.10.2009, 22:19 Uhr
Ja das scheint oft auf den Beamten anzukommen.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Tenere am 05.11.2009, 14:32 Uhr
also das Päckchen aus Neuseeland hat nun wirklich nichts zu tun mit USA-Reise bzw. Verzollen bei Einreise.

Ja, das mit dem Zettel aufheben ist eine gute Idee, machen wir auch immer (und natürlich sind einige Zettel rein zufällig verloren gegangen :wink:
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: SteveHH am 05.11.2009, 14:44 Uhr
Naja klar ist das wir nicht wirklich alles auf der Liste hatten. Mir waren im Urlaub von meinem Ipod die Kopfhörer kaputt gegangen. da habe ich mir für 20 $ neue geholt und die nicht aufgeschrieben.
Titel: Re: Zollanmeldung bei Rückreise
Beitrag von: Tenere am 05.11.2009, 22:54 Uhr
Naja klar ist das wir nicht wirklich alles auf der Liste hatten. Mir waren im Urlaub von meinem Ipod die Kopfhörer kaputt gegangen. da habe ich mir für 20 $ neue geholt und die nicht aufgeschrieben.

:lol: