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Autor Thema: schulden  (Gelesen 9632 mal)

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OWL

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Re: schulden
« Antwort #15 am: 03.05.2006, 15:00 Uhr »
Wiedereinreise aber nur, wenn die Person auch tatsächlich noch mal wiedereinreist - die Ausreise ist definitiv die letzte Chance für einen Staat, jemanden juristisch zu belangen.

Quid licet Iovi, non licet bovi

Anonymous

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Re: schulden
« Antwort #16 am: 04.05.2006, 17:24 Uhr »
Hallo

Wie Ich sehe beschäftigt euch das Thema. Die Schulden sind nicht durch Kauf entstanden sondern durch einen Unfall die durch die Versicherung abgedeckt sind. Ich habe im Spital mit der Kreditkarte bezahlt und nach 3 Monaten kam wieder eine Rechnung bekommen. Ich habe die Rechnung zu dieser Zeit der Versicherung weidergereicht aber davon nichts mehr gehört ob sie bezahlt wurden. Durch meinen Jugendlichen Leichtsinn habe ich auch nicht nachgefragt. Mein Fehler !! Ich bin der Sache jetzt nachgegangen weil mich durch die befahrstehende Reise das wieder in den Sinn gekommen ist und mich das beschäftigt. Ich werde mich mit dem Spital in Verbindung setzen weil die Versicherung nicht mehr existiert.
Ich glaube nicht das ich durch das ein Verbrecher bin !!!

Ich versuche das zu erledigen und es sind nur 1000 Doller !!!!

Ich wollte nur eine sachliche Hilfe aber ich brauche keine Moralapostel weil ich denke jeder auf dieser Welt hat kleine Leichen im Keller

Mit freundlichen Grüssen
Matto

playmaker11

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Re: schulden
« Antwort #17 am: 05.05.2006, 07:39 Uhr »
Zitat von: mrh400
Hallo,
Zitat von: OWL
ist schließlich die letzte Chance, einen Ausländer noch zu erwischen, wenn er was ausgefressen hat...
oder die Wiedereinreise; deshalb frage ich mich, warum in solchen Fällen eigentlich die Einreise verwehrt wird. Einreisen lassen und dann festnehmen, verurteilen und definitiv ausweisen wäre ja auch eine wirksame Methode (und außerdem ein auf solche Dinge spezialisiertes Unternehmen mit der Schuldeneintreibung - ggfs. auch für die Verfahrenskosten - beauftragen).


Ihr verwechselt hier die strafrechtliche Komponente mit der zivilrechtlichen.
Zwischen dem Gläubiger, der sein Geld will und dem Staat, der einen verhaften und an der Einreise hindern kann liegen Welten.
Glaubt mir. 2000$ mögen Euch viel erscheinen, aber heute sind das nicht die Welt und der Staat ist pleite und hat nichts davon sich darum zu kümmern und vorallem hat er keine Leute sich darum zu kümmern, also wird so was als Bagatelle behandelt.
 :roll:
No retreat, no surrender !

Elke-Maria

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Re: schulden
« Antwort #18 am: 05.05.2006, 09:03 Uhr »
Hallo,

Gast hat geschrieben: Ich habe im Spital mit der Kreditkarte bezahlt und nach 3 Monaten kam wieder eine Rechnung bekommen.

Als wir vor einigen Jahren in Florida waren, mußten wir mit unserem jüngsten Sohn aufgrund einer Verletzung ins Krankenhaus. Wir haben direkt mit unserer Kreditkarte bezahlt (ca. 1000 DM) und bekamen auch einige Wochen später nochmals eine Rechnung nach Hause geschickt (Röntgenaufnahme u. ä.). Damals hatte ich mit unserer Versicherung telefoniert. Diese übernimmt die sämtliche Kosten aber nicht die Kosten für die Überweisung ins Ausland. Das mußten wir selbst veranlassen. Wir bekamen nur die Rechnungskosten. Damals war so mutig und habe an das Krankenhaus meine Kreditkartennummer gefaxt mit der Bitte den Betrag unserem Kreditkartenkonto zu belasten. Es hat perfekt geklappt. Aber bis die Abrechnung kam, hatte ich schon etwas weiche Knie, denn ich war ja nicht sicher, wer das Fax alles in die Hände bekam. Heutzutage ist es mit dem Internet sicherlich leichter.

Soweit meine Erfahrungen mit Krankenhausrechnungen aus USA und unserer Versicherung.

