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Autor Thema: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta  (Gelesen 21014 mal)

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marhen

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #15 am: 09.04.2013, 21:08 Uhr »
Wieviel Passagiere von Flugverspätungen, ziehen das über eine Anwalt komplett durch, doch nur die ,die eine Rechtsschutzversicherung haben. Der Rest gibt sich doch mit weniger zufrieden, als einem nach EU Recht zusteht.

Ich habe letztens einen Artikel über flightright gelesen, die die Entschädigung gegen Provision erstreiten. Ich habe das selber noch nicht ausprobiert, hört sich aber nach nem fairen Deal an.

Trolli42

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #16 am: 10.04.2013, 10:38 Uhr »
...ich habe diesbezüglich bereits einen  Termin beim Anwalt blockiert da ich nicht davon ausgehe, dass Delta / KLM auf meinen Widerspruch reagiert.

Den angekündigten Gutschein habe ich bereits per Post erhalten. Der geht dann mit zum Anwalt damit dieser gegen die gesetzliche Entschädigungsleistung getauscht wird.

Lt. Information meiner Rechtsschutzversicherung/ Anwalt ist das Vorgehen der Airlines als normal zu werten. Nur wenige bemühen sich Ihre Rechte auch einzufordern und lassen sich mit Gutscheinen abspeisen obwohl die Verpflichtung der Fluggesellschaften relativ eindeutig sind.

....mögen die Gerichte entscheiden !!!

Viele Grüße Troli42     

Merel11111

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #17 am: 12.04.2013, 15:39 Uhr »
Hallo!

Ich habe vorgestern die Absage von Delta bekommen. Ich war im selben Flieger und habe noch im Hotel in Atlanta den Anspruch auf Entschaedigung abgeschickt.
Nachdem ich die Absage erhalten hatte, habe ich das Internet nach aehnlichen Erfahrungen durchsucht und bin zufaelligerweise auf diesen Eintrag gestossen.
Was mich besonders aergert ist, dass mir noch niicht mal ein Gutschein angeboten wurde. Der Abschnitt fehlt in der Antwort, die ich erhalten habe ganz einfach. Wurde Ihnen der Gutschein gleich bei der ersten Antwort angeboten oder erst, nachdem Sie mit einem Anwalt gedroht haben?
Ich werde also auch eine Beschwerde einlegen und mir dann ueberlegen, ob ich den Nerv habe einen Anwalt von hier einzuschalten.
Ich bin noch in Kontakt mit einem Maedchen, das ich am Flughafen in Frankfurt kennengelernt habe (wir hatten ja genug Zeit) und die ebenfalls eine Absage erhalten hat. Vielleicht koennen wir uns aufeinander beziehen, bzw, ich moechte in meiner Mail auf jeden Fall erwaehnen, dass ich von anderen Fluggaesten erfahren habe, dass ihnen ein Gutschein angeboten wurde.
Vielleicht koennen wir irgendwie in einer privaten Nachricht Kontakt aufnehmen....?
Gruesse aus Bogotá.[/pre][/left]

fak20

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #18 am: 12.04.2013, 15:58 Uhr »
Wir hatten einen ähnlichen Fall im Januar 2011 auf der Strecke DUS - ATL mit Delta. Flug wurde gecancelt wegen technischem Defekt, einige (u.a. wir) wurden über Paris umgebucht und kamen somit fünf Std später in ATL an. Dort haben wir sofort ein Formular von Delta ausgefüllt und weitergeleitet. Im April 11 bekam jeder von uns 600€. Das war sehr kundenfreundlich und ohne Ärger. Wir sollten Delta per Mail unsere Kontonummer mitteilen und einige Tage später war das Geld drauf. ich glaube, es lohnt sich immer, am Ball zu bleiben. :D

sim4000

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #19 am: 15.04.2013, 22:39 Uhr »
Wer keine Rechtschutzversicherung hat bzw. nicht die nötigen juristischen Kenntnisse, bzw Zeit, der kann seine Forderungen von http://www.flightright.de oder http://www.fairplane.de versuchen einzufordern. Im Erfolgsfall behalten die eine prozentuale Provision, bei 600 Euro ca. 180. Ansonsten zahlt man für den Service nicht.

