Ist das denn wirklich absolut ausgeschlossen und vollständig unmöglich, dass Du erst am Mittwoch (28.5.) wieder anfängst zu arbeiten statt am Dienstag? Welcher Chef ist denn so uneinsichtig und herzlos, in so einer Problematik die offensichtlich naheliegendste Lösung zu vereiteln?
Dann entsteht kein Schaden, Du hast einen Tag mehr Urlaub, brauchst nichts umzubuchen und hast lediglich für den Rest des Jahres einen Urlaubstag weniger. Das wäre es mir allemal wert.
Da der Flug noch recht weit in der Zukunft liegt, halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass Dir kein Schadensersatz in irgendeiner Form zusteht (allein schon aufgrund der Schadenminimierungspflicht), sondern dass Du allenfalls das Recht hast, kostenfrei von der Buchung zurückzutreten.
Grüße
Rainer