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Autor Thema: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung  (Gelesen 21658 mal)

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partybombe

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattu
« Antwort #75 am: 29.06.2020, 17:00 Uhr »
Ich möchte mich an persönlichen Streitigkeiten nicht beteiligen.

Chargeback ist geeignet bei Kreditkartenzahlungen, wo (vereinfacht ausgedrückt) die Leistung durch den Auftragnehmer nicht erfolgte. Bei meiner KK habe ich 120 Tage Zeit ab dem vereinbarten Leistungs-/Flugtermin. Es gibt einen - nach meinen mehrfachen Erfahrungen in solch klaren Fällen ehr theoretischen - Rückzahlungsvorbehalt, wenn der Auftragnehmer begründet widerspricht, weil sich der Sachverhalt z.B. anders als vom Antragsteller beschrieben darstellt; das ist ja wohl auch logisch.  In den von mir beschriebenen Fällen gegen Fluggesellschaften ging ich bisher immer von Flugannullierungen (durch die Fluggesellschaft) aus. In all meinen Fällen wurde der Flugpreis nach Prüfung durch DKB zurückerstattet; der Vorbehalt wurde nie wirksam (auch nicht bei Air Berlin nach Konkurs).
Ich finde, man sollte hier die geschilderten Fälle nicht immer wieder verändern.

Daneben gibt es Mahnverfahren, aber auch das Schlichtungsverfahren, den Klageweg und sicherlich noch weiteres. Manches davon wurde bereits hier beleuchtet.

Detritus

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #76 am: 29.06.2020, 17:18 Uhr »
Welcher KK Anbieter ist das denn?

motorradsilke

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #77 am: 29.06.2020, 17:23 Uhr »
Welcher KK Anbieter ist das denn?
Schreibt er doch, DKB.

Detritus

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #78 am: 29.06.2020, 17:47 Uhr »
Die haben verschiedene Karten (Visa / MC / MM / HH).

Da wäre eine etwas genauere Angabe nicht schlecht.

partybombe

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #79 am: 29.06.2020, 18:11 Uhr »
Die haben verschiedene Karten (Visa / MC / MM / HH).

Da wäre eine etwas genauere Angabe nicht schlecht.
DKB-LH-Mastercard

Jack Black

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #80 am: 29.06.2020, 18:12 Uhr »
Wie ich weiter vorne beschrieben habe, ist Chargeback für Kreditkartenbelastungen eine Möglichkeit, die aus meiner Erfahrung bei klaren Fällen (z.B. auf die Flugstreichung erfolgt keine Rückerstattung gemäß EU-Recht) sehr gut funktioniert. Dazu benötigt man keinen Anwalt und kein Gericht, dauert etwa 4, max 6 Wochen.

Habe ich auch angestoßen, das Chargeback hat (genau wie eine Rückbuchung) eine ziemlich knappe Frist und die beträgt ebenso nur 2 Monate, bei Corona ausnahmsweise bei manchen Instituten 3 Monate (wegen der großen Anfrage). Und zwar 3 Monate nach Zahlung. Damit ist das Verfahren von vorneherein sinnlos, ich habe im August 2019 bezahlt. Für einen Flug im März 2020. Da ist die Frist schon um Monate(!) überschritten.
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Jack Black

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #81 am: 29.06.2020, 18:18 Uhr »
Welcher KK Anbieter ist das denn?

Im Prinzip haben das alle, nennt sich bei manchen (u.a Advanzia) auch einfach "Reklamation". Gilt in der Tat ggf. sogar bei Insolvenzen der Airlines. Das große Problem ist aber die knappe Frist, in aller Regel wie bei Rückbuchungen auf 8 Wochen beschränkt. Gerade bei langfristigen Buchungen ist die längst verstrichen, wenn der Flug gestrichen wird.
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partybombe

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #82 am: 29.06.2020, 19:03 Uhr »
Welcher KK Anbieter ist das denn?

Im Prinzip haben das alle, nennt sich bei manchen (u.a Advanzia) auch einfach "Reklamation". Gilt in der Tat ggf. sogar bei Insolvenzen der Airlines. Das große Problem ist aber die knappe Frist, in aller Regel wie bei Rückbuchungen auf 8 Wochen beschränkt. Gerade bei langfristigen Buchungen ist die längst verstrichen, wenn der Flug gestrichen wird.

Nach meinen Informationen darf die Abbuchung bei meiner KK nicht mehr als 540 Tage! zurückliegen. Weiterhin soll die Reklamation möglichst schnell, jedoch erst nach Ablauf der Mahnfrist (erfahrungsgemäß sollte diese mind. 7, besser ein paar Tage mehr betragen), erfolgen.
Vermutlich sind die Regelungen nicht genau gleich. Ein derartiger Unterschied wäre mir unverständlich, ist aber möglich (unterschiedliches Vertragsrecht durch Einzelregelungen); ich würde die KK wechseln.