Viele Grüße
Elke

mrh400

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Re: schulden
« Antwort #19 am: 05.05.2006, 11:06 Uhr »
Hallo,
Zitat von: playmaker11
Ihr verwechselt hier die strafrechtliche Komponente mit der zivilrechtlichen.
durchaus nicht; ich bin aufgrund der vorangegangenen Posts davon ausgegangen, daß eine strafrechtliche Verfolgung in die Wege geleitet ist, z.B. aufgrund Betrugsanzeige; auch wenn über die Entgegennahme und Registrierung der Betrugsanzeige hinaus aufgrund mangelnder Mittel (und Erfolgsaussichten) keine staatlichen Aktionen mehr stattfinden ist es dann ein leichtes, den "gelisteten" bei der Einreise festzuhalten und einer strafrechtlichen Verurteilung zuzuführen. Soweit die strafrechtliche Seite.

Was die zivilrechtliche Seite betrifft, kann der Gläubiger den Weg des erwähnten "Schuldeneinreibers" wählen.
Gruß
mrh400

Schlumpfine

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Re: schulden
« Antwort #20 am: 05.05.2006, 12:03 Uhr »
Hallo,

ich kapier das grad nicht.
Wenn ich im Ausland in eine Klinik muß und die anfallenden Kosten mit der Kreditkarte begleiche, dann ist doch alles erledigt, oder nicht?
Die Rechnung, die dann ins Haus flattert, würde ich nur noch nutzen, um mein Geld von einer Versicherung wieder zu bekommen (Krankenvers, Auslandsreisekrankenvers.)

Gehe ich wirklich so falsch in der Annahme, dass die Klinik die Kreditkarte belastet? Wenn die Klinik das nicht tut - warum zeige ich dann meine Kreditkarte vor?

Aber eigentlich ist das ja ganz einfach: Wenn der Betrag auf der Kreditkartenabrechnung steht, ist das ganze für die Klinik erledigt. Wenn nicht, würde ich einfach nochmal in der Klinik nachfragen.

Viele Grüße
Liane

Anoka

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Re: schulden
« Antwort #21 am: 05.05.2006, 13:51 Uhr »
Zitat
Wenn ich im Ausland in eine Klinik muß und die anfallenden Kosten mit der Kreditkarte begleiche, dann ist doch alles erledigt, oder nicht?


Das Ganze ist erst erledigt, wenn man die Schlussrechnung abzueglich eventl. Anzahlungen beglichen hat. Die Anzahlungen erfolgten wohl per KK. Einige der angefallenen Leistungen wurden bereits in Rechnung gestellt. Danach kommen eventl. noch Labor- und Roentgenkosten und z. B. Arzthonorare hinzu.
LG Anoka

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Schlumpfine

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Re: schulden
« Antwort #22 am: 05.05.2006, 16:28 Uhr »
Danke für die Erklärung.

Dann ist wohl für unseren Gast das beste, wenn er sich mal mit der Klinik in Verbindung setzt und das Ganze klärt.

Ich nehme aber schon an, dass die Versicherung gezahlt hat, denn für 1000 $ wird wohl auch in den USA eine Zahlungserinnerung geschrieben, oder?

Grüßle
Liane

playmaker11

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Re: schulden
« Antwort #23 am: 07.05.2006, 12:19 Uhr »
Also wir hatten letztes Jahr den ähnlichen Fall.

Damals wurde alles sofort von der KK bezahlt und abgezogen. Die dazugehörige Rechnung gab es gleich in die Hand. Nachberechnungen gab es nicht.

Also keine Ahnung warum da nochmal nachberechnet wurde.



@ mr400

Was heißt er ist frei in der Wahl seiner Mittel. Das amerikanische Rechtssystem mag ja ein bischen anders sein als in D, aber illegale Mittel bleiben illegal.

Und zivilrechtlich muß der Gläubiger sein Geld eintreiben. Der Staat tut da nichts für ihn.