Ich frage mich aber manchmal, welche Politiker sich ausgedacht haben, Fluggästen bei einem verspäteten 400-Euro Flug einen 600 Euro Anspruch ggü den Airlines zu geben. Ich habe ja wirklich nichts gegen Verbraucherschutz, aber man kann's auch übertreiben...  :roll:

frank_gayer

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #20 am: 15.04.2013, 23:35 Uhr »
Hallo,

wir hatten auch am 10.04.2013 beim Flug JFK-FRA ca. 5 Stunden Verspätung. Angeblich konnte die Maschine in JFK wegen einem Gewitter nicht landen und wurde nach PHL umgeleitet. Ich habe direkt Flightright beauftragt und tue mir das nicht an mit LH zu streiten. Ich denke nicht dass  Flightright da Probleme bekommt denn die wissen um die Argumente und dann zahle ich die 25 % gerne !

freddykr

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #21 am: 16.04.2013, 08:09 Uhr »
wir hatten auch am 10.04.2013 beim Flug JFK-FRA ca. 5 Stunden Verspätung. Angeblich konnte die Maschine in JFK wegen einem Gewitter nicht landen und wurde nach PHL umgeleitet. Ich habe direkt Flightright beauftragt und tue mir das nicht an mit LH zu streiten. Ich denke nicht dass  Flightright da Probleme bekommt denn die wissen um die Argumente und dann zahle ich die 25 % gerne !
Da wirst Du kein Glück haben.
Laut flightstats.com hatte nahezu alles große Verspätung zu dieser Zeit. Das Wetter muss wohl sehr schlecht gewesen sein.
Welche Flieger dann noch landen dürfen, bestimmt dann nicht mehr die Airline, sondern die Lotsen.
Viele Grüße,
Danilo


Wilder Löwe

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #22 am: 16.04.2013, 08:26 Uhr »
Wer keine Rechtschutzversicherung hat bzw. nicht die nötigen juristischen Kenntnisse, bzw Zeit, der kann seine Forderungen von http://www.flightright.de oder http://www.fairplane.de versuchen einzufordern. Im Erfolgsfall behalten die eine prozentuale Provision, bei 600 Euro ca. 180. Ansonsten zahlt man für den Service nicht.

Ich frage mich aber manchmal, welche Politiker sich ausgedacht haben, Fluggästen bei einem verspäteten 400-Euro Flug einen 600 Euro Anspruch ggü den Airlines zu geben. Ich habe ja wirklich nichts gegen Verbraucherschutz, aber man kann's auch übertreiben...  :roll:

Ich denke das hängt damit zusammen, dass in den Jahren davor die Airlines oft Passagiere willkürlich umgebucht bzw. Flüge haben ausfallen lassen, um ihre Kosten zu optimieren. Solches Verhalten kann man mit der Entschädigungsregelung zwar nicht wirklich verhindern, aber den Fluggästen wird damit zumindest eine kleine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten gezahlt.

Wenig Verständnis habe ich allerdings dafür, wenn Leute diese Regelung auf Teufel komm raus ausnutzen. Man sollte das doch von den Umständen abhängig machen und besonders auch davon, ob die Airline sich bemüht hat, den Schaden in Grenzen zu halten oder ob sie den Passagier hat im Regen stehen lassen.
Viele Grüße
Katrin

JürgenH

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #23 am: 16.04.2013, 10:13 Uhr »
Hallo,

wir hatten auch am 10.04.2013 beim Flug JFK-FRA ca. 5 Stunden Verspätung. Angeblich konnte die Maschine in JFK wegen einem Gewitter nicht landen und wurde nach PHL umgeleitet. Ich habe direkt Flightright beauftragt und tue mir das nicht an mit LH zu streiten. Ich denke nicht dass  Flightright da Probleme bekommt denn die wissen um die Argumente und dann zahle ich die 25 % gerne !

 :respekt: :bang:

Willst jetzt die Airline verklagen, weil das Wetter schlecht war? Die hätten ja immerhin bei Petrus anrufen und Besseres bestellen können!
Ich kann schon verstehen, dass die Airlines widerwillig irgendwelche Zahlungen rausrücken, wenn jeder meint Geld für den kommenden Urlaub bunkern, bzw. unter dem Strich auf Kosten der Airlines fliegen zu können.
Erst nachdenken, dann einfodern! Aber die $$$ in den Augen lassen dann doch das Hirn aussetzen.