Die Rückbuchung muss gemäß EU-Recht eigentlich in 7 Tagen erfolgen - zur Erinnerung: ich schildere eine Flugstreichung durch die Fluggesellschaft wegen Corona.
Wichtig ist bezüglich dem Changeback u.a. dass man versucht hat, den Sachverhalt zuerst direkt mit mit der Fluggesellschaft zu klären. Wenn man in diesem Verfahren eine angebotene Alternative (z.B. Gutschein) nicht annehmen will (was man ja ausdrücklich nach Eu-Recht nicht muss), so muss man (auch ) dies dieses der Gesellschaft mitteilen und weiterhin eine Gutschriftzusage verlangen. Danach kommt die Fristsetzung auf Rückerstattung. Alles ist zu dokumentieren.
Unter Berücksichtigung des gesamten Ablaufs ergibt  sich für mich eine denkbare Einleitung des Changeback nach etwa 1 Monat. Ich habe im letzten  Fall etwa 6 Wochen Zeit geben.

Ich denke es gibt im Internet jede Menge auffindbare Erläuterungen zu Changeback.

partybombe

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #83 am: 29.06.2020, 19:46 Uhr »
Die Changeback-Regelungen für Mastercard habe ich auf die Schnelle auch gefunden:
https://www.mastercard.us/content/dam/mccom/global/documents/chargeback-guide.pdf
Wer mag kann sich ja vertieft einarbeiten. Aus meiner Schnelldurchsicht ist in unseren Fällen der letzte Leistungszeitpunkt als maßgeblich (nach meiner Auffassung Zeitpunkt des Abflugs oder Landung des Rückfluges) definiert. Ab dann hat man wohl mindestens 120 Tage Zeit, einen Chargeback durchzuführen.
Ein guter Monat (30 bis 40 Tage) sollte jedoch reichen, um das Changeback einzuleiten.


Jack Black

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #84 am: 29.06.2020, 19:47 Uhr »
ich würde die KK wechseln.

Habe ich gerade auch gedacht. Aber - immerhin Deiner Hartnäckigkeit geschuldet - habe ich herausgefunden, dass ich (wie ganz viele Kunden) von meinem Institut versucht werde, vorsätzlich abzuwimmeln. Das sind doch alles Verbrecher (oder haben wirklich keine Ahnung, was ich nicht glauben mag).

Stiftung Warentest hat schon nach der Thomas Cook Pleite recherchiert und einen Artikel mit wirklich fürchterlichem Inhalt veröffentlicht: viele Banken, viele Kreditkarteninstitute lehnen das Chargeback ab (wie bei mir) unter allen möglichen (falschen) Behauptungen. Demnach ist es wohl so, dass das Chargeback ein Leistungsversprechen der Kreditkartennetzwerke (Mastercard, VISA, American Express) ist und jede emittierende Bank daran teilnimmt (aber offensichtlich in schweren Zeiten nicht will).

Das beste ist in der Tat der GEÄNDERTE(!) Termin für den Leistungsanspruch bei nicht stattgefundenen Reisen. Was ja Sinn macht, genau mein Problem.Zum Zeitpunkt, wo die Reise stattfindet und der Veranstalter die Reise cancelt, ist der Termin meistens abgelaufen. Das gilt aber speziell bei Mastercard NICHT, da fängt die Frist erst an, wenn der LETZTE Leistungszeitpunkt (i.A. der Rückflug) verstrichen ist. Und dann muss man noch 60 Tage warten, bis das gegnerische Unternehmen endgültig die Zahlung verweigert. Und für Reisen gelten auch noch andere Fristen als die üblichen 8 Wochen, Minimum 120 Tage, bei Zahlungstransaktion innerhalb von Deutschland (ist bei mir ja auch der Fall) sogar 240 Tage. Das steht so in den Bedingungen von Mastercard (gefunden auf Travel Dealz).

Da ich den ganzen Mist ja schon hinter mir habe, werde ich die Unterlagen von meinem Anwalt an Advanzia schicken und dazu die AGB von Mastercard. Dann bin ich mal gespannt, was dann passiert. Aber dass die Institute auf konkrete Anfrage (wo man als Kunde eigentlich einen Hilfeservice erwartet) falsch informieren, das haut wieder mal dem Fass den Boden aus.

Wer sich das alles selbst antun will, der Link zum Artikel von Stiftung Warentest: https://www.test.de/Thomas-Cook-Insolvenz-Banken-lassen-Kunden-im-Stich-5532014-0/
Und gleich noch den Artikel von Travel Dealz hinterher: https://travel-dealz.de/blog/chargeback-insolvenz/

Bin gespannt, ob das auch den Schutzschirm "durchdringt", aber jetzt habe ich schon so viel unternommen, dann ziehe ich das auch noch durch.
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partybombe

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« Antwort #85 am: 29.06.2020, 19:53 Uhr »
Freut mich, dass ich jemanden überzeugen konnte - und das alles ohne Beschimpfungen  :lolsign:

Die Regeln für Mastercard hatte ich  - für die ganz Fleißigen - ja bereits als Link angefügt.  :guckstdu:

Jack Black

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #86 am: 29.06.2020, 20:10 Uhr »
Freut mich, dass ich jemanden überzeugen konnte - und das alles ohne Beschimpfungen  :lolsign:

Außer vielen Mühen kostet es ja auch nichts. Und ich habe ja alles fertig, muss es nur zusammenpacken und abschicken. Aber ich habe da angerufen und selbstverständlich ganz konkret nach Fristen und dem Formular gefragt - das Formular habe ich nicht bekommen, als Frist wurden mir die o.g. Daten genannt. Drecksäcke...

