Wenn diese Bestimmung für Flüge gilt, die nach dem 21.4. gebucht wurden, kann man davon ausgehen, dass sie bei der Buchung mitgeteilt werden muß (von Reisebüro, auf der Buchungsseite, usw.), was idR auch geschieht. Also - keine Überraschung beim Checkin...
Die Gepäckvorschriften ändern sich oft genug, um sich nicht auf die Kenntnisse der letzten Reise verlassen zu können. Für mich gehört das Lesen der Reiseunterlagen zu den normalen Reisevorbereitungen. Das gilt für Flug, Mietwagen, Hotelbuchungen, usw.
Ich kann den Ärger wegen der Kühlbox verstehen, wir sind vor Jahren auf billig-Kühlboxen und Eis vom Supermarkt umgestiegen...