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Autor Thema: Unterschied Deutschland - USA  (Gelesen 7806 mal)

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Anoka

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Re: Unterschied Deutschland - USA
« Antwort #15 am: 14.12.2007, 13:27 Uhr »
Zitat von: Antje
Und es ist einfach ein Gerücht, daß es hier so schwierig und dort alles einfach sei.

Wenn man hier nur mal 1 + 1 zusammenrechnen würde, sieht man ja sofort, dass beides westliche Staaten sind. Ohne Papierkram kommt doch kein westliches Land aus. Es verwundert mich auch immer wieder, wie Leute glauben können in den USA braucht man nichts ausfüllen oder beantragen. Aber vielleicht müsste man zuerst definieren, was Bürokratie ist. Für einige ist selbst ein Formular ausfüllen schon zu viel Papierkram.  :lol:

Zitat
Es ist eine Frage dessen, wo man in den USA lebt, hat man z.B. ein Heim in "urbaner" Umgebung, sind die Bestimmungen erheblich strenger als bei uns, vor allem, wenn das Haus einer "Hausgemeinschaft", einer Association angehört. Da darf man nichtmal ein Rankgitter in seinen eigenen Garten ohne Genehmigung setzen.

Das ist richtig. Es sind aber keine Gesetze, sondern Verordnungen und Regeln, die die Eigentümergemeinschaft sich selber auferlegt. Aendert sich die Zusammensetzung und somit auch die Gesinnung der Eigentümer, können die Regeln jederzeit per Mehrheitsbeschluss den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Wenn Einwanderer aber nichts darüber wissen, könnte sich sowas schon als Stolperstein entpuppen und viele Nerven kosten. Darum sollte sich jeder Einwanderer zuerst mal eine Wohnung mieten, die regionalen Gegebenheit kennen lernen und erst dann entscheiden welche Art des Wohnens einem zusagt.

Zitat
Dann: Wir haben hier in Deutschland - man höre und staune - ein relativ offenes Begehungsrecht - in Wäldern - egal ob privat oder Staatsforst - darf jeder zu jeder Zeit spazierengehen, wandern oder sonstige umweltverträgliche (natürlich nicht Autowaschen....) Aktivitäten in freier Natur unternehmen. Es unterliegt reineweg dem gesunden Menschenverstand, ob es ratsam ist, ausgerechnet zur Hirschjagdzeit nachts durchs Unterholz zu schleichen. Verboten ist es nicht.

In den USA ist das absolut nicht der Fall - im Gegenteil.....


Privateigentum ist in den USA wie der Name schon sagt Privateigentum. Auf Privatland hat man ohne Erlaubnis nichts zu suchen. Das finde ich auch in Ordnung.

Aber der Vergleich zwischen D und USA hinkt hier. Die USA hat wahrscheinlich auf die Einwohner aufgerechnet immer noch mehr frei begehbares Land als D. Die USA kann es sich darum auch leisten privates Land als privat zu behandeln. Sollte die Schweiz Privatforste als wirklich privat erklären, dann könnten wir nur an den wenigsten Stellen in den Wald. Wie Du siehst, hätte die gleiche Regelung wie in den USA bei uns unangenehme Folgen für die Bevölkerung. 

Zitat
Ich würde zudem sagen: das Meiste bei uns ist nachvollziehbar und gerecht. Zuständigkeiten sind normalerweise sehr klar.

Das ist in den USA auch nicht anders. Gerade die offene Darlegung der Sachlage, ist in den USA sehr angenehm.

Zitat
In den USA hat man - vor allem als nicht US-Bürger - nicht nur das Gefühl, ein Bürger 2. oder 3. Klasse zu sein (gar nicht in politischer Hinsicht). Vor allem stößt man an enorm viele kausal zusammenhängenden Schwierigkeiten: Man kann das eine nicht beantragen, wenn man nicht was anderes hat, das wiederum bekommt man nicht, wenn man nicht ersteres hat.
Zudem sind "normale" Rechte enorm eingeschränkt als Nicht-US-Bürger. Man steht quasi unter einem "Pauschal-Verdacht".

Wovon sprichst Du?  :kratzen:

Gut, die INS, die die Papiere der Einwanderer bearbeitet, arbeitet nicht schnell und wohl eher auch schlecht. Ebenso könnte ich nicht Polizist werden oder mich gar für das Präsidentenamt bewerben. Aber sonst...ich wüsste echt nicht was...kannst Du Beispiele nennen?

