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Autor Thema: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?  (Gelesen 16496 mal)

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playmaker11

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #90 am: 26.10.2012, 10:35 Uhr »
Respektabeles totschlagsargument .
Ich hab nichts an den Haaren herbeigezogen. Ich hab Dir lediglich demonstriert, dass Du es genauso machst.
No retreat, no surrender !

Detritus

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #91 am: 26.10.2012, 10:46 Uhr »
Am Ende zahlen es ja eh alle über die Ticketpreise. Erstaunlich dabei finde ich nur, dass viele zig Stunden Aufenthalt bei einer Umsteigeverbindung kommentarlos hinnehmen um ein paar Euro zu sparen, aber wehe der Flug ist mal 1 Std spät...
Ich warte nur auf den nächste Thread " Wie? Ich kann nicht mehr für unter 500 Euro in die USA? Was ist denn da los?".

Von allen Flügen sind lt. EuGH gerade mal 0,15% überhaupt so verspätet (wg. Verschulden der Airline) das sich der Weg für Entschädigungszahlungen eröffnet, und auch dann werden nicht alle Passagiere einen Anspruch geltend machen. Also das ist mit Sicherheit kein Preistreiber (eher schon Luftverkehrsteuer etc.) bzw. es wird max. als billiges Argument mißbraucht eine Preiserhöhung im Sinne der Airline zu rechtfertigen.

Und wenn ich mich für eine "günstige" Verbindung mit langer Wartezeit entscheide, dann ist das eine bewusste Entscheidung die ich im Vorfeld treffe und entsprechend plane. Habe ich 1 Stunde Verspätung (für die es ja auch noch keine Entschädigung gibt) kratzt mich das relativ wenig, so einen Puffer sollte man bei der Reiseplanung immer mit drin haben. Werden es aber 3 oder mehr Stunden, dann kann das die eigene Planung schon sehr negativ beeinflussen. Wir hatten fast 8 Stunden Verspätung, eigentlich sollten wir gegen 18 Uhr landen, Wagen abholen, ins Hotel und dann entspannt am nächsten morgen weiter. Kommt man aber erst Mitten in der Nacht bzw. am frühen morgen an sieht die Sache ganz anders aus - das versaut nicht nur den Anreisetag sondern den Folgetag gleich mit. Und da ist es sehr wohl gerechtfertigt wenn man verärgert ist - insbesondere wenn die Verspätung nicht an Vulkanen o.ä. sondern allein an der Unfähigkeit der Airline gelegen hat.

mrh400

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #92 am: 26.10.2012, 11:09 Uhr »
Hallo,
dass viele zig Stunden Aufenthalt bei einer Umsteigeverbindung kommentarlos hinnehmen um ein paar Euro zu sparen
den Fall möchte ich doch mal sehen ...

Umsteigeverbindungen haben immer ein Verspätungsrisiko, das auch durch Geld nicht ausgeglichen werden kann; daher sind gewisse Puffer unvermeidbar (erst recht, wenn noch Immigration "dazwischen" liegt). Deshalb steige z.B. ich nach Möglichkeit überhaupt nicht oder wenigstens nur in Europa um.

Ansonsten hat Detritus alles gesagt.
Gruß
mrh400

Jack Black

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #93 am: 26.10.2012, 11:39 Uhr »
Ich warte nur auf den nächste Thread " Wie? Ich kann nicht mehr für unter 500 Euro in die USA? Was ist denn da los?".
Und der wird kommen, so sicher wie das Amen im Gebet!

Mag ja sein - nur steht das definitiv (wie Du ja selbst nachrechnen könntest, wenn Du nur wolltest) in keinerlei Zusammenhang mit den hier zur Rede stehenden Zahlungen der Luftfahrtgesellschaften bei Verspätungen. Da kommen nur Kleckerbeträge zusammen (auf die Allgemeinheit umgelegt), insbesondere wenn meine Zahl (1%) nicht einmal zu stimmen scheint (Detritus nennt ja sogar nur 0,15%). Das würde nicht einmal 1€(!) pro Ticket ausmachen.

Und selbst WENN es einen größeren Einfluss auf den Ticketpreis hätte: dann ist das durchaus auch gewollt, denn es betrifft dann die Luftfahrtgesellschaften mehr, die vermehrt unpünktlich sind, überbuchen usw. - und die sind dann gezwungen, ihre Preise (mehr als die Konkurrenz) anzuheben, was wiederum den Wettbewerb positiv beeinflusst.

