« Antwort #3 am: 08.09.2021, 19:52 Uhr »
Das bloße Verlinken auf einen Kartenausschnitt in Google Maps (nicht auf einen Screenshot woanders) ist aber doch zulässig? Das wird zumindest von Google unter "teilen - Link senden" auch angeboten.
Ja, das ist eine der vielen sog. "APIs", die Google anbietet. Was diese Verlinkung elementar unterscheidet, das sind Links direkt auf Google Maps. Aber ein Screenshot wird ausgeschnitten und ganz woanders gespeichert und dort publiziert. Und genau das ist per se (das braucht Google gar nicht zu spezifizieren) mindestens in Deutschland nicht ohne explizite Zustimmung des Urhebers erlaubt. Ich habe aber auch keine Muße, mich durch Google Nutzungsbedingungen zu quälen, aber dass die Screenshots nicht erlaubt sind, ist eigentlich schon lange bekannt. In Anbetracht der Urheberrechts Gesetzeslage in Deutschland auch eigentlich sehr einfach nachzuvollziehen.
Z.B. in den Rätseln ist das ja ständige Praxis, um den gefundenen Ort zu definieren (insbes. mit StreetView)
Ich muss das nochmal überarbeiten hier, mir war nicht klar, was "das" jetzt die ständige Praxis ist. Also Screenshots (die auch gängige Praxis sind) sind nicht erlaubt, aber dieser Link ist natürlich erlaubt. Als reinen Link hat er aber den Nachteil, dass die Karte nicht sichtbar ist, man muss drauf klicken um dann auf Google Maps zu landen. Das ist selbstverständlich erlaubt.
Also speziell bei uns im Forum habe ich die Schnittstelle aktiviert, dass man den vorgenerierten Link von Google (ein sog. "IFRAME") direkt im Beitrag einfügen kann. Das sieht super aus und ist auch noch erlaubt und im Sinne von Google. "Win win" für alle Beteiligten.
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