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Autor Thema: Handgepäckregeln für Flüssigkeiten ab DE  (Gelesen 24225 mal)

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Reggie Dunlop

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Re: Handgepäckregeln für Flüssigkeiten ab DE
« Antwort #90 am: 23.08.2007, 17:15 Uhr »
Besten Dank!

Reggie Dunlop

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Re: Handgepäckregeln für Flüssigkeiten ab DE
« Antwort #91 am: 27.09.2007, 09:54 Uhr »
@Reggie Dunlop: Für Spritzen genügt ein Atest/Notwendigkeitserklärung vom Arzt (möglichst in deutsch und englisch), daß Du diese auf dem Flug benötigst.

Am besten auch nochmal mit der Airline telefonieren. Manche Airlines erfordern eine Anmeldung dieser.

Mal doch noch eine kurze Nachfrage, um meinem Arzt die Arbeit etwas zu erleichtern: Gibt es Vordrucke/Vorlagen für diese Atteste/Notwendigkeitserklärungen? Wenn ja kann ich die irgendwo runterladen oder mir abholen?

Bei Emirates gibt es zwar ein )MEDIF-Form, welches allerdings wohl eher für gerade operierte oder schwer erkranke Patienten gilt, welche einen Flug machen müssen (also eher sowas wie ein medizinischer Transport)

Gruß und Danke
Reggie

Jack Black

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Re: Handgepäckregeln für Flüssigkeiten ab DE
« Antwort #92 am: 27.09.2007, 10:41 Uhr »
Ich werde auf unserem Flug in die USA Spritzen mit blutverdünnenden Mitteln brauchen, so zumindest mein Arzt.

Ich habe auch eine Zeit lang blutverdünnende Spritzen mitgehabt - wenn es wirklich diese Spritzen bei Dir sind, kannst Du sie einfach in den Koffer packen, da Du sie ja VOR dem Flug (und nicht im Flugzeug) benötigst. Das ist gar kein Problem, weil das auch keine Spritze ist mit Riesennadel, sondern eine vorgeladene Minispritze mit kleiner Nadel für subkutane Injektion (= unter die Haut gespritzt, nicht in die Muskulatur oder gar intravenös).

Ohnehin ist die Kontrolle auf Medikamente eher oberflächlich - ich habe auch jedesmal tonnenweise Morphiumpräparate mit (Durogesic Pflaster) und bin noch nie darauf angesprochen worden. Ich hatte mal ein Notwendigkeitsattest, das war aber auch nur ein "Handschriebeschrab" vom Arzt ("Patient ist auf Morphiumanwendung angewiesen") - aber das habe ich auch schon lange nicht mehr mit.

Insgesamt würde ich mir deswegen an Deiner Stelle keine großen Sorgen machen, ich denke, Du kommst auch ohne Attest problemlos durch die Kontrollen.

Grüße
Rainer

freddykr

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Re: Handgepäckregeln für Flüssigkeiten ab DE
« Antwort #93 am: 29.11.2007, 09:09 Uhr »
Stimmt es, daß man in FRA nach der Sicherheitskontrolle noch Getränke in ordentlichen Gebinden kaufen kann, die dann als ungefährlich gelten und die man mit an Bord nehmen darf? Ich bilde mir ein, das irgendwo gehört oder gelesen zu haben.
Eigentlich keine Chance. Für USA-Flüge gibt es immer 2 Sicherheitskontrollen und nach der zweiten gibt es zumindest bei den Flugsteigen A und B nichts brauchbares mehr (bei "C" weiß ich es nicht, denk aber auch, daß es da nix mehr gibt).
Hierzu gibts mal wieder was "Neues":
Seit 31. Oktober werden ALLE Lufthansa USA-Flüge ab Frankfurt über die Gates A51-A65 in Halle A abgefertigt. Damit entfällt die zweite Sicherheitskontrolle für USA-Flüge.
Nach der Sicherheitskontrolle gibt es dann wieder alles was das Herz begehrt (Duty Free, Essen, Trinken, etc.)

Flüge mit LH nach Kanada werden teils über die gleichen Gates in Halle A abgefertigt, teils über Halle B. Ob dort allerdings die zweite Kontrolle weggefallen ist, weiß ich nicht.