Ich habe viele Jahre in den USA gelebt, als Ausländerin. Hatte aber nie das Gefühl als Bürger 2. oder noch schlimmer 3. Klasse behandelt zu werden. Im Gegenteil, hat man mal die ID des Wohnstaates, fragt niemand man mehr nach Nationalität oder Herkunft. Die Leute sind eigentlich eher erstaunt, wenn man erwähnt kein Amerikaner zu sein und dies trotz offensichtlichem fremdländischen Akzent.  :lol:
LG Anoka

Minnesota
There are no passengers on spaceship earth. We are all crew. - Marshall McLuhan

Antje

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Re: Unterschied Deutschland - USA
« Antwort #16 am: 14.12.2007, 13:58 Uhr »
Hallo,

(liebe Anoka): ich denke, im Detail gibt es in jedem Land einfach Dinge, die einem nicht gefallen und andere, die man für besser als in einem anderen Land hält.

Als Fazit würde ich auf jeden Fall sagen: Viele Urlauber halten die USA für das perfekte Land, weil ein Urlaub in einem Land einen ja nicht mit den gleichen Dingen konfrontiert wie das Leben vor Ort.

Genauso halten viele Urlauber Deutschland für das Non-plus-Ultra.

Das Association-Beispiel habe ich gebracht, weil viele über die Bauvorschriften in Deutschland jammern, ohne zu wissen, daß viele Vorschriften, die ihnen nicht gefallen gar keine Gesetze sind, sondern ein Bebauungsplan, der für eine bestimmte, klar definierte Gegend (das kann ein Neubaugebiet, ein Straßenzug oder oder oder sein) festgelegt sind.

Ich denke, daß es häufig Unwissenheit über den Alltag in einem Land ist, der einen im Glauben läßt, man habe das Paradies gefunden. Wer sich dann mit den Alltäglichkeiten auseinandersetzt, stellt fest, daß es aus gutem Grund (und der Grund ist wiederum halt häufig historisch begründet) Regeln und Festlegungen gibt.
Und die Summe der Regeln ist meist vergleichbar.

Antje


dschlei

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Re: Unterschied Deutschland - USA
« Antwort #17 am: 14.12.2007, 15:28 Uhr »
Was mir hier bei den behoerden besser gefaellt als in Deutschland, ist der Wille nach einer Loesung zu suchen, auch wenn es keine entsprechende Vorschrift gibt.

Ein gutes beispiel dafuer:  Ich habe ein Auto, das ich verkaufen moechte, weil ich ein anderes Fahrzeug gekauft habe.  Hier in wiconsin gehoert das Nummernschild nicht zum Fahrzeug (wie etwa in Minnesota), sondern zur person, die das Fahrzeug besitzt.  Also kam das Nummernschild vom alten Auto an meine neues, und das wird dann den Behoerden mitgeteilt.  Das alte Auto war daher abgemeldet udn ahtte kein Numernschild mehr.  jezt hatet sich aber ein Kaeufer gemeldet, und ich wollte das Auto schnell durch die Waschanlage fahren selbst waschen geht bei -20 Grad C schlecht).  Daher bin ich zu unserer Sherif -Station und hab gefragt was ich machen kann.  Die haben mir dann einen Zettel ausgestellt, den ich ins Reuckfenster kleben sollte, und damit darf ich dann die 10 km zum Waschen fahren, und das hat nichts gekostet!!!

In Deutschland ahette ich mir fuer viel geld ein rpote Nummer holen meussen, und jede Menge Formualre ausfuellen muessen.  Solche Sachen sind hier definitiv viel Beurgernahe und einfacher zu loesen!
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

HolgerS

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Re: Unterschied Deutschland - USA
« Antwort #18 am: 16.12.2007, 13:21 Uhr »
Und wenn dabei ein Unfall passiert wäre ....... mit Personenschaden ..... ?

groovy

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Re: Unterschied Deutschland - USA
« Antwort #19 am: 16.12.2007, 13:24 Uhr »
Und wenn dabei ein Unfall passiert wäre ....... mit Personenschaden ..... ?
Dann hätte der Sheriff das sicherlich im Sinne von dschlei geregelt.

MfG Volker

Stefan M.

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Re: Unterschied Deutschland - USA
« Antwort #20 am: 16.12.2007, 14:23 Uhr »
Ähem - was soll daran umständlich sein???

a) zum (wenn möglich befreundeten) Händler/Werkstattbetreiber Deiner Wahl gehen, dann

b) eine Runde Smalltalk halten und dabei am besten eine in naher Zukunft stattfindende Kneipentour/Grillabend/Kegelabend/Skiausflug/o. ä. (nichtzutreffendes streichen!) abmachen, anschließend

c) ihn davon überzeugen, dass er die nächsten 1 1/2 Stunden seine roten Kennzeichen nicht braucht,

d) Kennzeichen an Deinem Fahrzeug anbringen (notfalls reicht auf Hutablage und hinter Windschutzscheibe legen) und die FIN ins "Besondere Fahrzeugscheinheft eintragen" (dauert etwa 30 Sekunden)

e) sodann voll versichert, guten Gewissens und ohne weiteren Aufwand zum Waschen fahren.

