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Autor Thema: Flugzeitenänderung bei Orbitz  (Gelesen 5244 mal)

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Gutenberg

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Re: Flugzeitenänderung bei Orbitz
« Antwort #15 am: 07.08.2007, 15:01 Uhr »
BGB dürfte eine amerikanische Fluglinie nicht die Bohne interesieren.

Es geht doch da vermutlich nur um ein paar Dollar oder sehe ich das falsch?
Wobei es schon ärgerlich ist.

Du schließt einen Vertrag auf die Transportleistung, aber nicht auf die Ankunftszeiten!

Gruß!  Jörg
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Schutzschi

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Re: Flugzeitenänderung bei Orbitz
« Antwort #16 am: 07.08.2007, 15:17 Uhr »
Wie gesagt bei Orbitz versuche ich es einfach mal auf gut Glück. Man muss ja jede Chance nutzen  :wink: Es geht hier um 100 EURO (sofern die Flugzeiten nicht noch zehn mal geändert werden). Das bringt uns jetzt nicht um aber "weh" tut es natürlich trotzdem  :?



magnum

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Re: Flugzeitenänderung bei Orbitz
« Antwort #17 am: 07.08.2007, 15:33 Uhr »
Was lernen wir daraus ?

Das nächste Mal nicht zu knapp buchen ;)

Hank

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Re: Flugzeitenänderung bei Orbitz
« Antwort #18 am: 07.08.2007, 15:36 Uhr »
Und ich habe noch immer keine rechtlichen stichhaltigen ARgumente die besagen, dass das so in Ordnung ist.

Weil Du hier immer wieder nur auf Deinem Wunschdenken herumreitest anstatt mal die anderen Threads zum Thema zu lesen oder einfach nur die Beförderungsbedingungen der Airline. Dazu brauchst Du nicht zu klagen, da reicht schon lesen können (und wollen) aus.

Aber m. E. kommt es auch gar nicht darauf an, ob die Flüge einzeln oder zusammen gebucht werden.

Doch, genau darauf kommt es an!!!

Denn natürlich sind Flugzeitänderungen statthaft. Und bei einem Ticket, also einem itinerary wäre die Anlage in der Pflicht, Dich umzubuchen. Aber auch nur dann. So, wie die Konstellation jetzt ist, kannst Du nur auf Kulanz hoffen, mehr nicht!

Genausowenig wie Dich z.B. die Lufthansa Dich kostenlos auf den nächsten Flug umbuchen müßte nur weil Dein Zug zum Flug im Winterfahrplan auf einmal zwei Stunden später ankommt als zur Zeit der Flugbuchung.


Natürlich haben wir die einzelnen Flüge gebucht weil das billiger war und wir das von den Zeiten her besser aussuchen konnten. Beim nächsten Mal bin ich sicher schlauer...

Da frage ich mich doch aber ernsthaft, warum Du nicht schon dieses Mal schlauer gewesen bist, wo Du doch bereits vorher schon einmal in einer ähnlichen Situation warst??
Cheers,

Hank !




Schutzschi

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Re: Flugzeitenänderung bei Orbitz
« Antwort #19 am: 07.08.2007, 15:51 Uhr »
@magnum

Aber wenn man so kurz in den USA ist möchte man ja nicht so viel Zeit am Flughafen verbringen. Aber da hast du schon Recht  :oops:

@Hank

Wo bitte steht das? Du behauptest dass das so ist aber deine einzige Grundlage sind die Beförderungsbedingungen der Airline die relativ wenig interessieren, wenn es gesetzlich anders ist. Ich habe schon etliche Threads gelesen aber alles was man dazu lesen kann ist "Das steht in den AGB´s so drin und darum ist das so. Pech gehabt" Ich möchte damit nur sagen, dass man grundsätzlich nicht immer glauben soll was in den AGB´s oder anderen Verträgen drin steht weil sehr vieles davon einfach nichtig ist. Ein (abwägiges) Beispiel: Aldi & Co. verteilen Werbung mit Aktionsware (z. B. die begehrten PC´s ) mit dem Hinweis "nur so lange der Vorrat reicht". Jeder meint "dann hast du Pech gehabt wenn am Nachmittag kein PC mehr da ist". Aber das ist eben NICHT so. Die müssen das 3 Tage vorrätig haben. Nur mal als Beispiel, dass man nicht immer alles so hinnehmen muss wie die das einem verkaufen wollen. Man muss bestimmte Dinge halt auch einfach nur hinterfragen und nicht einfach nur glauben was da geschrieben steht.




Hank

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Re: Flugzeitenänderung bei Orbitz
« Antwort #20 am: 07.08.2007, 16:04 Uhr »
Man muss bestimmte Dinge halt auch einfach nur hinterfragen und nicht einfach nur glauben was da geschrieben steht.

