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Autor Thema: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta  (Gelesen 21012 mal)

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frank_gayer

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #45 am: 07.05.2013, 10:49 Uhr »
Hallo,

ich würde den Gutschein sofort annehmen. Wir hatten ja auch 5 Stunden Verspätung wegen schlechtem Wetter und wir haben auch über Flightright die 600 pP "eingeklagt". In der ersten Instanz hat Lufthansa abgelehnt und jetzt geht es über den Rechtsanwalt von Flightright in die zweite Runde.

fak20

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #46 am: 07.05.2013, 11:30 Uhr »
Das kann ich nun allerdings auch nicht verstehen, ist doch völlig ok von der Airline, von sich aus den Gutschein anzubieten. Das sind zur Zeit ca. 611 €! Was willst Du da noch mehr? Vielleicht sollte man auch nicht übertreiben, vor allem, da die Forderung der 600€ Zeit und Nerven kosten!

wav

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #47 am: 07.05.2013, 12:54 Uhr »
Ich würde den Gutschein auch nicht annehmen. Hat schon jemand dran gdacht, dass er vllt. innerhalb eines Jahres nicht mit der Airline fliegen kann/will ?

Willi

Detritus

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #48 am: 07.05.2013, 13:07 Uhr »
ich würde den Gutschein sofort annehmen. Wir hatten ja auch 5 Stunden Verspätung wegen schlechtem Wetter und wir haben auch über Flightright die 600 pP "eingeklagt". In der ersten Instanz hat Lufthansa abgelehnt und jetzt geht es über den Rechtsanwalt von Flightright in die zweite Runde.

Ich bin ein wenig verwundert, dass Flightright das überhaupt angenommen hat. Denn auch wenn ich grds. die Ausgleichsregelungen begrüße bei denen Airlines für "selbstverschuldet" Verspätungen den Kopf hinhalten kann die Airline für schlechtes Wetter ja nun wirklich nichts und deswegen ist das ja auch explizit als "außergewöhnliche Umstände" von der Entschädigungsverpflichtung ausgeklammert.

borni

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #49 am: 07.05.2013, 14:36 Uhr »
Ich würde den Gutschein auch nicht annehmen. Hat schon jemand dran gdacht, dass er vllt. innerhalb eines Jahres nicht mit der Airline fliegen kann/will ?

Willi

Die Airline meldet sich nach drei Tagen von sich her um den Fall zu regeln mit einen sehr guten Angebot den wenn der Gutschein sogar übertragbar ist kann man den auch an Freunde oder Familie weitergeben (ergo zu Geld machen) und ich denke wenn sie fragen würden ob man die Gültigkeit des Gutscheins nicht länger ansetzen kann würde US bestimmt auch nicht nein sagen den für mich klingt es das US den Fall schnell und unbürokratisch vom Tisch haben möchte !

Aber naja wir deutschen stehen ja bekanntlich auf unser "gültiges Recht" ob das gut oder schlecht für uns ist spielt erst einmal keine Rolle  :wink:

Smartdriver76

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #50 am: 07.05.2013, 15:10 Uhr »


Aber naja wir deutschen stehen ja bekanntlich auf unser "gültiges Recht" ob das gut oder schlecht für uns ist spielt erst einmal keine Rolle  :wink:

Im Grunde war mir die Entwicklung dieses Threads schon klar, als ich das gestern gepostet habe. Ich werde in diese Diskussion nicht einsteigen. Allen, denen langweilig ist, rate ich daher zu einem der diversen Apple Threads hier im Forum.



