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Autor Thema: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?  (Gelesen 17177 mal)

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EDVM96

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #120 am: 13.02.2013, 01:20 Uhr »
Ich denke, Du wirst das ebenso machen müssen oder aber an eine dieser Agenturen abgeben müssen, mit dem Erfolg, daß Du ein Teil Deiner Entschädigung als Kosten an die abtritts.
Wie gesagt, ich habe den Fall von vorn herein flightright.de übergeben, das spart Zeit und Nerven. 75,- Euro Provision sind ok für mich.
Dafür muss ich nicht zum Anwalt rennen, und ein finanzielles Risiko habe ich auch nicht (es gibt schließlich auch unfähige Anwälte).
Der Fall wurde inzwischen übrigens angenommen, die Wahrscheinlichkeit der Durchsetzung der Forderungen liegt durchschnittlich bei 95%.

playmaker11

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #121 am: 13.02.2013, 11:38 Uhr »
Grds. hast Du kein finanzielles Risiko, weil die Gegenseite die Prozeßkosten übernehmen muß.
Aber es ist der einfachere Weg, wenngleich ich als Jurist immer noch zu dem klassischen Anwaltsweg tendiere.
No retreat, no surrender !

motorradsilke

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #122 am: 13.02.2013, 14:06 Uhr »
Grds. hast Du kein finanzielles Risiko, weil die Gegenseite die Prozeßkosten übernehmen muß.
Aber es ist der einfachere Weg, wenngleich ich als Jurist immer noch zu dem klassischen Anwaltsweg tendiere.

Die Kosten trägt die Gegenseite aber nur, wenn du gewinnst.
Und es gibt leider viele nicht gute oder sogar sehr unfähige Anwälte.

playmaker11

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #123 am: 14.02.2013, 07:20 Uhr »
Grds. hast Du kein finanzielles Risiko, weil die Gegenseite die Prozeßkosten übernehmen muß.
Aber es ist der einfachere Weg, wenngleich ich als Jurist immer noch zu dem klassischen Anwaltsweg tendiere.

Die Kosten trägt die Gegenseite aber nur, wenn du gewinnst.
Und es gibt leider viele nicht gute oder sogar sehr unfähige Anwälte.
Mit den Anwälten gebe ich Dir recht. Das erlebe ich jeden Tag.
Allerdings: was glaubst Du was für Leute bei EU-Claim o.a. die Arbeit machen..... ?! Jedenfalls kaum Juristen.....
Und was die nicht versauen können, kann auch ein schlechter Anwalt nicht versauen.
No retreat, no surrender !

motorradsilke

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #124 am: 16.02.2013, 17:00 Uhr »
Grds. hast Du kein finanzielles Risiko, weil die Gegenseite die Prozeßkosten übernehmen muß.
Aber es ist der einfachere Weg, wenngleich ich als Jurist immer noch zu dem klassischen Anwaltsweg tendiere.

Die Kosten trägt die Gegenseite aber nur, wenn du gewinnst.
Und es gibt leider viele nicht gute oder sogar sehr unfähige Anwälte.
Mit den Anwälten gebe ich Dir recht. Das erlebe ich jeden Tag.
Allerdings: was glaubst Du was für Leute bei EU-Claim o.a. die Arbeit machen..... ?! Jedenfalls kaum Juristen.....
Und was die nicht versauen können, kann auch ein schlechter Anwalt nicht versauen.

Ja, aber bei EU - Claim u.a. trägst du kein Kostenrisiko. Wenn die das versauen, bekommst du "nur" nichts, musst aber nicht noch was zahlen.
Wenn du einen Anwalt beauftragst, hast du das Kostenrisiko (mal unter der Annahme, du hast keine Rechtsschutzversicherung).
Und im Gegensatz zu einem Anwalt haben EU - Claim u.a. selbst Interesse daran, das Ganze zu gewinnen, nur dann bekommen sie Geld. Dem Anwalt ist es leider egal, der bekommt sein Geld eh, egal von wem. Wäre anders, wenn es Erfolgshonorar für Anwälte geben würde. Dann würde es auch mehr gute oder engagierte Anwälte geben.

playmaker11

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #125 am: 17.02.2013, 13:21 Uhr »
Zitat
Dem Anwalt ist es leider egal, der bekommt sein Geld eh, egal von wem.
Der Vorschuß freut den Rechtsanwalt, das Endergebnis läßt ihn kalt..... :?
Naja, wers glaubt, daß es so ist....
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JürgenH

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #126 am: 17.02.2013, 13:54 Uhr »

Wenn du einen Anwalt beauftragst, hast du das Kostenrisiko (mal unter der Annahme, du hast keine Rechtsschutzversicherung).


