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Autor Thema: Selbst Deutsche leben gefährlich...  (Gelesen 24617 mal)

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Soulfinger

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Re: Selbst Deutsche leben gefährlich...
« Antwort #150 am: 18.12.2014, 15:28 Uhr »
finde ich nicht . . . was hat ein Fremder in der Nacht auf meinem Grundstück/in meiner Garage verloren?? Und: egal wie das Gericht entschied, was hat uns in Deutschland das Rechtssystem der USA zu interessieren?? Sobald ich im Ausland bin, hab ich mit dem Strafmass des dortigen Landes zu rechnen. Fängt ja schon beim Bußgeldkatalog für Verkehrssünder an . . .
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Drummond

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Re: Selbst Deutsche leben gefährlich...
« Antwort #151 am: 18.12.2014, 15:39 Uhr »
finde ich nicht . . . was hat ein Fremder in der Nacht auf meinem Grundstück/in meiner Garage verloren?? Und: egal wie das Gericht entschied, was hat uns in Deutschland das Rechtssystem der USA zu interessieren?? Sobald ich im Ausland bin, hab ich mit dem Strafmass des dortigen Landes zu rechnen. Fängt ja schon beim Bußgeldkatalog für Verkehrssünder an . . .
Da haste Recht.
VG

mrh400

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Re: Selbst Deutsche leben gefährlich...
« Antwort #152 am: 18.12.2014, 15:48 Uhr »
Sobald ich im Ausland bin, hab ich mit dem Strafmass des dortigen Landes zu rechnen.
Klar - aber nicht mit Selbstjustiz (zumindest nicht in einem Rechtsstaat)
Gruß
mrh400

DocHoliday

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Re: Selbst Deutsche leben gefährlich...
« Antwort #153 am: 18.12.2014, 15:51 Uhr »
finde ich nicht . . . was hat ein Fremder in der Nacht auf meinem Grundstück/in meiner Garage verloren??

Nix!
Aber gibt Dir das das Recht, ihn zu töten?
Gruß
Dirk

Tinerfeño

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Re: Selbst Deutsche leben gefährlich...
« Antwort #154 am: 18.12.2014, 15:51 Uhr »
was hat ein Fremder in der Nacht auf meinem Grundstück/in meiner Garage verloren??

Das ist vollkommen richtig. Sicherlich war das ein Fehler, allerdings hat man genauso die Pflicht, sein Haus und Eigentum ordnungsgemäß zu sichern - eben z. B. durch Abschließen der Garage bei Nacht. Das, was der Schütze getan hat, war ganz klar Selbstjustiz. Und bei Diebstahl und offensichtlich nicht vorhandener Bewaffnung, ist das Umbringen des Einbrechers - so falsch sich der Täter auch verhalten hat - zu viel des Guten. Das Gericht wird schon richtig entschieden haben.

Zitat
Und: egal wie das Gericht entschied, was hat uns in Deutschland das Rechtssystem der USA zu interessieren??

So war das nicht gemeint. Wenn das Gericht den Schützen freigesprochen hätte, wäre in Deutschland eventuell eine Diskussion von wegen "mit Zweierlei-Maß-Messen" aufgekommen.

Außerdem wäre ein Freispruch ja fast schon einem Freibrief für willkürliches Drauflosballern, wenn man sich mal (evetuell sogar unzurecht) bedroht fühlt, gewesen.
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DocHoliday

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Re: Selbst Deutsche leben gefährlich...
« Antwort #155 am: 18.12.2014, 16:04 Uhr »
Außerdem wäre ein Freispruch ja fast schon einem Freibrief für willkürliches Drauflosballern, wenn man sich mal (evetuell sogar unzurecht) bedroht fühlt, gewesen.

Das ist doch nach meinem Verständnis inzwischen in vielen Staaten geltendes Recht oder zumindest gängige Rechtssprechung. Für den Notwehrtatbestand reicht es, dass man sich bedroht fühlt. Man muss nicht so lange warten, bis klar ist, ob objektiv eine Bedrohung vorliegt (dann kann es ja unter Umständen schon zu spät sein) sondern kann sofort handeln (schießen).
Gruß
Dirk

Tinerfeño

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Re: Selbst Deutsche leben gefährlich...
« Antwort #156 am: 18.12.2014, 16:11 Uhr »
Außerdem wäre ein Freispruch ja fast schon einem Freibrief für willkürliches Drauflosballern, wenn man sich mal (evetuell sogar unzurecht) bedroht fühlt, gewesen.

Das ist doch nach meinem Verständnis inzwischen in vielen Staaten geltendes Recht oder zumindest gängige Rechtssprechung. Für den Notwehrtatbestand reicht es, dass man sich bedroht fühlt. Man muss nicht so lange warten, bis klar ist, ob objektiv eine Bedrohung vorliegt (dann kann es ja unter Umständen schon zu spät sein) sondern kann sofort handeln (schießen).

