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Autor Thema: Buchen trotz Shutdown und Schuldenobergrenze?  (Gelesen 4343 mal)

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Re: Buchen trotz Shutdown und Schuldenobergrenze?
« Antwort #30 am: 17.10.2013, 22:55 Uhr »
Wir wollten nächstes Jahr eigentlich wieder in die USA reisen. Wir haben jedoch keine Lust wie in diesem Jahr viel Geld auszugeben um die Nationalparks zu sehen und dann nicht rein zu kommen, weil es nen shut down gibt. Insofern ist das schlicht und ergreifend ein monetäres Risiko, dass ich zu diesem Zeitpunkt ganz sicher nicht eingehen werde. Die USA sollten langfristige Sicherheit schaffen u.a. für Touristen. Von Investoren und Geschäftspartnern mal ganz zu schweigen. Insofern werden wir uns jetzt wohl nach Alternativen umschauen.

dschlei

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Re: Buchen trotz Shutdown und Schuldenobergrenze?
« Antwort #31 am: 18.10.2013, 05:25 Uhr »
Die USA sollten langfristige Sicherheit schaffen u.a. für Touristen. Von Investoren und Geschäftspartnern mal ganz zu schweigen. Insofern werden wir uns jetzt wohl nach Alternativen umschauen.
Wie bitte sollten die USA das denn machen?  Ihre Konstitution aendern waere die einzige Moeglichkeit.  Der Kongress hat nun mal das Recht und die Aufgabe, die Kosten fuer die  Gesetze zu decken, und das jedes Jahr aufs neue.  Wenn nun, wie dieses mal, die Mehrheit der Abgeordneten einem Gesetz, welches von einem vorherigen, anders besetzten Kongress beschlossen wurde, nicht zustimmt, wird halt dem Apparat das Geld verweigert, und alle nationalen Einrichtungen, inklusive der Arbeitnehmer, muessen schliessen, weil es kein Geld mehr gibt.

Ich glaube nicht, dass die Abgeordneten, die meistens vielfache Millionaere sind, auch nur einen geringsten Gedanken an die Touristen verwenden, warum sollten sie auch, sie sind nur ihrem regionalen Wahlkreis verantwortlich, und diese werden vor solchen Entscheidungen in Townhalls gehoert, und wollten es scheinbar so.
Da wird sich nie was anedern, man muss damit leben oder eben nicht in die USA reisen.
Ich glaube nicht, dass es im Februar so schlimm werden wird, da im November Wahlen sind, und scheinbar doch viele Waehler nun veraergert waren.
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

Jochen

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Re: Buchen trotz Shutdown und Schuldenobergrenze?
« Antwort #32 am: 18.10.2013, 06:44 Uhr »
Wie bitte sollten die USA das denn machen?  Ihre Konstitution aendern waere die einzige Moeglichkeit. 

Ja, eben das. Oder ist so eine Änderung nicht möglich?

dschlei

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Re: Buchen trotz Shutdown und Schuldenobergrenze?
« Antwort #33 am: 18.10.2013, 18:57 Uhr »
Wie bitte sollten die USA das denn machen?  Ihre Konstitution aendern waere die einzige Moeglichkeit. 

Ja, eben das. Oder ist so eine Änderung nicht möglich?
Es grenzt fast an Unmoeglichkeit.  Wie ich es verstehe, waere es einfacher das Deutsche Grundgesetz zu aendern, als die US Konstitution.  Uns selbst beim Grundgesetz hat man vor einer Aenderung zurueck geschreckt als die Wiedervereinigung es eigentlich erfordert haette.
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

GarfieldKlon

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Re: Buchen trotz Shutdown und Schuldenobergrenze?
« Antwort #34 am: 18.10.2013, 19:37 Uhr »
Was sollte man denn ändern? Wie die Regierung aufgebaut ist?

Gesetze und wie die Regierung aufgebaut ist ändern nichts an der Tatsache, dass die USA bis über beide Ohren verschuldet ist. Entweder man macht immer so weiter oder man macht einen Schuldenschnitt. Macht man immer so weiter ohne die Ausgaben massiv zu senken, dann wird der Kollaps einfach umso heftiger ausfallen.