Und im Gegensatz zu einem Anwalt haben EU - Claim u.a. selbst Interesse daran, das Ganze zu gewinnen, nur dann bekommen sie Geld. Dem Anwalt ist es leider egal, der bekommt sein Geld eh, egal von wem. Wäre anders, wenn es Erfolgshonorar für Anwälte geben würde. Dann würde es auch mehr gute oder engagierte Anwälte geben.

Andersrum würde man nicht wegen jedem Scheiß aus Prinzip klagen, sondern vlt. nur, wenn einem wirklich ein Schaden entstanden ist!

Daher finde ich EU Claim u.ä. mist. Es eröffnet jedem, der meint einen Anspruch zu haben, einen Free-Shot! Und das ohne Risiko. Und belastet Gerichte mit nichtigkeiten nur um die eigene Gier zu befriedigen.

Wenn man sich sicher ist einen Apspruch zu haben, kann man auch einen richtigen Anwalt nehmen-auch ohne Risiko.
Aber mit EU-Claim probiert es sich halt leichter mal aus. Kein Aufwand, keine Kosten, kein Zeitverlust. Und sollte es wieder erwarten doch klappen, freut man sich über die Kohle. Die Gier ist befriedigt ohne einen Finger krumm gemacht zu haben.

EDVM96

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #127 am: 17.02.2013, 14:57 Uhr »
Es eröffnet jedem, der meint einen Anspruch zu haben, einen Free-Shot! Und das ohne Risiko.
Das ist schonmal falsch.
EUclaim, Flightright, Fairplane & Co. prüfen jeden einzelnen Fall (sie wären schön blöd wenn sie das nicht täten).
Nur wenn sie dann die Durchsetzung annehmen (also tatsächlich Erfolgsaussichten bestehen),
ist es für den Endkunden ohne Risiko. Von "einfach mal versuchen" oder Free-Shot kann also keine Rede sein.

Zitat
Und belastet Gerichte mit nichtigkeiten nur um die eigene Gier zu befriedigen.
Jetzt machst du aber den Bock zum Gärtner.  :schau:

Die Rechtslage ist klar und eindeutig. EU-Passagiere haben inzwischen sehr weitgehende Rechte.
Trotzdem lehnen fast alle Airlines Ansprüche zunächstmal grundsätzlich ab.
Es wird systematisch versucht die Passagiere zu entmutigen, ihre Rechte durchzusetzen.

Die Geltungmachung der Kundenansprüche besagter Inkasso-Unternehmen erfolgt vorerst immer außergerichtlich.
Gesetzte Fristen werden von den Airlines jedoch in nahezu 100% der Fälle nicht genutzt.
Als nächster Schritt folgt dann das Einschalten von Rechtsanwälten.
Passiert immer noch nichts, folgt ein Klageentwurf. Erst dann geht die Sache vor Gericht.

Das Geschäftsmodell was du hier kritisiert basiert also ausschließlich auf der Ignoranz der Airlines.
In 95 Prozent aller Fälle gewinnt vor Gericht dann übrigens der Dienstleister (in Vertretung des Kunden).

Und dann sprichst du allen Ernstes von "Belastung der Gerichte mit Nichtigkeiten" und "Gier befriedigen"?
Weil ich mein Recht in Anspruch nehmen will? Das macht mich ehrlich gesagt ein wenig sprachlos (wohlwissend dass du für LH arbeitest).