Bin mal gespannt, wie die Geier von Flightright wegen WETTER(!) eine Entschädigung klar machen wollen, wo nachweislich viele andere Maschinen auch massiv Verspätung hatten oder diverted sind! :doh:

Nur mal so, was da los war:
KJFK 102318Z COR 31027G33KT 10SM SQ SCT024CB BKN100 BKN250 13/08 A2994
SPECI KJFK 102318Z COR 31027G33KT 10SM SQ SCT024CB BKN100 BKN250 13/08
     A2994 RMK AO2 PK WND 31033/2317 OCNL LTGICCC NW CN NW MOV SE

KJFK 102332Z 33015G32KT 10SM TS BKN024CB BKN090 OVC110 16/08 A2994

KJFK 102332Z 33015G32KT 10SM TS BKN024CB BKN090 OVC110 16/08 A2994 RMK AO2
     PK WND 32033/2319 WSHFT 2315 TSB31 FRQ LTGICCCCA NW-N TS NW-N MOV SE
SPECI KJFK 102332Z 33015G32KT 10SM TS BKN024CB BKN090 OVC110 16/08 A2994
     RMK AO2 PK WND 32033/2319 WSHFT 2315 TSB31 FRQ LTGICCCCA NW-N TS NW-N

Was das heitß soll dir Flightright erzählen, die kennen sich ofensichtlih aus.

Soulfinger

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #24 am: 16.04.2013, 11:05 Uhr »
Hatte ähnliches Wetterproblem mal mit Air Berlin. Zubringerflug STR-TXL wurde sehr kurzfristig gestrichen (standen schon im Bus, der uns zur Maschine bringen sollte). Dann hiess es Plötzlich "alles aussteigen". Flug wurde annuliert auf Grund schlechtem Wetter. An diesem Tag allerdings KEINE Flugausfälle in STR trotz heftigem Schneefall - Frankfurt, Köln waren betroffen.

Naja, Flug von Tegel nach Dubai war natürlich futsch. Konnten erst in zwei Tagen fliegen, da AB nicht täglich nach Dubai fliegt. Als Entschädigung gabs lediglich ein paar Euro Entschädigung (waren glaube ich 150) + jeweils einen Tag Hotel- und Mietwagenkosten. Es gab nur für einen Tag das Geld zurück und nicht für zwei. Die Begründung war, dass ich auch am nächsten Tag hätte fliegen können - allerdings über Istanbul mit Turkish. Das wollte aber meine Frau unbedingt nicht und somit sind wir die ursprüngliche Strecke zwei Tage später geflogen.

Ich habe die ganze Angelegenheit meinem Anwalt (mein Schwager) übergeben, der das mit dem entsprechenden Fachanwalt in seiner Kanzlei besprochen hat. Er hat sich dann auch der Sache angenommen und am Ende kam raus, dass die Maschine, die uns nach TXL bringen sollte irgendwie aus dem Süden Europas (ich glaube Nizza) hätte kommen sollen. Diese aber auf Grund des schlechten Wetters nicht abgehoben ist. Die Maschine, die in Stuttgart stand und uns nach Berlin bringen sollte, wies einen Defekt auf, der so nicht vorherzusehen war. Der Anwalt meinte nur, ich solle mit dem zufrieden sein, was mir angeboten wurde und gut war.

Ich finde es äusserst ärgerlich, wenn man nicht IN den Urlaub kommt. Auf einem Heimflug würde ich mir da keinen Kopf machen. Hauptsache man kommt heim. Wir sind im Dezember auch mit 3 Stunden Verspätung von Frankfurt nach Miami gestartet. Ich habe nicht eine Sekunde darüber nachgedacht, hier irgendein Recht geltend zu machen. Wir sind am selben Tag in MIA angekommen und hatten keinerlei Unkosten oder Ähnliches. Wir haben lediglich das erste Viertel beim Heat-Spiel verpasst.
"Ich trinke jeden Tag ein Glas Wein für meine Gesundheit. Den Rest der Flasche trinke ich, weil ich sehr gerne betrunken bin." Gerard Depardieu

Grimmiger Wolf

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #25 am: 16.04.2013, 12:58 Uhr »

Wir sind im Dezember auch mit 3 Stunden Verspätung von Frankfurt nach Miami gestartet. Ich habe nicht eine Sekunde darüber nachgedacht, hier irgendein Recht geltend zu machen. Wir sind am selben Tag in MIA angekommen und hatten keinerlei Unkosten oder Ähnliches.


