Noch so ein paar "Sinnvolle" Bestimmungen:
In Lexington (Kentucky) ist es verboten, Eishörnchen in der Tasche zu tragen.
In Lynn (Massachusetts) darf in Restaurants kein Kaffee an Babys ausgeschenkt werden.
Die gesetzgebende Versammlung von Arkansas ratifizierte ein Gesetz, das verfügte, der Arkansas-River dürfe nur bis zur Main-Street-Bridge in Little Rock steigen
Nach einem Gesetz in Danville (Pennsylvania) muß die Funktionsfähigkeit sämtlicher Feuerlöscher mindestens eine Stunde vor Ausbruch des Feuers erprobt werden
In Seattle ist es von Gesetzes wegen verboten, eine Geheimwaffe bei sich zu tragen, die länger als 2 m ist
In Arkansas ist es gesetzlich verboten, den Namen des Staates falsch auszusprechen. Bürger von Milwaukee (Wisconsin) müssen ihre Hauselefanten an der Leine halten, wenn sie auf öffentlichen Wegen spazierengehen.
In Oklahoma ist es verboten, einen Fisch betrunken zu machen. Ebenso illegal ist es, an den Binnenseen des Staates Wale zu fangen.
In Minnesota ist es gesetzlich verboten, männliche und weibliche Unterwäsche gemeinsam auf dieselbe Wäscheleine zu hängen.
In Kalifornien ist es gesetzlich verboten, einen Schmetterling zu töten oder mit dem Tode zu bedrohen.
Aber auch das gute alte Europa hat so seine Sonderlichkeiten:
In Großbritannien wurden im 19. Jahrhundert erfolglose Selbstmörder gehenkt.
Wer an eine Frau, die nicht schwanger ist, mit harmlosen Kopfschmerztabletten eine Abtreibung versucht, macht sich des versuchten Schwangerschaftsabbruchs schuldig.
Das umfassendste Todesurteil wurde einst von der spanischen Inquisition erlassen. Sie verurteilte die gesamten Niederlande wegen Häresie zum Tode.
Das LSG Rheinland-Pfalz hat einem Zimmermann, der auf dem Heimweg von einem betrieblichen Richtfest auf der Fahrbahn bei einer "Pinkelpause" angefahren worden war, Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung zugesprochen. Das Gericht erkannte einen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit: Die Verrichtung der Notdurft auf dem Heimweg sei "nicht anders zu beurteilen als das Einwerfen eines Briefs oder der Kauf einer Zeitung'. In beiden Fällen werde der Versicherungsschutz nicht unterbrochen. Als unerheblich werteten die Richter, daß der Zimmerer in der Straßenmitte urinierte; Zweck des Festes sei auch gewesen, die Laune der Mitarbeiter zu heben. Daher sei es "nicht ungewöhnlich, wenn die gute Laune sich in Späßen und Scherzen auswirke'