Hinzu kommt das systematische Abwiegeln und Lügen der Mitarbeiter vor Ort (in meinem Fall beim Checkin und am Gate in MIA).
Lufthansa hat sogar einen Flyer "Ihr Recht als Passagier". Dort steht wortwörtlich was einem zusteht.
Aber es schert die Airline einen Dreck was da geschrieben steht.

motorradsilke

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #128 am: 17.02.2013, 17:13 Uhr »
Zitat
Dem Anwalt ist es leider egal, der bekommt sein Geld eh, egal von wem.
Der Vorschuß freut den Rechtsanwalt, das Endergebnis läßt ihn kalt..... :?
Naja, wers glaubt, daß es so ist....

Meinst du denn, dass es nicht so ist? Ich hatte leider schon das Gefühl, dass es so ist.
Leider gibt es ja auch keine Anwaltsbewertungen (oder kenne ich die nur nicht?).

playmaker11

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #129 am: 18.02.2013, 07:17 Uhr »
Zitat
Dem Anwalt ist es leider egal, der bekommt sein Geld eh, egal von wem.
Der Vorschuß freut den Rechtsanwalt, das Endergebnis läßt ihn kalt..... :?
Naja, wers glaubt, daß es so ist....

Meinst du denn, dass es nicht so ist? Ich hatte leider schon das Gefühl, dass es so ist.
Leider gibt es ja auch keine Anwaltsbewertungen (oder kenne ich die nur nicht?).
Naja, mag sein, daß es vereinzelt welche gibt, aber sehr vereinzelt.
Ich komme ja nun aus der Branche und habe täglich mit den Kollegen zu tun.
Ich glaube das Problem - und insoweit ist es gut, daß es keine Bewertungen gibt - ist vielmehr, daß heute viele Leute einfach immer der Meinung sind, sie haben recht. Daß andere auch Rechte haben fällt denen nicht ein, geweige  denn, daß man das Recht (bzw. die Fakten) auch nachweisen muß. Wenns dann nicht hinhaut, wars am Ende der Anwalt.
Es gibt nämlich nur wenig Fälle, die so gut und zweifelsfrei geregelt sind wie diese Sache mit der Verspätung.
No retreat, no surrender !

playmaker11

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #130 am: 18.02.2013, 07:26 Uhr »
Ich geb Jürgen zwar nicht komplett recht, aber von Grunde her schon.
Hier ist es zemilich einfach, weil die Verordnung sehr deutlich regelt, wann es was gibt und wann nicht und zwar anhand von klaren Fakten: X-Stunden Verspätung bei X-Kilometer- Flugstrecke = X- EURO.
Von daher ist eine Prüfung - wie sie EU-Claim u.a. "anbieten" nicht wirklich nötig. Man siehts auch daran, daß man das sogar irgendwo kostenlos auf der Homepage machen kann (wobei bei mir "kein Anspruch" rauskam - was falsch ist, ich wäre also um mein Recht gebracht worden....).
Deswegen sind solche Firmen für mich mehr als flüssig - nämlich überflüssig.

Wo ich unserem 96-Fan allerdings recht gebe ist die Tatsache, daß die Airlines selber Schuld sind. Sie wiegeln berechtigte Ansprüche ab ohne auch nur einen Funken von Gegenargumenten zu haben und nur dadurch werden die Gerichte belastet.
Im übrigen finde ich es schon lächerlich, daß sich die Airlines um die Belastung der Gerichte Sorgen machen. Wenns um ihre eigenen Rechte geht (z.B. bei einem Streik oder bei Aktionen der Konkurrenz) dann ist das vollkommen egal.

Schöner Fall von Wechselwirkung: Firmen wie EU-Claim würden nicht existieren, würden die Airlines halbwegs vernünftig regulieren. Dann brauchten sie sich darüber nicht aufzuregen und keine steigenden Kosten beklagen.
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EDVM96

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #131 am: 29.06.2013, 00:38 Uhr »
Ich werde dann hier berichten wie die Geschichte ausgegangen ist.
Dann werde ich das mal tun:

Was war passiert: LH463 (MIA-FRA) hatte am 8. Februar eine Abflugverspätung von über 4 Stunden.
Die Ankunftsverspätung meines innerdeutschen Zubringers zum Zielort lag Tags drauf bei 3 Stunden und 10 Minuten.

flightright.de hat dafür 600,- Euro erstritten. Davon kassieren sie 25% zuzüglich Mehrwertsteuer als Erfolgsprämie.
Überwiesen wurden mir somit 421,50 Euro. Das ganze hat ca. 4,5 Monate gedauert.