Und das ist ja auch richtig so. Wer macht sich schon Gedanken über finanzielle Entschädigung, wenn er auf der Autobahn mal im Stau steht und somit sein Ziel verspätet erreicht.

Eigentlich sollte es nur um solche Fälle gehen, bei denen eine airline grob vertragswidrig ihre Verpflichtungen nicht einhält.

Und die soliden Carrier verhalten sich nicht erst seit den EU-Regelungen vertragskonform. Der Fall JFK-FRA mit hereinkommendem Flug, der in PHL runtergeht ist vermutlich eben auf Wetterbedingungen zurückzuführen, denn freiwillig nicht nach JFK zu kommen wäre angesichts der entstehenden Kosten für die LH (und ich denke hier an die Betriebskosten des Fluges) ziemlich irrsinnig. Wer soll sich da irgendetwas gedacht haben?

Aber die sonst vielgeschmähten Lobbyisten der Airlines haben sich in der EU eben leider kein Gehör verschaffen können.

Gruß vom Grimmigen Wolf

JürgenH

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #26 am: 16.04.2013, 14:27 Uhr »
Für die, die es nicht wissen/ kennen, doch noch die Auflösung der kryptischen Auszüge von oben:

Der erste Bericht:
31027G33KT 10SM SQ SCT024CB heißt übersetzt:

Wind: 310° 27knoten( ca. 50km/h), in Böen 33 kts (ca. 60km/h), mehr als 10Statue Miles sicht (Cca. 16km), SQ= Squalls (Böen), SCT024CB= Himmel halb bedeckt mit Gewitterwolken
Dahinter steht dann noch:
OCLN LTGICCC= vereizelt Blitze(LTG) IC(in Clouds) CC(cloud to cloud)

Das alles wurde soagr als SPECI ausgegeben, hießt: Schnelle Wertteränderung, die man ohne Verzögrung mitteilen muss (in neudeutsch und im Nachrichtenjargon würde man "Breaking News" dazu sagen ;) )
Steht noch mehr drin, ist aber nicht wetterbezogen, bzw. hier nicht wichtig.


Die nächste Meldung zur entspr. Uhrzeit, ebenfalls wieder als SPECI herausgegeben:

33015G32KT: Wind wie iben, 330° mit 15 Kts (ca. 30km/h) in Böen bis 32kts (ca. 60km/h)
10SM: Sicht mehr als 10 Meilen (16km)

TS (Tundestorms, Gewitter)
BKN024CB (Gewitterwolken 2400ft( ca. 550m) über Grund, stark bewölt fast vollkommen bedeckt)
BKN090 (starke Bewölung in 9000ft (ca. 2700m) ü.G.,
OVC110 (vollständig bewölkt in 11000ft, ca. 3500m, ü.G:)
16/08 (Temperatur/ Taupunkt)
A2994 (Luftdruck)
WSHFT (Windshift, d.h. der Wind dreht in sehr kurzer Zeit, angegeben mit Uhrzeit)
FRQ LTGICCCCA  NW-N (Häufige Blitze, IC in Cloud, CC Cloud to Cloud, CA Cloud to Air, in Richtung Norwest und West)
TS NW-N MOV SE (Himmelsrichtung der Gewitter mit Zugrichtung (d.h. hier Nordwest in Richtung Südost)

Verständnis für eine Klage hab ich da nicht mal in Ansatz! Und mit diesen Kanzleien, Eu Claim und andere, besteht für den Kläger auch kein Risiko, also auch keine Kosten. Da kann man wegen jedem Schrott vor Gericht ziehen- wie man hier sieht. Ob sinnvoll oder nicht. Egal, kostet ja nix!
Die EU VO schießt weit über das Ziel hinaus! Manche haben so Airlines als Geldgrube gefunden und nutzen das halt aus.
Man sollte bei einer nicht berechtigen Klage dem Kläger einfach die Gesamtkosten aufbrummen. Da würde man sich überlegen ob die Klage berechtig ist oder nicht und nicht einfach alle Ansprüche an irgendwelche Kanzleien abtreten und fröhlich sitzend auf dem Sofa auf die Kohel warten.
Diese EU Claim, Flightright und Co. Dinger sind für mich auf dem gleichen Niveau wie diese unsäglichen Abmahnanwälte! Das absolut letzte!

