Ein Gesetz gibt es nicht aber ein höchst richterliches Urteil: OLG Düsseldorf, 20 U 130/01 vom 05.03.2002. Habe es selbst schon beim PLUS (allerdings mit einer Teleskopblumenstange nicht mit einem PC ) probiert und habe das Ding aus einer Filiale in einer anderen Stadt zugeschickt bekommen. Mein damaliger Lehrer aus der Berufsschule hat sich so am dritten Tag noch einen PC beim ALDI bestellt. Also zur Klarstellung: Die müssen das nicht drei Tage im Laden vorrätig haben aber die müssen dir den Artikel (zu dem günstigen Preis natürlich) beschaffen/bestellen.
Das Urteil ist in vollem Wortlaut im Internet veröffentlicht - da läßt sich keinesfalls daraus ableiten, dass die Ware 3 Tage lang zu beschaffen sein muss. Es ist lediglich so, dass bei BRANCHENFREMDEN Produktion keine sog. "Aktionswerbung" betrieben werden darf, wenn das Produkt dann bereits nach weniger als 3 Tagen vergriffen ist - und dann nützt auch der entsprechende Hinweis nichts.
Daraus leitet sich überhaupt nicht ab, dass der Artikelt bestellbar sein muss, sondern WENN diese Aktion mit einem branchenfremden Artikel stattfindet UND der Artikel ist nach 1 Tag vergriffen, dann droht ein Ordnungsgeld bis zu einer Höhe von 250.000,- Euro (von dem Du aber nichts abbekommst). Das ist beileibe nicht das gleiche wie "muss mir geliefert werden".
Und, um es zu präzisieren: wenn ALDI den PC nicht als "Aktionsware" deklariert und keine entsprechende "Aktionswerbung" macht, ist es überhaupt kein Problem, wenn der PC (wie fast immer) nach wenigen Stunden vergriffen ist. Zumindest lässt das Urteil nichts entsprechendes erkennen. Der Stein des Anstosses ist die Werbung, nicht der Artikel selbst. Insofern dürfte ALDI Deinem Lehrer den PC vielleicht noch geliefert haben - weil es ihn noch irgendwo gab - aber nicht aus Angst vor rechtlichen Folgen. Ich jedenfalls sehe bei ALDI-Angeboten nicht den Text "Aktionsware". IMHO lohnt der Kauf des ALDI-PCs ohnehin schon lange nicht mehr - die Konkurrenz ist schon längst aufgewacht und der Markt im Eimer.
Im Originalurteil ging es im übrigen auch nicht um einen PC, sondern nur um einen Monitor, einen Dampfbügelautomaten und eine Katzenfutterstation. Und der Text ist eben auch nur ein Werbe-Aktionstext, und keine AGB (wie es in Deinem Ticketkauf der Fall ist).
Ergo: nicht alles vermanschen, das hilft nicht weiter.