"Einwurf kleiner Münzen"?
Sprich: 150 Euro oder der eigene Tod oder eines Familienmitglieds sind "kleine Münzen"?
Jetzt leg' bitte nicht jedes Wort auf die Goldwaage. Sicher sind 150€ Geld, aber gegenüber bspw. 700€ eben nur der kleinere Teil.
Und es ist eben die Frage, ob nach einem Checkin ein "No-Show" usw. überhaupt noch geht. Weiß ich ehrlich nicht.
Aber ich, und deswegen sage ich es Dir, dass das so ist. Das kannst Du mir jetzt glauben oder nicht, das steht Dir frei. Aber Fakt ist: Ich habe das genau so bereits mehrfach, u.a. bei einem E-Klasse Ticket der Lufthansa innerdeutsch gemacht. Und es hat immer ohne irgendwelche Probleme funktioniert.
Es gibt ja auch Reiserücktrittsversicherungen die eine Reise als "angetreten" bewerten, wenn der Versicherte eingecheckt ist - wenn er auf der Treppe ins Flugzeug krank umfällt, ist er (je nach Versicherung) nicht mehr versichert.
Mag sein, das war hier aber nicht Thema.
Es geht mir darum klar zu machen, dass der Online-Checkin eine rechtsrelevante Statusveränderung ist im Vergleich zu einer normalen Sitzreservierung. Wer nun welches Ticket besitzt, welches beispielsweise im eigenen Todesfalle glücklicherweise doch noch erstattet (wie ungemein nützlich!), muss jeder für sich überprüfen.
Und was willst Du uns jetzt damit sagen? Klar ist der Checkin etwas anderes als eine reine Sitzplatzreservierung. Dies hat aber in Sachen Erstattbarkeit eines Tickets grundsätzlich erstmal null Folgen.
Viele Grüße - Dirk