Jochen

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Re: Buchen trotz Shutdown und Schuldenobergrenze?
« Antwort #35 am: 18.10.2013, 19:57 Uhr »
Es grenzt fast an Unmoeglichkeit.  Wie ich es verstehe, waere es einfacher das Deutsche Grundgesetz zu aendern, als die US Konstitution.  Uns selbst beim Grundgesetz hat man vor einer Aenderung zurueck geschreckt als die Wiedervereinigung es eigentlich erfordert haette.

Das deutsche Grundgesetz wurde seit 1949 schon sehr oft geändert bzw. ergänzt und auch durch die Wiedervereinigung gab es eine Änderung. Stand 2009, 57 Änderungen. Für die Wiedervereinigung siehe Nr. 36.
http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2009/aenderungen_des_grundgesetzes_seit_1949.pdf

Was sollte man denn ändern? Wie die Regierung aufgebaut ist?

Nein, man sollte ändern dass eine Handvoll Politiker einen Shutdown bewirken können. In Deutschland wäre das unmöglich. Würde der von der Regierung beschlossene neue Haushalt nicht vom Bundestag verabschiedet, so wäre der alte weiterhin gültig. Die Regierung könnte erstmal weiterarbeiten.
Natürlich ändert auch das nichts an der Verschuldung an sich.

Es kann natürlich sein, dass so eine Änderung in den USA gar nicht möglich ist, deshalb meine Frage.

dschlei

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Re: Buchen trotz Shutdown und Schuldenobergrenze?
« Antwort #36 am: 19.10.2013, 04:21 Uhr »

Es kann natürlich sein, dass so eine Änderung in den USA gar nicht möglich ist, deshalb meine Frage.
Und die Antwort ist, dass das nur moeglich ist, wenn man die Aufgabe des Kongress aendern wuerde, was wiederum nur moeglich ist, wenn die Konstitution geaendert wuerde.
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

Jochen

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Re: Buchen trotz Shutdown und Schuldenobergrenze?
« Antwort #37 am: 19.10.2013, 07:06 Uhr »

Es kann natürlich sein, dass so eine Änderung in den USA gar nicht möglich ist, deshalb meine Frage.
Und die Antwort ist, dass das nur moeglich ist, wenn man die Aufgabe des Kongress aendern wuerde, was wiederum nur moeglich ist, wenn die Konstitution geaendert wuerde.

Das ist eine Antwort, aber keine die auf meine Frage passt, die da war ob die Verfassung der USA einfach geändert werden kann :wink:

dschlei

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Re: Buchen trotz Shutdown und Schuldenobergrenze?
« Antwort #38 am: 19.10.2013, 19:07 Uhr »

Es kann natürlich sein, dass so eine Änderung in den USA gar nicht möglich ist, deshalb meine Frage.
Und die Antwort ist, dass das nur moeglich ist, wenn man die Aufgabe des Kongress aendern wuerde, was wiederum nur moeglich ist, wenn die Konstitution geaendert wuerde.

Das ist eine Antwort, aber keine die auf meine Frage passt, die da war ob die Verfassung der USA einfach geändert werden kann :wink:
Nein, es ist nicht einfach die Verfassung zu aendern.  Bisher ist das noch nie gemacht worden, es sind nur Zusaetze gemacht worden (Amendments, dass Bekannteste duerfte das 2. Amendment sein, welches den Buergern erlaubt, Waffen zu besitzen und zu tragen). Dioe ersten 10 Amendments heissen auch die "Bill of Rights" . Selbst Amendments sind schwer zu erzielen, weil sie mit einer 2/3 Mehrheit in jedem Haus vorgeschlagen werden muessen, und danach von 3/4 aller Staaten ratifiziert werden muessen. 
Hier ist es mehr detailliert erklaert (http://tinyurl.com/lqbm7kp)
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Jochen

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Re: Buchen trotz Shutdown und Schuldenobergrenze?
« Antwort #39 am: 20.10.2013, 06:14 Uhr »
Danke :)

nordlicht

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Re: Buchen trotz Shutdown und Schuldenobergrenze?
« Antwort #40 am: 20.10.2013, 07:47 Uhr »

Es kann natürlich sein, dass so eine Änderung in den USA gar nicht möglich ist, deshalb meine Frage.
Und die Antwort ist, dass das nur moeglich ist, wenn man die Aufgabe des Kongress aendern wuerde, was wiederum nur moeglich ist, wenn die Konstitution geaendert wuerde.

