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Autor Thema: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?  (Gelesen 4271 mal)

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mrh400

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #15 am: 08.03.2013, 11:40 Uhr »
Hallo,
Interessanter wäre m.E., ob die KV des Patienten diese Kosten übernehmen müsste. Da sollte es auf das Verschulden nicht ankommen.
ich wiederhole mich:
nach deutschem Recht mit Sicherheit nicht.
Gruß
mrh400

Hundi

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #16 am: 08.03.2013, 11:53 Uhr »
Letztes gabs doch ein Referenzurteil gegen AirFrance, dass die Ankunftszeit am Zielort maßgeblich für eine Entschädigung ist.

http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm
schreibt z.B. auch folgendes (Inhaltlich zitiert):

Entschädigung von 600 Euro bei Flugverspätung von mehr als 3 Stunden (gegeben) und Flugstrecke größer als 3.500 km (auch gegeben).
Dort heißt es nur, dass man im Falle einer STORNIERUNG aufgrund "außergewöhnlicher Umstände" keine Ansprüche auf Entschädigung hat.

Von dem her würde ich mich auf die EU-Fluggastrechte berufen und die Entschädigung bei Condor einfordern.

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat auch eine Homepage zu dem Thema und bietet Hilfe bei der Durchsetzung der Fluggastrechte an:
http://www.lba.de/DE/Buerger_Service/Fluggastrechte/AnnullierungVerspaetungNichtbefoerderung/Uebersicht_Fluggastrechte.html;jsessionid=C9CBEBE3F3AFDFB10641A0D95B5DDAE2.live2053?nn=23302

Formular:
http://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/Formulare/Z5/Formulare/Einheitsformular_261_pdf.pdf?__blob=publicationFile

viele Grüße,
Flo

freddykr

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #17 am: 08.03.2013, 12:01 Uhr »
Letztes gabs doch ein Referenzurteil gegen AirFrance, dass die Ankunftszeit am Zielort maßgeblich für eine Entschädigung ist.

http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm
schreibt z.B. auch folgendes (Inhaltlich zitiert):

Entschädigung von 600 Euro bei Flugverspätung von mehr als 3 Stunden (gegeben) und Flugstrecke größer als 3.500 km (auch gegeben).
Dort heißt es nur, dass man im Falle einer STORNIERUNG aufgrund "außergewöhnlicher Umstände" keine Ansprüche auf Entschädigung hat.

Von dem her würde ich mich auf die EU-Fluggastrechte berufen und die Entschädigung bei Condor einfordern.

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat auch eine Homepage zu dem Thema und bietet Hilfe bei der Durchsetzung der Fluggastrechte an:
http://www.lba.de/DE/Buerger_Service/Fluggastrechte/AnnullierungVerspaetungNichtbefoerderung/Uebersicht_Fluggastrechte.html;jsessionid=C9CBEBE3F3AFDFB10641A0D95B5DDAE2.live2053?nn=23302
Auch bei Verspätungen gibt es außergewöhnliche Umstände.
Viele Grüße,
Danilo


Jack Black

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #18 am: 08.03.2013, 12:18 Uhr »
Hallo,
Interessanter wäre m.E., ob die KV des Patienten diese Kosten übernehmen müsste. Da sollte es auf das Verschulden nicht ankommen.
ich wiederhole mich:
nach deutschem Recht mit Sicherheit nicht.

Sehe ich auch so. Darüber hinaus wird eine Krankenversicherung NIEMALS solche Kosten tragen (unabhängig von der Schuldfrage), die bezahlen nur Behandlungskosten, da wäre allenfalls eine private Haftpflichtversicherung zuständig.

Wer beispielsweise beim Führen eines PKW einen Unfall verursacht, weil er einen Herzinfarkt erleidet, wird auch die verursachten Unfallkosten nicht an die KV geben können. Dafür sind die nicht zuständig, sondern es greift die KFZ-Haftpflichtversicherung.

Detritus

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #19 am: 08.03.2013, 12:28 Uhr »
Auch bei Verspätungen gibt es außergewöhnliche Umstände.

So ist es und ein "medical" der während des Fluges auftritt ist nun mal ein von der Fluggesellschaft nicht zu beeinflussender Umstand, insofern gibt es hier erstmal nichts.

Man sollte ggf. aber trotzdem zumindest die Kosten für das Hotelzimmer mal bei Condor anfragen, denn schließlich hat der TE geschrieben, dass ein Weiterflug dann wg. einer Überschreitung der Flugzeitbestimmungen nicht möglich gewesen ist. Hier ist die Fluggesellschaft gehalten den Weitertransport schnellstmöglich zu gewährleisten. Da es ja nicht gleich am nächsten Morgen sondern erst gegen Mittag dann weiterging wäre hier schon ggf. die Frage warum Condor keine Ersatzcrew für den nächsten Morgen stellen konnte/wollte - es war ja bereits im Zeitpunkt der Umkehr klar, dass die Crew über die zulässigen Zeiten kommen würde und man hätte gleich eine neue Crew anfordern können/müssen.

