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Autor Thema: Zollfreimenge?  (Gelesen 18400 mal)

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stephan65

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #15 am: 20.07.2012, 15:59 Uhr »
Wenn in den Klamotten, wie in meiner aktuell getragenen, in Las Vegas gekauften Jeans, "Made in Mexico" steht, fällt denen der Nachweis leicht.

Melden macht frei und ein gutes Gewissen. Ich hab schon einiges kostenlos durch den Zoll gekriegt, INDEM ich mich freiwillig meldete. Das waren mal 2 geschenkte Flaschen Wodka aus Russland, hier und da mal ne halbe Stange Kippen zu viel...

BeateR

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #16 am: 20.07.2012, 16:10 Uhr »
Und das ist ganz sicher??? Nicht dass ich zum Zoll reinmaschiere und dnan doch auf 600 € zahlen muss weil dann kauf ich nämlich lieber keine zweite Tasche mehr

Man kann auch ganz einfach bei "nichts zu deklarieren" durchmarschieren und gar nichts verzollen.

Und wenn Du dann zufällig kontrolliert wirst, dann wirds richtig teuer.

Beate


Nur wenn sie eindeutig nachweisen können, dass du das Produkt in den USA gekauft hast. Aber wie wollen die kontrollieren ob ich z.B. meine Kleider nicht bereits hier gekauft habe?



Falsch. Sie müssen Dir formal gesehen nur nachweisen, dass Du Waren nach Deutschland von außerhalb der EU einführst. DU musst dann beweisen, dass es eine Wiedereinfuhr ist und in Deutschland dafür schonmal Steuern bezahlt wurden. Die Zollabgabe wird nämlich durch die reine Einfuhr fällig und ist nicht an Vorsatz oder andere persönlichen Dinge geknüpft.

Nur im Strafverfahren würde es dann ggf. anders aussehen.

Dennoch ist das Risiko für einen Normalbürger natürlich gering.

Ja gering, aber doch möglich. Wir sind in München schon ein paarmal vom Zoll gestoppt worden. Auf unsere Frage dann, ob wir wohl der "vielgerühmte Siebente" seien, kam nur ein Lächeln. Ich nehme einfach mal an, an manchen Tagen haben die ganz genaue Vorgaben, also entweder wirklich jeder Siebte, oder jeder mit einem blauen Koffer etc.,

Gruss Beate

mrh400

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #17 am: 20.07.2012, 16:25 Uhr »
Hallo,
Freimenge bleibt Freimenge.
schon, aber der Zoll ist da selbst in der Nomenklatur nicht ganz konsequent, da steht nämlich auf der von Detritus verlinkten Seite auch:
"Falls Ihre Reisemitbringsel die vorstehenden Reisefreigrenzen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten."

Und der steuerrechtlich (auch Zollrecht gehört insoweit zum Steuerrecht) eigentlich eindeutige Begriff besagt, daß bei Überschreiten einer Freigrenze auch nur um einen Cent der komplette Wert der Steuer unterfällt (im Gegensatz zum Freibetrag)

In der Praxis (selbst mehrfach ausprobiert :wink:) wird aber nur der die 430 EUR überschreitende Betrag zugrundegelegt (soweit man wegen der notwendigen Unteilbarkeit der Gegenstände genau an diesen Betrag hinkommt).

Zum Thema rausfischen: das letzte Mal, als wir in München unsere Einkäufe verzollt hatten, wurden in der Zeit reihenweise Leute stichprobenmäßig geprüft.
Gruß
mrh400

JürgenH

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #18 am: 20.07.2012, 16:30 Uhr »
Nein, der Zoll erkennt erstmal an Deinem Koffertag woher Du kommst, v.a. ob Du aus Schengen oder Non-Schengen kommst. Die sind nämlich unterschiedlich. In der Regel macht das erstma ja keiner ab.

Übrigens, selbst erst vor kurzem gesehen:
Die Zollbeamten sind nicht nur die, die am Ausgang stehen! Die laufen auch Zivil durchs Terminal und können Dich jederzeit kontrollieren. Schön unauffällig, hätte kein Mensch für den Zoll gehalten. Aber sie waren es dann doch.

