Richtig, total OT.
Aber noch ein Satz zu Aldi: selbst wenn die Ware vergriffen, wird kein
Konsument deswegen vor Gericht ziehen und die Kosten in Kauf nehmen,
die entstehen können. Das Geschäft muss ja nur beweisen, das irgendwo in D
noch 1 Gerät übrig war, aber halt nicht beschafbar (z.B. durch falsche Warenkontrollen).
Wer will denn da bitte klagen? Und was hättest du als Konsument davon? Nichts!!! Nur
Ärger und Zeit, die es kostet.
So aber nun bitte zum Thema zurück. Teil uns einfach mal die Rückmeldung von
Orbitz mit.
Gruß
Aaronp