Hallo an Alle !!!
KLM hat endlich auf meine E-Mail geantwortet:
Sehr geehrter Herr ,
sehr geehrte Frau ,
gerne möchten wir Sie informieren, dass Air France und KLM die Kundendienstkorrespondenz von Delta Air Lines in Europa bearbeitet.
Vielen Dank für Ihr Gespräch vom 15. März 2013. Mit Bedauern erfuhren wir von den Unannehmlichkeiten, die Sie auf Ihrem Flug DL15 von Frankfurt nach Atlanta am 24. Februar 2013, erleiden mussten. Dieser Verspätung zufolge mussten Sie eine unplanmäßige Übernachtung in Atlanta aufsich nehmen.
Unsere Aufzeichnungen zeigen, dass sein Flug DL15 aufgrund einer technischen Unregelmäßigkeit mit dem Hydrauliksystem mehr als drei Stunden später als geplant in Frankfurt abflog. Durch die entstandene Verspätung reichte die verbleibende erlaubte Arbeitszeit des Bordpersonals nicht mehr, um die gesamte Flugdauer zu arbeiten. Somit musste die Maschine in New York zwischen landen, um einen Crewwechsel vorzunehmen. Es tut uns sehr leid, dass er mehr als 8 Stunden später als geplant in Atlanta ankam.
Gemäß den EU-Empfehlungen steht Fluggästen im Falle von Flugverspätungen von mehr als drei Stunden eine monetäre Entschädigung zu, sofern die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände hervorgerufen wurde, auf die Delta Air Lines keinen Einfluss hat.
Wir haben den Flug DL15 eingehend überprüft und alle Einzelheiten dieser spezifischen Verspätung in Betracht gezogen. Somit können wir Ihnen bestätigen, dass die Umstände, die diese Verspätung verursacht haben, im Sinne der EU-Verordnung als außergewöhnlich gewertet werden. Folglich kann Delta Air Lines in diesem Fall keine monetäre Kompensation anerkennen.
Natürlich ist es uns bewusst, dass jede Störung im Reiseverlauf mit organisatorischen Schwierigkeiten verbunden ist. Deshalb bemühen wir uns immer die Flüge planmäßig durchzuführen. Als Zeichen unseres Bedauerns für die entstandenen Unannehmlichkeiten und um den negativen Eindruck, den dieser Hinflug hinterlassen haben könnte, zu mildern, erhielten Sie in Atlanta einen elektronischen Reisegutschein von USD 100,00. Unter Berücksichtigung der besonderen Situation, freut es uns, diesen Reisegutschein auf einen Wert von EUR 250,00 zu erhöhen. Der neu ausgestellte Gutschein ist maximal für 12 Monate ab Ausstellungsdatum gültig und kann als Teil- oder Gesamtzahlung auf allen veröffentlichen Air France, KLM, Delta Air Lines, Kenya Airways oder Cityjet Tarifen genutzt werden. Da der Gutschein auf dem postalischen Wege versandt wird, werden wir beide Gutscheine zu Ihren Händen senden.
Delta Air Lines ist immer bemüht, Ihnen einen angenehmen und entspannenden Flug zu bereiten und wir bedauern, dass wir unser Ziel auf dieser Reise nicht erreichen konnten. Wir freuen uns darauf, Sie bald wieder an Bord begrüßen zu dürfen, um Ihnen erneut von unseren Serviceleistungen zu überzeugen.
Mit freundlichen Grüßen .....bla, bla, bla
Selbstverständlich habe ich diese Angebot mit folgendem Wortlaut abgelehnt:
Hier meine Antwort:
Sehr geehrte Frau S. Saniinejad,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine E-Mail vom 15.03.2013 auf welche Sie heute am 05.04.2013 nach mehrmaliger Aufforderung meinerseits endlich Stellung beziehen.
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt zum zum Flug am 24.02.2013 ist inhaltlich korrekt dargestellt, jedoch möchte ich hiermit ausdrücklich betonen, dass die von Ihnen angebotenen Kompensation in Höhe eine Reisegutscheines von 250 €/ p.Ticket abgelehnt wird da ein technischer Defekt des Fluggerätes nach gängiger Rechtsprechnung keinen außergewöhnlicher Umstand darstellt, der zur Leistungsverweigerung der Entschädigungszahlung in Höhe von 600 €/ p. Ticket berechtigt. Die von Ihnen geschilderte bereits erhaltene Entschädigung in Höhe von 100 US Dollar am Flughafen in Atlanta sind mir unbekannt und wurden nicht geleistet bzw. ausgehändigt.
Ich fordere Sie nunmehr letztmalig auf, bis zum 19.04.2013 die gesetzliche Entschädigungszahlung in Höhe von 1200 € auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen.
Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keinen Zahlungseingang zu verzeichnen haben, werde ich nach bereits erfolgter Rücksprache mit meiner Rechtsschutzversicherung, Klage einreichen.
Ich hoffe, dass Sie mir dazu keine Veranlassung geben und Sie bis zum vorgenannten Zeitpunkt die gesetzlich geforderte Leistung erbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich werde weiter berichten..... Grüße Troli42