Umso besser, dass in diesem Fall anders entschieden wurde. Diese Rechtsprechung finde ich übrigens sehr bedenklich. Wenn ich jemandem auf meinem Grundstück erschieße, weil ich ihn nicht mag, könnte man das ja dann immer als Notwehr auslegen. Wer will das denn nachweisen? Es ist schon wichtig, dass dem Einzelfall detailliert nachgegangen wird.
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Detritus

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Re: Selbst Deutsche leben gefährlich...
« Antwort #157 am: 18.12.2014, 16:52 Uhr »
finde ich nicht . . . was hat ein Fremder in der Nacht auf meinem Grundstück/in meiner Garage verloren??

Wie schon geschrieben: Nix. Und hätte Diren die Schüsse überlebt wäre er wohl auch sicher für seine "Tat" zur Rechenschaft gezogen worden - wobei er hier ja nicht mal im juristischen Sinne einen Einbruch begangen hat, schließlich hat er die Garagentür nicht gewaltsam geöffnet. Insofern wäre das max. Hausfriedensbruch mit Diebstahlabsicht(?).

Das berechtigt aber eben weder in den USA noch in DE dann jeden selbsternannten Rambo dazu solche Leute kommentarlos über den Haufen zu schießen. Er hätte zig andere Möglichkeiten gehabt hier zu reagieren, aber nein er geht mit einer geladenen Knarre raus (warum gehe ich zu einem potentiellen Angreifer auch noch raus?) und ballert wild drauf los.

Die Jury hat das schon richtig gesehen: Deliberate homicide (= vorsätzliche Tötung (in DE vgl. mit "Totschlag")) und nichts mit "Notwehr" aus Angst.

Hätte man ihm noch nachweisen können, dass er nicht "blind" sondern gezielt auf sein Opfer geschossen hat, dann wäre da wohl sogar die Frage gewesen ob es nicht sogar "murder" gewesen ist und dann wären wir nicht mehr bei "10-100" sondern "lebenslänglich" gelandet.

Floriana

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Re: Selbst Deutsche leben gefährlich...
« Antwort #158 am: 19.12.2014, 02:46 Uhr »
Sicherlich war das ein Fehler, allerdings hat man genauso die Pflicht, sein Haus und Eigentum ordnungsgemäß zu sichern - eben z. B. durch Abschließen der Garage bei Nacht.

Laut wem ist man dazu verpflichtet? Und was genau ist "ordnungsgemäß"? Nach wessen Ordnung?


Floriana

dschlei

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Re: Selbst Deutsche leben gefährlich...
« Antwort #159 am: 19.12.2014, 05:16 Uhr »
allerdings hat man genauso die Pflicht, sein Haus und Eigentum ordnungsgemäß zu sichern - eben z. B. durch Abschließen der Garage bei Nacht.
Kannst du mir mal einen amerikanischen Gesetzestext zeigen, wo das geschrieben steht?
Meine Schwiegereltern hatten an ihrer Haustuere weder ein Schloss, noch konnten die Fenster verriegelt werden, und trotzdem wurde ein Eindringling als Raeuber verurteilt.
Wir hier haben auch ein Castle Doctrine, allerdings duefen wird Eindringlinge nur erschiessen, wenn unser Leben in Gefahr ist.  Fuer Sachschaeden duerfen wir so auf die Taeter Schiessen, dass eine Flucht unmoeglich ist.  Ein Eindringling ist eine Person, die bei Tageslicht unerlaubt mein Grunstueck betritt, und nach einer Warnung dieses nicht umgehend verlaesst.  Bei Dunkelheit braucht keine Warnung gegeben werden.  Da die meisten Leute hier in der Ecke aktive Jaeger sind, besteht auch eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass sie einen Eindringling entsprechend verletzen.
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

Microbi

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Re: Selbst Deutsche leben gefährlich...
« Antwort #160 am: 19.12.2014, 07:45 Uhr »
"Castle Doctrine" in Montana:

"45-3-103. Use of force in defense of occupied structure.

(1) A person is justified in the use of force or threat to use force against another when and to the extent that the person reasonably believes that the use of force is necessary to prevent or terminate the other person's unlawful entry into or attack upon an occupied structure.
(2) A person justified in the use of force pursuant to subsection (1) is justified in the use of force likely to cause death or serious bodily harm only if:
(a) the entry is made or attempted and the person reasonably believes that the force is necessary to prevent an assault upon the person or another then in the occupied structure; or
(b) the person reasonably believes that the force is necessary to prevent the commission of a forcible felony in the occupied structure.
"

Das war der Maßstab.