Ich kann definitiv keinen negativen Aspekt entdecken. Und dem allgemeinen Rechtsempfinden entspricht das doch allemal, wieso sollen ausgerechnet Luftfahrtgesellschaften nicht (wie alle anderen auch) eine einwandfreie Leistung abgeben müssen, wo sie noch zu allem Überfluss im VORHINEIN (manchmal über viele Monate) bezahlt werden? Hast du jemals einen Maler vorbezahlt, einen Elektriker, einen Artikel aus dem Handel usw.? Bei Pauschalreisen scheint das selbstverständlich zu sein (obwohl dort oft erst 14 Tage vor Abflug der volle Betrag fällig ist) und speziell Luftfahrtgesellschaften erhalten den vollen Betrag schon oft zum Buchungszeitpunkt. Wieso hinterfragst Du das nicht ebenso kritisch?

JürgenH

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #94 am: 26.10.2012, 11:44 Uhr »
Respektabeles totschlagsargument .
Ich hab nichts an den Haaren herbeigezogen. Ich hab Dir lediglich demonstriert, dass Du es genauso machst.

Ist doch völlig blödsinning!

Ich hole mir Hilfe, wenn ich von etwas keine Ahnung habe, wie z.B. Gutachten oder Rechtswssenschaften o.ä.
Ich stelle die Ansprüche NICHT gegen die Versicherung. Dies ehilft mir im ersten Moment nur, meine finanziellen Ausgaben gering zu halten.
Wenn jemand mir mein Eigentum beschädigt, somit ein offensichtlicher Schaden eingetreten ist, dann möchte ich den gerne bezahlt haben. Wenn dieser jeder sich weigert, dann hole ich mir Hilfe. Diese zahlt zuerst meine Versicherung, wird sich aber die Kosten vom Verursacher wieder holen.
Was ich hier anprangere ist, dass es genügend Leute gibt, denen KEIN offensichtlicher Schaden entsteht, diese aber trotzdem einen Schaden bezahlt haben möchten- aus Prinzip, weil es ihnen einfach nur lt. Gesetz zusteht. Aber das heißt noch lange nicht, dass man auch alles nehmen muss, was einem lt. GEsetz zusteht!

Deshalb sind Deine Arbumente bezgl. Versicherung, RA, SV einfach an den Haaren herbeigezogen und meine Antwort kein Totschlagargument. Und damit auch genug von meiner Seite hier.

JürgenH

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #95 am: 26.10.2012, 11:53 Uhr »
und speziell Luftfahrtgesellschaften erhalten den vollen Betrag schon oft zum Buchungszeitpunkt. Wieso hinterfragst Du das nicht ebenso kritisch?

Da gehören aber auch immer zwei dazu:
- Pax wll günstig wie möglich fliegen. Solche Angebote macht die Airline oft weit im Voraus. Also muss der Pax akzeptieren, dass er das Geld vorstrecken muss.
- Airline wir eine gewisse Auslastung haben, also wirft sie günstige Tickets auf den Markt zu bestimmten Bedingungen. Pax kann buchen oder lassen.

Der Passagier ist nicht gezwungen 8 Monate im Voraus zu Buchen. Er kann auch noch am Tag der Reise buchen. Aber wenn ich bestimmte Vorgaben habe, dann muss ich mir überlegen ob ich die Vorgaben einhalte und damit frühzeitig buche, oder ob esmir egal ist und ich am Tag der Reise buche, dafür das Geld bis dahin auf meinem Konto bleibt und ich auch volle Flexibilität habe .
Ist doch im Kino nichts anderes. Wenn ich online frühzeitig reserviere um gute Plätze zu bekommen, zahle ich auch alles vorab und sogar noch mehr, als wenn ich es an der Abendkasse kaufe. Dafür hab ich an der Abendkasse Geld gespart aber nur noch Restplätze.
Wenn Du den Maler, langfristig beauftragt, für weniger als die Hälfte bekommst, dafür aber eine komplette Bezahlung zu leisten ist, dann machst Du das auch!
Musst halt abwägen: Günstiger Preis für die gleiche Leistung, dafür weit im Voraus bezahlt, oder Flexibilität und dafür den Aufpreis. Es siegt eben in 99% der Fälle der günstige Preis.

Jack Black

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #96 am: 26.10.2012, 12:03 Uhr »
,
- Pax wll günstig wie möglich fliegen. Solche Angebote macht die Airline oft weit im Voraus. Also muss der Pax akzeptieren, dass er das Geld vorstrecken muss.