Wenn eine Anzeige mit einem entsprechenden Ermittlungsverfahren vorgelegen hat, dann wir mit dem Verfahren etwas geschehen sein. Entweder läuft es noch, dann gibts wohl Probleme bei der Einreise (nicht zwingend aber möglich). Wenn es eingestellt ist, ist es eingestellt (in D gibts noch den Unterschied zw. vorläufiger Einstellung und endgültiger Einstellung).
No retreat, no surrender !

mrh400

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Re: schulden
« Antwort #24 am: 07.05.2006, 13:45 Uhr »
Hallo,
Zitat von: playmaker11
@ mr400

Was heißt er ist frei in der Wahl seiner Mittel. Das amerikanische Rechtssystem mag ja ein bischen anders sein als in D, aber illegale Mittel bleiben illegal.
:evil:
 :?: wo habe ich etwas von frei in der Wahl seiner Mittel geschrieben? Wenn Strafanzeige gestellt ist, was die vorangegangenen Posts als angebracht nahelegen (wie sonst soll eine Verfolgung "mit der ganzen Härte des Gesetzes" stattfinden?), kann diese Verfolgung bei Wiedereinreise stattfinden - außer der Anzeigeerstattung hat der Geschädigte hier keinen Einfluß. Meine Ausgabngsfrage war, warum - wenn eine strafrechtliche Verfolgung inmitten steht - die Wiedereinreise verwehrt wird. Nur bei Wiedereinreise kann der Staat die strafrechtliche Verfolgung nämlich weiterbetreiben; ohne Wiedereinreise findet die strafrechtliche Ahndung jedenfalls bei derartigen Delikten regelmäßig nicht statt. Ich finde es inkonsequent, wenn sich der Staat durch Verweigerung der Wiedereinreise selbst der Möglichkeit beraubt, seinen strafrechtlichen "Anspruch" zu verfolgen.
Für die zivilrechtliche Schuldeneintreibung sind andere Wege zu gehen.
 :?: wo plädiere ich für illegale Mittel? Der Weg einer Beauftragung eines professionellen Schuldeneintreibers (sei es im Wege einer Beauftragung, sei es im Wege eines Forderungsverkaufs an diesen) hat mit Illegalität nichts zu tun. Hier handelt es sich um Unternehmen, die einem - gegen Bezahlung bzw. gegen Abschlag beim Forderungskauf - die Mühsal der Schuldnerverfolgung abnehmen und dafür das notwendige know-how des internationalen Rechts mitbringen. Bei einer Größenordnung von 1.000 USD aufwärts kann das für den Gläubiger durchaus sinnvoll sein.
Gruß
mrh400

Anoka

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Re: schulden
« Antwort #25 am: 07.05.2006, 18:34 Uhr »
Zitat
Meine Ausgabngsfrage war, warum - wenn eine strafrechtliche Verfolgung inmitten steht - die Wiedereinreise verwehrt wird. Nur bei Wiedereinreise kann der Staat die strafrechtliche Verfolgung nämlich weiterbetreiben; ohne Wiedereinreise findet die strafrechtliche Ahndung jedenfalls bei derartigen Delikten regelmäßig nicht statt. Ich finde es inkonsequent, wenn sich der Staat durch Verweigerung der Wiedereinreise selbst der Möglichkeit beraubt, seinen strafrechtlichen "Anspruch" zu verfolgen.


Wer sagt denn, dass eine Wiedereinreise verwehrt wird?

Falls jemand vom FBI gesucht wird, dann wird er an der Grenze natuerlich verhaftet.

Eine Wiedereinreise wird nur verwehrt, wenn man im Computer der Immigration steht, dass man Immigrationsregeln missachtet hat, die Sache aber an und fuer sich erledigt ist.

Ist man aber im Computer eines Bundesstaates drin, weil man z. B. seine Parking Tickets nicht bezahlt hat oder eine Strafe anhand eines gerichtlichen Verfahrens in Abwesenheit des Angeklagten erhalten hat, dann wusste die Immigration bis anhin wohl nichts davon (wird sich wohl auch mal aendern). Man hatte bei der Einreise keine Probleme zu erwarten.

Kommt man in besagtem Staat aber in eine Polizeikontrolle, dann koennte man - je nach dem, worum es geht - festgenommen werden.
LG Anoka

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MoodyMare1

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Re: schulden
« Antwort #26 am: 07.05.2006, 20:18 Uhr »
Wenn etwas von einer CC unberechtigterweise in den USA abgebucht wurde, an Global Payments wenden, die beanstanden dann den originalen print out MIT unterschrift (die cc muss geswiped sein, undnicht ueber phone sale). Wenn die Firma, Krankenahus wie auch immer das nicht nachweisen kann dass ihr auch direkt dort war (zb durch unterschrift auf Folio, reserveriuerng etc) bekommt ihr das geld anstantslos zurueck.
Allerdings bitte achtung und keine Kostenrueckerstattung wollen, die nicht echt ist, denn sonst grosse rechtliche Probleme  :wink:

playmaker11

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Re: schulden
« Antwort #27 am: 08.05.2006, 07:36 Uhr »
Zitat von: mrh400
:evil:
 :?: wo habe ich etwas von frei in der Wahl seiner Mittel geschrieben? Wenn Strafanzeige gestellt ist, was die vorangegangenen Posts als angebracht nahelegen (wie sonst soll eine Verfolgung "mit der ganzen Härte des Gesetzes" stattfinden?), kann diese Verfolgung bei Wiedereinreise stattfinden - außer der Anzeigeerstattung hat der Geschädigte hier keinen Einfluß. Meine Ausgabngsfrage war, warum - wenn eine strafrechtliche Verfolgung inmitten steht - die Wiedereinreise verwehrt wird. Nur bei Wiedereinreise kann der Staat die strafrechtliche Verfolgung nämlich weiterbetreiben; ohne Wiedereinreise findet die strafrechtliche Ahndung jedenfalls bei derartigen Delikten regelmäßig nicht statt. Ich finde es inkonsequent, wenn sich der Staat durch Verweigerung der Wiedereinreise selbst der Möglichkeit beraubt, seinen strafrechtlichen "Anspruch" zu verfolgen.
Für die zivilrechtliche Schuldeneintreibung sind andere Wege zu gehen.
 :?: wo plädiere ich für illegale Mittel? Der Weg einer Beauftragung eines professionellen Schuldeneintreibers (sei es im Wege einer Beauftragung, sei es im Wege eines Forderungsverkaufs an diesen) hat mit Illegalität nichts zu tun. Hier handelt es sich um Unternehmen, die einem - gegen Bezahlung bzw. gegen Abschlag beim Forderungskauf - die Mühsal der Schuldnerverfolgung abnehmen und dafür das notwendige know-how des internationalen Rechts mitbringen. Bei einer Größenordnung von 1.000 USD aufwärts kann das für den Gläubiger durchaus sinnvoll sein.


Du hast geschrieben, daß er den Weg des gewählten Schuldeinreibers (-eintreibers) wählen kann.

Strafrechtlich dürfte sich das Ganze wohl eher so auswirken wie es Anoka gepostet hat.

Zivilrechtlich kann er ja seine Schuldeintreiber wählen. Wobei sich die Frage stellt, warum die noch nicht längst tätig geworden sind.....
Die Einschlatung eines Inkassodienstes führt jedenfalls nicht dazu, daß man an der Einreise gehindert oder verhaftet werden kann.
Da solche Spierenzien nicht im Fahndungscomputer hinterlegt werden.
No retreat, no surrender !

mrh400

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Re: schulden
« Antwort #28 am: 08.05.2006, 10:16 Uhr »
Hallo,
Zitat von: playmaker11
Du hast geschrieben, daß er den Weg des gewählten Schuldeinreibers (-eintreibers) wählen kann.

"Schuld(en)einreiber"  :lol:
hier der exakte Text:
Zitat von: mrh400
Was die zivilrechtliche Seite betrifft, kann der Gläubiger den Weg des erwähnten "Schuldeneintreibers" wählen.

=> er hat die Wahl, aber nicht der Mittel, er kann's auch bleiben lassen (zivilrechtlich - strafrechtlich hat er auch die Wahl: er kann Anzeige erstatten oder bleiben lassen - und er hat die Wahl, ob er zivil- und/oder strafrechtlich aktiv werden will - letztlich aber keine "freie Wahl der Mittel")
Zitat von: playmaker11
Wobei sich die Frage stellt, warum die noch nicht längst tätig geworden sind.....
Die Einschlatung eines Inkassodienstes führt jedenfalls nicht dazu, daß man an der Einreise gehindert oder verhaftet werden kann.
Da solche Spierenzien nicht im Fahndungscomputer hinterlegt werden.
Offenbar hat der Gläubiger diesen Weg nicht gewählt (warum auch immer: Rechnung vielleicht doch bezahlt, wofür sich inzwischen ja Indizien ergeben haben; genug "Luft" in den Honoraren, um einzelne Ausfälle zu verkraften; zu hoher Kostenanteil; Faulheit; Desinteresse; was weiß ich)
Gruß
mrh400

Wiley_E._Coyote

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Re: schulden
« Antwort #29 am: 08.05.2006, 18:07 Uhr »
Moin,

da keiner die Frage des Threaderstellers beantworten kann,
könnte der Thread imho eigentlich geschlossen werden !

Rainer
Groucho Marx: "Those are my principles. If you don't like them I have others."