Manwi72

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #27 am: 16.04.2013, 16:13 Uhr »
Also ich find es ja spannend aber der Vergleich mit dem Stau gefällt mir....

Da wir meistens amerikanische Airlines fliegen, hatten wir noch nie Anspruch auf Entschädigung. 2005 haben wir für 17 Stunden verspäteten Rückflug LAX-FRA mit Air India mit ach und Krach übers Reisebüro 200 € pro Person erstritten. 2009 hingen wir insgesamt 10 Stunden länger in New York, zuerst La Guardia um dann endlich ab JFK mit der LH heimfliegen zu können. Auch damals war es Unwetter. Ging über US-Airways und wir bekamen NICHTS, nicht mal die Taxifahrt zum JFK oder irgendwas zu essen!!!

Ja uns gehts hier sehr gut mit unseren EU-Gesetzen  :roll:, aber die Entschädigungsansprüche findet ich schon sehr hoch gegriffen. Und lieber fliege ich 8 Stunden später und mit einer sicheren Maschine als mit technischem Defekt. Ich saß schon mal in einer Condor Maschine, die trotz defektem Sauerstoffsystem von Lissabon in die Dom Rep geflogen ist (1995 war das noch möglich). Das ganze auf ca. 5000 m Höhe und etwa 2 Stunden längerer Flugzeit. Ein schönes Gefühl war das nicht!

sim4000

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #28 am: 16.04.2013, 19:06 Uhr »
Also ich find es ja spannend aber der Vergleich mit dem Stau gefällt mir....

Da wir meistens amerikanische Airlines fliegen, hatten wir noch nie Anspruch auf Entschädigung.

Wenn es ein Direktflug von Deutschland ist, habt ihr schon einen Anspruch. Auch die amerikanischen Airlines haben eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland. Anspruch haben und Anspruch durchsetzen sind aber natürlich immer zwei unterschiedliche Dinge.

Ich hatte Anno 2006 eine 12 Stunden Verspätung von (damals noch) LTU NYC-DUS wegen Krankheit in der Crew. Bin im Holiday Inn untergebracht worden inkl. wirklich gutem Frühstücksbuffet. Dann gab es noch (auf Anfrage) einen 200 Euro LTU/Airberlin Voucher. Da der Flug nur 190 Euro gekostet hat, fand ich das damals fair. Bei einer anderen Verspätung mit Ryanair in 2010 gab es jedoch nix und die Airline war auch (wenig überraschend) unkooperativ. Hätte ich von den Services (flightright, etc) damals gewusst, hätte ich sie auch in Anspruch genommen. Kommt also auch immer etwas auf das Verhalten der Airline an. Wenn jeder seine EU-Fluggastansprüche immer durchsetzen würde, wäre das Geschäftsmodell der Fluggesellschaften nicht haltbar.

Um wieder zum Thread zurückzukommen:
Delta hat halt einfach nicht die Kapazitäten, Ersatzflugzeuge in DUS bereitzuhalten. Bei LH oder Condor könnte das anders sein.

Manwi72

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #29 am: 17.04.2013, 09:17 Uhr »
Nein, bei uns ging leider nichts, da für die amerikanischen Fluglinien beim Start in den USA Richtung Europa die EU-Rechte der Fluggäste nicht greifen. Wie es bei der entgegengesetzten Flugstrecke aussieht, keine Ahnung.... passierte uns immer nur auf dem Rückflug. Bei Ryan Air würde ich es nicht mal versuchen. Für einen 80 € Flug noch 250 € Entschädigung rauszuschlagen ist ja schon frech. Ich sehe es eben so, wenn die Verspätung tatsächlich auf Fehlplanungen der Airline zurück zu führen ist oder eben auf einen bewusst in Kauf genommenen Defekt an der Maschine... ok. Aber für Wetter, Crewtausch wegen Einhaltung der Ruhezeiten bei Verspätungen, Verspätungen durch Reparaturen an der Maschine vor dem Start.... dafür würde ich nun wirklich keine Entschädigungen verlangen, solange die Airline für eine angenehme Wartezeit sorgt.