suzemir

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #51 am: 07.05.2013, 15:17 Uhr »
Wir haben im Februar 2011 mit Condor Von LAS nach FRA 24 Stunden Verspätung gehabt. Es gab sofort kostenlos Hotel (Southpoint) und Verpflegung plus kleine Einkaufsgutscheine für Flughafen. Als Grund gab Condor Rotationprobleme beim Einsatz der Flugzeuge an. Auf Deutsch sie hatten zu wenig startbereite Flugzeuge. Rein zufällig waren damals auch Kollegen betroffen, die mit dem selben Flieger, aber von den Malediven zurück wollten. Auf meine Mail wegen dem EU Taschengeld kam natürlich die Absage. Wir haben dann geklagt und gewonnen und das Geld nebst Zinsen bekommen. das Ganze zog sich über ein Jahr hin.
Nun bin nicht jemand, der gerne klagt, aber meine Frau hatte damals Unfall und musste überraschend in Deutschland bleiben. Das Umbuchen mussten wir richtig teuer bezahlen, was am Ende der Grund war, dass wir geklagt haben. Man sieht sich immer zweimal im Leben.

geesy

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #52 am: 07.05.2013, 15:24 Uhr »
Nun bin nicht jemand, der gerne klagt, aber meine Frau hatte damals Unfall und musste überraschend in Deutschland bleiben. Das Umbuchen mussten wir richtig teuer bezahlen, was am Ende der Grund war, dass wir geklagt haben. Man sieht sich immer zweimal im Leben.

Ohne die letzten drei Sätze hättest du aufgrund der Verspätung natürlich meine volle Unterstützung wegen der Entschädigung.

borni

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #53 am: 07.05.2013, 17:12 Uhr »


Aber naja wir deutschen stehen ja bekanntlich auf unser "gültiges Recht" ob das gut oder schlecht für uns ist spielt erst einmal keine Rolle  :wink:

Im Grunde war mir die Entwicklung dieses Threads schon klar, als ich das gestern gepostet habe. Ich werde in diese Diskussion nicht einsteigen. Allen, denen langweilig ist, rate ich daher zu einem der diversen Apple Threads hier im Forum.

Lol spitzen Antwort , weil ich deine Meinung nicht teile ist mir also langweilig... großartig  :lol:

PS:Natürlich clever den Rest des Zitates zu streichen so schaut das ganze irgendwie besser aus wa  :P

PS2:Vieleicht hast du ja nun Glück und US bezahlt, wenn aber nicht viel Spaß beim Klagen, bis du dein Geld dann hast haben andere schon einen weiteren schönen Urlaub gehabt oder haben den Gutschein zu Geld gemacht und schön Zinsen auf die Kohle bekommen (naja was man derzeit so an Zinsen halt bekommt)
und das fast ohne was dafür zu tun.....

JürgenH

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #54 am: 07.05.2013, 20:17 Uhr »
Da bietet die Airline einen Gutschein in Höhe von 610 Euro p.P. und es gibt wirklich Leute, die ablehnen und 600 Euro p.P. haben wollen! Phänomenal! V.a. weil man den Gutschein Übertragen kann...

Kann mich da "borni" nur anschließen!

Der Deutsche braucht anscheinend seine Paragraphen, sonst wird er nicht glücklich.
Dem angehenden Kläger wünsche ich ein schönes, langes, nerviges Verfahren und hoffe, das US da nicht nachgibt!

Ich habe schon verständnis für die EU Regeln und deren ursprünglichen Sinn, aber nicht mehr für die aktuellen Ausartungen und Geschwüre, die das angenommen hat, die dem ursprünglichen Sinn völlig entgegen stehen.

Den Ausdruck "Stoppuhr-Passagier" finde ich übrigens geil.

Buba

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #55 am: 08.05.2013, 10:48 Uhr »
Hallo, also ich denke ohne Anwalt geht es bei den meisten Airlines leider nicht.
Mit Airberlin 23h verspätung von NY-DUS aufgrund eines technischen Defekts, 1 Jahr mit Anwalt mit Airberlin diskutiert. 1 Tag vorm Gerichtstermin hat dann AB eine Zahlungszusage gegeben und entpsrechend 600€ pro Person + Zinsen überwiesen.

Damals war das Krisenmanagment von AB am Flughafen eine Katastrophe, daher war ich auch leider sehr geladen und habe das ganze dann durchgezogen.