Wie Du sicherlich weißt, gehören wir ganz und gar nicht zu der Gruppe "Billigflieger", selbst bei Business Class Buchungen muss ich den vollen Betrag (ein würdiger 4-stelliger Betrag für 2 Personen) Monate im Voraus bezahlen.

Das passt ja vorne und hinten nicht.

Und es begründet auch so oder so nicht, dass das Geld bei Buchung fällig wird. Und: selbst bei einem Zinssatz von nur 1% könnte die Gesellschaft damit problemlos den Mehrpreis für Erstattungszahlungen bei Verspätung deckeln.

Detritus

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #97 am: 26.10.2012, 12:09 Uhr »
insbesondere wenn meine Zahl (1%) nicht einmal zu stimmen scheint (Detritus nennt ja sogar nur 0,15%). Das würde nicht einmal 1€(!) pro Ticket ausmachen.

Der Vollständigkeit halber noch die Quelle:

"82. Außerdem beläuft sich, wie der Generalanwalt in Nr. 60 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, der Anteil der Flüge, deren Verspätung einen Ausgleichsanspruch nach der Verordnung Nr. 261/2004 begründet, nach den dem Gerichtshof vorgelegten Angaben zur Häufigkeit großer Verspätungen und zu den Aufwendungen der Fluggesellschaften für die Ausgleichszahlungen auf weniger als 0,15 %."

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62010CJ0581:DE:NOT

motorradsilke

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #98 am: 26.10.2012, 12:50 Uhr »

Wenn jemand mir mein Eigentum beschädigt, somit ein offensichtlicher Schaden eingetreten ist, dann möchte ich den gerne bezahlt haben. Wenn dieser jeder sich weigert, dann hole ich mir Hilfe. Diese zahlt zuerst meine Versicherung, wird sich aber die Kosten vom Verursacher wieder holen.
Was ich hier anprangere ist, dass es genügend Leute gibt, denen KEIN offensichtlicher Schaden entsteht, diese aber trotzdem einen Schaden bezahlt haben möchten- aus Prinzip, weil es ihnen einfach nur lt. Gesetz zusteht.

Dann hast du anscheinend andere Vorstellung von dem, was ein Schaden ist, als die meisten Menschen.

Wenn mir ein halber oder ganzer Tag Urlaub verloren geht, ist das für mich (und für die meisten Menschen) ein Schaden. Mein Urlaub ist nämlich begrenzt.

Und meine Zeit generell ist genauso begrenzt wie meine finanziellen Mittel. Also warum bitte sollte ich einen Schaden, der meine Zeit betrifft, anders werten als einen Schaden, der materielle Dinge betrifft?

Im Übrigen war das Beispiel mit der Versicherung nicht an den Haaren herbeigezogen. Deine Versicherung holt sich das Geld nämlich nicht vom Verursacher, sondern von dessen Versicherung zurück. Und damit steigen die Beiträge für alle. Trotzdem ist es natürlich dein Recht, einen Sachverständigen oder Anwalt einzuschalten. Müsstest du ja auch nicht machen, weil auch leider ein Anwalt oft genug nicht mehr erreicht als man selbst (aber das ist ein anderes Thema).

worldtrav

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #99 am: 26.10.2012, 13:09 Uhr »

Wenn jemand mir mein Eigentum beschädigt, somit ein offensichtlicher Schaden eingetreten ist, dann möchte ich den gerne bezahlt haben. Wenn dieser jeder sich weigert, dann hole ich mir Hilfe. Diese zahlt zuerst meine Versicherung, wird sich aber die Kosten vom Verursacher wieder holen.
Was ich hier anprangere ist, dass es genügend Leute gibt, denen KEIN offensichtlicher Schaden entsteht, diese aber trotzdem einen Schaden bezahlt haben möchten- aus Prinzip, weil es ihnen einfach nur lt. Gesetz zusteht.

Dann hast du anscheinend andere Vorstellung von dem, was ein Schaden ist, als die meisten Menschen.

Wenn mir ein halber oder ganzer Tag Urlaub verloren geht, ist das für mich (und für die meisten Menschen) ein Schaden. Mein Urlaub ist nämlich begrenzt.

Und meine Zeit generell ist genauso begrenzt wie meine finanziellen Mittel. Also warum bitte sollte ich einen Schaden, der meine Zeit betrifft, anders werten als einen Schaden, der materielle Dinge betrifft?

Im Übrigen war das Beispiel mit der Versicherung nicht an den Haaren herbeigezogen. Deine Versicherung holt sich das Geld nämlich nicht vom Verursacher, sondern von dessen Versicherung zurück. Und damit steigen die Beiträge für alle. Trotzdem ist es natürlich dein Recht, einen Sachverständigen oder Anwalt einzuschalten. Müsstest du ja auch nicht machen, weil auch leider ein Anwalt oft genug nicht mehr erreicht als man selbst (aber das ist ein anderes Thema).