Das hast Du ja nun reichlich getan, aber so richtig was bei rumgekommen ist dabei ja auch nicht, oder?

Du fragst solange, bis Du hörst (liest), was Du hören (lesen) willst. Man nennt sowas auch "Beratungsresistenz".

Wo das Ganze steht, habe ich geschrieben. Der Vergleich mit den Aldi-Computern ist ein ähnlicher Bruder Hinkebein wie der Vergleich mit der Autowerkstatt. Es steht in keinem Gesetz, daß Du auch nachmittags noch einen Computer bekommen mußt. Nur weil das einige Verbraucherzentralen gerne so hätten und einige Gerichte das vielleicht auch so gesehen haben, muß man das individuelle Anrecht darauf einklagen oder sich damit abfinden. :arrow: Gesetz behandelt Kunden stiefmütterlich
Cheers,

Hank !




Jack Black

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Re: Flugzeitenänderung bei Orbitz
« Antwort #21 am: 07.08.2007, 16:04 Uhr »
Beispiel: Aldi & Co. verteilen Werbung mit Aktionsware (z. B. die begehrten PC´s ) mit dem Hinweis "nur so lange der Vorrat reicht". Jeder meint "dann hast du Pech gehabt wenn am Nachmittag kein PC mehr da ist". Aber das ist eben NICHT so. Die müssen das 3 Tage vorrätig haben. Nur mal als Beispiel, dass man nicht immer alles so hinnehmen muss wie die das einem verkaufen wollen.

Jetzt wäre es natürlich perfekt, wenn Du das zugehörige Gesetz mit angibst und ggf. noch ein passendes Urteil. Ich persönlich glaube nämlich ganz und gar nicht, dass ALDI den PC in beliebigen Stückzahlen drei Tage auf Lager haben muss (wie soll das gehen?). Aber das ist nun nur meine Meinung, deren Wahrheitsgehalt Du jetzt sicherlich widerlegen kannst.

Grüße
Rainer

magnum

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Re: Flugzeitenänderung bei Orbitz
« Antwort #22 am: 07.08.2007, 16:11 Uhr »
Zitat
Aber wenn man so kurz in den USA ist möchte man ja nicht so viel Zeit am Flughafen verbringen. Aber da hast du schon Recht
Selbstverständlich. Auch wenn man länger dort ist, sind lange Flughafenaufenthalte ätzend.

Aber hier sollte man vielleicht trotzdem nicht auf jede Minute achten. Oder Du buchst halt beim nächsten Mal gleich den kompletten Flug.

Schutzschi

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Re: Flugzeitenänderung bei Orbitz
« Antwort #23 am: 07.08.2007, 16:22 Uhr »
@Jack Black

Ein Gesetz gibt es nicht aber ein höchst richterliches Urteil: OLG Düsseldorf, 20 U 130/01 vom 05.03.2002. Habe es selbst schon beim PLUS (allerdings mit einer Teleskopblumenstange nicht mit einem PC  :lol: ) probiert und habe das Ding aus einer Filiale in einer anderen Stadt zugeschickt bekommen. Mein damaliger Lehrer aus der Berufsschule hat sich so am dritten Tag noch einen PC beim ALDI bestellt. Also zur Klarstellung: Die müssen das nicht drei Tage im Laden vorrätig haben aber die müssen dir den Artikel (zu dem günstigen Preis natürlich) beschaffen/bestellen.

@magnum
an alledem ist ja eh nur mein Mann Schuld! Ich wollte gleich bei Hawaiinair komplett buchen  :wink:



Schutzschi

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Re: Flugzeitenänderung bei Orbitz
« Antwort #24 am: 07.08.2007, 16:30 Uhr »
@Hank

Ich finde es halt einfach nur nicht so gut, wenn man Halbwissen weitergibt und es als 100% richtig darstellt. Urpsprünglich wollte ich mit diesem Thread nur Erfahrungsberichte und keine Grundsatzdiskussion über die rechtliche Wirksamkeit von Flugzeitenänderungen vom Zaun brechen. Schon gar nicht über die in Deutschland da es ja eben um USA geht. Ich dachte auch, dass mir vielleicht jemand etwas zum US-Recht dazu sagen kann. Deshalb mein Thread im USA-Forum. Ich lasse mich sehr gerne beraten, möchte das aber natürlich auch begründet haben. Denn die AGB´s kann ich auch selbst lesen.

