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Soll auch schon vorgekommen sein, dass Verdächtigen Fingerabdrücke abgenommen wordensind. Nun ist die Wissenschaft weiter und es gibt halt den genetischen Fingerabdruck.
Zitat von: Aaronp am 19.04.2009, 16:46 UhrSoll auch schon vorgekommen sein, dass Verdächtigen Fingerabdrücke abgenommen wordensind. Nun ist die Wissenschaft weiter und es gibt halt den genetischen Fingerabdruck.Bloß dass der genetische "Fingerabdruck" deutlich mehr über einen Menschen aussagt, als der normale Fingerabdruck.
Das Ende des Rechtsstaat ist offenbar schon eingeläutet.
Der genetische Fingerabdruck hat nicht viel mit den Genen zu tun und ist daher auch nicht mehr als ein Identifizierungsmerkmal - genauso wie der klassische Fingerabdruck. Man kann mit dem genetischen Fingerabdruck nur sagen ob zwei Proben identisch sind oder nicht. Mehr ist damit nicht möglich."Untersucht werden nicht die Gene an sich - also nicht die verhältnismäßig wenigen Abschnitte der menschlichen DNA (ein bis zwei Prozent), die Proteine kodieren und schließlich den Phänotyp bestimmen - sondern kleine, sich wiederholende Abschnitte im Erbgut, die Minisatelliten"
Les dich vielleicht erstmal ein, den das ist falsch. Was soll der genetischer Fingerabdruck den über einen Menschen aussagen?
Zitat von: Davidc am 19.04.2009, 16:06 UhrDas Ende des Rechtsstaat ist offenbar schon eingeläutet.Inwiefern?
Warum soll ich jemanden der NICHT rechtskräftig durch ein Gericht verurteilt wurde für Jahre hinweg in einer Datenbank speichern?
Das ist eine fundamentale Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs.
Aber schade dass es schon so weit ist, dass man das offensichtlich als normal betrachtet. Einige hier haben zum Zeitpunkt der letzten großen Volkszählung in D offenbar noch nicht gelebt.
Zugriff auf Zusatzinformationen möglich (Geschlecht, Altersabschätzung, Zuordnung zu bestimmten Ethnien
Zitat von: Davidc am 19.04.2009, 22:50 UhrWarum soll ich jemanden der NICHT rechtskräftig durch ein Gericht verurteilt wurde für Jahre hinweg in einer Datenbank speichern? Warum nicht?Zitat von: Davidc am 19.04.2009, 22:50 UhrDas ist eine fundamentale Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Inwiefern? Die Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt ist wohl dann auch eine "fundamentale Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs"?Zitat von: Davidc am 19.04.2009, 22:50 UhrAber schade dass es schon so weit ist, dass man das offensichtlich als normal betrachtet. Einige hier haben zum Zeitpunkt der letzten großen Volkszählung in D offenbar noch nicht gelebt. Bestimmt haben einige hier bei der letzten großen Volkszählung in D noch nicht gelebt (und zwar genau die, die erst danach geboren wurden), aber was hat das schon wieder damit zu tun? Ich bin übrigens deutlich vorher geboren.Was ist denn mein höchstpersönlicher Lebensbereich und wodurch wird der verletzt? Und wie merkt man so etwas? Tut das weh?
Außerdem darf in Deutschland ein einmal Freigesprochener nicht noch einmal vor Gericht gestellt werden. In Amerika vielleicht schon.
Sorry für das Offtopic:Aber wozu muss der Staat wissen wo ich wohne und wo ich noch den einen oder anderen Nebenwohnsitze habe? Was will der deutsche Staat damit erreichen?
Dann hättest du also nichts dagegen, wenn man deine DNA mal einfach so abspeichert auf staatlicher Seite. Könnte ja mal lsein, dass du irgendwann irgendwo einbrichst oder dergleichen und dann könnte man dich schneller überführen. Denn DNA-Spuren lassen sich leichter finden als Fingerabdrücke.
Dann können wir in D auch gerne alle Autokennzeichen im Mautsystem scannen und einige Jahre abspeichern. Kein Problem?
Warum wohl ist das in D nicht erlaubt?
Mit der Meldepflicht beim EWM dokumentiere ich nur meinen ständigen Wohnsitz. Nicht mehr und nicht weniger. Was geht den Staat meine DNA an? Die Meldepflicht dient dazu festzustellen, wer wo wohnt.