Mic

Detritus

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Re: Selbst Deutsche leben gefährlich...
« Antwort #161 am: 19.12.2014, 08:02 Uhr »
Insofern wäre alles andere als ein Schuldspruch auch inakzeptabel gewesen...

Tinerfeño

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Re: Selbst Deutsche leben gefährlich...
« Antwort #162 am: 19.12.2014, 11:20 Uhr »
allerdings hat man genauso die Pflicht, sein Haus und Eigentum ordnungsgemäß zu sichern - eben z. B. durch Abschließen der Garage bei Nacht.
Kannst du mir mal einen amerikanischen Gesetzestext zeigen, wo das geschrieben steht?

Es gibt auch noch sowas wie den gesunden Menschenverstand, der leider immer mal wieder vernachlässigt wird. Wenn ich einen Einbrecher regelrecht einlade, indem ich eine Garage über Nacht offen lasse, ist man selbst schuld, wenn man bestohlen wird. Gerade, wenn schon mehrfach eingebrochen wurde, sollte es doch mal "Klick" machen. Kein Wunder also, dass das Gericht die Tat nicht als Notwehr gewertet hat, sondern als bewusste Tötung. Der Schütze hat doch regelrecht auf den Einbrecher gewartet, um ihn kaltblütig abzuknallen. Kein Einbruch rechtfertig Selbstjustiz auf diese furchtbare Art und Weise. Für sowas gibts die Polizei.

Es wäre jetzt sowieso albern, das Urteil in Frage zu stellen. Ein amerikanisches Gericht hat (richtig) entschieden und gut ist. Wir müssen jetzt hier nicht die Hobby-Rechtsanwälte spielen ;)
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Detritus

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Re: Selbst Deutsche leben gefährlich...
« Antwort #163 am: 19.12.2014, 12:33 Uhr »
Meine Schwiegereltern hatten an ihrer Haustuere weder ein Schloss, noch konnten die Fenster verriegelt werden, und trotzdem wurde ein Eindringling als Raeuber verurteilt.

Raub ist nicht gleich Diebstahl ist nicht gleich Einbruch ist nicht gleich...

Mal aus DE-Sicht (in den USA ist es aber sehr ähnlich) vereinfacht gesprochen:

Raub = Wegnahme einer Sache unter Anwendung oder Androhung von Gewalt

Einbruch = Eindringen in fremden Besitz bei Überwindung eines Hindernisses oder einer besonderen Sicherung

Diebstahl = vorsätzliche Wegnahme einer Sache mit dem Willen einen neuen Gewahrsam zu begründen

Gehe ich jetzt also in ein nicht abgeschlossenes Haus, halte dem Bewohner eine Waffe vor den Kopf und fordere Geld oder Wertgegenstände, dann habe ich einen Raub aber keinen Einbruch begangen. Ist die Tür abgeschlossene und ich breche diese auf bevor ich die Waffe ziehe wäre das dann sowohl Einbruch als auch Raub.

Gehe ich in ein nicht abgeschlossenes Haus und stehle in Abwesenheit der Bewohner etwas = Diebstahl, aber kein Einbruch oder Raub. Natürlich sind auch hier Kombinationen denkbar, so z.B. Einbruchdiebstahl, also erst die Tür aufbrechen und dann stehlen. Und um es auf die Spitze zu treiben kann aus einem ursprünglichen Einbruchdiebstahl dann auch ein Raub werden wenn die Bewohner heimkommen während ich die Beute raustrage und ich dann wieder die Waffe ziehe...

Insofern wie schon geschrieben war das was Diren gemacht hat kein "Einbruch" (da kein gewaltsamer Zutritt) sondern eben max. ein "unlawfull entry" (wobei man sich hierüber sicherlich auch noch vortrefflich streiten könnte da es ja eine bewusst gelegte Falle war).

Was er wirklich in der Garage wollte werden wir wohl nie erfahren, spielt letztendlich aber auch keine Rolle. Ja Kamaar war berechtigt sich gegen diesen "unlawfull entry" zu wehren - allerdings eben nur in einem engen Rahmen und diesen hat er deutlich überschritten. Und vor dem Hintergrund wie die Tat abgelaufen ist muss es dann eben nicht verwundern, wenn die Jury ihm die Nummer "Aber ich habe mich so arg gefürchtet..." nicht abnimmt wenn jemand in so einer Situation einfach rausläuft und blind draufhält.

Floridiana

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Re: Selbst Deutsche leben gefährlich...
« Antwort #164 am: 21.12.2014, 00:41 Uhr »
Die Verurteilung ist klar, weil er vorher schon rumerzaehlte, was er vorhatte. Er konnte sich also nicht mehr damit rausreden, dass er bedroht wurde. Kommt immer auf den Einzelfall an, ob die Bedrohung glaubhaft ist.