Das ist eine Antwort, aber keine die auf meine Frage passt, die da war ob die Verfassung der USA einfach geändert werden kann :wink:
Nein, es ist nicht einfach die Verfassung zu aendern.  Bisher ist das noch nie gemacht worden, es sind nur Zusaetze gemacht worden (Amendments, dass Bekannteste duerfte das 2. Amendment sein, welches den Buergern erlaubt, Waffen zu besitzen und zu tragen). Dioe ersten 10 Amendments heissen auch die "Bill of Rights" . Selbst Amendments sind schwer zu erzielen, weil sie mit einer 2/3 Mehrheit in jedem Haus vorgeschlagen werden muessen, und danach von 3/4 aller Staaten ratifiziert werden muessen. 
Hier ist es mehr detailliert erklaert (http://tinyurl.com/lqbm7kp)
Amendments sind doch nichts weiter als Verassungsenderungen. Der Orginaltext der Constitution bleibt zwar bestehen, aber Abschnitte werden durch die Amendments ungueltig gemacht.
Ein Beispiel: Es steht nach wie vor in der Verfassung dass die Senatoren von den jeweiligen Bundesstaatsparlamenten gewaehlt werden. Allerdings ist das nicht mehr gueltig, da im 17th Amendment festgelegt wurde, dass die Senatoren direkt vom Volk des Staates gewaehlt werden. Das ist also keine Ergaenzung sondern eine ganz offensichtliche Aenderung der Verfassung.
Die Verfassung laesst sich also per Amendment aendern und es wurde auch schon oft gemacht, sonst gaebe es z.B. keine Frauenwahlrecht oder schwarze Sklaven wuerde nur 3/5 soviel wert sein wie ein Weisser.
Die Huerden dafuer sind wie dschlei allerdings richtig sagte sehr hoch: 2/3 Mehrheit in beiden Kongresskammern und 3/4 der Staaten.
Das heisst, dass die von Jochen angefragte Verfassungsaenderung zur Aenderung der Budgetkompetenzen des Kongresses zwar theoretisch moeglich waere, praktisch wird so ein Amendment nie im Leben die noetige Mehrheit bekommen.

dschlei

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Re: Buchen trotz Shutdown und Schuldenobergrenze?
« Antwort #41 am: 20.10.2013, 20:32 Uhr »

Die Huerden dafuer sind wie dschlei allerdings richtig sagte sehr hoch: 2/3 Mehrheit in beiden Kongresskammern und 3/4 der Staaten.
Das heisst, dass die von Jochen angefragte Verfassungsaenderung zur Aenderung der Budgetkompetenzen des Kongresses zwar theoretisch moeglich waere, praktisch wird so ein Amendment nie im Leben die noetige Mehrheit bekommen.
Ein gutes Beispiel dafuer, wie schwer eine Aenderung ist, durchzukommen zeigt das Beispiel fuer die Schaendung der Nationalfahne.  Das sollte per Amendtment eine Straftat werden.  Also alles was eine Scheandung darstellen koennte, inklusive darauf herumtrampeln, oder sie als Kleidungstueck verwenden.  Unter G.W. Bush wurde zweimal versucht, dass durch zubringen, scheiterte aber jedes mal im Senat, wo sogar republikanische Senatoren dagegen waren.  Jeder dachte Anfangs, es kaeme durch, aber jedes mal war das nichts.  Und da sollte eine Aenderung, die die Senatoren oder Abgeordneten teilweise entmachten wuerde, eine Chance haben?  Daran kann man selbst in den besten Traeumen nicht glauben.
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