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Autor Thema: not-so-sweet home Alabama...  (Gelesen 2356 mal)

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ratlady

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not-so-sweet home Alabama...
« am: 19.11.2011, 13:10 Uhr »
autsch... 

Zitat
A German manager with Mercedes-Benz is free after being arrested for not having a driver's license with him under Alabama's new law targeting illegal immigrants, authorities said Friday, in an otherwise routine case that drew the attention of Gov. Robert Bentley.

http://www.npr.org/templates/story/story.php?storyId=142530179

mrh400

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Re: not-so-sweet home Alabama...
« Antwort #1 am: 20.11.2011, 00:16 Uhr »
Hallo,
schon vor gut 50 Jahren besang Tom Lehrer das wie folgt:

"Won’tcha come with me to alabammy,
Back to the arms of my dear ol’ mammy,
...
I wanna go back to dixie
I wanna be a dixie pixie
And eat cornpone ’til it’s comin’ outta my ears
I wanna talk with southern gentlemen
And put my white sheet on again,
I ain’t seen one good lynchin’ in years
The land of the boll weevil,
Where the laws are medieval,...
...
Be it ever so decadent,
There’s no place like home"

kompletter Text hier; und hier mit Ton
Gruß
mrh400

Palo

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Re: not-so-sweet home Alabama...
« Antwort #2 am: 20.11.2011, 01:52 Uhr »
Und sowas macht es in die Presse :-(  muss man in D etwa keinen Fuehrerschein dabei haben wenn man Auto faehrt?
Gruß

Palo

dschlei

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Re: not-so-sweet home Alabama...
« Antwort #3 am: 20.11.2011, 02:02 Uhr »
Und sowas macht es in die Presse :-(  muss man in D etwa keinen Fuehrerschein dabei haben wenn man Auto faehrt?
Auf keinen Fall ist das ein Problem in Deutschland, denn da herrscht ja auch keine Ausweispflicht. Deswegen war der Mercedes-Mensch sich natuerlich nicht bewusst, wie so das  nicht erlaubt sein koennte.  Aus diesem Grunde nehme ich an, dass das was Wiki schreibt, falsch ist:
Zitat
Wer eine Fahrerlaubnis und einen Führerschein besitzt, seinen Führerschein aber während der Fahrt nicht mit sich führt, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren ohne Führerschein).

Wer gegen die Ausweispflicht verstößt, also weder einen gültigen Ausweis noch einen gültigen Pass besitzt, handelt nach § 32 des Gesetzes über Personalausweise ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu 5000 EUR belegt werden.
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

EDVM96

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Re: not-so-sweet home Alabama...
« Antwort #4 am: 20.11.2011, 02:15 Uhr »
Auf keinen Fall ist das ein Problem in Deutschland, denn da herrscht ja auch keine Ausweispflicht.
:lol: Natürlich besteht in Deutschland eine Ausweispflicht - im Gegensatz zu den USA.

dschlei

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Re: not-so-sweet home Alabama...
« Antwort #5 am: 20.11.2011, 05:11 Uhr »
Auf keinen Fall ist das ein Problem in Deutschland, denn da herrscht ja auch keine Ausweispflicht.
:lol: Natürlich besteht in Deutschland eine Ausweispflicht - im Gegensatz zu den USA.

In den USA muessen Auslaender sich auch jederzeit ausweisen koennen.  Sogar Green Card besitzewr muessen diese Karte jederzeit vorweisen koennen.  Mit anderen Worten, in den USA besteht Ausweispflicht fuer Auslaender, und in vielen Staaten muessen seit einiger Zeit Auslaender auch ihr Visum staendig vorweisen koennen!
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

Stefan M.

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Re: not-so-sweet home Alabama...
« Antwort #6 am: 20.11.2011, 07:58 Uhr »
Der klitzekleine Unterschied: Nichtmitführen des Führerscheins, also Verstoß gegen § 4 Abs. II FeV (Fahrerlaubnisverordnung) stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar und wird mit 10 EUR (etwa $13,50) Verwarnungsgeld bedacht (§ 75 Satz 1 Nr. 4 FeV).