Man kann sich schon auch alles kompliziert reden...  :roll:  :wink: :lol: :lol: :lol: :lol:
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NickMUC

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Re: Unterschied Deutschland - USA
« Antwort #21 am: 16.12.2007, 14:34 Uhr »
Ähem - was soll daran umständlich sein???

a) zum (wenn möglich befreundeten) Händler/Werkstattbetreiber Deiner Wahl gehen, dann

b) eine Runde Smalltalk halten und dabei am besten eine in naher Zukunft stattfindende Kneipentour/Grillabend/Kegelabend/Skiausflug/o. ä. (nichtzutreffendes streichen!) abmachen, anschließend

c) ihn davon überzeugen, dass er die nächsten 1 1/2 Stunden seine roten Kennzeichen nicht braucht,

d) Kennzeichen an Deinem Fahrzeug anbringen (notfalls reicht auf Hutablage und hinter Windschutzscheibe legen) und die FIN ins "Besondere Fahrzeugscheinheft eintragen" (dauert etwa 30 Sekunden)

e) sodann voll versichert, guten Gewissens und ohne weiteren Aufwand zum Waschen fahren.

Man kann sich schon auch alles kompliziert reden...  :roll:  :wink: :lol: :lol: :lol: :lol:


.... allerdings sollte der betreffende Händler/Werkstattbetreiber dann auch bereit sein, zum Waschen mit zu fahren... seit Juli darf der nämlich seine Kennzeichen nicht mehr verleihen. Ich hatte gerade das Vergnügen mit den grünen Herren aus dem Landkreis Starnberg, die das rote Händlerkennzeichen kein bisschen lustig fanden. Aus lauter Gnade: nur 35 Euro (und deshalb kein Punkt).
Grüße,
Nick
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Stefan M.

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Re: Unterschied Deutschland - USA
« Antwort #22 am: 16.12.2007, 14:59 Uhr »
@NickMUC: Ist im Prinzip richtig (übrigens schon seit 1. März). Aber Waschen, also säubern des eben erst stillgelegten Fahrzeugs kann man getrost unter der Rubrik "Steigerung der Kauflust" (weil dann schöner) einordnen, und eine kurze Fahrt zur nächsten Waschstrasse würde mit Sicherheit nicht beanstandet. Dass der Händler dabei mitfahren müsste - na ja, nicht ganz: Es reicht, wenn einer aus seinem Betrieb dabei ist. Zur Not bin ich das halt selbst, der ab und zu bei ihm für einige Stunden aushilft... :whistle:

Wenn Du verwarnt worden bist, dann mit Sicherheit nicht deshalb, weil Du nur kurz mal um die Ecke gefahren bist - immerhin mußt Du ja zumindest von München aus in den Lkr Starnberg gekommen sein, wenn Du dort angehalten wurdest.

Ein Riegel soll durch das neue Gesetz nur dort vorgeschoben werden, wo im "Ringelreih-Verfahren" ein rotes Kennzeichen beliebig an irgendwelchen Fahrzeugen angebracht wird, um die dann für ganz normale Fahrten zu nutzen (Wäre ja bei entsprechenden Fahrzeugen nichts anderes als eine verschleierte Steuerhinterziehung). Beispiel, selbst erlebt: Töchterchen von einem Autohändler aus Mühldorf schnappt sich die roten Kennzeichen des Vaters, um dann mit irgendeinen zum Verkauf stehenden Gebrauchtwagen aus Papis Ausstellungsgelände am Wochenende zum Kunstpark-Ost in München zu fahren. Merkst was?  :wink:

Jezt wird's aber OT. Insgesamt muss ich sagen, dass es zwar in Deutschland sehr viele -zumindest auf den ersten Blick- unnötige / überflüssige Gesetze gibt, allerdings gibt es solche zuhauf auch in den USA. Nur halt andere. Man sollte es einfach so akzeptieren wie es ist. Recht viel mehr Möglichkeiten bleiben eh nicht... :zuck:
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NickMUC

