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Autor Thema: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?  (Gelesen 4320 mal)

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swit

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Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« am: 03.03.2013, 05:31 Uhr »
Wir wollten am Donnerstag mit der altbekannten Verbindung DE-4082 nonstop von Frankfurt nach Las Vegas fliegen. Wir sind pünktlich abgehoben, nach kurzer Zeit (über GB) wurde gefragt, ob ein Doc an Board sei. Ein Passagier hatte gesundheitliche Probleme, war dann aber wohl  soweit wieder in Ordnung.

Kurz vor dem kanadischen Luftraum hat der Pilot eine 180° Wende hingelegt und wir sind fast 2 Stunden zurück nach ISLAND geflogen, da der Passagier wohl doch wieder gesundheitliche Probleme hatte.

Augrund der Flugzeitbestimmungen mussten wir dort nach einiger Wartezeit aussteigen, für unser Gepäck anstehen, für Hotelgutscheine anstehen... eine längere Busfahrt in ein Hotel, einige hektische Telefonate nach LV, ein paar unruhige Stunden Nachtruhe (wir wussten noch nicht wie es weitergeht), am nächsten Morgen wieder in den Bus, wieder Stunden am Flughafen Reykjavik warten bis wir am Mittag dann doch endlich nach Las Vegas weiterfliegen konnten.

Also anstatt 12 Stunden Direktflug fast 36 Stunden strapazen - bei nur einer Woche LV-Urlaub besonders ärgerlich.. Nun habe ich gerade kurz vom Hotel aus gegoogelt was man als Fluggast für Rechte hat. So wie ich es spontan gesehen habe, hat man aufgrund der Umstände (medizinischer Notfall) keinen Anspruch auf Schadenersatz für die entgangene Urlaubszeit. Wie sieht es mit den entstandenen Kosten aus? Bei uns z.B. eine verfallene Hotelbuchung über 2xx EUR + Telefonkosten etc.. Hat man eine Chance auf Erstattung von der Fluggesellschaft? Any Erfahrungen oder Tipps?

freddykr

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #1 am: 03.03.2013, 09:09 Uhr »
Wie schon richtig erkannt, ist ein medizinischer Notfall ein außergewöhnlicher Umstand und somit gibt es keine Entschädigungsleistung.
Die Fluggesellschaft muss allerdings für die Betreuung sorgen, d.h. Hotel, Verpflegung, zwei Telefonate; siehe EU-Verordnung Nr. 261/2004 Art. 9.

Weitere Pflichten zur Kostenübernahme hat die Fluggesellschaft nicht, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen.
Du kannst somit zwei Telefonate einreichen und KOsten, die Dir in Island an Mahlzeiten entstanden sind (oder z.B. Hygieneartikel, die Du in Island kaufen musstet, weil Du ans Gepäck nicht ran kamst).
Auf den weiteren Kosten, z.B. die verlorene Hotelübernachtung oder weitere Telefonate, kannst Du nicht bei der Fluggesellschaft geltend machen.
Viele Grüße,
Danilo


Tommy-in-den-USA

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #2 am: 06.03.2013, 23:39 Uhr »
Allerdings könnte man Schadensersatzansprüche an den "erkrankten" Passagier stellen. Ob das Sinnvoll ist, sei mal dahingestellt. Da braucht man viel mehr INfos.

leia

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #3 am: 07.03.2013, 06:19 Uhr »
Allerdings könnte man Schadensersatzansprüche an den "erkrankten" Passagier stellen. Ob das Sinnvoll ist, sei mal dahingestellt. Da braucht man viel mehr INfos.


Und dann sollte man hoffen, dass es einen selbst niemals erwischt, man selbst nienals einen solch medizinischen Notfall auslöst oder schon mal schauen, ob man sich für solche Fälle dann auch gegen die Ansprüche der Mitreisenden (man stelle sich vor, es sei eine volle A380) versichern kann... :roll:
Viele Grüße Leia


gabenga

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #4 am: 07.03.2013, 08:53 Uhr »
Allerdings könnte man Schadensersatzansprüche an den "erkrankten" Passagier stellen.

Stellen kann man viel....  :roll:

motorradsilke

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #5 am: 07.03.2013, 12:02 Uhr »
Wer trägt denn in einem solchen Fall die Kosten der Fluggesellschaft, die ja vermutlich ein Vielfaches dessen betragen, was Passagiere als Schadenersatz fordern könnten? Ist das Risiko der Fluggesellschaft oder trägt das die KV des Passagiers?

freddykr

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #6 am: 07.03.2013, 13:06 Uhr »
Wer trägt denn in einem solchen Fall die Kosten der Fluggesellschaft, die ja vermutlich ein Vielfaches dessen betragen, was Passagiere als Schadenersatz fordern könnten? Ist das Risiko der Fluggesellschaft oder trägt das die KV des Passagiers?
Die Kosten (können leicht die 1Mio Euro überschreiten) trägt die Airline selbst.
Es gab zwar teilweise schon Fälle, wo die Airline die Kosten bei Versicherungen des Patienten eintreiben konnte, aber dies ist sehr sehr selten.