Flüge mit Condor nach Las Vegas gehen derzeit ebenfalls über die oberen Gates in Halle A oder ab Halle C. Somit auch dort Wegfall der zweiten Sicherheitskontrolle.
Viele Grüße,
Danilo


Davidc

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Re: Handgepäckregeln für Flüssigkeiten ab DE
« Antwort #94 am: 04.07.2008, 07:55 Uhr »
Hallo,

90 oder 100 ml?
Was gilt für die Behälter in dem Klarsichtbeutel?

Mal steht dass einer maximal 90 ml (3 ounces) Inhalt haben darf, mal sind es 100 ml. Sinnigerweise stehen sogar beide Zahlen in ein und demselben Dokument vermischt: http://www.tsa.dhs.gov/assets/pdf/311-broch-german.pdf
Auf Blatt 1: 90 ml.
auf Blatt 2: 100 ml.
Was denn nun? Oder schaut da eh keiner drauf? also ich hab es noch nicht erlebt, dass einer so genau hinschaut.
Was gilt ab D offiziell? 90 odr 100 ml?

Auf der Delta Seite steht 100 ml: http://de.delta.com/delta/ende/?24;http://www.delta.com/traveling_checkin/airport_information/security_checkpoints/

Ebenso bei der EU Seite:
http://ec.europa.eu/transport/air_portal/security/rules_liquids/doc/2006_aviation_security_new_rules_poster_en.pdf

Nebenbei:
Wir LH weiter alle USA Flüge über A51 - A65 abfertigen?

freddykr

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Re: Handgepäckregeln für Flüssigkeiten ab DE
« Antwort #95 am: 04.07.2008, 08:04 Uhr »
Nebenbei:
Wir LH weiter alle USA Flüge über A51 - A65 abfertigen?
Ja.

Viele Grüße,
Danilo


Daniel

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Re: Handgepäckregeln für Flüssigkeiten ab DE
« Antwort #96 am: 04.07.2008, 11:42 Uhr »
Nebenbei:
Wir LH weiter alle USA Flüge über A51 - A65 abfertigen?
Ja.

Hmm, also komplett alle Flüge in die USA aber nicht, denn ich bin Ende Mai nach Los Angeles von C16 abgeflogen.


freddykr

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Re: Handgepäckregeln für Flüssigkeiten ab DE
« Antwort #97 am: 04.07.2008, 12:15 Uhr »
Nebenbei:
Wir LH weiter alle USA Flüge über A51 - A65 abfertigen?
Ja.

Hmm, also komplett alle Flüge in die USA aber nicht, denn ich bin Ende Mai nach Los Angeles von C16 abgeflogen.
Hast Recht. Seit der Eröffnung der neuen Gates im neuen C/D-Flügel sind ein paar Abflüge auch dort.
Viele Grüße,
Danilo


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Re: Handgepäckregeln für Flüssigkeiten ab DE
« Antwort #98 am: 04.07.2008, 19:43 Uhr »
Hallo,
und was ist mit air berlin flügen ab düsseldorf.
Kann man da nach der Abfertigung auch noch Getränke kaufen?
Das letzte Mal von Dus bin ich nach madrid geflogen -auch mit air berlin -
und wenn ich mich richtig erinnere, hab´ ich dann für den flieger noch getränke
zu einigermaßen vernünftigen preisen kaufen können.

Gruß Gaby

Davidc

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Re: Handgepäckregeln für Flüssigkeiten ab DE
« Antwort #99 am: 04.07.2009, 10:52 Uhr »
Hallo,

hat sich seit Juli 2008 etwas geändert, was Flüssigkeiten im Handgepäck für Flüge aus D nach USA angeht?

Es gilt wohl noch immer diese Regelung?
http://www.lufthansa.com/online/portal/lh/de/info_and_services/baggage?nodeid=1756025&l=de&cid=18002

Wie sieht es aus mit Änderungen von den USA nach D? Auch noch alles so wie Sommer 2008?
Also so:
http://www.tsa.dhs.gov/assets/pdf/311-broch-german.pdf

Was soll diese Formulierung der TSA:
"Packen Sie Flüssigkeiten und/oder Gels nicht ins
Handgepäck, sondern ins aufzugebende Gepäck.
Für eine kurze Reise dürfen Sie im Handgepäck
einen Klarsichtplastikbeutel mit Reißverschluss und
einem Fassungsvermögen von knapp 1 quart/ 1 Liter
mitführen."????