Hast Du über 430 Euro dabei, bist Du verpflichtet(!) eine Zollerklärung abzugeben! Und zwischen 430 und 700 Euro (bei teilbaren(!) Waren) ist das eh der Pauschalsatz vin 17,5%.
Also, wenn man für 700 Euro einlauft und davon 430 Euro punktgenau zur Seite legen kann, sind 270 Euro mit 17,5% zu verzollen, also maximal 47,25 Euro Zollabgaben. Bei 700 Euro nicht teilbar sind das 122,50 Euro! Und dafür macht man so ein Zinober? Never ever!
Da ich mit eigenen Augen gesehen habe, wie die in FRA durch Terminal schwirren und Leute rauspicken ist sind mir die max 122,50 Euro nicht den Hauch des Nervenkitzels wert!

Es glaubt ja immer noch jeder sobald man den Ausgang "grün" passiert hat, kann nichts mehr passieren. Weit gefehlt! Die Steuerschuld bleibt, meine ich, für 3 Jahre bestehen!

wilma61

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #19 am: 20.07.2012, 17:01 Uhr »
Es glaubt ja immer noch jeder sobald man den Ausgang "grün" passiert hat, kann nichts mehr passieren. Weit gefehlt! Die Steuerschuld bleibt, meine ich, für 3 Jahre bestehen!
Nicht bei einer Abgabenhinterziehung

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Abgabenerhebung/Nachtraegliche-buchmaessige-Erfassung/Absehen-von-der-nachtraeglichen-buchmaessigen-Erfassung/Verjaehrung/verjaehrung_node.html

Zollrecht und Steuerrecht sind eigentlich zwei unterschiedliche Rechtsgebiete.

Natürlich gibt es auch Überschneidungen.

Sehr kompliziert, das ganze. :roll:

Jack Black

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #20 am: 20.07.2012, 17:11 Uhr »
Und zwischen 430 und 700 Euro (bei teilbaren(!) Waren) ist das eh der Pauschalsatz vin 17,5%.

Das ist nur beinahe richtig. Die 700€ Grenze bezieht sich nicht auf die gesamte Einfuhr, sondern auf den abgabepflichtigen Teil:

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Ueberschreiten-Reisefreimengen/ueberschreiten-reisefreimengen_node.html#doc97244bodyText1:

Zitat
Die Einfuhrabgaben werden anhand eines pauschalierten Abgabensatzes berechnet, wenn der Wert der abgabenpflichtigen Waren je Reisender den Betrag von 700 Euro nicht übersteigt

Da die ersten 430€ nicht abgabepflichtig sind (entsprechende Teilbarkeit vorausgesetzt) wird der Pauschalsatz also die auf Warenwerte zwischen 430€ und 1.130,-€ angewandt (und nicht nur bis 700€).

JürgenH

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #21 am: 20.07.2012, 17:42 Uhr »
Stimmt hast recht! Ich hab "abgabenpflichtig" falsch interpretiert!
Somit sind es bei 1130 Euro dann maximal 122,50 Euro an Abgaben für die 700 Euro die über 430 Euro hinausgehen!
Das macht das noch viel lächerlicher hier hinterziehen zu wollen, wegen 122,50 Euro bei teilbaren Waren von 1130 Euro- im schlimmsten Fall!

wolfi

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #22 am: 20.07.2012, 18:49 Uhr »
Gut, das Jack Black das richtig erklärt hat - da gibt es zu oft Verwirrung ... :wink:
 
Wenn man natürlich teure Elektronik oder dgl mitbringt im Wert von mehr als 1130 € - dann muss man ALLES verzollen und versteuern (Einfuhrumsatzsteuer, also i . a. 19 %).
 
Das lohnt sich wohl nur ausnahmsweise, oder ?

napa-ca

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #23 am: 23.07.2012, 19:23 Uhr »
Mal was anderes, wie ist es denn, wenn ich letztes Jahr in den USA war, dort Kleidung gekauft habe, und jetzt wieder die Kleidung mit in die USA nehme und dann natürlich wieder zurück nach Deutschland. :D Gott habe ich das kompliziert geschrieben. :)
Die Ware wurde letztes Jahr nicht verzollt, da ich unter der Grenze lag.
Wird sie dann dieses mal hinzugerechnet oder wie wäre das?
LG

BeateR

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #24 am: 23.07.2012, 19:40 Uhr »
Hallo,

ich nehme mal an, dass diese Kleidung in der Zwischenzeit ein paarmal getragen und demzufolge auch ein paarmal gewaschen wurde  :oops:

Und das sieht der Zoll doch auch, und damit must Du nichts verzollen.

