Auch bei Verspätungen gibt es außergewöhnliche Umstände.
So ist es und ein "medical" der während des Fluges auftritt ist nun mal ein von der Fluggesellschaft nicht zu beeinflussender Umstand, insofern gibt es hier erstmal nichts.
Man sollte ggf. aber trotzdem zumindest die Kosten für das Hotelzimmer mal bei Condor anfragen, denn schließlich hat der TE geschrieben, dass ein Weiterflug dann wg. einer Überschreitung der Flugzeitbestimmungen nicht möglich gewesen ist. Hier ist die Fluggesellschaft gehalten den Weitertransport schnellstmöglich zu gewährleisten. Da es ja nicht gleich am nächsten Morgen sondern erst gegen Mittag dann weiterging wäre hier schon ggf. die Frage warum Condor keine Ersatzcrew für den nächsten Morgen stellen konnte/wollte - es war ja bereits im Zeitpunkt der Umkehr klar, dass die Crew über die zulässigen Zeiten kommen würde und man hätte gleich eine neue Crew anfordern können/müssen.
Bei uns hatten wir noch vor dem Start nach dem Boarding in LHR einen med. Notfall weshalb ein Passagier behandelt werden und dessen Gepäck dann ausgeladen werden musste. Dauer ca. 1 Std., erst hieß es "es geht gleich los", dann kam "wir brauchen z.T. eine neue Crew - die ist unterwegs" und nach 3 Stunden warten musste der gesamte Flieger wieder aussteigen weil keine neue Crew kam. Diese wurde dann erst 5 Std. später gestellt so das wir erst mit fast 8 Std. Verspätung losgekommen sind.
Erstmal hat BA auch mit dem Hinweis auf "Medical" eine Entschädigung abgelehnt, da hier aber bereits einige Urteile vorliegen, dass wenn die Verspätung eben nicht (mehr) auf den Medical zurückzuführen ist sondern einfach darauf das keine Crew da ist kann sich die Airline nicht mehr auf außergewöhnliche Umstände berufen.
http://www.fluggastverordnung.com/lg-frankfurt-am-main-urteil-vom-02-09-2011-az-2-24-s-4711zumutbare-masnahmen-zur-vermeidung-von-leistungsstorungen/Und das BA es nicht schafft am Heimatflughafen innerhalb von 8 Std. eine neue Crew (oder zumindest Teile davon) an Land zu ziehen ist schon ziemlich arm...
Im Ergebnis hat BA das in unserem Fall dann auch eingesehen und (nach längerem hin und her) dann auch die Entschädigung gezahlt.