Die "Ausweispflicht" hinsichtlich des Personalausweises beinhaltet keinerlei Mitführpflicht - d. h. der Ausweis muss lediglich besessen, nicht aber ständig mitgeführt werden - Aufbewahrung zu Hause etwa ist ausreichend. Aber selbst das "Nicht-Besitzen" wäre ebenfalls nur eine Ordnungswidrigkeit und wird ggf. im unteren zweistelligen Euro-Bereich verwarnt.

Eine vorläufige Festnahme / Inhaftierung ist im Bußgeldverfahren unmöglich. Insofern also doch ein kleiner Unterschied zu Alabama...  :dozent:

In dem verlinkten Artikel ist außerdem die Rede davon, dass der Mercedes-Fahrer eine "German identification card", also wohl einen Personalausweis, dabei hatte. Dieses Dokument dürfte dem Beamten in Tuscaloosa/AL, wo sich ziemlich viele deutsche Staatsbürger aufhalten (Daimler-Benz lässt grüßen), durchaus geläufig gewesen sein - analog wie z. B. der türkische Nüfus einem deutschen Beamten. Von einer fehlenden "proper identification" kann also keine Rede sein. Insofern wäre es ein Leichtes gewesen, mit einer sog. Kontrollaufforderung (Vorzeigen des Führerscheins binnen einer gesetzten Frist bei der nächsten Polizeidienststelle) zu überprüfen, ob der Mann eine Fahrerlaubnis besitzt oder nicht. Oder noch einfacher: Den Mann einfach zum Hotel begleiten und den Führerschein dort einsehen. Fingerspitzengefühl sieht anders aus...

Möchte nicht wissen, was passieren würde, wenn man hierzulande einen US-Touristen, der seine Fahrerlaubnis im Hotel vergessen hat, einfach mal einsperrt, bis irgendein Bekannter das Dokument für ihn aus dem Hotel holt...  :roll:
"Mit des Weißbiers Hochgenuss, wächst des Bauches Radius..." (unbekannter Autor)


mrh400

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Re: not-so-sweet home Alabama...
« Antwort #7 am: 20.11.2011, 09:13 Uhr »
Hallo,
muss man in D etwa keinen Fuehrerschein dabei haben wenn man Auto faehrt?
wie schon gesagt wurde - das kostet 10 EUR Bußgeld; eine Inhaftierung ist ausgeschlossen.
Gruß
mrh400

wolfi

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Re: not-so-sweet home Alabama...
« Antwort #8 am: 20.11.2011, 09:54 Uhr »
Alabama ist schon eine bemerkenswerte Ecke. Zwei Geschichten dazu.
 
Vor knapp 30 Jahren war ich zu einer Informationsreise in USA (Thema Computer, Netzwerke etc - damals noch was besonderes ...) u. a. im "Research Triangle". Dort hatten wir als Referenten einen schwarzen IBM-Mitarbeiter mit dem wir nach der Arbeit noch was trinken gingen. Der erzählte uns, dass er als Motorradfan mal in Alabama angehalten wurde wg Schnellfahrens - und da er schon "tickets" hatte, wollte der Richter ihn ins Gefängnis stecken. Da hat der von IBM bestellte Anwalt interveniert - der Beschuldigte hat "reckless driving" zugegeben, das war seine erste offense und er musste zwar eine höhere Strafe bezahlen, aber Gefängnis (vielleicht unter junkies und ...) blieb ihm erspart.
 
Und vor ein paar Wochen stand in unserer deutschen Lokalzeitung ein Bericht über einen jungen Mathe-Professor, der seine gut bezahlte Position in Alabama aufgegeben hat und nach D , weil:

Er nicht wollte, dass seine Kinder in einem Land/Staat aufwachsen und zur Schule gehen, wo mehr als die Hälfte der Bevölkerung die Geschichte von Adam und Eva für bare Münze nimmt und die Evolutionslehre als Erfindung des Teufels (nicht ganz wörtlich, aber sinngemäß zitiert ...).

winki

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Re: not-so-sweet home Alabama...
« Antwort #9 am: 20.11.2011, 11:34 Uhr »
Na ja auch in Deutschland ist es Polizisten erlaubt Personen zur Erhebung der Personalien auf die Polizeiwache zu "begleiten" oder sie bis zu 24 Stunden vorübergehend fest zunehmen.  Allerdings ist nicht ein einziger Fall bekannt wo dies geschehen wäre, wenn sich die Person mit dem Hinweis dass sich alles in einem Hotel etc.befindet, erklärt.

