@ Soulfinger: Respekt, sehr gut und zutreffend dargestellt.
Eins wurde noch vergessen, die sog. "verminderte Schuldfähigkeit". Diese greift im Bereich von 2,0 bis 3,0 Promille (Richtwerte!) und kann sich bei der Strafzumessung vermildernd auswirken. Ist sehr viel häufiger der Fall als die Schuldunfähigkeit ab etwa 3,0 Promille (schlicht weil kaum einer mit so einer Alkoholisierung überhaupt noch handlungsfähig ist).
Ich denke aber im Fall Kaarma vs. Dede wird sich die Hauptfrage in der Gerichtsverhandlung kaum um die Schuldfähigkeit des Schützen drehen, sondern eher um die Frage "Castle Doctrine ja oder nein" - also den Bereich der Rechtfertigungsgründe. Ganz abgesehen davon, dass man das deutsche Rechtssystem nicht 1:1 auf die USA umlegen kann.
Erstaunt hat mich übrigens die Tatsache, dass die Amerikaner den Begleiter von Dede, angeblich einen Ecuadorianer, so einfach ausreisen haben lassen, nachdem er ja mehrere Einbrüche zugegeben hat.