Der halbe Tag ist aber weg und kommt auch nicht wieder wenn Du von der airline Geld bekommst.

Ich halte es da schon eher wie Jurgen (und ich arbeite nicht bei einer airline). Die meisten wollen fuer wenig Geld in grosse weite Welt, und wenn es dann mal nicht so lauft wird nach Entschaedigung geschrien.

Es kann jeder halten wie es will mir persoenlich waere meine Zeit und Energie einfach zu schade. Was nicht heissen soll das ich mich nicht beschwere wenn ich es fuer noetig halte.

P.

Jack Black

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #100 am: 26.10.2012, 13:17 Uhr »
Was nicht heissen soll das ich mich nicht beschwere wenn ich es fuer noetig halte.

P.

Hä? Was denn nun? Nichts anderes tun alle anderen doch auch. Sie beschweren sich, weil sie es für nötig halten.

Detritus

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #101 am: 26.10.2012, 13:32 Uhr »
Der halbe Tag ist aber weg und kommt auch nicht wieder wenn Du von der airline Geld bekommst.

Das nicht, solange aber Zeit nicht übertragbar ist hat die Rechtsprechung eben als Kompensation für den zeitlichen Schaden eine Entschädigung in Geld festgelegt.
Schmerzensgeld macht Dich ja auch nicht wieder gesund - es soll den erlittenen Schaden aber wenigstens etwas kompensieren.

Und es geht ja explizit nicht darum, dass nach Entschädigung geschrien wird wenn "etwas nicht läuft", sondern es gibt die Entschädigung nur dann, wenn die Verspätung auf Ursachen zurückgeht welche die Fluggesellschaft selbst zu vertreten hat. Das bedeutet im Umkehrschluss nichts anderes, als das eine Airline für eine schlechte Leistung eben auch mal was zurückzahlen muss. Und da schließt sich hier der Kreis zu dem bereits gesagten: Jeder Handwerker, Hersteller etc. muss für schlechte Leistungen oder mangelhafte Waren den Kopf hinhalten - wieso sollte es bei Fluglinien da anders sein? Man zahlt (relativ) viel Geld damit einen die Fluglinie halbwegs pünktlich von A nach B bringt. Warum sollte es man dann also klaglos hinnehmen wenn man den vollen Flugpreis gezahlt hat, aber dann aus vermeidbaren Gründen nur mit teilweise heftigen Verspätungen von A nach B kommt?

motorradsilke

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #102 am: 26.10.2012, 17:52 Uhr »

Der halbe Tag ist aber weg und kommt auch nicht wieder wenn Du von der airline Geld bekommst.


Naja, der Eine oder Andere kann aber mit dem Geld, was er von der Airline erhält, etwas weniger arbeiten und den nächsten Urlaub verlängern.

Und es ging ja nur darum, dass ein Schaden entstanden ist.

playmaker11

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #103 am: 26.10.2012, 20:16 Uhr »
Respektabeles totschlagsargument .
Ich hab nichts an den Haaren herbeigezogen. Ich hab Dir lediglich demonstriert, dass Du es genauso machst.

Ist doch völlig blödsinning!

Ich hole mir Hilfe, wenn ich von etwas keine Ahnung habe, wie z.B. Gutachten oder Rechtswssenschaften o.ä.
Ich stelle die Ansprüche NICHT gegen die Versicherung. Dies ehilft mir im ersten Moment nur, meine finanziellen Ausgaben gering zu halten.
Wenn jemand mir mein Eigentum beschädigt, somit ein offensichtlicher Schaden eingetreten ist, dann möchte ich den gerne bezahlt haben. Wenn dieser jeder sich weigert, dann hole ich mir Hilfe. Diese zahlt zuerst meine Versicherung, wird sich aber die Kosten vom Verursacher wieder holen.
Was ich hier anprangere ist, dass es genügend Leute gibt, denen KEIN offensichtlicher Schaden entsteht, diese aber trotzdem einen Schaden bezahlt haben möchten- aus Prinzip, weil es ihnen einfach nur lt. Gesetz zusteht. Aber das heißt noch lange nicht, dass man auch alles nehmen muss, was einem lt. GEsetz zusteht!

