Habt ihr mal die Möglichkeit geprüft, einen Gabelflug zu buchen, also am Anfang gleich nach Las Vegas zu fliegen und am Ende von LA nach Hause zu fliegen? Das würde doch besser zu euren Reiseplänen passen als An- und Abreise nach und von LA.
Ansonsten stellt sich die Frage, ob die Strecke zwischen LA und Las Vegas überhaupt per Flug schneller machbar ist als mit dem Mietwagen. Preislich günstiger ist es vermutlich, den Mietwagen einfach zu behalten. Parken ist in den Parkhäusern der Hotels in Las Vegas eigentlich kein Problem. Außerdem hättet ihr das Auto dann auch in Las Vegas, wenn ihr z.B. eine Shoppingtour ins Outletcenter machen wollt.
Vorbuchen: Flüge zwangsläufig von Deutschland aus, und da kannst du es dir aussuchen, ob du direkt auf der Seite der Fluggesellschaft, über ein Online-Reisebüro wie z.B. Expedia oder im Reisebüro vor Ort buchst. Ich habe schon öfter über Expedia gebucht, um einen Ansprechpartner in Deutschland zu haben. Den Mietwagen auch von Deutschland aus über die deutschen Seiten von Mietwagen-Anbietern oder über einen Reiseveranstalter buchen. Wichtig ist da immer, dass auch die notwendigen Versicherungen mit drin sind.
Was die Unterkünfte angeht: Die buche ich fröhlich so, wie es gerade passt. Das kann dann über einen deutschen Veranstalter gehen, weil manchmal bei den großen Veranstaltern noch Hotelzimmer aus deren Kontingenten zu günstigen Preisen zur Verfügung stehen, wenn die Hotels selbst wegen erhöhter Nachfrage die Preise schon erhöht haben. Die Veranstalter sind aber inzwischen auch alle im Internet vertreten, dafür muss man also nicht ins Reisebüro. Ansonsten bekommt man manchmal beim Hotel selbst günstigere Angebote, manchmal über Vermittler wie expedia, booking.com usw. Ich habe bisher noch bei keiner Buchungsvariante schlechte Erfahrungen gemacht.
Wichtiger als die Frage, ob deutsches Recht anwendbar ist ist die Frage, ob dein Vertragspartner ein seriöses zuverlässiges Unternehmen ist. Wenn du bei einem deutschen Anbieter buchst, der deine Buchung fehlerhaft beabeitet, keine kompetenten Ansprechpartner bietet und im schlimmsten Fall noch vor deiner Reise insolvent wird und du dann merkst, dass dein Geld gar nicht erst in die USA weitergeleitet wurde, dann nützt die Anwendbarkeit deutschen Rechts wenig.