Wann ist eine Reise kurz und wann ist sie lang? Außerdem interessiert das doch niemanden, so lange man die Regelung mit Beutel und 100ml einhält im HANDgepäck einhält???

ilnyc

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Re: Handgepäckregeln für Flüssigkeiten ab DE
« Antwort #100 am: 04.07.2009, 15:12 Uhr »
Außerdem interessiert das doch niemanden, so lange man die Regelung mit Beutel und 100ml einhält im HANDgepäck einhält???

Nicht ganz richtig. Es gibt eben eine Mengenbeschränkung. Du kannst also nicht mit 100 Fläschchen à 100ml da auftauchen... 1 Plastikbeutel ist erlaubt wie in den LH-Beschreibungen ja aufgeführt.

Davidc

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Re: Handgepäckregeln für Flüssigkeiten ab DE
« Antwort #101 am: 04.07.2009, 16:19 Uhr »
Außerdem interessiert das doch niemanden, so lange man die Regelung mit Beutel und 100ml einhält im HANDgepäck einhält???

Nicht ganz richtig. Es gibt eben eine Mengenbeschränkung. Du kannst also nicht mit 100 Fläschchen à 100ml da auftauchen... 1 Plastikbeutel ist erlaubt wie in den LH-Beschreibungen ja aufgeführt.

Hallo

damit meinte ich die seltsame Formulierung mit der "für kurze Reisen" darf es auch ins Handgepäck .... und sonst nur in das aufgegeben Gepäck.

Was soll das denn bedeuten? Kurzer Flug? Oder kurze Reise? Was ist damit gemeint?

ilnyc

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Re: Handgepäckregeln für Flüssigkeiten ab DE
« Antwort #102 am: 06.07.2009, 12:20 Uhr »
Ich glaube nicht, dass auf das Wörtchen "kurz" hier von besonderer Relevanz ist. Vielleicht ist es auch einfach nur eine mäßige Übersetzung. Man möchte natürlich, dass möglichst viel der Flüssigkeiten ins aufgegebene Gepäck wandert. Vielleicht will man mit dem Wörtchen auch einfach einige Reisende von Interkont-Flügen dazu bringen.

Wenn es Dich beunruhigt, frag bei TSA oder Deiner Airline nach. Aber ich halte das eigentlich für überflüssig, wenn Du mit dem "normalen" Tütchen und normalen 100ml-Fläschchen bei der Security aufzutauchen gedenkst.

Manwi72

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Re: Handgepäckregeln für Flüssigkeiten ab DE
« Antwort #103 am: 09.07.2009, 11:35 Uhr »
Von einer Sicherheitsbeamtin am Stuttgarter Flughafen erhielt ich letztes Jahr die Auskunft: 100 ml pro Beutel und es sind mehrere Beutel pro Person gestattet, nur dürfen dort eben nicht mehr als 100 ml drin sein. Die 100 ml Parfüm-Flasche kommt eben in einen extra Beutel.

Auch wenn bei der LH immer noch darauf hingewiesen wird, dass nur 1 Beutel pro Person gestattet ist.... die Sicherheitskontrollen machen nicht LH Mitarbeiter sondern Mitarbeiter des Flughafens. Daher würde ich im Zweifelsfall eher am Flughafen nachfragen. Ich bin innerhalb der letzten 12 Monate 3 x in die USA geflogen und 2 x innerdeutsch und NIE, NIE, niemals wurde auch nur im entferntestens mein 2. Beutelchen mit Flüssigkeiten beanstandet. Von daher werde ich weiterhin mehrere Beutel bei mir haben, sollten es die Mengen erfordern.

Manwi72

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Re: Handgepäckregeln für Flüssigkeiten ab DE
« Antwort #104 am: 09.07.2009, 11:38 Uhr »
P.S. Die Formulierung der TSA ist mehr als Hinweis gedacht. Damit auch der letzte Depp weiß, dann man keinen vollgepackten Kosmetikkoffer mehr mitführen darf.