Zu den Lockvogelangeboten: Die meisten Läden die deratige Prospekte verteilen kennen die Rechtsprechungen und gehen nicht das Risiko einer Klage ein (diverse Ketten wurden wegen dieser Lockvogelangebote bereits abgemahnt mit der Drohung keine Aktionsware mehr anbieten zu dürfen, falls das noch mal vorkommt). Andere stellen natrlich auf Stur lassen sich durch die Rechtsprechung nicht beeinflussen. Dann muss man natürlich klagen, wenn man seine Teleskopblumenstange unbedingt trotzdem will (aber das ist ja bei jedem Gesetz der Fall)



magnum

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Re: Flugzeitenänderung bei Orbitz
« Antwort #25 am: 07.08.2007, 16:31 Uhr »
Zitat
an alledem ist ja eh nur mein Mann Schuld! Ich wollte gleich bei Hawaiinair komplett buchen
Na, dann lass ihn das doch gradeziehen ;)

Schutzschi

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Re: Flugzeitenänderung bei Orbitz
« Antwort #26 am: 07.08.2007, 16:46 Uhr »
@magnum

Hast eigentlich recht. Eigentlich müsste er sich jetzt von Hank virtuell zur Schnecke machen lassen und nicht ich arme kleine Ehefrau  :kloppen:  :nixwieweg: Das ist jetzt natürlich nur ein Scherz aber so was bleibt am Ende doch eh immer bei mir hängen. Er ist die Ruhe selbst während ich mich halb verrückt mache  :bibber:



Volker G.

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Re: Flugzeitenänderung bei Orbitz
« Antwort #27 am: 07.08.2007, 16:48 Uhr »
Die Aufregung lohnt sich doch nicht, wenn die bei Orbitz oder bei der Flugline kulant sind ists OK, klagen willst du nicht und die 100 Euro würde ich deinem netten Ehemann vom Taschengeld abziehen :lol:
CU

Volker G.

Schutzschi

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Re: Flugzeitenänderung bei Orbitz
« Antwort #28 am: 07.08.2007, 16:59 Uhr »
Ja genau und von den "eingesparten" 100 € kaufe ich mir dann SCHUHE!  :applaus:



Jack Black

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Re: Flugzeitenänderung bei Orbitz
« Antwort #29 am: 07.08.2007, 17:22 Uhr »
Ein Gesetz gibt es nicht aber ein höchst richterliches Urteil: OLG Düsseldorf, 20 U 130/01 vom 05.03.2002. Habe es selbst schon beim PLUS (allerdings mit einer Teleskopblumenstange nicht mit einem PC  :lol: ) probiert und habe das Ding aus einer Filiale in einer anderen Stadt zugeschickt bekommen. Mein damaliger Lehrer aus der Berufsschule hat sich so am dritten Tag noch einen PC beim ALDI bestellt. Also zur Klarstellung: Die müssen das nicht drei Tage im Laden vorrätig haben aber die müssen dir den Artikel (zu dem günstigen Preis natürlich) beschaffen/bestellen.

Das Urteil ist in vollem Wortlaut im Internet veröffentlicht - da läßt sich keinesfalls daraus ableiten, dass die Ware 3 Tage lang zu beschaffen sein muss. Es ist lediglich so, dass bei BRANCHENFREMDEN Produktion keine sog. "Aktionswerbung" betrieben werden darf, wenn das Produkt dann bereits nach weniger als 3 Tagen vergriffen ist - und dann nützt auch der entsprechende Hinweis nichts.

Daraus leitet sich überhaupt nicht ab, dass der Artikelt bestellbar sein muss, sondern WENN diese Aktion mit einem branchenfremden Artikel stattfindet UND der Artikel ist nach 1 Tag vergriffen, dann droht ein Ordnungsgeld bis zu einer Höhe von 250.000,- Euro (von dem Du aber nichts abbekommst). Das ist beileibe nicht das gleiche wie "muss mir geliefert werden".

Und, um es zu präzisieren: wenn ALDI den PC nicht als "Aktionsware" deklariert und keine entsprechende "Aktionswerbung" macht, ist es überhaupt kein Problem, wenn der PC (wie fast immer) nach wenigen Stunden vergriffen ist. Zumindest lässt das Urteil nichts entsprechendes erkennen. Der Stein des Anstosses ist die Werbung, nicht der Artikel selbst. Insofern dürfte ALDI Deinem Lehrer den PC vielleicht noch geliefert haben - weil es ihn noch irgendwo gab - aber nicht aus Angst vor rechtlichen Folgen. Ich jedenfalls sehe bei ALDI-Angeboten nicht den Text "Aktionsware". IMHO lohnt der Kauf des ALDI-PCs ohnehin schon lange nicht mehr - die Konkurrenz ist schon längst aufgewacht und der Markt im Eimer.

Im Originalurteil ging es im übrigen auch nicht um einen PC, sondern nur um einen Monitor, einen Dampfbügelautomaten und eine Katzenfutterstation. Und der Text ist eben auch nur ein Werbe-Aktionstext, und keine AGB (wie es in Deinem Ticketkauf der Fall ist).

Ergo: nicht alles vermanschen, das hilft nicht weiter.