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Autor Thema: Scheidung in Las Vegas  (Gelesen 7648 mal)

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thorsti

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Re: Scheidung in Las Vegas
« Antwort #15 am: 23.04.2008, 12:27 Uhr »
.... haben wir uns entschlossen es doch nochmal zu versuchen.

S O N D E R M E L D U N G

usa-reise.de Forum rettet Ehen! :liebe:

Jack Black

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Re: Scheidung in Las Vegas
« Antwort #16 am: 30.04.2008, 12:24 Uhr »
Hallo,

leider müßt ihr das ganz normale Scheidungsprocedere durchlaufen - und zwar meines Wissens in dem Land, in dem ihr lebt. Ihr seid ganz normal verheirtet. Mit allen Konsequenzen, was Unterhalt etc. etc. angeht. Eine Heirat im Ausland stellt einen weder besser noch schlechter bei einer Scheidung.

(Man kann ja auch in Deutschland sehr schnell heiraten und wird dennoch nicht genausoschnell geschieden)

Soooooo einfach wird man übrigens auch in den USA nicht geschieden - egal, ob in Las Vegas oder sonstwo geheiratet wurde.

Und daß eine Ehe einfach ungültig würde, wenn man sie innerhalb eines Jahres nicht in Deutschland eintragen läßt ist ein Gerücht, dessen Wahrheit sich zwar einige wünschen würden, die aber im Falle des Falles zu Bigamie führen würde.... also Vorsicht mit solchen Aussagen auf "ich habe gehört daß...."

Antje

Also, das habe ich jetzt noch einmal recherchiert und es ist (wie eigentlich auch richtig) genau anders herum: als Deutscher ist man NICHT einfach so verheiratet (nach deutschem Recht), wenn man in Las Vegas irgendwo heiratet. Wenn man die Ehe nach deutschem Recht anerkennen lassen will (eine standesamtliche Ehe), dann muss dafür ein schriftlicher Nachweis erfolgen gemäß des sog. "Haager Übereinkommens". Das Bundesverwaltungsamt schreibt dazu folgende Vorgehensweise vor (speziell nun für Las Vegas):

Zitat
Damit die Ehe auch in Deutschland und Österreich anerkannt wird:

Für die Anerkennung Ihrer Eheschließung sind laut Haager Übereinkommen 3 Urkunden nötig:

1. Beglaubigte Kopie der Marriage-License (7 Dollar)
Diese kann gleich bei der Ausstellung der Heiratserlaubnis im Marriage Bureau gemacht werden.
 
2. Beglaubigte Kopie des registrierten Trauscheins (10 Dollar)
Die amerikanische Heiratsurkunde (Marriage Certificate), die Sie bei Ihrer Trauung in Las Vegas
bekommen, wird in Deutschland und Österreich nicht anerkannt. Sie benötigen eine beglaubigte
Kopie. Diese bekommen Sie im:

       Recorder's Office (Clark County Government Center)
       500 S. Grand Central Parkway, 2nd Floor
       Las Vegas, Nevada  89106
       Mo - Fr: 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

3. Apostille (20 Dollar)
Die Apostille bestätigt die Echtheit der Heiratsurkunde und wird nur vom Staatssekretär in Carson City ausgestellt. Hierzu senden Sie die beglaubigte Kopie des registrierten Trauscheins (die Sie vom Recorder’s Office in Las Vegas erhalten haben) zusammen mit einer Money Order von $20 an:

       Nevada Secretary of State
       101 North Carson St., Suite 3
       Carson City, NV. 89701, USA

Die Urkunden werden per Post nachgeschickt. Die Bearbeitung und Zusendung dauert ca. 8 Wochen. Nach Erhalt der Urkunden legen Sie diese Ihrem Standesamt zur Eintragung und nachträglicher Namensänderung vor. Die Eheschließung ist rechtskräftig und wird rückwirkend mit Datum der Eheschließung in Las Vegas eingetragen. Manche Standesämter verlangen zusätzlich eine deutsche Übersetzung der Urkunden.

Wenn das NICHT seinerzeit geschehen ist, dann ist die Ehe nach deutschem Recht NICHT geschlossen und muss dementsprechend NICHT geschieden werden.

Grüße
Rainer

Easy Going

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    • eumerika
Re: Scheidung in Las Vegas
« Antwort #17 am: 30.04.2008, 13:02 Uhr »
Kann mir da jemand einen Tip geben?
Ich würde einen Anwalt fragen. Sowas gibt es auch für wenig(er) Geld im Internet. Dann hast Du Gewissheit.
Ein Forum ( noch dazu eines für Reisen ) kann und darf darüber keine rechtsgültigen Aussagen machen - siehe:
http://www.heise.de/foren/S-Bitte-keine-Rechtsberatung-in-diesem-Forum/forum-7357/msg-13079833/read/

Gruß Easy


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