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Re: Unterschied Deutschland - USA
« Antwort #23 am: 17.12.2007, 09:12 Uhr »
@NickMUC: Ist im Prinzip richtig (übrigens schon seit 1. März). Aber Waschen, also säubern des eben erst stillgelegten Fahrzeugs kann man getrost unter der Rubrik "Steigerung der Kauflust" (weil dann schöner) einordnen, und eine kurze Fahrt zur nächsten Waschstrasse würde mit Sicherheit nicht beanstandet. Dass der Händler dabei mitfahren müsste - na ja, nicht ganz: Es reicht, wenn einer aus seinem Betrieb dabei ist. Zur Not bin ich das halt selbst, der ab und zu bei ihm für einige Stunden aushilft... :whistle:

Wenn Du verwarnt worden bist, dann mit Sicherheit nicht deshalb, weil Du nur kurz mal um die Ecke gefahren bist - immerhin mußt Du ja zumindest von München aus in den Lkr Starnberg gekommen sein, wenn Du dort angehalten wurdest.


Da ist natürlich was dran, Stefan... in meinem Fall war es eine "Probefahrt" mit einem Hafentrailer (ohne Straßenzulassung), die der Überprüfung der Fahreigenschaften diente, um zu entscheiden, ob sich der Umbau auf Zulassungsfähigkeit lohnt  ;-)
Da so eine Probefahrt mit einem leeren Trailer ja keinen Sinn macht, hatten wir einen 7,60-Meter-Jollenkreuzer dabei, den wir in Ammerland an die Boje legen wollten, um auf der Rückfahrt mal zu schauen, wie sich das Gespann leer verhält :pfeifen:
So gesehen und in Anbetracht der Tatsache, dass die Herren uns bis Ammerland haben fahren lassen, waren die 35 Euro ein echtes Schnäppchen (die bayerische Polizei kann ziemlich nett sein).
Grüße,
Nick
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Jack Black

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Re: Unterschied Deutschland - USA
« Antwort #24 am: 17.12.2007, 11:11 Uhr »
Das darf man in Deutschland mittlerweile auch nicht mehr....
Natürlich dar man... solange die Hütte ein bestimmtes (regional unterschiedliches) Volumen nicht überschreitet.
Eine Garage auf die Grundstücksgrenze darfst Du sogar bei 42qm Grundfläche und 3m Höhe genehmigungsfrei bauen  :dozent:

Das ist so nicht richtig und Du wirfst vieles durcheinander:

1) Für eine Garage im Sinne einer Garage (= überdachter Parkplatz für Autos) ist IMMER (in allen Bundesländern) eine Baugenehmigung zu beantragen. Selbst für einen nur überdachten sog. "Carport". Die Funktion entscheidet hier.

2) Ist das ganze keine Garage, sondern nur ein Schuppen, der eine bestimmte Größe nicht überschreitet (die ist landesabhängig), dann darf man sie zwar bauen, muss aber grundsätzlich auch dafür den vorgeschriebenen Mindestabstand von 3m zur Nachbargrenze einhalten. In Nordrhein-Westfalen sind Schuppen genehmigungsfrei bis zu einem Volumen(!) von 35 Kubikmeter (die von Dir "konstruierte" Hütte hat ein Volumen von 126 Kubikmeter ist nirgends genehmigungsfrei zu bauen).

3) Möchte man den Schuppen grenzständig ausführen, so benötigt man grundsätzlich die Zustimmung des Nachbarn. Von diesem Grundsatz ausgeschlossen sind Schuppen, die eine bestimmte Höchstfläche (in Nordrhein-Westfalen sind es 7,5 qm) nicht überschreiten. In jedem Fall ist eine Maximalhöhe einzuhalten (meistens 2,50m).

Das ist die verbindliche Auskunft der Stadt Mönchengladbach auf meine entsprechende Anfrage letzten Jahres. Unser Gartenhäuschen hat jetzt nur eine Fläche von 6qm und steht auf der Grenze zum Nachbarn. Wobei zusätzlich einzuhalten ist, dass auf der Grenzseite der Schuppen kein Fenster besitzen darf (dann gilt wieder die 3m Regelung).

Zur Sache selbst: ich sehe leider keinen Unterschied zwischen den Aussagen. Wenn etwas "nicht erlaubt" ist, dann ist es verboten. So ist nun einmal die Definition von "verboten". Und wenn etwas "nicht verboten" ist, dann ist es "nicht nicht erlaubt", ergo erlaubt. Einfache Boolsche Algebra. Also gibt es zwischen den USA und Deutschland in dieser Sache keinen Unterschied (gemäß dieser Aussage).