Aus diesem Grund vermeiden es Airlines, Patienten mit erhöhtem Risiko überhaupt an Bord zu nehmen (bei medizinischen Transporten auf Linienfliegern gibt es Versicherungen).
Viele Grüße,
Danilo


wolfi

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #7 am: 07.03.2013, 14:45 Uhr »
Die Kosten (können leicht die 1Mio Euro überschreiten) trägt die Airline selbst.
Es gab zwar teilweise schon Fälle, wo die Airline die Kosten bei Versicherungen des Patienten eintreiben konnte, aber dies ist sehr sehr selten.

Aus diesem Grund vermeiden es Airlines, Patienten mit erhöhtem Risiko überhaupt an Bord zu nehmen (bei medizinischen Transporten auf Linienfliegern gibt es Versicherungen).

Z. B. so jemanden - die Frau ist dann in Budapest im Krankenhaus gestorben ...
http://www.pestiside.hu/20121211/that-giant-dead-fat-lady-isnt-the-saddest-thing-at-the-airport-in-hungary-these-days/

Smartdriver76

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #8 am: 07.03.2013, 22:48 Uhr »
Allerdings könnte man Schadensersatzansprüche an den "erkrankten" Passagier stellen. Ob das Sinnvoll ist, sei mal dahingestellt. Da braucht man viel mehr INfos.


Ein deliktischer Anspruch setzt aber nach deutschem Recht u.a. voraus, dass ein Verschulden (vorsätzlich oder fahrlässig) vorliegt. Viel Spaß bei der Beweisführung!  :wink:



freddykr

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #9 am: 08.03.2013, 08:18 Uhr »
Allerdings könnte man Schadensersatzansprüche an den "erkrankten" Passagier stellen. Ob das Sinnvoll ist, sei mal dahingestellt. Da braucht man viel mehr INfos.


Ein deliktischer Anspruch setzt aber nach deutschem Recht u.a. voraus, dass ein Verschulden (vorsätzlich oder fahrlässig) vorliegt. Viel Spaß bei der Beweisführung!  :wink:
Nur kannst Du nicht unbedingt auf deutsches Recht pochen.
Fiktives Beispiel:
Airline: BA
Flug: London - Johannesburg
Medizinische Notlandung: Addis Abeba (Ethiopien)
Passagier: Brasilianer

Wo will man da anfangen? Selbst für die Airline wird es hier nahezu unmöglich, irgendwo die Kosten erstattet zu bekommen.
Viele Grüße,
Danilo


Wilder Löwe

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #10 am: 08.03.2013, 09:52 Uhr »
Eigentlich müsste der Schadensverursacher, d.h. der erkrankte Passagier, doch schadensersatzpflichtig sein, unabhängig vom Vorsatz. Ob man da was holen kann, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Bei deutschen Kunden, die ja meistens eine Privathaftpflicht haben, könnten die Aussichten aber ganz gut sein.
Viele Grüße
Katrin

mrh400

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #11 am: 08.03.2013, 10:11 Uhr »
Hallo,
Eigentlich müsste der Schadensverursacher, d.h. der erkrankte Passagier, doch schadensersatzpflichtig sein, unabhängig vom Vorsatz.
nach deutschem Recht mit Sicherheit nicht.
Gruß
mrh400

freddykr

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #12 am: 08.03.2013, 10:30 Uhr »
Eigentlich müsste der Schadensverursacher, d.h. der erkrankte Passagier, doch schadensersatzpflichtig sein, unabhängig vom Vorsatz. Ob man da was holen kann, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Bei deutschen Kunden, die ja meistens eine Privathaftpflicht haben, könnten die Aussichten aber ganz gut sein.
So einfach ist dies nicht.
Einen Schaden bekommt man von der gegnerischen Versicherung nur ersetzt, wenn ein schuldhaftes Handeln vorliegt.
Medizinische Ursachen, die nicht absichtlich herbei geführt wurden, gelten dabei nicht.

Viele Grüße,
Danilo


Smartdriver76

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #13 am: 08.03.2013, 10:40 Uhr »
Wie gesagt, es kommt auf ein Verschulden des Verursachers an. Vorsatz wird wohl ausscheiden, solange es sich nicht gerade um einen Selbstmordversuch handelt. Und Fahrlässigkeit? In der Regel handelt es sich doch um einen richtigen Notfall. Dass jemand entgegen ärztlichen Rat schwer krank fliegt, wird kaum nachweisbar sein.

Was ausländische Rechtsordnungen angeht, so kenne ich mich nicht aus. Allerdings fehlt mir ein wenig die Fantasie, mir vorzustellen, dass es irgendwo eine verschuldensunabhängige Haftung gibt (sieht man von einer reinen Gefährdungshaftung ab, die hier aber nicht zum Tragen kommt). Lasse mich aber gerne aufklären. ;-)



motorradsilke

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #14 am: 08.03.2013, 11:27 Uhr »
Interessanter wäre m.E., ob die KV des Patienten diese Kosten übernehmen müsste. Da sollte es auf das Verschulden nicht ankommen.