Für die, die die Mär immer noch glauben, zitiere ich mal aus diesem Artikel:
http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/Koalition-uneinig-ueber-Jugendschutz-im-Netz-id4003316.htmlNeu ist die AlterskennzeichnungDie Grundidee des Staatsvertrages ist nicht neu. Bereits seit 2003 ist die alte Fassung des JMStV in Kraft und regelt den Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten. Anbieter mussten demnach entweder eine technische Zugangskontrolle installieren, um sicherzustellen, dass ihre Angebote nur von Volljährigen genutzt werden können. Auf Pornoseiten wurde das beispielsweise durch die Eingabe der Personalausweisnummer realisiert. Anbieter konnten ihre Webseite auch tagsüber vom Netz nehmen, um Kindern und Jugendlichen den Zugang unmöglich zu machen.
Die neue Fassung des JMStV, die zum 1. Januar 2011 in Kraft treten soll,
beinhaltet eine dritte Möglichkeit, wie Medienanbieter mit ihren Inhalten umgehen können. Demnach
sollen sie ihre Webseite mit einer Alterskennzeichnung – ohne Altersbeschränkung, ab 6, 12, 16 oder 18 Jahren – versehen.
Verpflichtend ist diese Kennzeichnung nicht, denn auch weiterhin können die altgedienten Schutzmaßnahmen des bisherigen Vertrages genutzt werden. Nachrichtenportale sind von dieser Regelung ausgenommen.[/i]
Es vor allem eine Vereinfachung für Porno-Seiten-Betreiber und insbesondere für Eltern, die solche Seiten für ihre Kinder auf einfache Weise sperren wollen.