Grüße
Rainer

magnum

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Re: Unterschied Deutschland - USA
« Antwort #25 am: 17.12.2007, 11:15 Uhr »
Zitat
Möchte man den Schuppen grenzständig ausführen, so benötigt man grundsätzlich die Zustimmung des Nachbarn. Von diesem Grundsatz ausgeschlossen sind Schuppen, die eine bestimmte Höchstfläche (in Nordrhein-Westfalen sind es 7,5 qm) nicht überschreiten. In jedem Fall ist eine Maximalhöhe einzuhalten (meistens 2,50m).
Zumindest in BaWü brauchst Du immer eine Zustimmung des Nachbarn, sofern dessen Grundstück direkt an das eigene Grundstück grenzt.

Dabei ist es unerheblich, in welcher Ecke des Grundstücks das Bauvorhaben stattfindet.

Doreen & Andreas

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Re: Unterschied Deutschland - USA
« Antwort #26 am: 17.12.2007, 11:54 Uhr »
Das ist so nicht richtig und Du wirfst vieles durcheinander:
Ich ganz sicher nicht! Habe das ganze gerade live durchexerziert.

1) Für eine Garage im Sinne einer Garage (= überdachter Parkplatz für Autos) ist IMMER (in allen Bundesländern) eine Baugenehmigung zu beantragen. Selbst für einen nur überdachten sog. "Carport". Die Funktion entscheidet hier.
Bitte beispielsweise hier nachzusehen, §69, (1), 1j zum Thema Garage und genehmigungsfrei, §6, (11), 2 was das Thema Grenzbebauung betrifft!

2) Ist das ganze keine Garage, sondern nur ein Schuppen, der eine bestimmte Größe nicht überschreitet (die ist landesabhängig), dann darf man sie zwar bauen, muss aber grundsätzlich auch dafür den vorgeschriebenen Mindestabstand von 3m zur Nachbargrenze einhalten. In Nordrhein-Westfalen sind Schuppen genehmigungsfrei bis zu einem Volumen(!) von 35 Kubikmeter
Beim Thema Mindestabstand und Hütte widerspreche ich Dir nicht, wobei Du die Hütte mit Einverständnis des Nachbarn auch ohne Einhaltung des Mindestabstandes bauen darfst... genehmigungsfrei bis zu dem von Dir zitierten Volumen.

(die von Dir "konstruierte" Hütte hat ein Volumen von 126 Kubikmeter ist nirgends genehmigungsfrei zu bauen).
Jetzt wirfst Du meinen Beitrag durcheinander. Dieses Volumen habe ich für eine Garage angegeben, hatte nix mit Hütte zu tun  :dozent:

3) Möchte man den Schuppen grenzständig ausführen, so benötigt man grundsätzlich die Zustimmung des Nachbarn. Von diesem Grundsatz ausgeschlossen sind Schuppen, die eine bestimmte Höchstfläche (in Nordrhein-Westfalen sind es 7,5 qm) nicht überschreiten. In jedem Fall ist eine Maximalhöhe einzuhalten (meistens 2,50m).
Auch was die Zustimmung des Nachbarn bei Grenzbebauung betrifft, möchte ich Dir nicht widersprechen. Habe auch nie etwas gegenteiliges behauptet, es ging lediglich um die Notwendigkeit einer Baugenehmigung von der Behörde.

Zumindest in BaWü brauchst Du immer eine Zustimmung des Nachbarn, sofern dessen Grundstück direkt an das eigene Grundstück grenzt.

Dabei ist es unerheblich, in welcher Ecke des Grundstücks das Bauvorhaben stattfindet.
Natürlich, aber die Zustimmung des Nachbarn hat nichts mit behördlicher Baugenehmigung zu tun.

Ansonsten betrachte ich das hier als abgeschlossen, weil OT. Per PN kannst Du aber gern versuchen, mich weiterhin von Deiner Meinung zu überzeugen   :wink:
Viele Grüße,
Andreas
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Re: Unterschied Deutschland - USA
« Antwort #27 am: 17.12.2007, 11:58 Uhr »
Wenn die Nachbarn aber nicht zustimmen, ergeht von der Baubehörde eine Ablehung des Bauvorhabens ;)

Man beachte: Immer mit den Nachbarn gut stellen. Die haben mehr Macht als man denkt ;)

groovy

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Re: Unterschied Deutschland - USA
« Antwort #28 am: 17.12.2007, 12:27 Uhr »
Jack Black,
bist du eigentlich ein Lehrer?

Easy Going

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Re: Unterschied Deutschland - USA
« Antwort #29 am: 17.12.2007, 13:13 Uhr »
Bitte wieder weg von den Bauanträgen und der Tiefe des persönlichen Details - Danke !

@groovy
sollte ein sachlicher Beitrag von Dir kommen - nehme ich den gleich in die nagelneu geschaffenen Bookmarks auf.  :D
Gruß Easy


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