Bei uns hatten wir noch vor dem Start nach dem Boarding in LHR einen med. Notfall weshalb ein Passagier behandelt werden und dessen Gepäck dann ausgeladen werden musste. Dauer ca. 1 Std., erst hieß es "es geht gleich los", dann kam "wir brauchen z.T. eine neue Crew - die ist unterwegs" und nach 3 Stunden warten musste der gesamte Flieger wieder aussteigen weil keine neue Crew kam. Diese wurde dann erst 5 Std. später gestellt so das wir erst mit fast 8 Std. Verspätung losgekommen sind.
Erstmal hat BA auch mit dem Hinweis auf "Medical" eine Entschädigung abgelehnt, da hier aber bereits einige Urteile vorliegen, dass wenn die Verspätung eben nicht (mehr) auf den Medical zurückzuführen ist sondern einfach darauf das keine Crew da ist kann sich die Airline nicht mehr auf außergewöhnliche Umstände berufen.

http://www.fluggastverordnung.com/lg-frankfurt-am-main-urteil-vom-02-09-2011-az-2-24-s-4711zumutbare-masnahmen-zur-vermeidung-von-leistungsstorungen/

Und das BA es nicht schafft am Heimatflughafen innerhalb von 8 Std. eine neue Crew (oder zumindest Teile davon) an Land zu ziehen ist schon ziemlich arm...
Im Ergebnis hat BA das in unserem Fall dann auch eingesehen und (nach längerem hin und her) dann auch die Entschädigung gezahlt.

mrh400

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #20 am: 08.03.2013, 12:39 Uhr »
Wer beispielsweise beim Führen eines PKW einen Unfall verursacht, weil er einen Herzinfarkt erleidet, wird auch die verursachten Unfallkosten nicht an die KV geben können. Dafür sind die nicht zuständig, sondern es greift die KFZ-Haftpflichtversicherung.
... mit der Besonderheit, daß beim Führen eines Kraftfahrzeugs eine Gefährdungshaftung greift - für Flugpassagiere gibt es so etwas nicht.
Gruß
mrh400

freddykr

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #21 am: 08.03.2013, 12:50 Uhr »
Da es ja nicht gleich am nächsten Morgen sondern erst gegen Mittag dann weiterging wäre hier schon ggf. die Frage warum Condor keine Ersatzcrew für den nächsten Morgen stellen konnte/wollte - es war ja bereits im Zeitpunkt der Umkehr klar, dass die Crew über die zulässigen Zeiten kommen würde und man hätte gleich eine neue Crew anfordern können/müssen.
Mich würde mal interessieren, wie Du dies anstellen willst, nach Reykjavik rechtzeitig eine Ersatzcrew zu bekommen?
Leider ist der Flug beim AVHerald nicht verzeichnet, somit nur Schätzungen zu den Zeiten:
Der Condorflug ging nachmittags ab FRA 12:00 raus, ist wohl nach ca. 5-6h in Kanada, also so ca. 17/18:00Uhr local FRA. Bis eine Ersatzcrew in FRA am Flughafen ist, vergeht gut 1h. Um diese Uhrzeit kommt man nur nicht mehr nach Reykjavik (die letzte Möglichkeit ist 18:00Uhr via LHR - vorausgesetzt es ist Platz für eine komplette Crew).
Am nächsten Tag ging es dann ja schon mit der ursprünglichen Crew weiter. Also hier keine Chance.
Viele Grüße,
Danilo


Detritus

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #22 am: 08.03.2013, 12:59 Uhr »
Ersatzcrew muss ja nicht zwingend aus FRA kommen... Wobei ich hier jetzt nicht auf die Zeiten geschaut habe.

Ich würde hier grds. rein rechtlich auch eher keine Chancen sehen eine Entschädigung (hier 600,-€ pro Kopf) zu bekommen, allerdings einfach mal unverbindlich anfragen kostet ja auch nichts. Es ging mir primär auch darum mal darauf hinzuweisen, dass eine Airline eben auch bei einem "medical" sich nicht immer pauschal damit rausreden kann.

motorradsilke

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #23 am: 08.03.2013, 13:11 Uhr »

Bei uns hatten wir noch vor dem Start nach dem Boarding in LHR einen med. Notfall weshalb ein Passagier behandelt werden und dessen Gepäck dann ausgeladen werden musste.

Muss das Gepäck wirklich ausgeladen werden? Ich meine, gibt es dafür irgendwelche Bestimmungen? Oder ist das nur eine nette Geste dem entsprechenden Passagier gegenüber? Das war bei uns nämlich genauso bei unserer Notfalllandung in Shannon im letzten Jahr: die eigentliche medizinische Versorgung dauerte nur Minuten, das Suchen des Gepäcks ca, 1,5 Stunden. Klar ist es für den Betreffenden blöd, sein Gepäck nicht zu haben. Aber dafür einen ganzen vollbesetzten Flieger warten zu lassen? Viele Leute ihre Anschlussflüge verpassen zu lassen usw.?