Gruss Beate

JürgenH

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #25 am: 23.07.2012, 19:45 Uhr »
Wenn Du es genau nimmst, dann juckt es den Zoll nicht, ob die Kleidung gewaschen wurde oder nicht.
Im Grunde genommen musst Du die Freimengen MIT den letztjährigen Kleidungsstücken einhalten.

Jack Black

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #26 am: 23.07.2012, 19:51 Uhr »
Im Grunde genommen musst Du die Freimengen MIT den letztjährigen Kleidungsstücken einhalten.

Du schreibst wirklich bisweilen hanebüchenen Unsinn. Dieser gehört dazu.

Selbstverständlich ist diese Ware NICHT MEHR anzugeben. Die einmal eingeführte Ware ist eingeführt. Es spielt keine Rolle, ob diese Ware bei der "Ersteinfuhr" unter die Freigrenze fiel oder nicht - rechtmäßig eingeführt ist rechtmäßig eingeführt und damit ein für allemal abgegolten.

Ebenso selbstverständlich gilt für jede neue Reise die erneute Reisefreigrenze - es wird selbstverständlich NICHT mit zurückliegenden Reisen aufaddiert (schon diese Idee ist so dermaßen hanebüchen, wie kommt man auf so einen Quatsch!?). Wer zehn mal in die USA und zurück fliegt, darf insgesamt Waren für 4.300,-€ einführen - und nicht insgesamt für 430,-€.

mrh400

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #27 am: 23.07.2012, 19:55 Uhr »
Hallo,
Wenn Du es genau nimmst, dann juckt es den Zoll nicht, ob die Kleidung gewaschen wurde oder nicht.
Im Grunde genommen musst Du die Freimengen MIT den letztjährigen Kleidungsstücken einhalten.
der erste Satz stimmt im Grundsatz, der zweite allerdings nicht: neue Wäsche zählt mit, auch wenn sie gewaschen ist; im Vorjahr im Rahmen der Freimengen eingeführte Waren bleiben frei; anders ist es, wenn man in Folge mehrfach hin- und herfahren würde (was bei USA-(Urlaubs-)Reisen eher selten vorkommt):

zoll.de:
"Die Reisefreigrenzen können während einer Reise nur einmal in Anspruch genommen werden. Eine Reise ist beispielsweise erst mit der Rückkehr zum inländischen Wohnort oder der Ankunft an Ihrem Urlaubsort in Deutschland beendet. Die mehrfache Inanspruchnahme der Reisefreigrenzen bei unmittelbar aufeinander folgendem Passieren der Grenze ist daher nicht zulässig."

Man muß allerdings im Ernstfall glaubhaft machen können, daß die Waren schon in den Vorjahren mitgebracht wurden - notfalls z.B. durch Kreditkartenrechnungen o.ä. Scheint mir aber eher ein theoretischer Fall.
Gruß
mrh400

wilma61

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #28 am: 23.07.2012, 19:56 Uhr »
Da hat der JackBlack recht.

Obwohl der letzte Satz etwas verwirrend ist. :wink:

Jack Black

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Re: Zollfreimenge?
« Antwort #29 am: 23.07.2012, 20:07 Uhr »
Da hat der JackBlack recht.

Selbstverfreilich.

Obwohl der letzte Satz etwas verwirrend ist. :wink:

Was heißt "verwirrend" - es ist nur die schräge Idee von JürgenH zu Ende gedacht. Wenn man immer wieder die gleichen Klamotten (im Wert von 430€) hin- und herfliegt, ist er ja der Meinung, dass man alleine dadurch schon die Freigrenze jeweils auslotet - man könnte also nie mehr (nach dem ersten Urlaub) weitere Klamotten mitbringen, wenn man die aus dem ersten Urlaub wieder in den Urlaub mitnimmt.

Im Grunde ist ja schon diese Formulierung grenzwertig:

Zitat
Die Ware wurde letztes Jahr nicht verzollt, da ich unter der Grenze lag.

Ganz genau genommen wurde diese Ware verzollt - alle Waren werden "verzollt" (wenn sie nicht geschmuggelt werden). Oder sagen wir "deklariert". Aber der Warenwert liegt unter der Reise-Freigrenze, weswegen keine Abgaben anfallen (weswegen man sie gar nicht erst zu deklarieren braucht - ach, schwierig....). Aber die Ware ist anschließend in jedem Fall ordnungsgemäß eingeführt. Sie unterscheidet sich in nichts von Waren, auf die Abgaben angefallen sind.