Trotzdem wurde es mit teilweise falschen Angaben (die leider auch auf falschen Angaben von Banken beruhen) oder veränderten Fällen zerredet bzw. inhaltlich bezweifelt und somit gewissermaßen - sicherlich unbewusst - das Geschäft der „Großen“ (Fluggesellschaften) betrieben.
So sind wir Menschen eben, aber es ist ja auch letztendlich ein Problem, ein wirklich großes Problem, wenn die Bank nicht mitmacht. Für mich konkret stellt sich die Frage, was mache ich denn, wenn Advanzia weiterhin auf stur schaltet und den Chargeback unter Verweis auf überzogene Fristen ablehnt? Dann werde ich mit Sicherheit nicht klagen und Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht das gleiche. Letztendlich spielt es keine Rolle, dass jemand anderes mit seinem Anspruch durchgedrungen ist. Das ist genau das Problem.
Aber, wie gesagt, man sollte das alles nicht überbewerten, es kann jeder nur aus seinem Erfahrungshorizont beurteilen und die Ursachen liegen ganz sicher bei den Airlines und bei den Banken, nicht bei den Kunden.
Und wenn es darum geht, valide Problemlösungen zu liefern, einen Schuss habe ich auch noch frei: in unserem Forum kam der wertvolle Hinweis auf den Käuferschutz von Paypal. Paypal bietet im Rahmen seines Zahlungsservices zwei verschiedene Typen von Zahlungen an, zum einen die geschäftliche Zahlung und zum anderen die Freundschaftszahlung. Die Freundschaftszahlung ist frei von Gebühr, genießt aber auch keinerlei Schutzmechanismen. Die geschäftliche Zahlung beinhaltet einen Käuferschutz, der inhaltlich sehr ähnlich zum Chargeback Verfahren ist. Auch dort wird eine Erstattung zugesagt, wenn eine Partei nicht liefert. Auch das habe ich ausführlich recherchiert, in der Tat werden auch dort Insolvenzen von Airlines gedeckelt, wenn geschäftlich gezahlt wurde. DIe Problempunkte:
1) Erst einmal muss der Vertragspartner (bei mir also Condor) überhaupt Paypal als Zahlungsmittel akzeptieren. Das ist bei Condor leider nicht der Fall, von daher wäre das bei mir keine Lösung gewesen.
2) Der Käuferschutz hat für alle Arten von Transaktionen eine Höchstfrist und die beträgt in jedem Fall 180 Tage ab Transaktion. Auch das wäre in meinem Fall leider ein K.O. Kriterium gewesen. Wer also den Käuferschutz in Anspruch nehmen will, sollte nicht allzu früh vor Abflug buchen.
3) Die geschäftliche Transaktion ist mit vergleichsweise hohen Gebühren behaftet, nämlich 2,5% des Kaufpreises. Bei Tickets im Wert von 4.000,-€ ist man also mit stolzen 100,-€ dabei. Aber, da bin ich auch ehrlich, das wäre es mir wert. Immerhin hat man damit ein Mittel in der Hand, sich gegen eine Insolvenz der Airline abzusichern.
So, das waren die wichtigsten Eckpunkte, vielleicht hilft auch dieser Hinweis zukünftig diesem oder jenem bei der Buchung seines nächsten Flugs.