McC

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #24 am: 08.03.2013, 13:21 Uhr »
... das Suchen des Gepäcks ca, 1,5 Stunden. Klar ist es für den Betreffenden blöd, sein Gepäck nicht zu haben. Aber dafür einen ganzen vollbesetzten Flieger warten zu lassen? Viele Leute ihre Anschlussflüge verpassen zu lassen usw.?

Bei meinem AF-Flug im Oktober 2012 wurde einem Passagier die Einreise in die USA verweigert. Daraufhin musste sein Gepäck wieder ausgeladen werden... was aus Sicherheitsgründen ein Muss ist. Die halbstündige Verspätung holte man aber wieder auf.

freddykr

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #25 am: 08.03.2013, 13:22 Uhr »

Bei uns hatten wir noch vor dem Start nach dem Boarding in LHR einen med. Notfall weshalb ein Passagier behandelt werden und dessen Gepäck dann ausgeladen werden musste.

Muss das Gepäck wirklich ausgeladen werden? Ich meine, gibt es dafür irgendwelche Bestimmungen? Oder ist das nur eine nette Geste dem entsprechenden Passagier gegenüber? Das war bei uns nämlich genauso bei unserer Notfalllandung in Shannon im letzten Jahr: die eigentliche medizinische Versorgung dauerte nur Minuten, das Suchen des Gepäcks ca, 1,5 Stunden. Klar ist es für den Betreffenden blöd, sein Gepäck nicht zu haben. Aber dafür einen ganzen vollbesetzten Flieger warten zu lassen? Viele Leute ihre Anschlussflüge verpassen zu lassen usw.?
Ja, in der EU muss das Gepäck mit dem Passagier fliegen (Ausnahme, das Gepäck schafft es nicht beim Umsteigen).
Es könnte ja sein, dass der Passagier, alias Terrorist, den medizinischen Vorfall nur vortäuscht, um nicht mit seinem Gepäck, alias Bombe, zu fliegen.

OT: mit diesem Post steht unser Forum bestimmt im Fokus der NSA.  :lol:
Viele Grüße,
Danilo


wolfi

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #26 am: 08.03.2013, 13:32 Uhr »
Habe mich gerade an diesen Fall erinnert:
Zitat
1 November 1955 - United Airlines Flight 629
United 629 was a Douglas DC-6B en route from Denver to Portland, Oregon. Nine minutes after takeoff, the aircraft was destroyed by a bomb composed of 25 sticks of dynamite. The explosive detonated in the number 4 baggage compartment causing the plane's tail to disintegrate and sending it out of control. All 44 passengers and crew were killed in the crash. A man named Jack Graham was arrested for the act. Graham's mother, Daisie King, was on the plane and he hoped to claim $37,500 of life insurance policies he had bought from vending machines at the airport just before departure. Ironically, the life insurance policies were invalid since his mother had not signed them. Graham apparently had a long grudge against his mother as well as a criminal history. He was arrested for forgery in 1951 and had also collected insurance on one of his mother's restaurants that mysteriously exploded. Graham was put to death in the gas chamber a year after the bombing.
Es gibt noch mehr Beispiele in der Vergangenheit:
http://www.aerospaceweb.org/question/planes/q0283.shtml

mrh400

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #27 am: 08.03.2013, 13:42 Uhr »
... was nicht gerade für Vertrauen in die Gepäckkontrollen spricht
Gruß
mrh400

Smartdriver76

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #28 am: 08.03.2013, 19:07 Uhr »
Wer beispielsweise beim Führen eines PKW einen Unfall verursacht, weil er einen Herzinfarkt erleidet, wird auch die verursachten Unfallkosten nicht an die KV geben können. Dafür sind die nicht zuständig, sondern es greift die KFZ-Haftpflichtversicherung.
... mit der Besonderheit, daß beim Führen eines Kraftfahrzeugs eine Gefährdungshaftung greift - für Flugpassagiere gibt es so etwas nicht.

Danke, Herr Kollege?  :wink:

Wir halten also fest: Der arme Kerl mit dem med. Notfall ist danach zumindest nicht finanziell ruiniert.

In den USA müssen Gepäck und Passagier nicht im selben Flugzeug sein. Davon bin ich selber schon Zeuge geworden, was mich sehr verwundert hat.



swit

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Re: Condor Flug FRA-LAS mit 24h Verspätung - Rechte?
« Antwort #29 am: 09.03.2013, 09:22 Uhr »
So, wir sind gestern mit DE 4083 zurück nach FRA gekommen, diesmal NONSTOP :-)

Der Weiterflug aus REK war für den nächsten Morgen geplant. Leider wollte der US-Zoll zu der Zeit noch nicht arbeiten (es gab keine weiteren int. Flüge am Vormittag), weshalb der Flug dann auf den Mittag verschoben wurde (so zumindest die Aussage unseres Captain).

Im Urlaub hatte ich mir keinen Kopf drüber gemacht. Wir haben im Rahmen einer Kreditkarte ein umfangreiches Auslandsversicherungspaket (inkl. Rechtsberatung), dort werde ich nachher mal unverbindlich anfragen ob es aus deren Sicht sinnvoll ist die Sache weiter zu verfolgen (Kostenerstattung, Entschädigung?).