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Autor Thema: Wer das Visum überzieht, gilt als Verbrecher  (Gelesen 1485 mal)

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Floriana

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Re: Wer das Visum überzieht, gilt als Verbrecher
« Antwort #15 am: 15.08.2007, 18:20 Uhr »
Hallo,

Dieser Artikel ist nämlich nicht nur schlecht gemacht, sondern sogar schlecht abgeschrieben!!! Das ganze ist ein Plagiat eines Artikels, der vor über einem Jahr im Handelsblatt erschienen ist:
http://www.handelsblatt.com/news/Default.aspx?_p=200051&_t=ft&_b=1096492

als Plagiat würde ich das nicht bezeichnen, da der Artikel ja von ein- und derselben Autorin, d. h. Katja Ridderbusch verfasst wurde. Ich würde das eher "Recycling" nennen.  :wink:

Floriana

OWL

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Re: Wer das Visum überzieht, gilt als Verbrecher
« Antwort #16 am: 15.08.2007, 22:24 Uhr »
Bravo, gut erkannt! :applaus: Das hatte ich nun übersehen! 8)

Trotzdem peinlich, wenn man für den "Tränendrüsenteil" seines Artikels eine alte Story recyceln muß! Können wir aus diesen beiden Artikeln also schließen, daß die USA in den letzten 14 Monaten keine weiteren Bosheiten mit Touristen angestellt haben? :mrgreen:


Quid licet Iovi, non licet bovi

ictus

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Re: Wer das Visum überzieht, gilt als Verbrecher
« Antwort #17 am: 15.08.2007, 23:54 Uhr »
Und noch ein Wort zur Klarstellung (ehe die Frage aufkommt :D):
auch Studenten können weiter auf Heimaturlaub gehen.
Man sollte nur auf zwei Dinge achten: 1. Das Visum muss für mehrmalige Einreise ausgestellt sein (sollte doch klar sein, wenn es nur zur einmaligen Einreise berechtigt, muss eben ein neues her) und 2. die entsprechende Unterschrift auf dem I-20-Formular ist.

Und: auch ein Laptop macht jemanden nicht zwingend verdächtig. :D

Lordadmiral

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Re: Wer das Visum überzieht, gilt als Verbrecher
« Antwort #18 am: 17.08.2007, 13:04 Uhr »
Was mich am meisten an dem Artikel stört ist die Überschrift "Wer das Visum überzieht, gilt als Verbrecher" .Diese Aussage ist schlicht falsch. Wenn die alte Dame als "Verbrecher" gegolten hätte, wäre sie sicher nicht so ohne weiteres zurückgeschickt worden, sondern wäre in Haft gewandert.

Durch das Zurückschicken wurde eigentlich nur deutlich gemacht, dass die Frau  aufgrund eines früheren Visa-Vergehens im Lande unerwünscht ist. Deutschland verhält sich übrigens bei solchen Vergehen genau so.

so long
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murphy

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Re: Wer das Visum überzieht, gilt als Verbrecher
« Antwort #19 am: 21.08.2007, 17:17 Uhr »
Wenn diese Geschichte überhaupt so stimmt! Woher hat dei Authorin die Infos? Man weiß ja, was raus kommt, wenn "stille Post" gespielt wird.

Falls bis zu 180 Tage nach Maßgabe des Einreisebeamten toleriert werden können, ist die Reaktion bei nur 3 Tagen Überziehung sicher unverhältnismäßig. Aber wer weiß, was sonst noch an Begleitumständen vorlag?

Immerhin kann man mir ähnliche Vorwürfe machen. Bisher hatte ich allerdings noch nie ernsthafte Schwierigkeiten. Nun werde ich sicherheitshalber aber ein Visum beantragen. Am 7. September bin ich in die Botschaft bestellt und werde da natürlich auch gleich entsprechend fragen.

Einmal überzog ich, fragte aber schon vorher. Die Antwort: "who cares". Und einmal (oder 2 x) wurde der grüne (oder weisse?) Zettel bei der Ausreise (von der Fluggesellschaft) bei der Ausreise nicht aus dem Pass genommen ...

atecki

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Re: Wer das Visum überzieht, gilt als Verbrecher
« Antwort #20 am: 21.08.2007, 17:30 Uhr »
Hi Murphy,

dann hast Du bist jetzt wohl Glück gehabt.

Ob man 1 oder 20 oder gar 60 Tage überzieht ist egal, die Grenze sind nun mal 180 Tage...

Grüße

Axel

Crimson Tide

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Re: Wer das Visum überzieht, gilt als Verbrecher
« Antwort #21 am: 24.08.2007, 09:09 Uhr »
, die arme alte Dame und es ging ja nur um 3 Tage.

Und mal ehrlich: wo hat der Reporter die Idee mit dem Laptop her?
Das verunsichert doch nur Reisende

Vor allem hat man die selbe alte Dame schon vor einem Jahr benutzt für diesen reißerischen Artikel!  :x

Wir sind drei Jahre lang hin -und her zwischen Deutschland und den USA-mehrmals im Jahr und da hat man noch NIE unseren Laptop beanstandet, der immer dabei war!

L.G. Monika