« Antwort #91 am: 02.04.2020, 19:33 Uhr »
Es wäre ja sinnvoll, und dafür hätten dann auch Viele eher Verständnis, wenn ich nicht einen Gutschein über den bezahlten Betrag, sondern für den bezahlten Flug bekommen würde, also z.B. Berlin-LA bei der gebuchten Airline.
Das sowieso, es darf nicht ein Geldgutschein, sondern muss ein Leistungsschein sein. Ich als Kunde muss die freie Wahl über Flugzeit und Datum haben, es kann NICHT sein, dass die Airline die Preise anzieht wie Sau und ich bekomme den Flug nicht mehr ohne erhebliche Nachzahlung.
Außerdem muss die Bundesregierung eine Insolvenzgarantie geben, wenn die Airline platt geht, MUSS der Staat den Gutschein (dann zum Geldwert) einlösen. Alles andere ist übelster Betrug und abwälzen des unternehmerischen Risikos auf den Passagier. Es mag vielleicht auf den allerersten Blick einleuchtend erscheinen, aber es ist vollkommen verfehlt. Das ist einfach nur geisteskrank.
Als Folge der Corona Krise sollten die Gesetze auch geändert werden, es muss verboten werden, dass Airlines Tickets voll berechnen um Monate im Voraus, ohne dass der Kunde eine absolute SIcherheit bekommt, dass die Leistung auch eingelöst wird. Das ist sowieso ein Unding, welches nie hätte einreißen dürfen.
Gespeichert
Bornholm: '88, '91, '94, '96, '03, '10, '20
Korsika: '83, '84, '85, '87, '89, '90, '91, '92, '93, '95, '97
USA: '96, '97, '99, '02, '05, '06, '07, '08, '09, '10, '11 (2x), '12, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '24
Kanada: '08