Einerwiekeiner

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #132 am: 30.06.2013, 13:07 Uhr »
Moin,
da werde ich mich als Newbie auch gleich mal ins feuer begeben.
Seit jahren mit der LH mehr oder minder gut geflogen, vor allem in C ( rutche des grauens)  und F. Bin also eher Fürsprecher als Kritiker.
Wenn man mal in der zeit zurückgeht und sich anschaut, warum es Europaweit ( leider USA nur bedingt) überhaupt zu solch rechtlich eindeutigen regelung gekommen ist,
spielt nicht nur die massiv ablehnende Haltung fast aller Fluggesellschaften bei berechtigten Ansprüchen eine Rolle, aber nur eine kleine, sonder vor allem
das jahrelang praktizierte Yield managment vor allem bei den US Gesellschaften eine Rolle.
Um das jahr 2000 kann ich mich erinnern, gab es z.b. bei UA eine Eco Überbuchung von bis zu 135 %, in der BIZ um 20 %.Laut plan!
Das war natürlich streng kalkuliert, und auch die hanse hat mitgemacht, wenn auch nicht so massiv.
Ich selber bin mal mit 30 (!) anderen passagieren "gestranded" wegen überbuchung, letztes Jahr auf UA PHX-MEX in der Eco um 16 leute überbucht.
So lange das Yield so schlecht läuft und die Ansprüche von Passagieren danach lieblos und wertfrei abgespeist werden, muss man sich nicht wunder, dass Gerichte zum verbraucherschutz
durchgreifen. Das Problem ist also teilweise auch hausgemacht.

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Flugkostenerstattung
« Antwort #133 am: 29.07.2013, 23:21 Uhr »
Ich habe vor ein paar Monaten im Fernsehen einen Bericht über http://www.flightright.de gesehen. Ich fand ihn interessant, aber es hat mich ehrlich gesagt nicht weiter gekümmert.

Vor einigen Wochen habe ich mich allerdings wieder daran erinnert: Meine Schwester ist auf einer Europareise gewesen. Bei ihrem Flug von Tschechien nach Wien hatte sie wegen technischen Schwierigkeiten einen starke Flugverspätung und dann tatsächlich Verschiebung auf den nächsten Tag. Die Fluggesellschaft hat zwar das Hotel bezahlt, aber das war natürlich nicht so schick wie das, was in Wien auf sie gewartet hätte und zusätzlich ist ihr natürlich die schöne Zeit in Wien flöten gegangen.

In dem Bericht im Fernsehen wurde ein ähnlicher Fall beschrieben und anscheinend hat der Fluggast in dem Fall Anspruch auf Schadensersatz. Ich kann noch nicht sagen, wie es mit flightright läuft, weil wir noch im Prozess stecken, aber es sieht vielversprechend aus.

LG

edit: Ich finde das ist teilenswert!
Respektiere nur die, die Dich auch respektieren.

EDVM96

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #134 am: 05.10.2013, 11:32 Uhr »
Treppenfahrzeug rammt Flieger: Ausgleichszahlung wegen Verspätung

Wann ist die Airline schuld, wann nicht? Das ist die entscheidende Frage im Streit um Verspätungen bei Flugreisen.
Einen Unfall mit einem Treppenfahrzeug auf dem Rollfeld muss sie verantworten, so ein Gerichtsurteil.
Verspätet sich der Flug massiv, weil die Maschine am Boden von einem Treppenfahrzeug beschädigt wurde,
steht den Passagieren eine Ausgleichszahlung zu. So urteilte das Amtsgericht Rüsselsheim (Az.: 3 C 581/12 [31]).

Vollständiger Artikel: http://www.t-online.de/reisen/reisemagazin/ratgeber/id_65713020/treppenfahrzeug-rammt-flieger-ausgleichszahlung-wegen-verspaetung.html