Stiftung Warentest lobt nur ganz wenige Banken für richtige Beratung:

Zitat
Korrekt sieht es dagegen für Kunden mit Miles & More-Karten aus: Sie werden voll­ständig über alle Erstattungs­möglich­keiten, einschließ­lich des Char­geback-Verfahrens, informiert. Auch die Berliner Volks­bank macht es richtig. Die Deutsche Kredit­bank AG (DKB) wirbt sogar auf ihrer Internetseite mit der Reklamation der Reise­kosten, wenn Betroffene „einen Flug, ein Hotel oder eine Reise“ mit der DKB-Visa-Card bezahlt haben.
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partybombe

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #87 am: 30.06.2020, 09:23 Uhr »
Freut mich, dass ich jemanden überzeugen konnte - und das alles ohne Beschimpfungen  :lolsign:

Außer vielen Mühen kostet es ja auch nichts. Und ich habe ja alles fertig, muss es nur zusammenpacken und abschicken. Aber ich habe da angerufen und selbstverständlich ganz konkret nach Fristen und dem Formular gefragt - das Formular habe ich nicht bekommen, als Frist wurden mir die o.g. Daten genannt.
Naja, ich verfolge die Diskussionen hier im Forum generell auch schon länger, da erscheint mir das Verstehen wollen, die Faktenabwägung und überzeugt werden oft die Ausnahme zu sein.
Wenn es anders sein sollte, ist es um so besser. :sorry:

partybombe

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #88 am: 30.06.2020, 10:29 Uhr »
Auch unsere zweite KK von ING hat wohl recht gute Beschreibungen
 :guckstdu:
https://www.ing.de/ueber-uns/wissenswert/corona-reise/

Jack Black

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #89 am: 30.06.2020, 21:54 Uhr »
Auch unsere zweite KK von ING hat wohl recht gute Beschreibungen
 :guckstdu:
https://www.ing.de/ueber-uns/wissenswert/corona-reise/

Findest Du die wirklich gut? Finde ich ehrlich nicht. Auch da wird zur Annahme eines Gutscheins geraten, insgesamt ist mir das viel zu aktionslastig zu Ungunsten des Kunden. Es ist doch die Airline, die die Leistung nicht erbracht hat und die nicht mit der gesetzlich vorgeschriebenen Erstattung reagieren will. Dennoch verlangt auch ING, dass der Kunde alles versucht, um eine Einigung zu erzielen. Das entspricht überhaupt nicht meinem Rechtsempfinden, der Kunde hat doch schon alles getan und vollumfänglich bezahlt. Die Airline hat gar nichts getan und will das Geld behalten. Dann muss doch die Airline alle Mittel versuchen, den Kunden mit einer Gutschrift zu überzeugen. Es gäbe wichtige Optionen, eine Gutschrift attraktiver zu gestalten, als bei uns beispielsweise:

1) Keine zeitliche Beschränkung. Geld ist auch nicht zeitlich beschränkt, wieso ist ein Gutschein nur so kurz gültig?
2) Keine monetäre Beschränkung. Ich habe eine Leistung gebucht, wieso muss ich erneut nach dem besten Angebot für diese Leistung suchen, obwohl die Airline die Leistung nicht erbracht hat?
3) Man könnte mit allen möglichen Zusätzen (kostenlose Getränke an Board für Economy, Lounge Zugang etc. pp.) den Gutschein attraktiver gestalten.

Insgesamt ist speziell der Condor Gutschein nur eine Art eingeschränktes Geld mit stark reduziertem Leistungsumfang. Ohne jeglichen Ausgleich. Und die "Vorschläge" auf der ING Seite laufen alle darauf hinaus, dass der Kunde machen muss, machen muss, machen muss - dabei hat der doch schon alles gemacht, er hat nämlich seit Monaten schon den vollen Preis bezahlt. Mehr geht wirklich nicht.

Ich finde es nicht gut, was ING dort schreibt. Es ermutigt nur sehr wenig, den steinigen Weg des Chargeback einzuschlagen - und das erscheint mir durchaus so gewollt. Was Advanzia betrifft, ich habe gestern noch alle Unterlagen gesammelt und via Email versandt. Ich habe bislang nicht einmal eine Empfangsbestätigung bekommen. Das ist (sorry) einfach zum Kotzen. Das gehört sich nicht, ich habe Verständnis, wenn die Bearbeitung länger dauert. Aber wenigstens eine Bestätigung zu verschicken, dass man sich die Dinge anschaut (und erhalten hat), das ist das Mindeste, was ich verlange. Aber selbst das scheint zu viel verlangt zu sein. Morgen rufe ich an und frage nach. Nervig.
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