Dabei muss aber folgendes berücksichtigt werden. Der Polizist hat ja sich ja nicht auf den fehlenden Führerschein sondern auf die Ausweispflicht und dem Nachweis, dass eine legale Aufenthaltsgenehmigung vorliegt, bezogen.  :wink:

In diesem Fall ist es halt Dumm für den Manager gelaufen. Anderer Seitens, haben schon etliche Amerikaner für eine "illegale" Einreise in der Schweiz, auf dem Züricher Flughafen bei Transitreisen bezahlt....

Jack Black

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Re: not-so-sweet home Alabama...
« Antwort #10 am: 20.11.2011, 12:22 Uhr »
In den USA muessen Auslaender sich auch jederzeit ausweisen koennen

Das ergibt das klassische Huhn & Ei Problem: wie beweist man denn, dass man kein Ausländer ist, um sich nicht ausweisen zu müssen? Oder sagt man einfach: "ich bin kein Ausländer" und der Fisch ist gegessen?

winki

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Re: not-so-sweet home Alabama...
« Antwort #11 am: 20.11.2011, 18:31 Uhr »
...na ja in der Regel müssen Ausländer, genau genommen ihre Einreisepapiere sprich ihren Pass jederzeit vorweisen können. Was man aber aus Sicherheitsgründen nicht tun sollte, denn der RP soll ja sicher im Hotelsafe beim Portier hinterlegt werden. Das kann aber dann zu ähnlichen "Missverständnisse" wie im vorliegenden Fall, seitens der Polizei führen, insbesondere man solche Gesetze wie in Alabama erlässt und man auf einem besonders diensteifrigen Polizisten trifft....  :D

Von falschen Angaben würde ich generell abraten, besser ganz schweigen.
Kenne nämlich keinen einzigen uniformierten "Beamten",  der dafür besonderen Humor entwickeln würde .... :lol:

wolfi

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Re: not-so-sweet home Alabama...
« Antwort #12 am: 20.11.2011, 18:57 Uhr »
Aus einem Kommentar zu der Verhaftung:
 
Zitat
Collier (the state's homeland security director):    Does he speak Spanish or sound like he's Spanish?

Sherriff:   He sounds foreign.

Collier:  What kind of foreign?

Sherriff:  Like Hogan's Heros foreign.

Collier: @#$@$%$@$%#!!!!!!!!

http://uspoutland.yuku.com/topic/2676/Oops-Alabama-Illegal-Immigration-Law-Snags-visiting-German-E

Noch ein Kommentar von dieser Quelle:
Zitat
"It's bringing back old images from 40 or 50 year ago," he said.

dschlei

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Re: not-so-sweet home Alabama...
« Antwort #13 am: 21.11.2011, 00:20 Uhr »
Der klitzekleine Unterschied: Nichtmitführen des Führerscheins, also Verstoß gegen § 4 Abs. II FeV (Fahrerlaubnisverordnung) stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar und wird mit 10 EUR (etwa $13,50) Verwarnungsgeld bedacht (§ 75 Satz 1 Nr. 4 FeV).

Die "Ausweispflicht" hinsichtlich des Personalausweises beinhaltet keinerlei Mitführpflicht - d. h. der Ausweis muss lediglich besessen, nicht aber ständig mitgeführt werden - Aufbewahrung zu Hause etwa ist ausreichend. Aber selbst das "Nicht-Besitzen" wäre ebenfalls nur eine Ordnungswidrigkeit und wird ggf. im unteren zweistelligen Euro-Bereich verwarnt.