Deshalb sind Deine Arbumente bezgl. Versicherung, RA, SV einfach an den Haaren herbeigezogen und meine Antwort kein Totschlagargument. Und damit auch genug von meiner Seite hier.
Du kannst dir auch Hilfe von deiner Werkstatt holen. Die können den schaden genauso kalkulieren und nehmen 20 Euro, statt 1000 Euro wie der gleiche Kfz- Meister der sich nur sachverständiger nennt. Die Kosten von zahlt natürlich nicht deine Versicherung, aber die sitzen alle in einem boot und holen sich das Geld bei den versicherungsnehmern. Und genau das war dein Argument oben.
Da ist nix an den haaren herbei gezogen, nur weil du nicht den Zusammenhang erkennst.
No retreat, no surrender !

salial

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Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #104 am: 16.11.2012, 09:22 Uhr »
Wollte mich nur nochmal melden, nachdem LH jetzt geantwortet hat.


> vielen Dank für Ihre E-Mails vom 9. Oktober. Für unsere verspätete Antwort bitten wir Sie um Entschuldigung, denn es sollte keinesfalls der Eindruck entstehen, dass Ihr Anliegen nicht gewissenhaft bearbeitet wird.
>
> Wir bedauern sehr, dass Ihre Reise von Dayton nach Washington am 23. Mai nicht wie erwartet stattfinden konnte. Ihren Unmut darüber, vor allem weil Sie Ihre Reise erst am folgenden Tag antreten konnte, können wir sehr gut nachempfinden. Für die Ihnen daraus entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie in aller Form um Verzeihung.
>
> Selbstverständlich tun wir und unsere Partner alles in unserer Macht Stehende, um unsere Gäste pünktlich und zuverlässig an ihr Reiseziel zu bringen. Kommt es dennoch in Einzelfällen zu Verzögerungen, ist es auch für uns bedauerlich. Wie allgemein im Luftverkehr üblich, sind Flugzeuge in einen festen Umlaufplan eingebunden. Aufgrund verschiedener externer Ursachen, wie zum Beispiel Luftraumüberlastungen oder durch behördliche Vorgaben verursachte Engpässe, kann es leider vorkommen, dass sich eine Verspätung im Umlauf des Flugzeugs ergibt. Dies war bedauerlicherweise auch bei Ihrem Flug UA 3372 von Dayton nach Washington der Fall, da dieser augrund schlechter Wetterbedingungen auf seinem Vorflug ebenfalls nicht pünktlich starten konnte.
>
> Sie können sich aber darauf verlassen, dass wir auch in einer solchen Ausnahmesituation alles dafür tun und alle Beteiligten ihr Bestes geben, um Sie dennoch so schnell wie möglich an Ihr Reiseziel zu bringen. Die Mitarbeiter der United Airlines haben uns darüber informiert, dass Sie wegen des verspäteten Starts auf den alternativen Flug UA 5714 am 24. Mai umgebucht wurden. Ferner wurden wir darüber in Kenntnis gesetzt, dass Sie aus kundendienstlichen Gründen einen Reisegutschein in Höhe von 200 USD erhalten haben.
>
> Bitte erlauben Sie uns an dieser Stelle den höflichen Hinweis, dass die EU Verordnung 261/2004 auf Flügen innerhalb der USA oder von den USA nicht greift, da die Flüge von einer US-amerikanischen Fluggesellschaft durchgeführt wurden.
>
> Da wir Sie als unseren Gast jedoch sehr schätzen, möchten wir Ihnen die von Ihnen erwähnten zusätzlichen Auslagen für Telefongespräche aus kundendienstlichen Gründen erstatten. Um den Betrag in Höhe von 88,45 EUR überweisen zu können, bitten wir Sie, uns Ihre vollständigen Bankdaten mit der IBAN und dem BIC/SWIFT Code zu schicken. Sobald wir diese Information erhalten haben, werden wir die Überweisung ohne eine weitere Benachrichtigung durchführen. Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang um Ihr Verständnis dafür, dass der Banktransfer einige Tage in Anspruch nehmen kann.
>
> Es wäre schön, wenn wir Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein konnten. Uns liegt viel daran, Sie weiterhin zu unseren geschätzten Gästen zählen zu dürfen und wir freuen uns, wenn Sie Lufthansa auch in Zukunft Ihr Vertrauen schenken. Für Ihre künftigen Flüge wünschen wir Ihnen wieder einen in jeder Hinsicht angenehmen und reibungslosen Verlauf.
>
> Mit freundlichen Grüßen


Die Kostenerstattung ging mittlerweile schon auf dem Konto ein. Gutschein von United haben wir ebenfalls erhalten.
Abgehakt!
LG
Salial