Wenn allerdings wie letztens mit US Airways von FRA-PHI mit weiterflug nach Las Vegas der Flieger schon 1h verspätung hat (techn. defekt)wir den Anschlussflug verpassen (Imigration,Koffer), man aber bereits am Gate von jubelden US Airways Leute in Empfang genommen wird die direkt neue Tickets für den nächsten Flug haben und einen anfeuern das man den eigentlichen Flug noch bekommen kann "You can make it.....gogoogooogoooo"(der Pilot hatte Gas gegeben und wir hatten etwas von der verspätung aufgeholt) dann fühlt man sich doch gut betreut und trotz der 4h verspätung habe ich von einer Vorderung abstand genommen.
Wie immer.....wie es in den Wald hinein halt.....so kommt es auch zurück.
Will heissen, wenn ich mich gut betreut fühle kann ich mit der verspätung leben, niemand ist perfekt, wenn man aber von vorn bis hinten verar..... wird dann sollte man auch die konsequenzen tragen.

Soulfinger

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #56 am: 08.05.2013, 10:52 Uhr »
Ja, sehe ich auch so. Besch***enes Krisenmanagement bei Airberlin - da bin ich auf die Barrikaden (bin 2 ganze Tage später in den Urlaub gekommen). Bei LH letzten Dezember Direktflug nach MIA hatte 3 Stunden Verspätung wegen eines Defekts der Maschine. War zwar Ärgerlich, aber der Urlaubsfreude tat es keinen Abbruch, obwohl ich zum Heat-Spiel erst zum Viertel eingelaufen bin.
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Jack Black

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #57 am: 08.05.2013, 11:02 Uhr »
Ist doch völlig OK der Gutschein - ist schon der nächste Urlaub gesichert! Aber es gibt halt immer Leute, die den Hals nicht voll bekommen . . .

Das ist doch wirklich individuell verschieden. Wenn Du das benutzen und einsetzen kannst, ist das für Dich sicher in Ordnung. Wenn aber aus irgendeinem Grund (und derer gibt es sicherlich viele) der Gutschein nicht eingelöst werden kann, was nutzt er dann?

Ich sage immer, ein "Gutschein" ist stark reduziertes Geld: man hat keine Wahl bei der Ware, die man dafür bekommt und zu allem Überfluss verfällt er möglicherweise auch noch irgendwann. Wenn der Gutschein, auf Grund dieser derben Einbußen, wenigstens einen höheren Wert hätte und übertragbar wäre. Aber so? Ein schlechter Tausch im Vergleich zu Geld!

motorradsilke

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #58 am: 08.05.2013, 11:59 Uhr »
Wenn der Gutschein, auf Grund dieser derben Einbußen, wenigstens einen höheren Wert hätte und übertragbar wäre. Aber so? Ein schlechter Tausch im Vergleich zu Geld!

Übertragbar war der Gutschein ja wohl. Man hätte ihn also verkaufen können und hätte ohne Stress eine schöne Summe gehabt (falls man ihn nicht selbst nutzen kann).

wav

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #59 am: 08.05.2013, 12:19 Uhr »
Mit dem Kauf eines Tickets schließe ich einen Beförderungsvertrag mit einer Airline ab, dessen rechtliche Grundlagen zumindest die Airline genau kennen sollte. Zu diesen Grundlagen gehört eben auch, dass in bestimmten Fällen Entschädigungszahlungen für ausgefallene/verspätete Flüge fällig werden. Warum sollte jemand darauf verzichten ? Die Airline kennt doch das Risiko ganz genau und sollte es in ihren Tarifen einkalkuliert haben.

Der Fluggast muss sich doch dann in seinen Rechten nicht einschränken lassen, nur weil es für die Airline billiger oder einfacher wäre !

Es käme doch auch kein Mensch auf die Idee, ein vollkaskoversichertes Auto, mit dem er innerhalb der ersten 3 Monate einen Unfall hat, reparieren zu lassen, wo er doch den Anspruch auf einen Neuwagen hat !