Eine vorläufige Festnahme / Inhaftierung ist im Bußgeldverfahren unmöglich. Insofern also doch ein kleiner Unterschied zu Alabama...  :dozent:

In dem verlinkten Artikel ist außerdem die Rede davon, dass der Mercedes-Fahrer eine "German identification card", also wohl einen Personalausweis, dabei hatte. Dieses Dokument dürfte dem Beamten in Tuscaloosa/AL, wo sich ziemlich viele deutsche Staatsbürger aufhalten (Daimler-Benz lässt grüßen), durchaus geläufig gewesen sein - analog wie z. B. der türkische Nüfus einem deutschen Beamten. Von einer fehlenden "proper identification" kann also keine Rede sein. Insofern wäre es ein Leichtes gewesen, mit einer sog. Kontrollaufforderung (Vorzeigen des Führerscheins binnen einer gesetzten Frist bei der nächsten Polizeidienststelle) zu überprüfen, ob der Mann eine Fahrerlaubnis besitzt oder nicht. Oder noch einfacher: Den Mann einfach zum Hotel begleiten und den Führerschein dort einsehen. Fingerspitzengefühl sieht anders aus...

Möchte nicht wissen, was passieren würde, wenn man hierzulande einen US-Touristen, der seine Fahrerlaubnis im Hotel vergessen hat, einfach mal einsperrt, bis irgendein Bekannter das Dokument für ihn aus dem Hotel holt...  :roll:
Was willst Du nun damit sagen?  Dass der staat Alabama gefaelligst seine Gesetze den Deutschen anzugleichen hat?  Diese Gesetzgebung in Alabama ist relativ neu, und wurde speziell so "brutal" ausgelegt, weil; man so glaubt mehr illegale einwandere aufspueren zu koennen.  Hier bei uns ist es so, dass ein Polizist nicht einfach von seiner Route abweichen kann, um mal schnell mit jemanden nach hause zu fahren, um die Fuehrerschein ansehen zu koennen.  Der Mercedes Mensch war als Besucher in den USA , und muss sich daher auch an die Gesetze halten, wenn er das nicht machen will, muss er halt die Konsequenzen ziehen, denn hier gilt, wie in Deutschland, Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht!
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

dschlei

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Re: not-so-sweet home Alabama...
« Antwort #14 am: 21.11.2011, 00:23 Uhr »
Alabama ist schon eine bemerkenswerte Ecke. Zwei Geschichten dazu.
 
Vor knapp 30 Jahren war ich zu einer Informationsreise in USA (Thema Computer, Netzwerke etc - damals noch was besonderes ...) u. a. im "Research Triangle". Dort hatten wir als Referenten einen schwarzen IBM-Mitarbeiter mit dem wir nach der Arbeit noch was trinken gingen. Der erzählte uns, dass er als Motorradfan mal in Alabama angehalten wurde wg Schnellfahrens - und da er schon "tickets" hatte, wollte der Richter ihn ins Gefängnis stecken. Da hat der von IBM bestellte Anwalt interveniert - der Beschuldigte hat "reckless driving" zugegeben, das war seine erste offense und er musste zwar eine höhere Strafe bezahlen, aber Gefängnis (vielleicht unter junkies und ...) blieb ihm erspart.
 
Und vor ein paar Wochen stand in unserer deutschen Lokalzeitung ein Bericht über einen jungen Mathe-Professor, der seine gut bezahlte Position in Alabama aufgegeben hat und nach D , weil:

Er nicht wollte, dass seine Kinder in einem Land/Staat aufwachsen und zur Schule gehen, wo mehr als die Hälfte der Bevölkerung die Geschichte von Adam und Eva für bare Münze nimmt und die Evolutionslehre als Erfindung des Teufels (nicht ganz wörtlich, aber sinngemäß zitiert ...).
Aber das ist ja nicht nur in Alabama so, dass ist in allen Dixieland Staaten so.  Aus diesem Grunde wuerden wir nie da leben wollen.  Aber wenn man da ist, muss man sich halt an die Gesetze halten!
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